Sehr geehrter Kollege Steffen, Sie haben vorhin gesagt, man hätte jetzt die Chance, sich das Gesetz anzuschauen.
Es geht nicht um Anschauen. Es geht um Beraten. Ich kann einmal wörtlich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitieren:
Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht, zu beraten.
Das missachten Sie hier an dieser Stelle.
Dabei geht es gar nicht nur um die Rechte eines einzelnen Abgeordneten; ich weiß nicht, warum Sie dieses Missverständnis jetzt wieder vorgetragen haben. Es geht um die Rechte eines jeden Abgeordneten in diesem Parlament und nicht nur um Herrn Heilmann.
Es geht auch um die Oppositionskollegen und natürlich auch um die Kollegen der Ampel, die das Recht haben, darüber zu beraten. Ich sage Ihnen: Nicht nur wir haben einen Anspruch auf Beratung. Auch die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf Beratung. Wenn Sie die Beratung hier nicht zulassen, schließen Sie die Öffentlichkeit aus der Beratung aus, und das ist ein schwerer Fehler.
Sie reden hier ja auch ständig darüber, dass es Protest in der Bevölkerung gibt. Ja, explizit zu diesem Heizungsgesetz. Es gibt Misstrauen, es gibt Unverständnis, ja. Dafür tragen Sie an dieser Stelle auch die Verantwortung, weil Sie keine ordentliche Beratung zulassen.
Ich habe mal ein paar Zitate für Sie rausgesucht. Wörtlich: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen.“ – Frank Schäffler, FDP. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis! Nächstes Zitat: „… verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“ – der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis! Aber was folgt denn jetzt daraus, Herr Kollege Kuhle von der FDP? Was folgt aus dieser Erkenntnis? Sie haben jetzt auch deutlich gemacht: Es wird im September der gleiche Entwurf beraten, der heute hätte beraten werden sollen.
Ihre FDP hat gestern zugestimmt. Ihre Fraktion hat zugestimmt, dass es keine Beratung gibt,
sondern dass dieser Gesetzentwurf ohne neue Beratung im September so auf die Tagesordnung kommt. Das ist doch ein schwerer Fehler an der Stelle!
Das beschreibt den Umgang hier mit dem Parlament und der Öffentlichkeit. In dieser Sitzungswoche, in der letzten Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause, findet diese Missachtung gleich mehrfach statt. Dies haben wir schon bei der Regierungsbefragung erkannt: keine einzige Antwort des Bundeskanzlers auf die Fragen unserer Abgeordneten. Das war keine Regierungsbefragung. Das war Regierungsverweigerung, was wir an dieser Stelle festgestellt haben. Ich sage Ihnen: Die Kollegin Julia Klöckner hat den Bundeskanzler danach gefragt, was er gedenkt zu tun gegen steigende Arbeitslosigkeit, steigende Inflation, steigende Sozialausgaben. Und was war die Antwort? Der Bundeskanzler hat gesagt, er habe jetzt keine Zeit, diese Liste der nicht richtigen Behauptungen zu widerlegen.
Das ist keine Antwort. Das ist Realitätsverweigerung, was hier in diesem Parlament stattfindet.