Ganz, ganz kurz. – Herr Minister, eine Frage an Sie: Wie lange soll die unsägliche Einleitung von 480 Millionen Litern gechlortem Wasser pro Tag in Wilhelmshaven am LNG-Terminal noch laufen?
Plenarprotokoll
Freitag, 7. Juli 2023 · Berlin
129 Reden in dieser Sitzung
Ganz, ganz kurz. – Herr Minister, eine Frage an Sie: Wie lange soll die unsägliche Einleitung von 480 Millionen Litern gechlortem Wasser pro Tag in Wilhelmshaven am LNG-Terminal noch laufen?
Moin, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Vielleicht kennen Sie diesen Satz: „There is no glory in prevention.“ Den hat Professor Dr. Drosten mal gesagt. Es gibt also keinen Ruhm für Vorbeugung, oder, frei übersetzt: Diejenigen, die vorsorgen, bekommen selten Applaus. – Das haben wir im vergangenen Jahr gesehen. Es ist im Winter nicht zu den großangelegten Protesten gekommen, die man sich hier rechts im Haus herbeigesehnt hatte.
Aber warum hatten wir im Winter genügend Gas zum Heizen?
Weil die Ampelkoalition konsequent gehandelt und auch unbequeme Entscheidungen getroffen hat,
weil wir Vorkehrungen zum Einsparen getroffen haben und weil wir in Rekordzeit LNG-Ports gebaut haben, die uns jetzt die Möglichkeit geben, auf verschiedene Lieferanten zurückzugreifen, aber auch, weil Norwegen, die Niederlande und Japan solidarisch waren und uns Gas geschickt haben, das Pakistan, Vietnam und Bangladesch dann nicht bekommen haben – mit den Auswirkungen, die es gab. Trotzdem dürfen wir diese internationale Solidarität nicht vergessen, meine Damen und Herren.
Wir haben im vergangenen Jahr unter großem Druck sehr viel richtig gemacht. Genau diese Maßnahmen drücken übrigens den Gaspreis, wie wir ihn gerade sehen, auf das Niveau, das wir haben: Vorkriegsniveau. Wichtig ist aber, dass wir auch ohne Applaus die richtigen Entscheidungen für die Menschen in unserem Land treffen, und zwar auch weiterhin, auch dann, wenn sie unbequem sind und mitunter für Widerstand sorgen. Das gilt zum Beispiel für den LNG-Standort am Sassnitzer Hafen Mukran auf Rügen, den wir mit der heutigen Änderung in das LNG-Gesetz aufnehmen.
Ich danke dem grünen Koalitionspartner ausdrücklich; denn ich weiß, für euch ist es ganz besonders schwer, wenn es um fossile Entscheidungen, um fossile Energien geht. Es ist nur für den Übergang. Offen gestanden, fiel mir die Entscheidung auch nicht leicht.
Ich komme aus dem Bereich erneuerbare Energien. Während die Union in den letzten 16 Jahren jedes Windrad bekämpft hat, kämpfe ich seit Jahren für jedes einzelne Windrad und die Mitarbeitenden, die sie aufstellen, planen und betreiben, meine Damen und Herren.
Denn nur mit den nötigen Erneuerbaren werden wir unsere Klimaziele erreichen, den Strom billiger machen, unabhängiger werden von anderen Ländern und endlich aus dem Verbrennen von Erdgas herauskommen.
Aber richtig ist auch – davon bin ich überzeugt –: Wenn wir sicher über den nächsten Winter kommen wollen, dann wissen wir alle nicht, wie kalt dieser Winter werden wird. Darum brauchen wir Sicherheitspuffer und müssen vorsorgen; denn unsere Infrastruktur ist bereits voll am Anschlag; da ist keine Reserve, kein Puffer, keine Sicherheit. Der Standort, um einen Puffer zu schaffen, ist der Standort Mukran; das haben die Prüfungen gezeigt. „There is no glory in prevention“ – Applaus wird es hier nicht geben, aber es ist notwendig, meine Damen und Herren.
Apropos „no glory“: Kommen wir zur Union. Im Ausschuss haben Sie einen Antrag vorgelegt, den wir völlig zu Recht abgelehnt haben. Dafür haben Sie weder Ruhm noch Applaus verdient, noch hat er irgendwas mit Prävention zu tun. Ich sage Ihnen, was Ihr Antrag ist: Das ist politische Augenwischerei. Sie fordern einen Offshorestandort 18 Kilometer vor der Küste, wissend, dass das nicht in einem Jahr umsetzbar ist. Wer so was beantragt, macht den Menschen auf Rügen etwas vor. Das gilt im Übrigen auch für den populistischen Antrag von ganz rechts außen, den will ich hier aber gar nicht weiter groß beleuchten.
Das ist schäbig, weil sich die Menschen auf Rügen berechtigt Sorgen machen. Ich kann die Sorgen vollkommen nachvollziehen, obwohl ich nicht alle Kritikpunkte teile. Wer so Oppositionsarbeit macht, der macht schlechte Oppositionsarbeit. Für so eine Nummer haben Sie nicht nur keinen Applaus verdient, Sie werden auch keinen bekommen – auch nicht auf Rügen. Denn vielen Menschen ist wohl bewusst, was für ein Spiel Sie treiben. Seien Sie ehrlich, lassen Sie uns ehrlich sein: Es braucht zusätzliche Kapazitäten, und der Standort, an dem das technisch möglich ist, ist Mukran. Warum brauchen wir im Ostseeraum diese Kapazitäten? Weil das Gas nämlich dann, wenn der Winter kalt werden sollte oder Putin wieder mal einem unserer Nachbarn das Gas abdreht, genau dahin muss: nach Ostdeutschland, nach Ost- und Mitteleuropa.
Das geht deshalb nicht anders, weil unser Pipelinesystem es leider nicht hergibt. Wir haben schlicht und ergreifend nicht die richtigen Leitungen, die das Gas vom Nordwesten in den Südosten pumpen können. Selbst wenn die Speicher voll sind, kann es an kalten Tagen wirklich eng werden.
Die Entscheidung für den Standort Mukran zeigt auch den Stellenwert der Insel und ihres Hafens. Es ist ein ausgewiesenes Gewerbe- und Industriegebiet, ein Schüttgut-, Fähr- und Windkrafthafen. Hier haben wir die industriellen Grundlagen für den Bau von LNG-Infrastruktur. Das gibt es an anderen Standorten nicht. Es ist auch eine Chance für Mukran, weil hier gute Zukunftsperspektiven für den Standort und die gesamte Region bestehen.
Meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Rüganerinnen und liebe Rüganer, lassen Sie sich nicht von den Schwarzmalern der Union täuschen. Mit der Möglichkeit für den Standort Mukran schaffen wir Versorgungssicherheit für ganz Deutschland und vor allem für Ihre Hauptgäste aus dem Osten und Südosten der Republik. Wir stärken den bestehenden Hafen und die Wertschöpfung der Region, und gleichzeitig wird Rügen der Touristenmagnet bleiben, der er zu Recht ist.
Swinemünde auf Usedom ist das beste Beispiel: Tourismus und maßvolle Energie passen sehr wohl zusammen. Wenn man es gut anstellt, ergänzen sich beide gut, und wir alle werden es gemeinsam gut anstellen; davon bin ich überzeugt. Die Voraussetzungen schaffen wir hier und heute.
Lassen Sie mich abschließend zum Thema Rügen noch einen einzigen Satz sagen: Die Kommunikation dieses Vorhabens ist, gelinde gesagt, nicht optimal gelaufen in der Vergangenheit. Das muss besser werden, und das passiert auch mit dem Sonderbeauftragten Carsten Schneider, der seit Wochen mit vielen spricht. Was Rügen angeht: Der Kanzler war da, der Vizekanzler war da, Vertreter des BMWKs waren da.
Lassen Sie sich nicht vormachen, es würde keinen Dialog geben. Permanent findet Dialog statt bis auf die einzelnen Ebenen vor Ort, von den einzelnen Verantwortlichen bis zum Bürger. Deswegen: Lassen Sie sich hier nicht belügen.
Wie wichtig die maritime Wirtschaft ist, haben wir gestern im maritimen Antrag noch mal dargelegt. 400 000 Arbeitsplätze hängen dran. Wichtig ist, dass diese Branche zukunftsfähig bleibt. Deswegen schaffen wir mit den gesetzlichen Änderungen auch den Transformationspfad. Wer ein festes Terminal bauen will, muss jetzt schon für Ammoniak vorbauen; denn das ist der Rohstoff, der am anspruchsvollsten ist. Das heißt, das ermöglicht dann auch die Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff, auf Derivate, und es ist ausdrücklich möglich, dass die zukünftige Nutzung auch technologieoffen erfolgen kann.
Des Weiteren haben wir dafür gesorgt, dass mit dem Gesetz auch noch die Möglichkeit geschaffen wird, dass „Sprintergemeinden“ Windkraft besser ausbauen können. Sie können schon vor dem normalen Raumordnungsplan Flächen ausweisen, wenn sie die Möglichkeit haben und das entsprechend ausweisbar ist, damit sie uns endlich helfen, aus den Fossilen rauszukommen.
Wir können nicht immer nur weitermachen wie bisher. Wir reformieren. Vieles funktioniert gut; manches braucht seine Zeit. Ich werbe trotzdem dafür, dass wir hier heute den Schritt gehen, dass wir die Transformation von der Gaswelt in die klimaneutrale Welt sauber und erfolgreich bestreiten – im offenen Dialog.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Meine Damen und Herren! Das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern schaut heute sehr genau auf diese Debatte, und insbesondere unsere Insel Rügen lebt vor allem vom Tourismus.
Im letzten Jahr waren 1,3 Millionen Gäste da. Es ist Deutschlands beliebteste Insel. Allein die Hälfte der Übernachtungen entfällt auf die Ostküste mit den schönsten Stränden. Genau hier sollen demnächst riesige Tanker ein- und ausfahren oder auf Reede liegen: vor Mukran, vor Sellin. Das heißt, direkt an unseren besten Stränden wird es Lärm geben, so wie wir es schon beim Terminal Lubmin erlebt haben. Es wird Stress geben für die Menschen und für die sensible Natur, für die Schweinswale, für die Heringe in ihrem Laichgebiet. Da fragt man sich schon: Wo ist eigentlich die ehemalige Ökopartei „Die Grünen“? Sie opfern die heimische Natur auf dem Altar Ihrer nicht funktionierenden Energiewende.
Der Sand wird abgetragen werden vor Ort, weil sich die Strömung durch den Hafenausbau drehen wird. Kurz: Der Tourismus steht auf der Kippe. In der Anhörung war sogar von einem Zusammenbruch die Rede, und das können wir doch wirklich nicht riskieren. Rügen lebt vom Gastgewerbe und will das auch in Zukunft tun.
Deswegen ist der Widerstand groß: bei Bürgern, bei Unternehmen, bei Kommunalvertretern. Die Petition gegen das Terminal in Sellin – da war es ja zuerst geplant – hat Tausende Rüganer zum Unterzeichnen gebracht, und das Ganze musste im Bundestag behandelt werden. Immerhin war der Druck so groß, dass dieser gröbste Unfug verhindert werden konnte. Dafür möchte ich den Bürgern auf der Insel Rügen Danke sagen.
Jetzt soll es aber Mukran werden, obwohl es erst hieß, das ginge ja gar nicht, weil die Leitung ja nur 40 Kilometer lang sein könne. Jetzt sind es 50 Kilometer; es soll trotzdem funktionieren. Ein konkreter Bedarf ist eben auch nicht klar. Es bestehen große Zweifel bei vielen Experten und sogar bei Ihnen, Herr Habeck, in den eigenen grünen Reihen, dass dieser Bedarf überhaupt da ist. Warum also? Die Bürger auf der Insel Rügen haben keine Lust, sich ihre Insel für dieses LNG-Hirngespinst verschandeln zu lassen.
Und dann kommt immer die Leier von der späteren Umstellung auf Wasserstoff oder Ammoniak. Da sagt die chemische Industrie, auch in der Anhörung: Warum eigentlich Ammoniak importieren? Das können wir doch hier selber produzieren. Das DIW sagt: Es wird sich sowieso kein großer Abnehmer von Wasserstoff auf Rügen finden; es wird sich dort keine Schwerindustrie ansiedeln. – Nein, dieses Projekt wird kein Versprechen einhalten, und es wird gleichzeitig die sensible Wirtschaftsstruktur auf der Insel Rügen beschädigen. Da machen wir nicht mit.
Man muss hier aber auch mal die Frage stellen: Welche Rolle spielt eigentlich die Landesregierung? Die Bundesratsbank ist leer, die Landesregierung ist nicht anwesend. Kümmert die sich eigentlich um die Anliegen der Bürger auf der Insel Rügen? Sie ist ja nicht grundsätzlich dagegen.
– Nein. – Wir lesen gestern, es müsste nur mehr Kompensation geben und eine Wasserstoffperspektive. Nein, nein, die Kompensation ist wirklich nicht der Punkt. Die Rüganer verscherbeln doch nicht die Ostseeküste für ein paar Glasperlen aus Berlin, Frau Schwesig.
Die Landesregierung macht hier wirklich eine schlechte Figur; das kann man nicht anders sagen. Wann haben die Bürger auf der Insel Rügen, wann haben die Unternehmen, die Kommunalpolitiker von dem Projekt erfahren? Im Januar. Auch hier wieder ein Hauruck-, ein Schnellverfahren. Frau Schwesig war in Diskussionen mit dem Wirtschaftsministerium schon im Frühjahr 2022. Wo ist eigentlich diese Landesregierung, wenn man sie mal braucht? Nichts hat sie geschafft, Frau Schwesig.
Nein, meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein weiteres Zeichen für eine irrsinnige Energiepolitik. Wir bräuchten ja deutlich weniger Gas, wenn wir weniger Gas verstromen würden. Und wir müssten weniger Gas verstromen, wenn unsere Kernkraftwerke noch laufen würden. Aber das tun sie nicht, und das ist Ihr Problem.
Auch dieses LNG-Gesetz ist deswegen sinnlos, und es zerstört wichtige Lebensgrundlagen unseres Landes. Aber die Bürger auf Rügen und überall in Deutschland sind nicht länger gewillt, das hinzunehmen. Der Widerstand wird weitergehen, weil er notwendig ist. Es mag diese Bundesregierung in Trümmern liegen, wie eine Zeitung heute schreibt; wir werden aber dafür sorgen, dass unsere Insel Rügen nicht in Trümmern sein wird.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ein Satz zum Kollegen Holm: Wir werden dafür sorgen, dass Sie dieses Land niemals in Trümmer legen können.
Herr Grundmann, Sie wissen, dass ich Ihre fachliche Expertise in diesem Bereich sehr schätze und Ihre Hinweise immer sehr gerne aufnehme, weil ich weiß, dass Sie wirklich Ahnung haben und wirklich schon lange ein Kämpfer in dieser Sache sind. Allerdings haben Sie hier gesagt, wir würden zu Statisten und Komparsen verkommen. Und da muss ich sagen: Wir sind ein Parlament, das im letzten Jahr in einem Eilverfahren ein solches Gesetz, was wir jetzt nur in kleinen Teilen ändern müssen, auf den Weg gebracht hat, und zwar in Rekordzeit; in zehn Tagen ging es durch dieses Haus. Ich sehe zum Beispiel den Kollegen Wenzel von den Grünen, mit dem ich das damals verhandelt habe. Ich sehe, wie wir hier in Rekordzeit eine Infrastruktur aufgebaut haben, die dieses Land dringend gebraucht hat. Über die Gründe kann man gerne reden; aber wir haben es geschafft. Dieses Gesetz ist ein großer Erfolg; es war ein Meilenstein zur Sicherung unserer Energieversorgung im letzten Winter, im nächsten Winter und auch in den weiteren Wintern.
Deswegen muss ich Ihnen sagen: Wir sind keine Statisten, wir sind keine Komparsen, sondern wir sind die Gesetzgeber in diesem Land, die Schaden vom deutschen Volk abgewendet haben,
indem wir unsere Verantwortung wahrgenommen haben. Und ich würde mir wünschen, dass auch die Unionsfraktion heute ihre Verantwortung wahrnimmt, nicht nur in der Kritik der Regierungsarbeit – das ist immer das Recht der Opposition –, sondern auch in dem, was Sie selber gesagt haben. Es geht darum, die nationale Versorgungssicherheit zu sichern. Das tun wir mit diesem Gesetz. Ich lade Sie alle herzlich ein, diesen Änderungen heute deshalb auch zuzustimmen.
Wenn wir mal zurückschauen, dann sehen wir doch, dass wir mit dem Aufbau dieser Infrastruktur drei Zielkomponenten übereingebracht haben:
Wir haben kurzfristig im letzten Winter dafür gesorgt, dass eine Gasmangellage erst gar nicht entstehen konnte.
Wir haben gleichzeitig dafür gesorgt, dass wir aus dem, was wir unbedingt machen mussten, nämlich FSRUs zur kurzfristigen Sicherung der Gasversorgung zu errichten, auch eine Mittelfristperspektive realisieren, nämlich den Aufbau von richtigen LNG-Terminals.
Gleichzeitig sagen wir auch: Das ist nicht die Perspektive für die nächsten Jahrzehnte, sondern die Perspektive ist, dass wir zu sauberen Technologien und sauberer Energie kommen. Wir haben daher auch die Basis dafür gelegt, dass wir da perspektivisch wieder rauskommen, indem wir den Wasserstoff und dessen Derivate gleich mitdenken und dafür auch die Infrastruktur schaffen.
In zehn Tagen ein Gesetz durch dieses Haus zu bringen, das ein Jahr später minimaler Anpassungen bedarf – ich kann nur sagen: Ich bin richtig stolz, dass ich für unsere Fraktion dieses Gesetz genau so verhandeln durfte, meine Damen und Herren.
Wir stimmen mit dem Minister Habeck vollkommen überein: Haben ist besser als Brauchen. – Wenn wir eines gelernt haben aus dem Energiekrieg Russlands gegen Deutschland – und der ist noch nicht vorbei –, dann das: Wir brauchen mehr Infrastruktur, als wir im Stressfall benötigen, weil wir sonst angreifbar sind. Wir sind angreifbar gewesen, zum Beispiel weil die Gasinfrastruktur nicht kritische Infrastruktur war – schöne Grüße an die Verantwortlichen der Merkel-Zeit! Da ist eine ganze Menge danebengegangen.
Wir haben dafür gesorgt, dass jetzt auch die Gasspeicher kritische Infrastruktur sind. Wir haben dafür gesorgt, dass wir Zugriff haben auf die Gasmengen in diesem Land. Wir haben dafür gesorgt, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gasmangellage entstehen konnte. Deswegen ist es auch weiterhin richtig, mit diesem politischen Ansatz fortzufahren.
Denn: Wollen wir darauf warten, dass die Russen ihre Lieferverträge mit unseren osteuropäischen Partnern kündigen? Wollen wir darauf warten, dass eine Gasmangellage in Mitteleuropa droht, weil die Deutschen sich zu fein waren, auch vernünftige Importinfrastruktur aufzubauen? Nein, meine Damen und Herren, wir warten nicht ab, bis der Osten bedroht wird.
Wir warten nicht ab, bis Bayern bedroht ist. Wir warten nicht ab, bis Tschechien, Ungarn und weitere Länder bedroht sind, sondern wir sorgen dafür, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden und wir nicht angreifbar sind.
Es ist selbstverständlich richtig, gleichzeitig auf die Sorgen, Nöte und auch Ängste der Menschen auf Rügen achtzugeben; es richtig, auf die Hinweise der Menschen achtzugeben. Der „Kruse“ in meinem Namen kommt aus Stralsund. Wenn man aus Stralsund kommt, dann trägt man Rügen im Herzen. Und doch muss ich am Ende einer langen, intensiven Debatte sagen: Es ist unsere Verantwortung als gesamtdeutscher Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass das Land auch weiterhin vor einer schweren Rezession, die uns eine Gasmangellage bescheren würde, geschützt wird. Deswegen machen wir hier mit Augenmaß sehr verantwortungsvolle Gesetzgebung – für Preisstabilität, für Sicherheit, für Verlässlichkeit. Deswegen freue ich mich sehr, wenn insbesondere die demokratischen Fraktionen in diesem Hause unserem Gesetzesvorschlag heute zustimmen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich bei mir zu Hause in Mecklenburg-Vorpommern auf das LNG-Terminal, auf die Debatte angesprochen werde, dann begegnen mir zu Recht Unverständnis und Wut. Die Menschen fühlen sich nicht ernst genommen. Es soll über ihre Köpfe hinweg entschieden werden.
Die MV-Regierung hat sich übrigens gerade – wenn Sie Zeitung lesen, würden Sie es wissen – ganz deutlich von dem distanziert, was an Plänen hier auf dem Tisch liegt.
Die Linke hat schon am 13. Mai einen Parteitagsbeschluss hierzu gefällt; Sie können es nachlesen. Versuchen Sie es mal!
Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition ist aus meiner Sicht skandalös.
Der Umgang des Ministeriums mit dem Parlament und den Bürgern ist ignorant. Der Umgang mit Umwelt und Natur – den Klimazielen – ist katastrophal.
Gegen jede Vernunft wird hier ein Vorhaben durchgepeitscht.
Ich erinnere: Der Anlass für dieses Gesetz, um das es hier geht, war die Sorge vor einer drohenden nationalen Gasmangellage. Und nur damit wäre gerechtfertigt, wenn man Verfahrensbeteiligungen verkürzt, die Umweltprüfung beschneidet und die gerichtliche Überprüfbarkeit erschwert und einschränkt. Aber es steht fest: Selbst nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts gibt es keine nationale Gasmangellage.
Am Montag hat auch unsere Sachverständige Frau Dr. Ziehm in der Anhörung klar festgestellt: Wir haben in Deutschland keine Gasmangellage, und es droht auch keine. Herr Hirschhausen hat es auch so gesagt.
Es gibt keinen Grund für eine zusätzliche Standortausweisung; da muss ich Ihnen ausdrücklich widersprechen.
Die mit dem Gesetz verbundenen Pläne für Mukran und die Pipeline durch den Greifswalder Bodden sind darüber hinaus ökonomischer und ökologischer Unsinn. Erst als die Menschen auf Rügen vor Ort demonstriert haben, haben Sie sich vor Ort sehen lassen, um beschlossene Tatsachen zu verteidigen. Alle Einwände von den betroffenen Bevölkerungsgruppen, von Kommunen, von Bürgerinitiativen und den NGOs sind ignoriert worden. Das ist eine Verhöhnung der demokratischen Mitbestimmung, und die machen wir nicht mit.
Auf den Punkt gebracht: Ihr Ministerium, Herr Habeck, ignoriert die Bedenken zum Standort auf Rügen, zur Nachnutzung, zum tatsächlichen Bedarf und zum Schutz der Natur auf Rügen und in der Ostsee. Und Sie ignorieren die Sorgen der Tourismuswirtschaft.
Die ganze Gesetzesnovelle ist für die Betreibergesellschaften und Gaskonzerne auch eine Gelddruckmaschine
und hätte daher den Namen „Wirtschaftslobbygesetz“ wirklich verdient.
Sagen Sie doch dem Steuerzahler, welche Garantien für die Gewinnerwartung es nach dem Energiecharta-Vertrag für die nächsten 20 Jahre noch gibt! Da fehlt die Transparenz.
Und es geht hier nicht nur um den Lärm und die Abgase der brummenden und emittierenden Schiffe im Hafen. Es geht im Großen auch um die Leitung durch die Prorer Wiek und den Greifswalder Bodden. Das ist eine Katastrophe.
60 Prozent des westlichen Ostseeherings laichen in dieser Region. Durch die Erwärmung der Ostsee – Klimawandel – und die Überfischung ist der Bestand schon jetzt gefährdet. Jetzt soll noch die Leitung ungeprüft dazukommen.
Sehr verehrte Damen und Herren, Sie handeln sich sehenden Auges eine Verbandsklage wegen der Missachtung von Europarecht und des verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebotes ein. Überbedarf, Investruinen, Staatsgarantien und schwere Klimasünden: So muss man das LNG-Beschleunigungsgesetz zusammenfassen. Da machen wir nicht mit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Nach dem Bericht der Bundesregierung werden im Jahr 2027 die Gasbedarfe für Mitteleuropa und osteuropäische Länder maximal 86 Milliarden Kubikmeter betragen. Nehmen Sie 9 Milliarden Kubikmeter Reserve hinzu; dann sind wir bei 95. Die bestehenden Pipelinekapazitäten werden in diesem Jahr ohne die neuen festen Terminals bei 103 Milliarden Kilowattstunden Importmenge liegen. Ein Land wird ständig ausgeblendet; das ist Belgien. Es hat eine Kapazität von 25 Milliarden, und die neugeschaffenen Möglichkeiten von Frankreich nach Deutschland kommen noch hinzu. Die Gasnetzbetreiber haben im letzten Winter alle Leitungen auf Doppelbetrieb ausgelegt; sie können das Gas von Ost nach West und von West nach Ost transportieren.
Das ist die Situation.
Und in dieser Situation ohne feste Nachrechnung, ohne Begründung neue Terminals im beschleunigten Verfahren durchzupeitschen, ist verantwortungslos.
Im Übrigen: Bis zum 21. Dezember dieses Jahres wirkt der Energiecharta-Vertrag nach. Alle gesetzlichen Regelungen, die bis dahin getroffen werden, sind nicht mehr rückholbar, wenn internationale Investoren zugreifen. Das heißt, Deutschland läuft in die nächsten Milliardensummen an Entschädigungen hinein, die, wenn wir vorzeitig aus dem Gas aussteigen wollen und aufgrund des Klimawandels müssen,
dann fällig werden, und das ist ebenfalls verantwortungslos. Deshalb machen wir als Linke da nicht mit.
Mein geschätzter Kollege Ralph Lenkert, vielen Dank für diese Frage.
Diese Feststellung teilen wir nicht, weil es hier darum geht, dass wir eine Infrastruktur aufbauen, die Kapazitäten sichert, die es möglich macht, dass wir das entsprechende Gas, das wir brauchen, durchleiten können.
– Ja, das kann er gerne vorrechnen, und wenn wir das noch mal gemeinsam machen wollen, auf Grundlage des Berichts der Bundesnetzagentur und der Bundesregierung, können wir das tun.
Zum anderen Thema – Energiecharta-Vertrag – kann ich nur sagen: Eine Investitionssicherheit wird es selbst nach Auslaufen dieses Energiecharta-Vertrages geben. Also: Bei den Investitionsschutzmaßnahmen für die Unternehmen
– ja –, die sich bereit erklären, diese Aufgabe zu übernehmen, bzw. dort wirtschaftlich tätig werden, ist das keine Frage, die man mit Nein beantworten kann, sondern es wird Sicherheit geschaffen. Wie sie konkret ausgestaltet werden muss, ohne dass wir in eine Schieflage kommen und sich unnötig bereichert wird,
werden wir dann sehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade ein energiepolitisches Gesetz beraten. Wir haben anschließend eine Debatte, die sich auch mit einem energiepolitischen Thema und einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vorvergangenen Tag beschäftigen wird. Wir sehen, dass die Regierungsbank nur spärlich besetzt ist.
– Nur spärlich mit Ministern besetzt ist.
Mit Verlaub, wenn ich darauf hinweisen darf: Insbesondere der fachlich zuständige Bundesminister ist nicht da. Es geht insbesondere auch darum, dass wir den Höhepunkt eines indiskutablen Gesetzgebungsverfahrens erleben. Deshalb zitieren wir nach § 42 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages den Bundesminister Habeck herbei.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Frei, wie ich Ihnen eben auch persönlich mitgeteilt habe und wie Sie ja auch der offiziellen Entschuldigung des Bundesministers entnehmen können, hat er einen Termin, und zwar beim Bundesrat.
Dort wird nämlich jetzt gerade das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verhandelt. Der Bundesminister, der auch für dieses Gesetz zuständig ist,
hält dort eine Rede.
Es wäre doch ein ungeheures Zeichen der Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesrat,
wenn er dieser lange angekündigten Debatte jetzt fernbleiben würde.
Deshalb will ich hier noch einmal betonen: Er hat sich offiziell entschuldigt. Inzwischen sind fünf Minister hier eingetroffen
oder sechs Minister. Wenn ich auf die Schnelle richtig gezählt habe. Also ich denke, dem ist Genüge getan. Es sind ausreichend Mitglieder der Bundesregierung bei der jetzt kommenden Debatte anwesend, und der Wirtschaftsminister ist entschuldigt, weil er im Bundesrat ist. Deswegen halten wir es nicht für notwendig, ihn jetzt auch noch hierherzurufen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Guten Morgen von meiner Seite! Ich danke herzlich, dass wir dieses Gesetz heute beraten. Denn es ist ein Gesetz, das – ich werde es gleich ausführen – erstens aus Sicht der Bundesregierung auch in der Aktualisierung absolut notwendig ist, um die Energieversorgung dauerhaft sicherzustellen. Es ist zweitens ein Gesetz, das ist mir wohlbekannt, das vor Ort – ich rede von Rügen und von Mukran – hochumstritten ist. Deswegen ist es ein Schritt gewesen, dieses Gesetz aufzusetzen. Darüber ist in den Fraktionen strittig diskutiert worden. Ich bedanke mich dafür, dass dieser Schritt gegangen wurde.
Ich will es kurz begründen und ausführen, indem ich einmal über die Notwendigkeit, dann aus meiner Sicht über die Probleme und die Fragen vor Ort und dann über die Zukunft rede.
Einmal die Notwendigkeit. Ich rufe in Erinnerung, dass Deutschland Anfang 2022 55 Prozent seiner Gasversorgung aus Russland bekommen hat, dass Russland dieses Gas nicht mehr liefert und inzwischen drei von den vier möglichen Pipelines – eigentlich zwei; nur Nord Stream 1 war zugelassen – zerstört sind und dass wir durch die Maßnahmen, die wir im letzten Jahr ergriffen haben, also die beiden FSRU-Schiffe in Brunsbüttel und Wilhelmshaven und das private Versorgen mit Flüssiggas vor Lubmin, ungefähr ein Viertel davon ersetzen konnten, nämlich 12 Milliarden Kubikmeter Gas, die wir jährlich bekommen – 55 Prozent verloren, 12 Milliarden Kubikmeter bekommen.
Sie sehen daran, dass wir bei Weitem noch nicht durch sind. Dass wir eine stabile Gasversorgungslage haben, liegt an verschiedenen Faktoren, allen voran daran, dass weniger Gas verbraucht wurde. Das noch einmal in Erinnerung rufend, sage ich einen großen Dank an die Bevölkerung und auch an die Unternehmen, die über Fuel Switch Gas einsparen konnten. Natürlich gehört auch dazu, dass wegen der hohen Gaspreise Produktion verloren gegangen ist oder eingestellt oder vorübergehend eingestellt wurde. Darüber darf man nicht hinwegreden. Aber das ist ja ein Argument dafür, sich mit der Gasversorgung weiter zu beschäftigen und nicht zu sagen: Wir sind da schon durch.
Zweitens – und das ist das entscheidende Moment – konnten wir den Winter beherrschbar halten, weil wir vorausschauend agiert haben. Wir haben, schon bevor das russische Gas nicht mehr kam, einen Zugriff auf die Speicher organisiert; davor haben wir einen Zugriff auf die Speicher organisiert. Schon bevor das russische Gas nicht mehr kam, haben wir ein Gesetz verabschiedet, das die Gasversorgungsunternehmen verpflichtet, in den Speichern die Stände hochzuhalten. Bevor das russische Gas nicht mehr kam, haben wir Gespräche mit FSRU-Reedereien aufgenommen und hatten so Zugriff auf die FSRUs, bevor das Gas nicht mehr kam.
Worauf ich hinauswill, ist, dass die Lektion, die wir, denke ich, in den letzten beiden Krisen – Corona und die abgewendete Energiekrise – gelernt haben, ist, dass man sich nicht darauf verlassen sollte, dass alles immer gut geht. Es kann eben auch anders kommen. Es kann auch schiefgehen. Dieses Davordenken, Vorausdenken, das ist die politische Lektion, die wir gelernt haben.
Wenn man das auf die jetzige Situation überträgt, muss man sagen: Stand heute kommen wir sehr gut durch den Winter. Wir sind im Juli. Die Gasspeicher sind über 80 Prozent gefüllt. Wir werden die Raten, die wir erst für den Herbst antizipiert haben, deutlich früher erreichen.
Aber wir dürfen nicht vergessen, was alles passieren kann und was schon passiert ist: Lieferanten könnten ausfallen. Es kann zu Anschlägen kommen. Es kann dazu kommen, dass Terminals nicht mehr funktionieren. Es kann dazu kommen, dass der Winter kälter wird. Es kann dazu kommen, dass Bevölkerung oder Industrie nicht wieder so viel Gas einsparen. All das ist ja möglich, und im gewissen Sinne haben wir es ja auch schon gesehen.
Deswegen meine ich, wir sind noch nicht durch. Wir müssen dieses Vorsorgeprinzip durchhalten und in diesem Sinne auch das LNG-Beschleunigungsgesetz aktualisieren.
Nein.
Zu der Situation in Mukran. Aus Sicht des Tourismus, aus Sicht des Umweltschutzes, aus Sicht der lokalen Wirtschaft – wobei es da schon Unterschiede gibt –, gibt es berechtigte Fragen und Sorgen. Wie könnte es anders sein, wenn eine für den Naturschutz so wertvolle Insel, ein so schönes Urlaubsgebiet, eine so auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gegend jetzt mit dieser Frage befasst ist? Ich nehme auch die Sorgen vor einem Lock-in beim Gas – wir bauen eine Überkapazität, und am Ende müssen wir Gas verbrennen, weil wir die entsprechende Infrastruktur geschaffen haben – absolut ernst.
Ich will deswegen sagen in Richtung Mukran, in Richtung Umwelt und Tourismus: Das sind berechtigte Anliegen, die alle beantwortet werden müssen. Die Umwelt muss, so gut es geht, geschützt werden; die Fragen müssen beantwortet werden. Niemand sollte dies abtun. Trotzdem sind wir hier als Bundesgesetzgeber verpflichtet, auf die Energieversorgung und Energiesicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu achten.
In dieser schwierigen Abwägung, meine ich, müssen wir die Sorgen ernst nehmen und auch die Antworten maximal nachhaltig geben. Gleichzeitig dürfen wir nicht in eine politische Handlungsunfähigkeit geraten, wenn wir dieses Vorsorgeprinzip durchhalten wollen.
Meiner Ansicht nach sichert das LNG-Beschleunigungsgesetz, das jetzt in der Novellierung vorliegt, genau das. Es nimmt die Standorte Rostock und Hamburg, die sich, darf ich sagen, im Moment als FSRU-Anlieger für erledigt erklären können, raus; es nimmt Mukran mit rein. Die materiellen Schutzgüter, vor allem Umwelt- und Gewässerschutz, werden nicht tangiert. Es gibt keine Abstriche bei den materiellen Schutzgütern. Was es allerdings sagt, ist, dass die Planungs- und Beteiligungsprozesse beschleunigt werden aus der Notwendigkeit, die ich gerade versucht habe zu begründen.
Drittens zeigt es den Weg in die Zukunft. Die FSRU-Schiffe und die LNG-Versorgung sind nur eine Brücke hin zu einer Wasserstoffversorgung. Diese soll dann auch, wenn gewünscht, in Mukran stattfinden. Die Vorgaben, die Terminals auf Wasserstoff umzurüsten, sind in diesem Gesetz verankert. In dem Sinne ist dieses Gesetzes ein gutes, ein wichtiges, ein richtiges Gesetz, das in der Abwägung die richtigen Vorkehrungen trifft. Die Schutzgüter bleiben erhalten; aber die Planung wird beschleunigt.
Ich danke für die Beratung dieses Gesetzes.
Frau Präsidentin, soll ich von hier antworten oder ans Pult gehen?
Vielen Dank. – Erst einmal werden die Umweltschutzstandards auch in Wilhelmshaven eng kontrolliert und gemonitort. Die Schiffe, die in Mukran in Rede stehen, haben ein anderes System. Das heißt, da ist nicht davon auszugehen, dass die Chlornutzung eine Rolle spielen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Woche eindrucksvoll gesehen, was passiert, wenn die Bundesregierung mit dem Kopf durch die Wand will, wenn die Sachverständigen und das Parlament zu Statisten und Komparsen degradiert werden. Auch hier hat der Kanzler entschieden: Eine Ferieninsel wird LNG-Standort. Basta! – Diese Entscheidung ist wohl schon im September bei diesem denkwürdigen Treffen in Potsdam mit den „Glücksrittern“ von Mukran gefallen – „Leute, die von Gold hören und sich schnell noch Schürfrechte sichern“, wenn ich an dieser Stelle die „Süddeutsche Zeitung“ der letzten Tage zitieren darf.
Wissen Sie, wer mich kennt, der weiß, dass ich sicherlich der Letzte hier im Parlament bin, der sich gegen Flüssiggas und LNG-Terminals ausspricht. Ich kämpfe seit anderthalb Legislaturperioden als Wahlkreisabgeordneter für ein solches Terminal am Standort Stade an der Unterelbe, das der Kanzler explizit nicht wollte, das jetzt aber kommen wird.
Ich reibe mir schon die Augen, Herr Bundesminister, wenn ich jetzt nach Rügen schaue, wo alles in Turbogeschwindigkeit realisiert wird, wo Vorfestlegungen des Kanzlers durch pseudowissenschaftliche Fakten untermauert werden, die einfach nicht der Wahrheit entsprechen, Stichwort „Offshoreterminal“.
Damit kenne ich mich ziemlich gut aus. Jahrelang wurde behauptet, auf der Elbe, an unserem Standort in Stade, könnten LNG-Schiffe nicht anlanden und auch nicht drehen. Das war vielleicht eine irrtümliche Falschbehauptung, die sogar der Kanzler aufgestellt hat, die von einigen sicherlich in die Welt gesetzt wurde, um den Standort kaputtzureden. Also: In Stade konnten keine Schiffe drehen, und – Überraschung! – Offshoreterminals vor Rügen sind eine nicht realisierbare Raketentechnologie – egal was Sachverständige sagen, egal ob solche Terminals an anderen Orten auf der Welt problemlos funktionieren und betrieben werden, egal was die Menschen vor Ort sagen.
Ich kann Ihnen sagen: Ich kann die Menschen auf Rügen auch verstehen. Die werden sich nämlich noch die Augen reiben. Wir haben bei uns im Landkreis Stade eine neue Attraktion: den gleißenden Kometen am anderen Elbufer. Da ist nämlich eine FSRU. Die wird in der Nacht komplett wie mit einem Flakscheinwerfer beleuchtet. Das muss sie; wegen der Arbeitssicherheit ist das erforderlich.
Das alles ist erforderlich. Aber auf Rügen? Bei uns an der Elbe ist das okay; wir sind ein Industriestandort. Aber auf einer Ferieninsel? Ich kann Ihnen sagen: Diese Art der Hauruckpolitik halten wir für grundlegend falsch.
Ich möchte für unsere Fraktion eines betonen: Es geht hier nicht um eine Bedarfsanalyse. Wir brauchen LNG, wir brauchen Flüssiggas.
Es geht nicht um das Ob, es geht hier allein um das Wie. Mal ehrlich: Worüber stimmen wir heute eigentlich ab?
Die „WirtschaftsWoche“ titelte Anfang dieser Woche – ich zitiere –:
Ausgerechnet das neu gefasste LNG-Beschleunigungsgesetz der Ampelregierung könnte die Pläne
– für den Terminalbau –
zunichtemachen.
Das steht dadrin.
Ja.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie führen hier fort, was der Kollege Amthor in erster Lesung schon getan hat. Sie tun so, als würden Sie im Prinzip an der Seite der Bürgerinnen und Bürger auf Rügen stehen, deren Bedenken ich sehr gut nachvollziehen kann und in weiten Teilen unterstütze.
– Sie können sich gerne hinterher meine persönliche Erklärung ansehen; das ist alles dargestellt. Wir haben das ausführlich diskutiert.
Was Sie hier machen und was der Kollege Amthor vor zwei Wochen auch schon getan hat, ist das Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Sie haben gerade angesprochen: Sie waren ja immer dafür, dass LNG-Terminals gebaut werden. Das ist nicht passiert in der Vergangenheit, aber es ist ja viel anderes auch nicht passiert.
Es ist beispielsweise nicht passiert, dass man sich frühzeitig Gedanken macht, wie man den Gasverbrauch oder generell den Verbrauch fossiler Energieträger reduzieren kann. Es ist kein Gedanke daran verschwendet worden, solche Dinge, wie wir sie gestern verabschiedet haben, oder wie das Effizienzgesetz, das auch zur Energieversorgungssicherung beiträgt, überhaupt anzugehen. Es ist nichts getan worden, um beispielsweise den Gasverbrauch im Gebäudebereich endlich zu senken. Auch das muss diese Regierung jetzt übernehmen.
Finden Sie nicht, dass es gerade gegenüber den Menschen auf Rügen angemessen wäre, wenn auch Sie für den Teil des Dilemmas Mitverantwortung eingestehen würden, den Sie zu verantworten haben?
Finden Sie nicht, dass es angemessen wäre, zu sagen, dass das, –
– was Robert Habeck und die Bundesregierung tun müssen, auch Folge Ihrer Politik ist und dass Sie sich deswegen jetzt nicht vor diesen Dilemmata verschließen können und so tun können, als hätten Sie damit nichts zu tun?
Herr Kollege Banaszak, wir alle haben hier natürlich eine Gesamtverantwortung.
Dieses Dilemma, was wir hier sehen, haben wir alle zu verantworten. Ich kann Ihnen sagen: Ich war in der letzten Legislaturperiode Berichterstatter für das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Da ging es zum Beispiel um Planungsbeschleunigung, darum, dass wir den entsprechenden Trassenausbau schneller realisiert bekommen, dass wir minimalste Planungsfehler, zum Beispiel bei Windparkprojekten, heilen können.
Und wissen Sie was? Der Kollege Miersch war damals der entschlossenste Gegner, als ich versucht habe, dieses Gesetz für meine Fraktion durchzubringen. Und wissen Sie, wie die Unterstützung von den Grünen war? Gleich null.
Also, vor dem Hintergrund brauchen wir uns hier keine Belehrungen anzuhören. Das ist auch das, was ich ehrlicherweise kritisiere: dieses ewige Zeigen auf die letzten 16 Jahre Regierungspolitik. Hier hat es leider auf allen Seiten ein Versagen gegeben, weil wir uns ein Stück weit in Sicherheit geglaubt haben.
Zurück zum Standort. Ich will nur sagen, dass wir hier in jedem Fall nicht permanent die Regeln ändern können. Hier geht es nicht um das Ende eines Brettspiels, bei dem die Regeln immer wieder geändert werden können. Hier geht es um Milliardeninvestitionen. Deswegen müssen wir eben auch Genehmigungs- und Investitionssicherheit haben. Hier geht es um die nationale Versorgungssicherheit. Jedenfalls in der Bundesregierung will, glaube ich, keiner mehr ernsthaft, dass die Terminalstandorte gefährdet werden. Das gilt sowohl für die FSRUs als auch für die landbasierten Terminals.
Ich weiß auch: Es wurde in den letzten Tagen und Wochen unglaublich viel nachgearbeitet, damit aus dem Beschleunigungsgesetz, das hier in großer Breite verabschiedet wurde, kein Entschleunigungsgesetz wird. Es gibt nämlich breite Teile, insbesondere bei Ihnen, in der Fraktion der Grünen, die an diesen Standorten und an der Realisierung von solchen Projekten die allergrößten Zweifel hegen und die sie am liebsten überhaupt nicht realisieren würden.
Ich möchte denjenigen in der Bundesregierung – es sind wenige gewesen –, die sich entschlossen dafür eingesetzt haben, ausdrücklich danken. Ich kann Ihnen sagen: Für den Standort Stade ist jetzt hoffentlich die größte Gefahr gebannt. Aber auf der sicheren Seite – für die Investoren an den Standorten, für die betroffenen Bürger auf Rügen und für die Versorgungssicherheit in unserem Land – sind wir nur mit dem, was im Änderungsantrag der Union gefordert wird. Am Ende bleibt zu hoffen, dass wir nach dem GEG-GAU nicht auch noch einen LNG-GAU bekommen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Mitglied des zuständigen Ausschusses, Bundestagsabgeordnete aus Rostock und komme aus Sassnitz.
Die gestrige Entscheidung, die geplante Errichtung schwimmender LNG-Terminals im Hafen von Mukran nicht zu befürworten, begründet die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auch mit der mangelnden Unterstützung bei den Menschen auf Rügen und im Land. Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen, und Sie können mir glauben, dass dem eine intensive Beschäftigung mit allen Fragestellungen vorausgegangen ist.
Die kommunikativen Fehler zu Beginn, die Protestaktionen und die vorgebrachten Argumente und Sorgen hinsichtlich der Schäden für Natur, Artenschutz und Tourismus, die Befürchtung, es könnten unnötige Überkapazitäten geschaffen werden, die Haltung meiner Landesregierung, die zeitweiligen Bedenken in der Grünenlandtagsfraktion, die Entscheidung von Abgeordneten aus MV, dem heute nicht zuzustimmen, die anhaltenden Vorwürfe undemokratischer Vorgänge und die mediale Berichterstattung machen natürlich etwas.
Was ist mir in dieser Debatte wichtig? Das LNG-Beschleunigungsgesetz gewährt zeitlich befristet Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung. Aber die materiellen Zugangsvoraussetzungen und damit auch die umwelt- und naturschutzrechtlichen Standards und Vorgaben bleiben erhalten und werden nicht, wie teilweise behauptet, abgesenkt.
Nein.
Ich halte die LNG-Bedarfsanalyse der Bundesnetzagentur und der Bundesregierung im Sinne eines Gesamtkonzeptes,
das auch Risikoaufschläge beinhaltet, für seriös. Ich halte auch die Aufnahme des neuen Standortes Mukran für bis zu zwei FSRU im Hafen sowie eine Anbindungsleitung nach Lubmin für einen notwendigen Schritt.
Die mangelnde Unterstützung durch die Menschen vor Ort und durch Verbände speist sich zuallererst aus der Skepsis gegenüber dieser Bedarfsanalyse. Darüber hinaus wird mit der Größe der FSRU argumentiert, und es stehen Befürchtungen im Raum, Schiffsgeräusche und ‑bewegungen könnten sich negativ auf den Tourismusstandort auswirken. Sowohl Maßnahmen der Hafenertüchtigung als auch der Bau der Ostseeanbindungsleitung könnten laut Kritikern Schäden im Ökosystem herbeiführen. Tatsächlich hören wir in vielen Bürgerdialogen, dass das geplante LNG-Terminal als Bedrohung für den Tourismus und damit als Bedrohung für die Menschen, die damit ihr Geld verdienen, empfunden wird.
Ohne respektlos zu erscheinen, möchte ich mich in sachlicher Form mit einigen Argumenten auseinandersetzen. Die ReGas, bislang der Betreiber des Terminals in Lubmin, hat zahlreiche Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Die Visualisierung der zwei FSRU im Hafen von Mukran im Rahmen ihrer Präsentation macht deutlich, dass es sich bei Schiffen mit einer Länge von 300 Metern um große Schiffe handelt. Wie aber bemisst sich, ob diese Größe der im Hafen liegenden Schiffe sowie ihr Betanken, etwa 50-mal innerhalb eines halben Jahres, eine derart negative Auswirkung haben könnten, dass Touristen die beliebte Ferieninsel nicht mehr ansteuern?
Ich denke, es ist nötig, dass man die Größenordnung des Schiffsverkehrs beider Häfen betrachtet. Im Zeitraum vom Januar bis Juli 2023 gab es in den Häfen Sassnitz und Mukran circa 3 900 Schiffsbewegungen und Hafenanläufe. Darunter ordnet sich natürlich der Fährverkehr ein. Dazu gehören Offshoreversorger, Schlepper, Lotsen usw. Davon hatten 107 Schiffe eine Länge von mehr als 130 Metern, darunter etwa ein Massengutfrachter mit einer Kapazität von 40 000 Tonnen und einer Länge von 194 Metern.
Schiffe dieser Größe haben nicht selten eine Aufenthaltsdauer von elf Tagen. Der Schiffsverkehr spielt eine Rolle in der Region.
Schauen wir auf Sassnitz-Mukran: Das Muttertankschiff „Hispania“ liegt circa 11 Kilometer vor Binz. Es gab innerhalb dieses halben Jahres vier direkte Anläufe der Shuttleschiffe nach Sassnitz-Mukran. Diese vier Anläufe bedeuteten im Schnitt einen Tag Aufenthaltsdauer.
Ich würde mir wünschen, dass die Anstrengungen der Betreiber, die Umweltauswirkungen der FSRU zu begrenzen, mehr gesehen werden, auch unter dem Gesichtspunkt, vor welchen Herausforderungen die maritime Wirtschaft tagtäglich steht. Das betrifft insbesondere Luft, Wasser, Licht, Schall, Vibration, Wärmeauswirkung. Eine Reduzierung der Emissionen durch Schall wollen die Betreiber durch Schalldämpfer erzielen. Die Decksbeleuchtung der FSRU soll auf ein sicherheitstechnisches Minimum reduziert werden. Für 2024 ist eine Umstellung auf Landstrom geplant.
Ich fände es sehr wichtig, dass die Vorhaben a) einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und b) eines Wasserstoffelektrolyseurs bis 2026 realisieren zu wollen, als ein Schritt für eine nachhaltige Industrieentwicklung im Hafen wahrgenommen werden und verstärkt bundesseitige Unterstützung erfahren.
Denn ausgehend davon könnte der Hafen neue Nutzungskonzepte in Angriff nehmen. Weil es hierbei auch um Flächen und um Arbeitskräfte geht, muss das aus einer Konkurrenzsituation heraus in einer Region, in der der Tourismus das wirtschaftliche Rückgrat bildet, besonders beworben und ermöglichungsfähig gedacht und ausgestaltet werden. Denn auch für den Tourismus gibt es aktuell Herausforderungen: Fragen der Mobilität, seine CO2-Emissionen und der zunehmende Fachkräftemangel.
Wenn wir heute das LNG-Gesetz mit der Begründung, die Energieversorgungssicherheit für ganz Deutschland zu schaffen, anpassen, dürfen wir nicht verkennen, dass um die Akzeptanz bei den Menschen hart gerungen werden muss. Ich habe versucht, deutlich zu machen, auf welchen Wegen man dies versuchen sollte.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon feststellen: Über weite Strecken des hier lieblos vorgetragenen Vorlesewettbewerbs können sich die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern wirklich nur verwundert die Augen reiben, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das gesamte Vorgehen der Ampel zur Festlegung eines LNG-Standortes vor der Insel Rügen fügt sich in eine bemerkenswerte Reihe von Gesetzgebungsverfahren ein, die die Bürger nur noch vor den Kopf stoßen.
Das, was das Bundesverfassungsgericht Ihnen zum Heizungsgesetz gesagt hat, können Sie auch auf diesen Fall übertragen. Weder Klimaschutz noch die Energiepolitik können Sie rücksichtslos mit der Brechstange und an den Menschen vorbei durch das Parlament prügeln. Und genau das haben Sie in den vergangenen Wochen und Monaten versucht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Meinung der Bürger auf der Insel Rügen wie auch die Kritik und die Alternativvorschläge der konstruktiven Opposition für andere Standorte, die wir gemacht haben, haben Sie über weite Strecken ignoriert.
Ich will Sie noch mal erinnern, wie dieses Verfahren hier gelaufen ist. Als zu Jahresbeginn die Diskussion aufkam, einen LNG-Standort vor der Insel Rügen zu errichten, da hat meine Bundestagsfraktion Woche um Woche versucht, im Energieausschuss dieses Thema aufzusetzen. Sie haben es immer wieder verschoben. Wir wollten Alternativen aufzeigen. Sie wollten abwarten und dann mit der Parlamentsmehrheit einfach Ihre Lösung durchdrücken. So geht konstruktive Diskussion im Parlament nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nachdem Sie am 21. Juni mal den Gesetzentwurf eingebracht haben, haben wir erst vor vier Tagen endlich auch mal eine Expertenanhörung durchgeführt – eine Expertenanhörung mit fatalem Ergebnis für Sie. Zwei Tage danach, ohne Kritik aus dieser Anhörung aufzunehmen, haben Sie das Gesetz durch den Ausschuss gebracht und en passant im Windschatten auch noch Änderungen zum Thema Windkraftausbau und anderes mehr gemacht. Final muss es jetzt alles schnell gehen, damit der Gesetzentwurf gleich noch per Kurier in den Bundesrat kommt. Ich kann Sie nur fragen: Das nennen Sie ein geordnetes Verfahren? Wen wollen Sie damit eigentlich veralbern, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Ich muss Ihnen auch sagen: Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern fühlen sich natürlich vor den Kopf gestoßen. Zehntausende haben eine Petition unterschrieben und sich eine öffentliche Anhörung hier im Bundestag erkämpft. Und dort musste festgestellt werden: Sie wurden von dem Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium einfach hinter die Fichte geführt. Von „Lüge“ war die Rede.
Herr Habeck musste sich entschuldigen im Petitionsausschuss. Und wie hat er das so in Kinderbuchautorenlyrik gemacht? Er sprach von kommunikativen Interferenzen. Die Leute in Mecklenburg-Vorpommern haben dafür klarere Worte. Das ist grottenschlechte Kommunikation der gesamten Bundesregierung gewesen.
Die Menschen auf der Insel Rügen stehen zu ihrer Verantwortung für die Energieversorgung in unserem Land.
Aber eines ist auch klar: Sie wollen nicht nur Tanker, sondern auch Touristen. Und diese Abwägung bekommen Sie nicht hin, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gibt bessere Standortalternativen. Ein Offshorestandort 18 Kilometer vor der Küste Rügens – unwidersprochen ist das in der Anhörung als möglich dargestellt worden.
Sie wollen diese Abwägung nicht. Sie haben unsere Fragen dazu nicht beantwortet.
Schon mangels dieser Alternativenabwägung ist Ihre Politik nicht überzeugend.
Dieses Gesetz ist so nicht mehr zu retten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gerne.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Amthor, Sie waren ja zweimal Gast bei uns im Petitionsausschuss. Ich begrüße es sehr, wenn sich Parlamentarier für unsere Arbeit interessieren. Sie sind gerade dabei gewesen, nicht aus der öffentlichen Sitzung, sondern aus der nichtöffentlichen Sitzung zu berichten, in der Herr Minister Habeck und Herr Staatssekretär Wenzel zugegen waren. Ich bitte Sie, wenn wir darauf hinweisen, dass wir in nichtöffentlicher Sitzung tagen, daraus auch nicht zu zitieren.
Also, Frau Stamm-Fibich, ich bin ja dankbar,
dass Sie noch mal auf den Petitionsausschuss hinweisen. Ich kann Ihnen nur sagen:
Ich habe mir gut überlegt, was ich hier im Einklang mit unserer Geschäftsordnung tue und was nicht.
Ich sage Ihnen aber auch: An Ihrer Stelle hätte ich dieses Thema jetzt lieber zu den Akten gelegt.
Denn gerade Sie als Ausschussvorsitzende müssen doch ein Interesse daran haben, dass der Petitionsausschuss nicht so verschaukelt wird, wie er vom Bundeswirtschaftsministerium verschaukelt wurde.
Schon allein der Umstand, dass Herr Habeck in den Ausschuss gekommen ist, um sich zu entschuldigen, spricht doch wirklich Bände.
Deswegen muss man sagen: Das war keine Glanzstunde für den Parlamentarismus. Ihre Arbeit war gut, die der Bundesregierung war es im Petitionsausschuss auf keinen Fall. Daran ändert auch Ihr Beitrag nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will zum Schluss schon noch etwas zur Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sagen. Gestern Abend haben wir die überraschende Meldung erhalten, dass Manuela Schwesig jetzt auf einmal doch gegen den LNG-Standort vor der Insel Rügen ist. Da kann ich hier nur sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zickzack-Schwesig hat wieder zugeschlagen – dafür, dagegen, wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
So geht keine seriöse Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die SPD regiert im Bund, sie regiert im Land. Und da muss man sich schon fragen, welche Durchsetzungskraft die SPD-Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern hier eigentlich noch haben.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn man jetzt die großen Angebote hört – es soll 500 Millionen Euro für den Ausbau einer Bahnstrecke nach Mecklenburg-Vorpommern geben –, schön und gut.
Aber die Menschen in Vorpommern erwarten eine ordentliche Arbeit und Infrastruktur von dieser Bundesregierung, unabhängig davon, ob sie den Mund zu Ihren Vorschlägen halten oder nicht. Wir lassen uns auf so eine Art von Basarpolitik in keiner Weise ein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen muss für uns klar sein: Es hätte bessere Alternativen gegeben.
Sie haben Vertrauen der Menschen in Vorpommern verspielt. Dieses LNG-Gesetz ist für uns heute nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen es ab.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Lieber Herr Merz, zu einem vertrauensvollen Miteinander hier im Parlament, in das auch die Bürgerinnen und Bürger volles Vertrauen haben können, gehört aber auch, dass die Opposition zu Gesprächen bereit ist, dass sie zu Kompromissen und Gemeinsamkeiten bereit ist.
Nehmen Sie als Beispiel den Untersuchungsausschuss, den Sie einsetzen wollten. Wir haben Ihnen mehrfach Gespräche angeboten. Wir haben Ihnen die Argumente durch Sachverständige auf dem Silbertablett serviert. Ihre Reaktion kurz nach dem letzten Gespräch war, den Antrag durchzupeitschen und ihn hier auf die Tagesordnung zu setzen. Da müssen Sie sich mal an die eigene Nase fassen. Auch die Opposition muss hier tatsächlichen Gestaltungswillen haben und nicht nur die schnelle Schlagzeile suchen, sehr geehrter Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland kommen vom Heizen. Wenn wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten wollen, dann müssen wir mehr Tempo machen, dann müssen wir schnell mehr für den Klimaschutz tun. Deswegen war es gut, dass wir dieses Gebäudeenergiegesetz vorangetrieben haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will ausdrücklich einräumen, dass der ursprüngliche Vorschlag Potenzial nach oben hatte. Aber wir haben die Vorschläge zügig und sehr grundlegend überarbeitet. Die Mieterinnen und Mieter werden geschützt, indem die Modernisierungsumlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter beträgt, um mal ganz sachlich auf die Vorteile hinzuweisen. Diesen Schutz gibt es ab sofort. Es gibt bis zu 70 Prozent Förderung für die neue Heizung.
Auch das ist ein ganz großer Fortschritt. Und ganz klar ist auch, dass wir technologieoffen sind. Gestatten Sie mir als Schwarzwälder die Bemerkung, dass Holz- und Pelletheizungen auch zukünftig eingebaut werden können. Auch das ist ein ganz wichtiger Teil im Änderungsantrag.
In der Tat: Wir machen Tempo beim Klimaschutz. Diesen Punkt greift das Bundesverfassungsgericht auf. Denn was sagt das Bundesverfassungsgericht ganz konkret? Es hat eben nicht festgestellt – das ist ganz wichtig –, dass wir Abgeordnetenrechte verletzt hätten. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unser hohes Tempo
den Rechten vom Abgeordneten Heilmann möglicherweise zuwiderlaufen könnte. Deshalb hat es gesagt, dass wir die Abstimmung lieber verschieben sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere nichts über den Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes gesagt. Wir hören immer wieder Enteignungsvorwürfe aus der Union. Das stimmt überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen klaren Weg gewiesen, wie wir noch im Juli, also in der nächsten oder übernächsten Woche, dieses Gebäudeenergiegesetz hätten verabschieden können. Also kann überhaupt keine Rede davon sein, dass es verfassungswidrig ist, dass es Enteignungen sind oder dass wir hier Abgeordnetenrechte übermäßig beschnitten hätten. Denn dann hätte das Bundesverfassungsgericht wohl kaum diesen ganz konkreten Handlungsvorschlag gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das will ich ausdrücklich allen sagen, die uns Verfassungswidrigkeit oder die Verletzung von Abgeordnetenrechten vorwerfen.
Wie geht es jetzt weiter? Wir halten uns an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes. Wir wollen mehr Tempo beim Klimaschutz. Deswegen werden wir gleich in der nächstmöglichen regulären Sitzung diesen Tagesordnungspunkt aufsetzen und das Gebäudeenergiegesetz verabschieden. Ich danke ausdrücklich den Fraktionsvorsitzenden für die ganz klare Ansage, dass dieses Gesetz so kommen wird. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk, die Bauwirtschaft und alle Beteiligten Klarheit. Jetzt haben alle Zeit, sich darauf einzustellen. Es ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Zeichen, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In der Tat ist der Änderungsantrag komplex. Wenn ich mich allerdings zurückerinnere, was wir in der Großen Koalition alles etwa zum EEG in ähnlichem Tempo beschlossen haben,
muss sich sagen, dass ich damals von der Großen Koalition und insbesondere der Union dazu überhaupt nichts gehört habe. Es ist auch bezeichnend, dass die Initiative nicht aus der Unionsfraktion oder von mehreren Unionsabgeordneten kam, sondern dass sie vom Kollegen Heilmann kam. Respekt und ausdrücklicher Dank für Ihr Vorgehen!
Denn ich glaube, eins ist klar: Sie wissen ganz genau, in welche interessanten Diskussionen über Fristen wir jetzt geraten. Denn man darf schon die Frage stellen: Ist es wirklich so klug, aus Grundgesetzartikeln – jeweils orientiert am Einzelfall – unsere Beratungsfristen zu definieren?
Wir sind sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entscheiden wird.
Für uns ist jedenfalls klar: Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Aber wir sagen nicht nur, dass wir sie respektieren, sondern wir wollen vielmehr – Kollegen Schnieder habe ich es schon gesagt – im Herbst an eine grundlegende Reform der Geschäftsordnung herangehen. Da werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob unsere Regelungen zu den Fristen und Abläufen präzise genug sind oder ob wir noch Änderungsbedarf haben. Heute wollen wir aber nicht entscheiden; wir machen das im September.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen mehr Tempo im Klimaschutz, mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit, und das schaffen wir in der ersten Septemberwoche mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat uns die Schande erspart, dass ein ignorantes, unausgegorenes und stümperhaft zusammengeschustertes Gesetz mit der Brechstange erzwungen wird.
Sie wollten dieses grüne Ideologieprojekt unter Missachtung der Sorgen der Bürger und der Rechte des Parlaments durchpeitschen und die begründeten Einwände ganzer Heerscharen von Fachleuten arrogant beiseitewischen. Sie haben den Schuss offenbar noch immer nicht gehört; denn Sie halten stur an diesem Projekt fest. Und auch Sie von der Union wollen das Heizungsgesetz gar nicht verhindern; das haben Sie ja auch gesagt.
Ein Heizungsgesetz ist aber in zwei Monaten noch genauso falsch wie jetzt. Daran ist auch nichts zu reparieren.
Denn das ganze Vorhaben, den Menschen vorschreiben zu wollen, wie sie ihre Wohnungen und Häuser zu heizen haben, ist nicht nur falsch, es ist auch verfassungswidrig.
Sie reden von Respekt. Aber Sie vergreifen sich am Privateigentum der Bürger, schamlos. Das Verfassungsrecht schützt das Privateigentum.
Ihr Verarmungs- und Enteignungsgesetz zwingt private Eigentümer, ihre Rücklagen und Ressourcen für teure, ineffiziente und in vielen Fällen untaugliche Stromheizungen zu opfern. Sie treiben sie in die Verschuldungsfalle. Viele werden ihr Eigentum nicht halten können. Internationale Investoren stehen schon bereit für den großen Ausverkauf.
Millionen Mieter werden die Zeche durch steigende Mieten mit zahlen müssen.
Die Welt lacht über Deutschland, weil seine Regierung ohne Not Volksvermögen vernichtet, die Mittelschicht ruiniert und die Industrie aus dem Land vertreibt. Für die Reduzierung von CO2-Emissionen und die Beeinflussung des Weltklimas ist ein Heizungsgesetz komplett nutzlos.
Monatelang haben Sie daran herumgepfuscht. Aber Sie können noch nicht einmal sagen, wie hoch die CO2-Einsparungen überhaupt sein sollen.
Sie lassen die Bürger über die wahren Kosten im Unklaren und täuschen sie mit Subventionsversprechungen, die Sie nicht zahlen können. Sie sagen den Menschen auch nicht die Wahrheit über die weiteren Anschläge auf das Volksvermögen, die auf dem Umweg über die EU drohen, übrigens angestoßen von der CDU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Ein verschärftes GEG, der Sanierungszwang durch die bevorstehende EU-Gebäuderichtlinie und die Einführung des monströsen EU-CO2-Zertifikatehandels im Gebäudesektor bedrohen ganze Bevölkerungsschichten mit Wohlstandsvernichtung und Enteignung. Und hieran sieht man einmal mehr die Doppelstandards und die Heuchelei der CDU.
Ein Heizungsgesetz nützt niemandem außer internationalen Investoren und der Wärmepumpenlobby, die auch ohne den Clanchef Graichen hier das Wirtschaftsministerium fest im Griff haben. Und es nützt den Klimaideologen, die damit ihre Träume von einer ökosozialistischen Plan- und Mangelwirtschaft mit Lastenfahrrädern und Kerzen realisieren wollen, in der Vorschriften und Zwänge an die Stelle von Privateigentum, von Wohlstand, Vernunft und fairem Wettbewerb treten.
Es ist völlig klar, warum Sie das so hektisch erzwingen wollten: Sie haben Angst vor den Bürgern, vor den eigenen Wählern; denn sie begreifen sehr gut, dass sie belogen, betrogen, enteignet und ärmer gemacht werden sollen.
Ihre Rechnung wird deshalb nicht aufgehen. Vier Fünftel der Menschen in diesem Land sind gegen das Heizungsgesetz. Vier Fünftel! Dass Sie Bruchrechnung und Mathematik nicht können, das ist völlig klar. Lassen Sie sich das erklären, was vier Fünftel eigentlich bedeuten.
Es bleibt dabei: Das beste Heizungsgesetz ist kein Heizungsgesetz.
Nutzen Sie die Denkpause, die Ihnen das Bundesverfassungsgericht dankenswerterweise gegeben hat,
und stampfen Sie dieses unsägliche Gesetz komplett ein.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich als Abgeordneter momentan auf Reisen durch dieses Land befindet, der wird Zeuge einer großen Verunsicherung – einer Verunsicherung bis tief in die Mitte der Gesellschaft. Diese Verunsicherung hängt zusammen mit der Anzahl und mit der Dichte an Krisen, mit denen unser Land zu tun hat. Dazu gehört insbesondere die Coronapandemie, dazu gehört der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, und dazu gehört vieles mehr. Diese Krisen haben dazu geführt, dass die Mitte der Gesellschaft verunsichert ist und der gesellschaftliche Zusammenhalt zu kippen droht.
Natürlich versuchen in dieser Zeit die Feinde der offenen Gesellschaft und die Feinde der liberalen Demokratie, sich diese Verunsicherung zunutze zu machen. Das dürfen wir nicht zulassen, und deswegen müssen wir selbstkritisch feststellen, dass die Verfahren, die hier mitunter durchgeführt worden sind, dieser Verunsicherung nicht entgegengewirkt, sondern sie sogar noch verstärkt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und weil das so ist, bin ich auch dankbar und glaube, dass es richtig ist, dass wir die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes nicht in einer Sondersitzung in der Sommerpause beschließen, sondern dass wir das mit Bedacht in der ersten Sitzungswoche nach der sitzungsfreien Zeit tun. Damit können wir einen Beitrag dazu leisten, dass mit Bedacht und in Ruhe über die Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz beraten werden und das Gesetz dann in dieser Form beschlossen werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was mich aber nachdenklich macht, ist die Rede von Friedrich Merz.
Ich hätte mir von einer Fraktion, die während der Coronapandemie die Parlamentsrechte bis zur Unkenntlichkeit geschliffen hat,
doch auch ein bisschen mehr Selbstkritik an dieser Stelle gewünscht.
Dann haben Sie, lieber Kollege Merz, hier ernsthaft gesagt, dass diese Bundesregierung und diese Parlamentsmehrheit es nicht mit einer externen Krise zu tun hätten. Ich weiß nicht, ob die ökonomischen Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine bei Ihnen persönlich angekommen sind.
Aber es gibt sehr viele Menschen in Deutschland, die sich große Sorgen um die Zukunft dieser Volkswirtschaft machen. Die machen sich Sorgen um die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die machen sich Sorgen um die Inflation.
Die machen sich Sorgen darum, ob es in Zukunft in diesem Land überhaupt noch eine Industrie gibt. Die machen sich Sorgen, weil wir die größte Migrationskrise in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg haben.
Angesichts dieser Krisen davon zu sprechen, dass diese Parlamentsmehrheit keine externe Krise zu bewältigen hätte, ist wirklich ein starkes Stück.
Das mögen die Wählerinnen und Wähler bitte bewerten, was das mit der Wahrnehmung der Realität zu tun hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle miteinander sind dafür verantwortlich, vernünftig mit den Krisen in unserem Land umzugehen und sie zu bewältigen. Die Verunsicherung in der Mitte der Gesellschaft hat aber auch etwas damit zu tun, dass viele Menschen das Gefühl haben, dass die Politik eigentlich nichts anderes mehr macht als Krisenbewältigung. Das war ja auch die übliche Vorgehensweise früherer Bundesregierungen. Dabei sind Zukunftsherausforderungen in hohem Maße unter den Tisch gefallen: die Alterung der Gesellschaft, die Digitalisierung, die Frage der Bewältigung des Klimawandels. Und weil die Bewältigung des Klimawandels für diese Bundesregierung und diese Parlamentsmehrheit eine wichtige Zukunftsherausforderung und ein dringliches Anliegen ist, ist es wichtig und richtig, dieses Gebäudeenergiegesetz zügig zu beschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat auch etwas mit unserer eigenen Verantwortung zu tun, damit, worin wir unsere Aufgabe sehen, bloß darin, auf externe Krisen zu reagieren, oder ob wir auch selber gestalten wollen. Wer bei einer Bundestagswahl antritt, wer die Verantwortung übernimmt für die Regierung in diesem Land, der darf sich nicht nur mit den Krisen beschäftigen, sondern der muss sich auch mit wichtigen Zukunftsherausforderungen beschäftigen. Das wird diese Parlamentsmehrheit tun, und ich kann uns allen sehr raten, in der Sommerpause ein bisschen Zeit mit Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbringen,
um einmal herauszufinden, wie die Art und Weise, wie wir so arbeiten und wie wir hier so wirken, eigentlich bei den Menschen da draußen ankommt.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dobrindt und auch Herr Merz, ich finde, Sie haben beide etwas sehr Wichtiges gesagt, dass nämlich hier die Rechte der Abgeordneten beschnitten werden, wenn Fragen nicht beantwortet werden vom Kanzler oder eben die Beratungsfristen abgekürzt werden, sodass wir unseren Aufgaben nicht nachkommen können. Sie haben das in extenso ausgearbeitet, und wir stimmen Ihnen zu. Das alles ist richtig. Aber sich hier als Demokraten aufzuspielen,
während Sie gleichzeitig unsere demokratischen Rechte jedes Mal wieder beschneiden, indem Sie uns nicht einen Bundestagsvizepräsidenten zubilligen oder Positionen in Gremien zubilligen,
indem Sie sich genau so verhalten wie die anderen, finde ich, macht Ihre Angriffe einfach lächerlich; denn auch Sie treten unsere demokratischen Rechte mit Füßen, und das durch die gesamte bisherige Legislatur und auch schon in der letzten.
Sehr geehrte Kollegin, wissen Sie, was ich Ihnen an dieser Stelle antworte? Ich habe in meiner Schlussbemerkung darauf hingewiesen, dass wir in diesem Land Befriedung brauchen und den Protest nicht weiter schüren dürfen. Nachdem ich der Rede von Frau Weidel vorhin hier im Parlament zugehört habe, kann ich nur feststellen: Das, was Sie veranstalten, ist, den Protest weiter zu schüren,
die Unzufriedenheit weiter zu schüren und dieses Land weiter in eine Krise zu reiten. Das ist das, was Sie tun, und nicht das Gegenteil, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Köhler, ich wollte zum Schluss etwas Überparteiliches sagen; aber einen Satz muss ich Ihnen schon sagen:
Dass Sie hier allen Ernstes die verkorkste Reihenfolge Ihres Gesetzgebungsverfahrens gutheißen und sagen, wir hätten dazu keine abweichenden Äußerungen kundgetan, das ist schlicht nicht wahr. Sie sitzen im Ausschuss für Klima und Energie; da habe ich das sehr ausführlich gesagt.
Ich würde gerne kurz vor Schluss der Debatte etwas sagen, das mir sehr wichtig ist: Wir alle hier, aus allen Fraktionen, haben uns dazu geäußert, dass wir über die Verfahren unglücklich sind, und zugegeben, auch schon in der letzten Legislatur unglücklich gewesen zu sein. Wenn wir das alle so sehen, dann müssen wir, die frei gewählten Abgeordneten, doch etwas tun.
Ich finde nicht, dass wir auf Karlsruhe warten müssen. Viele haben hier gesagt: Warten wir mal die Hauptsacheentscheidung ab!
Wollen wir wirklich, dass Karlsruhe uns Vorschriften macht, wie unsere Geschäftsordnung zu lauten hat und wie sie auszulegen ist?
Ich glaube, wir brauchen gemeinsame Vorschriften.
Ich will Ihnen dazu auch noch sagen, was mich in der Debatte in den Zwischentönen gestört hat: Es wurde mehrfach, insbesondere von Ihnen, Frau Scheer, gesagt, wir brauchen Flexibilität im Verfahren. Das ist natürlich nicht ganz unrichtig. Aber wir in diesem Parlament machen den Bürgerinnen und Bürgern, die hier auf der Tribüne sitzen, und denen draußen laufend Vorschriften, sehr viele Vorschriften und oft auch zu viele Vorschriften.
Wir sagen dann, wir wollen uns selber aber keine einengenden Vorschriften machen, weil wir die notwendige Flexibilität brauchen. Wenn wir selber Herr des Verfahrens sind, können wir für die notwendige Flexibilität sorgen; das haben wir in der Coronakrise und in der Krise um den schrecklichen Ukrainekrieg bewiesen.
Deswegen ist es aus meiner Sicht in der Tat klug, wenn wir jetzt alle in die Sommerpause gehen. Aber es wäre dann vor allen Dingen wichtig, dass wir uns als Parlament in unserem Tempo selbst beschränken. Wir brauchen ein Tempolimit auch für dieses Parlament,
insbesondere für die Regelfälle, weil wir in dieser Art und Weise nicht weitermachen können.
Mir haben so viele Abgeordnete – der Ampelfraktionen und auch der Linkspartei, nicht nur aus meiner Fraktion – persönlich gesagt, dass sie das eigentlich auch so sehen. Das haben alle Anzuhörenden in den letzten Anhörungen gesagt; das haben alle Medien gesagt. Wir müssen doch diesen Weckruf hören! Wenn man einen Weckruf hört, dann muss man aufstehen und etwas tun und darf nicht liegen bleiben.
Deswegen kann ich nur daran appellieren, dass wir diese doch vorhandene Gemeinsamkeit nutzen und uns jetzt engere, verbindlichere Vorschriften geben, wie die zeitlichen Abläufe bei uns sein können. Wir können nicht sagen: Es gibt so viele Einzelfälle; das können wir nicht regeln. – Natürlich muss es Ausnahmen geben; die muss es auch bei vielen anderen Vorschriften geben. Das werden wir doch hinkriegen, wenn wir das wirklich wollen! Das ist mein abschließender Appell vor der Sommerpause.
In jedem Problem liegt auch eine Chance. Natürlich ist das jetzt ein Problem für die Ampel, aber das gehört zu den Aufgaben der Opposition. Wenn es ein Problem gibt, dann lassen Sie uns diese Chance nutzen und selber gemeinsam für strengere Verfahrensregeln in diesem Parlament sorgen und nicht erst auf Karlsruhe warten!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie lebt vom Vertrauen in alle staatlichen Institutionen und Verfassungsorgane. Wir werden daher das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken.“
So steht es in Ihrem Koalitionsvertrag.
Meine Damen und Herren von der SPD, den Grünen und der FDP, Sie haben in den letzten 18 Monaten dieses Parlament zu einem Ort der Debattenverweigerung und zu einem Ort des Durchpeitschens von Gesetzen gemacht.
Sie haben nicht Vertrauen gewonnen, sondern wir alle haben als Institution Vertrauen in Deutschland verloren.
Meine Damen und Herren, der Kollege Thomas Heilmann hat als Mitglied des Deutschen Bundestages das Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren angerufen und gegen die Methode der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes erfolgreich geklagt. Ich möchte zunächst dem Kollegen Heilmann dafür herzlich danken, dass er dies getan hat. Er hat dies nicht getan als Mitglied einer Oppositionsfraktion, sondern er hat dies getan als Mitglied des Deutschen Bundestages, wie es Ihnen allen möglich gewesen wäre, die einen Anspruch darauf haben, an der Beratung von Gesetzgebung angemessen beteiligt und angehört zu werden. Das hätte jeder von Ihnen aus den Koalitionsfraktionen auch machen können.
Wir sehen Gesetzgebung, die selbst bei den Sachverständigen zu Bemerkungen führt wie zu der vom letzten Montag, wo einer der von Ihnen eingeladenen Sachverständigen im Ausschuss gesagt hat: Dieses Verfahren ist für eine Demokratie unwürdig. – Und er hat recht, meine Damen und Herren.
Richtig ist, dass Gesetzgebung immer wieder einmal schnell gehen muss; das war in unserer Regierungszeit so, das ist in Ihrer so. Manche Krise erfordert schnelle Reaktion. Das hat der Deutsche Bundestag immer wieder gezeigt, dass er dies kann. Aber so zu arbeiten, wie Sie es in den letzten Wochen und Monaten getan haben, hat mit Krisen, jedenfalls mit Krisen des Landes, nichts mehr zu tun. Es hat allenfalls mit Koalitionskrisen zu tun. Aber das ist keine Begründung für eine solche Art der Gesetzgebung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jahrzehntelang ist im Deutschen Bundestag im Durchschnitt etwa jedes sechste Gesetz mit Fristverkürzung beschlossen worden; im letzten Jahr, coronabedingt, jedes zweite. In diesem Jahr, ohne eine solche externe Krise, werden drei von vier Gesetzen dieser Koalition nicht mehr mit der Einhaltung der gesetzlich und geschäftsordnungsmäßig vorgesehenen Fristen beraten. Dies ist eine Missachtung des Parlaments, wie es sie in dieser Dimension in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat.
Das, was Sie hier tun, hat auch nicht erst in dieser Woche begonnen. Sie haben die Wahlperiode mit einer Änderung der Sitzordnung hier im Deutschen Bundestag begonnen, erkennbar von vielen – nicht allen, aber von vielen – von Ihnen mit dem Bemühen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die Nähe der AfD-Bundestagsfraktion zu rücken.
So hat die Wahlperiode angefangen mit Ihnen; ein Akt der Unfreundlichkeit, der sich im Laufe der Wahlperiode fortgesetzt hat.
– Dass Sie dabei unruhig werden, kann ich gut verstehen.
Meine Damen und Herren, es hat seine Fortsetzung mit der Entscheidung über das Wahlrecht. Kleinere Änderungen des Wahlrechts sind schon einmal mit einfachen Mehrheiten hier verabschiedet worden. Eine solche grundlegende Änderung des Wahlrechtes mit der Mehrheit gegen die Minderheit durchzusetzen, ist ein einmaliger Vorgang, der das Klima in diesem Hause vergiftet hat, und zwar bis zum heutigen Tag.
Und dann in dieser Woche die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, beantragt von uns auf der Grundlage eines Quorums, das wir sogar im Grundgesetz einmal zugunsten einer Opposition abgesenkt haben, damit Minderheitenrechte hier im Deutschen Bundestag wirklich geachtet werden. Einmalig in der Geschichte dieses Landes und dieses Parlamentes, lehnen Sie ein Minderheitenrecht mit fadenscheinigen Begründungen ab und verweigern die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag.
Meine Damen und Herren, Sie können ein weiteres Beispiel aus dieser Woche nehmen. Richtigerweise hat sich der Deutsche Bundestag das Recht genommen, die Regierung hier anzuhören und zu befragen und dazu auch den Bundeskanzler in den Deutschen Bundestag einzuladen. Was wir hier am Mittwoch erneut erlebt haben – dass der Bundeskanzler nicht eine Frage wirklich beantwortet
und stattdessen die Fragesteller aus unseren Reihen darüber belehrt, dass sie die falschen Fragen gestellt haben –, ist ein Ausdruck von Respektlosigkeit dem Deutschen Bundestag gegenüber, der vollkommen inakzeptabel ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Tat in der Form entschieden. Aber diese Form dient nicht einem Selbstzweck, sondern dient einer sachlichen Debatte. Wir werden jetzt die Gelegenheit haben, über dieses Gebäudeenergiegesetz noch einmal in allen seinen Ausprägungen zu diskutieren. Und wenn Sie schon heute für die nächste Sitzungswoche des Deutschen Bundestages dieses Gesetz in unveränderter Form auf die Tagesordnung im September setzen, dann ist das ein weiterer Ausdruck von Respektlosigkeit und Ignoranz dem Deutschen Bundestag gegenüber und zeigt,
dass Sie nicht bereit sind, hier den Formen zu folgen, die den Zweck haben, in der Sache eine Diskussion zu führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie in dieser Sommerpause Zeit und Neigung haben, einmal zu lesen, wie Außenstehende unsere Demokratien beurteilen,
dann nehmen Sie sich das Buch von Timothy Snyder zur Hand,
der schon vor vier Jahren geschrieben hat, wodurch Demokratien sterben: Eingriffe in das Wahlrecht, willkürliche Missachtung der Rechte von Minderheiten.
Ja, meine Damen und Herren, die Qualität einer Demokratie zeigt sich nicht darin, ob die Mehrheit jederzeit ihre Rechte durchsetzt. Die Qualität einer Demokratie zeigt sich darin, ob die Mehrheit Respekt und Achtung vor den Rechten der Minderheit in einem Parlament hat.
Deswegen möchte ich Ihnen abschließend sagen: Lassen Sie uns diese Sommerpause, die jetzt vor uns liegt, nutzen. Ich bin durchaus auch bereit, sehr selbstkritisch unsere Rolle miteinzubeziehen.
– Diese Reaktion zeigt allerdings, wes Geistes Kind einige von Ihnen sind,
angesichts der Tatsache, dass ich Ihnen hier noch mal einen Vorschlag machen möchte.
Nein. – Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen anbieten, dass wir über die Sommerferien
einmal in aller Ruhe darüber nachdenken, wie wir gemeinsam – Sie, die Mehrheit der Koalitionsfraktionen, und wir, die größte Oppositionsfraktion hier im Deutschen Bundestag – dazu beitragen können, dass das Vertrauen der Bevölkerung unseres Landes in diese Institution Deutscher Bundestag wieder gestärkt wird.
– Soll ich die Zwischenrufe an die Adresse unserer Fraktion wiederholen, die wir eben in der Pause aus Ihren Reihen gehört haben? Soll ich das wiederholen, was wir hier eben in der Pause von Ihnen gehört haben und was zu Recht ein Ordnungsgeld ausgelöst hat? Können Sie nicht mal einen kurzen Augenblick den Mund halten und mal innehalten mit Ihren Zwischenrufen?
Meine Damen und Herren, ich mache Ihnen den Vorschlag, dass wir die vor uns liegende sitzungsfreie Zeit nutzen, um einmal innezuhalten und darüber nachzudenken,
wie wir die Arbeit hier in diesem Parlament zwischen der Opposition und der Regierung, zwischen Ihrer Mehrheit und der Minderheit hier im Parlament, so gestalten können, dass wieder eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Vertrauen fasst
in die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie und auch in die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages als dem Hort der Demokratie unseres Landes. Ich finde, wir sind es unserer Demokratie und unserem Lande schuldig. Nutzen wir die Gelegenheit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, genau das zu tun!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Frau Weidel, Sie haben offenbar den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gelesen, nicht einmal im Ansatz.
Sie haben hier eine Rede gehalten, die auswendig gelernt war und ansonsten abgelesen. Ich finde, Ihre Aussage für Youtube können Sie auch in Ihrem Büro aufnehmen. Aber das ist keine Teilnahme an der Debatte im Deutschen Bundestag. So geht es nicht. So geht es nicht!
Das ist auch eine Missachtung des demokratischen Diskurses. Wir müssen hier ringen. Ja, wir müssen hier um richtige Lösungen und den richtigen Umgang ringen. Aber was Sie hier tun, ist wirklich eine Beleidigung des Parlaments.
Das Gericht hat nämlich mit keinem Wort – –
– Jetzt hören Sie mal zu. Sie haben es ja nicht gelesen; deswegen sage ich es Ihnen.
– Herr Baumann, Sie können sich ruhig nach vorne umdrehen; das wird schon erlaubt sein.
– Ja, echt. Ich meine, was ist denn das?
– Jetzt aber wirklich: Sie nehmen überhaupt nicht teil an der Debatte, weil es Sie überhaupt nicht interessiert. Sie brauchen auch keine Zwischenfrage zu stellen.
Das Gericht – ich sage es Ihnen jetzt noch mal – hat mit keinem Wort den Gesetzentwurf, der hier vorliegt, kritisiert, mit keinem Wort.
Es hat mit keinem Wort gesagt: „Da ist das Eigentumsgrundrecht berührt“ oder irgendwie so was, was hier vorgetragen wurde. Es hat zu dem Antrag des Abgeordneten Heilmann gesagt, der eine Kritik am Verfahren vorgetragen hat: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Kritik zutrifft“,
und hat dann eine Folgenabwägung getroffen.
Deswegen finde ich es auch interessant, was der Antrag der CDU/CSU so beinhaltet, weil der sich ja auch wieder nicht auf das Thema des Beschlusses bezieht, sondern sagt: Das ganze Gesetz muss neu gemacht werden. – Dazu hat das Gericht gar nichts gesagt; dazu gibt es gar keinen Anlass.
Deswegen finde ich interessant, wie Sie jetzt hier aufgetreten sind.
Ich finde, ja, uns auf den Diskurs einlassen, das müssen wir. Wir müssen hier ringen. Ich finde, die Tonalität, zu sagen, hier sollen Abgeordnete den Mund halten, wäre jetzt nicht der richtige Einstieg, um dahinzukommen.
Nein, ich finde, dass wir hier nicht so miteinander umgehen sollten.
Erstens finde ich es interessant, dass wir in der „Süddeutschen“ heute lesen durften, dass bis zu dem Beschluss am Mittwoch aus der Unionsfraktion zu hören war, das sei eine Einzelaktion des Abgeordneten Heilmann gewesen.
Zweitens finde ich es auch ganz interessant, dass die erste Entscheidung, wo das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: „Passt mal mit den Fristen auf“, die Entscheidung zur Parteienfinanzierung war, die die GroKo in der letzten Wahlperiode noch kurz vor Schluss durchgeprügelt hat
und wo sich die Parteien noch bessere Finanzierungen sichern wollten. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht getroffen. Es war eine Kritik an Ihrem Vorgehen. Also sollten wir an der Stelle ein bisschen abrüsten.
– War das eine Zwischenfrage?
Ja.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vor allen Dingen vielen Dank, Herr Dr. Steffen. – Ich rede erst in einer halben Stunde. Dann ist dieser Punkt dann auch schon wieder vorbei.
Vorweg – das ist aber nicht der Grund für meine Zwischenfrage –: Sie haben natürlich völlig recht: Ich habe nicht beantragt, dass über den Inhalt des Gesetzes etwas entschieden wird – ich hätte es im Organstreitverfahren auch gar nicht beantragen können –, und dementsprechend hat das Verfassungsgericht dazu nichts gesagt. Einfach, um mal die Fakten offenzulegen.
Aber wenn wir bei den Fakten sind: Sie haben gerade gesagt, ich hätte keine Unterstützung der Fraktion gehabt. Das ist in mehreren Dimensionen unrichtig. Es ist richtig – so ist die Mitteilung des Pressesprechers der CDU zu verstehen –, dass ich diesen Antrag alleine gestellt habe. Wir kennen uns ja schon ein bisschen länger, weil wir davor eine vergleichbare Funktion hatten. Sie wissen ganz genau, dass ich sehr häufig und auch schon in der letzten Legislaturperiode die Verfahren hier im Deutschen Bundestag auch öffentlich angegriffen habe. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Ich habe mich erst mit meiner AG und dann in sehr intensiven Gesprächen mit meinem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und mit unserem Fraktionsvorsitzenden dazu ausgetauscht; die waren lange informiert. Und insbesondere – und das wissen hier alle Fraktionen – hat die CDU/CSU-Fraktion auf zehn Seiten sehr ausführlich begründet, warum mein Antrag in der Sache richtig ist. Deswegen ist die Darstellung, die Sie auch unter allen Journalisten verbreiten, das sei ein Alleingang von mir, schlicht unrichtig. Ich würde Sie daher fragen und bitten, ob Sie das zukünftig korrekt darstellen.
Vielen Dank für diese Aufklärung. Wenn Sie mir das so berichten, dann werde ich dem nicht widersprechen.
– Nein. Wenn Sie das so berichten: wunderbar.
In der Sache haben Sie einen wichtigen Punkt angesprochen. Ich danke Ihnen auch ausdrücklich, dass Sie es gestern so benannt haben, dass es eine Kritik am Verfahren ist, die Sie in dieser Wahlperiode und auch in der letzten Wahlperiode wahrgenommen haben.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt, über den wir sprechen müssen. Denn wir als Ampel haben ja – Herr Merz hat das zitiert – gesagt: Wir müssen besser werden. – Wir haben Kritik an der Arbeit der GroKo der letzten Wahlperiode formuliert und gesagt: Da müssen wir besser werden. Wir wollen davon wegkommen, dass Gesetze hier im Schweinsgalopp durchgepeitscht werden.
Wir wollen dahin kommen, dass wir Gesetze im Regelfall in drei Sitzungswochen beraten: in der ersten Sitzungswoche die erste Lesung, in der zweiten Sitzungswoche dann die Anhörung, in der dritten Sitzungswoche die Auswertung und der Abschluss hier im Plenum. – Das ist das Ziel, das wir uns gesetzt haben, weil wir gesehen haben, dass es ungut für das Parlament ist, wenn man das Verfahren verkürzt.
Ich sage ausdrücklich: In vielen Fällen haben wir es geschafft, dass wir so verfahren, aber in vielen Fällen eben auch nicht. Und warum das so ist und was wir daran ändern müssen und können, ist in der Tat etwas, worüber wir uns sehr gründlich Gedanken machen und hier im Parlament auch reden müssen.
Es gibt ja Gründe, warum Gesetze manchmal schneller verabschiedet werden müssen. Wir hatten das in diesem Jahr bei der Frage der Energieversorgung. Da mussten wir schnell agieren, weil wir kalte Wohnungen gehabt hätten, wenn wir nach dem russischen Angriffskrieg nicht schnell umgestellt hätten. Es gab solche Situationen in der letzten Wahlperiode im Kontext der Pandemie, wo die Frage gestellt wurde: Geht das überhaupt – Pandemiebekämpfung unter Beteiligung des Parlaments? – Da musste das Parlament beteiligt werden, weil wir das wollten. Und die Grünen-Bundestagsfraktion hat in der Opposition auch diese schnellen Verfahren akzeptiert, unterstützt und in der Sache konstruktiv mitgewirkt. Das ist manchmal notwendig. Aber wir müssen aufpassen, dass wir es auf diese Fälle beschränken.
Was ehrlich gesagt nicht funktionieren kann, ist, wenn eine Konfliktbewältigung im Kabinett nicht in ausreichender Weise erfolgt. Es gibt Gesetze, die wir hier im Deutschen Bundestag von Grund auf entwickeln. Wir hatten das bei den Gruppenverfahren, wo wir über ein Jahr beraten haben. Wir hatten das bei der Wahlrechtsreform, wo wir eine Kommission eingesetzt haben, die ein Jahr lang beraten und alle Argumente abgewogen hat. Am Ende haben wir das Verfahren abgeschlossen.
Aber wenn wir wie im Regelfall in diesen drei Sitzungswochen durchkommen wollen, setzt das natürlich voraus, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, der tatsächlich politisch vollständig getragen wird. Und wenn dann schon beim Kabinettsbeschluss gesagt wird: „Ich habe hier eine Protokollerklärung. Ich glaube, das muss vielleicht noch mal geändert werden“, dann ist das ein Konfliktprogramm,
das uns in Schwierigkeiten bringt, die übliche Zeit einzuhalten, und auch zu solchen Friktionen führen kann.
Deswegen glaube ich – das ist der wichtige Punkt –: Wir als Parlament müssen selbstbewusst sein. Wir als Parlament müssen selbstbewusst gegenüber der Regierung sein und in solchen Fragen sicherstellen, dass wir ausreichende Beratungszeit haben.
Wir als Parlament müssen aber auch selbstbewusst gegenüber dem Bundesverfassungsgericht sein. Es kann nicht unser Interesse sein, dass uns das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen Fristen vorgibt, an welcher Stelle wir jetzt wie lange zu beraten haben und wer was wie lange lesen muss. Wir müssen tatsächlich erreichen, dass wir es in eigener Verantwortung hinkriegen, solche Fristen einzuhalten. Deswegen müssen wir das Hauptsacheverfahren gründlich miteinander auswerten; Herr Fechner hat es gesagt.
Was wir jetzt aber erreicht haben, ist: Wir haben ein Gesetz vorliegen, das im September beschlossen werden kann. Der Abgeordnete Heilmann hat ausreichend Zeit, –
– sich dieses Gesetz anzuschauen.
Ich bin gespannt auf die Bilder von der Europarundreise, von den schönsten Wärmepumpen in allen möglichen Staaten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst eine Bemerkung in Richtung Union machen. Ich finde vieles von dem, was Sie heute vorgelegt haben, ja sehr vernünftig. Aber es ist offensichtlich so, dass man nur in der Opposition so unendlich schnell lernen kann. Denn – ich erinnere mich noch sehr gut – in der letzten Legislaturperiode gab es ähnliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, wo Sie das gemeinsam mit der SPD verteidigt haben.
Ich finde, diese Schlussfolgerungen sind richtig, aber es ist eben wirklich auch etwas arrogant, zu sagen: Jetzt ist das so schlimm. – Nein, es ist seit vielen Jahren höchst problematisch, und es wird Zeit, dass wir es verändern.
Im Übrigen, um auch das klar zu sagen: Zwischenrufe sind teilweise sehr unqualifiziert. Trotzdem geht der Satz „Halten Sie den Mund!“ nicht. Jeder kann hier erzählen, was er will.
Wir sind im deutschen Parlament, lieber Herr Merz.
Trotzdem muss man eines sagen: Was wir in der letzten Woche gesehen haben, war unserer Demokratie unwürdig, meine Damen und Herren. Die Nonchalance, mit der hier auch von Regierungsmitgliedern vorgegangen worden ist, geht nicht. Wir brauchen viel, viel mehr Nachdenklichkeit, auch als Ergebnis des jetzigen Verfahrens.
Auch wenn hier eben gesagt wurde: „Es ist ja völlig richtig, dass wir als Ampel Verbesserungen wollten“, ist die Realität eben eine andere. Drei von vier Gesetzen werden mit Fristverkürzung beraten. Das kann doch nicht mehr normal sein. Für uns als kleinere Fraktion ist es dann ziemlich unmöglich, all das wirklich zu durchdringen. Da müssen Sie in der Ampel endlich Veränderungen durchsetzen.
Richtig ist auch, dass wir über die Geschäftsordnung reden; da sind wir in jeder Hinsicht offen. Denn es bleibt doch dabei: Wir Abgeordneten sind keine Komparsen. Die Bundesregierung hält sich nicht die Abgeordneten. Es wäre übrigens ganz gut, wenn wenigstens ein Minister bei dieser Debatte dabei wäre.
Dass niemand dabei ist, das ist auch eine Missachtung des Parlaments, meine Damen und Herren.
Ich appelliere ganz klar insbesondere an die Abgeordneten der Ampel: Bitte Selbstbewusstsein gegenüber der Regierung entwickeln! Das muss deutlicher werden. Wir sind das Parlament, wir entscheiden – und nicht die Bundesregierung, meine Damen und Herren.
Ich will ganz klar sagen: Diese ganzen Verfahren haben doch zu einem geführt: dass es unendlich viel Angst in der Bevölkerung gibt, dass Vertrauen zerstört ist, dass es eine Verunsicherung gibt. Das können wir doch alle nicht leugnen. Das trifft dann nicht nur die Regierung; das trifft uns alle. Und da müssen wir doch mindestens – mindestens! – nachdenklich werden.
Der Wirtschaftsminister sagt jetzt: Na ja, es ist doch „kein Beinbruch“. – Donnerwetter! Ich habe zwei Tage vorher noch gehört: Es wird durchgesetzt, es muss durchgesetzt werden. – Das sagte der Bundeskanzler, das sagte der Generalsekretär der SPD. Und jetzt ist es kein Beinbruch, und wir können es auch im September beschließen? Meine Damen und Herren, so geht das nicht.
Wenigstens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Sie Schlussfolgerungen ziehen, auch für Ihre Kommunikation. Das ist das Mindeste.
Eine Bemerkung noch zum Gebäudeenergiegesetz als solchem. Ehrlich gesagt: Zu dem, was Sie da mit dem ersten Entwurf zelebriert haben, der in einer großen Zeitung zu lesen und völlig inakzeptabel war
– Sie haben viel verändert; Streit ohne Ende –, muss man sagen: Dilettantismus in der ersten Runde. Ich meine, auf die Idee, dass die kommunale Wärmeplanung irgendetwas damit zu tun haben könnte, hätte man kommen können. Dann aber wird die Brechstange angesetzt, und das ist doch das Problem. Wir wissen vieles bis heute nicht. Eben höre ich: Die Folgen für die Mieterinnen und Mieter wird es nicht geben. – Donnerwetter! Ich wusste das gar nicht. Es ist ja schön, das hier mal zu hören.
Aber wenn Sie jetzt sagen: „So wie das Gesetz ist, wird es verabschiedet“, ist das, ehrlich gesagt, erneut eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.
Es kann doch sein, dass aus der Opposition, sogar von uns oder von der Union, Vorschläge kommen, die sinnvoll sind.
Sie haben doch selbst viel Kompetenz. Matthias Miersch hat vielleicht eine Idee, wie es besser wird, und das ist doch nicht schlecht.
„Friss oder stirb!“ ist das falsche Herangehen.
Auch dazu, was der soziale Ausgleich sein soll, weiß ich bis heute nichts. Das müssen wir mindestens wissen. Darüber muss gestritten werden. Ordentliche Verfahren im Ausschuss und ordentliche Verfahren hier: Diesen Anspruch versuchen Sie wieder zu missachten, und das geht nicht.
Nehmen Sie das Bundesverfassungsgericht ernst, und gehen Sie in Ihrer Nachdenklichkeit darüber hinaus!
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Fechner, in der Tat ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über den Inhalt des Heizungsgesetzes ein Urteil gefällt hat.
Aber es hat ein Urteil gefällt über den Politikstil der Ampel.
Es hat ein Urteil gefällt über die Arroganz der Ampel. Darüber hat es ein Urteil gefällt.
Dieses Urteil
ist natürlich auch eine Aufforderung, wieder inhaltlich zu beraten.
Ja, das Bundesverfassungsgericht hat reingeschrieben: Es braucht Beratungszeit an dieser Stelle.
Aber wenn es eine Beratung gibt, dann muss es doch auch ein Ergebnis einer Beratung geben. Aber wenn die Ampel jetzt genau diesen Gesetzentwurf unverändert im Parlament wieder auf die Tagesordnung für den September setzt, dann ist das keine Beratung mit einem Ergebnis, sondern Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Genau das ist es an dieser Stelle.
Ja, gerne. – Sie haben aber, glaube ich, gerade geredet, Herr Kollege.
Herr Kollege, Sie haben ja jetzt hier mehrfach gesagt, das Bundesverfassungsgericht habe ein Urteil gefällt. Ich will jetzt nicht kleinlich sein, indem ich Ihnen sage: Es war kein Urteil, sondern ein Beschluss.
– Ja, doch. Das ist nämlich der Witz an der Geschichte. Vielleicht haben Sie nicht mitgekriegt, was der Unterschied in der Sache ist.
In diesem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht – anders, als Sie behauptet haben – ja gar nicht gesagt hat, dass es zu wenig Beratungszeit gab.
Das hat es nicht gesagt. Das war nämlich ein Eilverfahren. In diesem Eilverfahren hat es lediglich gesagt: Der Abgeordnete Heilmann trägt vor, es sei zu wenig Beratungszeit. – Ob das so ist, kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht feststellen. Und deswegen hat es eine Folgenabwägung vorgenommen und gesagt: Was ist jetzt schlimmer: dass möglicherweise die Beratungszeit zu kurz ist oder dass dieses Gesetz etwas später beschlossen wird?
Nichts anderes steht in diesem Beschluss. Darauf möchte ich Sie hinweisen, damit Ihre weiteren Ausführungen auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage basieren.
Sehr geehrter Kollege Steffen, Sie haben vorhin gesagt, man hätte jetzt die Chance, sich das Gesetz anzuschauen.
Es geht nicht um Anschauen. Es geht um Beraten. Ich kann einmal wörtlich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitieren:
Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht, zu beraten.
Das missachten Sie hier an dieser Stelle.
Dabei geht es gar nicht nur um die Rechte eines einzelnen Abgeordneten; ich weiß nicht, warum Sie dieses Missverständnis jetzt wieder vorgetragen haben. Es geht um die Rechte eines jeden Abgeordneten in diesem Parlament und nicht nur um Herrn Heilmann.
Es geht auch um die Oppositionskollegen und natürlich auch um die Kollegen der Ampel, die das Recht haben, darüber zu beraten. Ich sage Ihnen: Nicht nur wir haben einen Anspruch auf Beratung. Auch die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf Beratung. Wenn Sie die Beratung hier nicht zulassen, schließen Sie die Öffentlichkeit aus der Beratung aus, und das ist ein schwerer Fehler.
Sie reden hier ja auch ständig darüber, dass es Protest in der Bevölkerung gibt. Ja, explizit zu diesem Heizungsgesetz. Es gibt Misstrauen, es gibt Unverständnis, ja. Dafür tragen Sie an dieser Stelle auch die Verantwortung, weil Sie keine ordentliche Beratung zulassen.
Ich habe mal ein paar Zitate für Sie rausgesucht. Wörtlich: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen.“ – Frank Schäffler, FDP. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis! Nächstes Zitat: „… verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben“ – der Abgeordnete Wolfgang Kubicki.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis! Aber was folgt denn jetzt daraus, Herr Kollege Kuhle von der FDP? Was folgt aus dieser Erkenntnis? Sie haben jetzt auch deutlich gemacht: Es wird im September der gleiche Entwurf beraten, der heute hätte beraten werden sollen.
Ihre FDP hat gestern zugestimmt. Ihre Fraktion hat zugestimmt, dass es keine Beratung gibt,
sondern dass dieser Gesetzentwurf ohne neue Beratung im September so auf die Tagesordnung kommt. Das ist doch ein schwerer Fehler an der Stelle!
Das beschreibt den Umgang hier mit dem Parlament und der Öffentlichkeit. In dieser Sitzungswoche, in der letzten Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause, findet diese Missachtung gleich mehrfach statt. Dies haben wir schon bei der Regierungsbefragung erkannt: keine einzige Antwort des Bundeskanzlers auf die Fragen unserer Abgeordneten. Das war keine Regierungsbefragung. Das war Regierungsverweigerung, was wir an dieser Stelle festgestellt haben. Ich sage Ihnen: Die Kollegin Julia Klöckner hat den Bundeskanzler danach gefragt, was er gedenkt zu tun gegen steigende Arbeitslosigkeit, steigende Inflation, steigende Sozialausgaben. Und was war die Antwort? Der Bundeskanzler hat gesagt, er habe jetzt keine Zeit, diese Liste der nicht richtigen Behauptungen zu widerlegen.
Das ist keine Antwort. Das ist Realitätsverweigerung, was hier in diesem Parlament stattfindet.
Nein. – Das ist symptomatisch. Das ist symptomatisch für Ihre Arbeit, wie wir sie in den vergangenen Monaten erleben.
Das ist auch nicht nur unsere Wahrnehmung. Ich habe noch ein paar Zitate für Sie: „Eine überfällige Klatsche für die Ampel“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“, „... eine Ohrfeige, um die die Ampel geradezu gebettelt hat“, schreibt der „Tagesspiegel“, „Die Koalition muss ihren überheblichen Habitus ablegen!“, schreibt der „Stern“. Ich kann so beliebig weiter zitieren:
Das ist eine Klatsche für die Ampelkoalition, die sich mit ständigen Fristverkürzungen und der Ablehnung des Warburg-Untersuchungsausschusses über die Gepflogenheiten des Parlamentarismus hinwegsetzt.
– RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Meine Damen und Herren, wenn Sie daraus nicht endlich mal lernen, dass die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit inzwischen die ist, dass Sie die Rechte des Parlamentes und der Öffentlichkeit vollkommen missachten, dann werden Sie weiter Verantwortung dafür tragen, dass in Deutschland Protest entsteht und keine Befriedung in diesem Land eintritt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch mal eine Einordnung vornehmen – die Darstellungen gehen da leider teilweise sehr durcheinander –,
wann denn eigentlich was hier beraten wurde. Natürlich haben wir alle Respekt – und das gehört sich auch so – vor einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Wie auch schon ausgeführt wurde, ist dieser Beschluss eine formelle Beschlussfassung und keine Äußerung zur Sache. Die Sachentscheidung folgt noch. Es ist jetzt eine formale Entscheidung, mit der keine Rechtsverwirkung eintritt; vom Bundesverfassungsgericht wurde festgehalten, dass keine offenkundige Unzulässigkeit und keine offenkundige Unbegründetheit vorliegen. Aber damit ist offen, ob es denn in der Sache zulässig und begründet ist. Das muss noch geprüft werden.
Was hier gerade stattfindet, ist eine Unterstellung, dass der Vortrag des Kollegen Heilmann in der Sache begründet sei. Das ist nicht der Fall. Das dürfen wir auch nicht einfach unterstellen, da es das Verfahren, die parlamentarische Befassung mit dem Gebäudeenergiegesetz, in ein völlig falsches Licht rückt.
Insofern: Im richtigen Licht betrachtet, so wie es auch tatsächlich im parlamentarischen Verfahren stattgefunden hat, ist es so, dass die Einbringung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung Mitte Juni dieses Jahres erfolgte. In der Tat – das ist kein Geheimnis; deswegen möchte ich das durchaus noch mal erwähnen – hatten sich sowohl die SPD-Bundestagsfraktion als auch die Grünenfraktion eine frühere Einbringung gewünscht. Über den Zeitpunkt der Einbringung hatten wir einen Dissens in der Koalition, den wir dann geheilt haben. Wir sind Mitte Juni in ein Verfahren eingetreten, das für sich genommen immer noch ausreichend Beratungszeit vorsah.
Ich möchte hier noch mal feststellen, dass ausreichend Beratungszeit gegeben war; denn die Einbringung war, wie gesagt, Mitte Juni. Wir hatten schon am 21. Juni eine erste Anhörung. Wir haben uns dann, weil es umfangreiche Änderungen geben sollte und weil es der Wunsch der Opposition war – wir wollten dem Wunsch nichts entgegensetzen –, auf eine zweite Anhörung verständigt. Wir haben es aber verfahrenstechnisch nicht für erforderlich gehalten, eine zweite Anhörung durchzuführen.
– Nein, das haben wir nicht.
Ich kann Ihnen auch sachlich darlegen, warum es dieser zweiten Anhörung nicht bedurft hätte. Denn wir hatten uns in der Koalition aufgrund der gerade erwähnten Verständigungsschwierigkeiten, die wir zu Beginn hatten, auf eine Einbringung inklusive Leitplanken geeinigt. Es gab also die Einbringung des Gesetzentwurfes plus Leitplanken. Das heißt, wir haben uns auf bestimmte Änderungen, die wir im parlamentarischen Verfahren vornehmen würden, schon vorweg geeinigt.
Das wäre für das parlamentarische Verfahren nicht notwendig gewesen; aber wir haben es koalitionsintern schon getan. Da wir das getan und diese Leitplanken, also die Verständigung über die Änderungen, öffentlich gemacht haben, hatten die Sachverständigen auch schon die Möglichkeit, darauf Bezug zu nehmen. Insofern waren diese Änderungen auch schon Gegenstand der ersten Anhörung und somit einer intensiven parlamentarischen Befassung.
Im Grunde genommen hatten wir aufgrund dieser Situation, die wir uns alle so nicht ausgedacht hatten – sie war außergewöhnlich –, parlamentarisch betrachtet – und mir als Parlamentarierin ist wichtig, das zu betonen – sogar einen Mehrwert. Denn anhand der Leitplanken konnten wir den Sachverständigen schon vorab zeigen, was im Mittelpunkt unserer parlamentarischen Beratungen stehen wird. Das war ein Mehrwert, und es ist wichtig, das auch mal zu sagen.
Die Veränderungen, die wir im parlamentarischen Prozess vorgenommen haben, waren sehr wohl weitreichend.
Aber niemand anders als das Parlament – auch wenn hier schon wieder komische Bemerkungen kommen – hat das Recht, Gesetzesänderungen vorzunehmen und das Gesetz zu beschließen. Es gibt keine weitere Instanz, und auch das Verfassungsgericht könnte uns nicht die Tiefe der Änderungen vorschreiben. Das ist die Hoheit des Parlaments.
Deswegen ist es auch wichtig – ganz unabhängig davon, wie umfangreich dieser Änderungsantrag ist –, festzuhalten: Wir haben ihn am 30. Juni versendet, und damit früher als manche andere Änderungsanträge.
Wir alle wollen die Anträge gerne immer möglichst früh vorliegen haben. Aber auch Herr Heilmann hat es schon gesagt: Das ist keine Besonderheit in dieser Koalition und in dieser Legislaturperiode. – Es ist leider so – das ist sehr häufig; das war auch in den vorangegangenen Legislaturperioden so –, dass Änderungsanträge manchmal erst sehr kurzfristig vor der Ausschusssitzung kommen. Das war in früheren Legislaturperioden nicht anders. Aber ich will gar nicht in Abrede stellen, dass wir uns immer bemühen sollten, sie möglichst früh vorzulegen, um die Beteiligung breit zu halten. Aber auch Herr Heilmann hat ja zugestanden, dass das in anderen Legislaturperioden auch nicht anders war.
Insofern: Der Änderungsantrag, den wir am 30. Juni vorgelegt haben,
enthielt sehr umfangreiche Änderungen, aber es war trotzdem ein Änderungsantrag. Sie versuchen hier die ganze Zeit
– nein, nein, nein –, den fälschlichen Anschein zu erwecken – auch in Richtung Bundesverfassungsgericht ist es noch mal wichtig, das festzustellen –, als ob dieser Änderungsantrag, den wir am 30. Juni versendet haben, ein neuer Gesetzentwurf gewesen sei, als ob wir den alten durch einen neuen ersetzt hätten. Das ist falsch.
Es ist ein Änderungsantrag.
Ja.
Bitte.
Ich habe bei Ihren Ausführungen ganz intensiv zugehört.
Das hoffe ich doch.
Zum einen hat die Koalition ja selbst gesagt, es handelt sich um ein neues Gesetz, nachdem die Leitplanken vorlagen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt. Man könnte meinen, Sie haben bei dem Gesetzgebungsverfahren alles richtig gemacht. Also meine Frage: Haben Sie bei diesem Gesetzgebungsverfahren wirklich alles richtig gemacht, auch in Anbetracht des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts?
Herr Lenz, ich weiß nicht, warum Sie als Parlamentarier sich selbst so kleinmachen.
Was heißt hier „richtig oder falsch gemacht“? Es ist wichtig, dass wir Verfahrensregeln einhalten, und es ist natürlich wichtig, dass wir die Rechte der einzelnen Abgeordneten wahren.
Das ist eine Frage der Selbstverpflichtung als Verfassungsorgan, das wir als Gesetzgeber ja auch sind.
Natürlich müssen wir auch die Rechte der Abgeordneten wahren.
Ich habe ja gerade erläutern wollen, dass das Verfahren, das wir gewählt haben, nach unserer Überzeugung keinen Eingriff darstellt, weil es eben kein neues Gesetz war, das wir vorgelegt haben, sondern ein Änderungsantrag.
Es ist zwar ein sehr umfangreicher, aber es steht alleine dem Parlament frei – ich wiederhole: es steht alleine dem Parlament frei –, darüber zu entscheiden, was in einem Änderungsantrag steht.
Ich glaube auch nicht, dass es in Ihrem Interesse oder im Interesse von Herrn Heilmann wäre oder die Diktion seines Antrags es nahelegt, zu unterstellen, dass die Tiefe eines Änderungsantrages von einer dritten Instanz, nämlich einem Gericht, zu entscheiden wäre;
denn dann hätten wir den Bruch der Gewaltenteilung.
Es kann doch nicht darauf hinauslaufen, dass ein Gericht darüber entscheidet: Der Änderungsantrag darf fünf Seiten umfassen, dann ist es noch ein Änderungsantrag; aber wenn er zehn Seiten umfasst, dann ist es ein neues Gesetz. Das kann es in der Sache nicht sein.
Deswegen betone ich noch mal: Dieser Änderungsantrag ist ein Änderungsantrag, und es ist kein neuer Gesetzentwurf. Wenn Sie Äußerungen aufschnappen – auch in dem Schriftsatz von Herrn Heilmann wurden ja diverse Äußerungen, Zitate aus dem Parlament herausgegriffen –, dann ist klar: Die sind sehr verkürzt.
Es gibt im parlamentarischen Raum auch politische Äußerungen, wie zum Beispiel den Verweis der Kollegin Konrad auf die Formulierungshilfen, die aus den Ministerien kommen. Das war offenkundig als Verweis auf Formulierungshilfen gemeint. Also das war so intendiert; das konnte man eindeutig dem Zusammenhang entnehmen.
Aber Sie haben daraus gemacht, dass die Bundesregierung angeblich Herr des Verfahrens der Änderungsanträge war. Das ist einfach falsch.
Das ist falsch interpretiert. Sie als Parlamentarier wissen auch, dass die Kollegin Konrad das so nicht gemeint hat.
Insofern war das eigentlich alles noch eine erweiterte Antwort auf Herrn Lenz.
Meine Redezeit ist trotzdem weitergelaufen.
Ich habe hier letztendlich eigentlich nur noch hinzuzufügen,
dass wir im Änderungsantrag intensive Änderungen vorgenommen haben: zugunsten des Mieterschutzes, zugunsten einer kommunalen Wärmeplanung. Das war uns als SPD-Fraktion immer wichtig.
Wir haben die erweiterte Erneuerbare-Energien-Option und viele weitere wichtige Änderungen einbezogen.
In diesem Sinne ist es sachlich gesehen – Herr Präsident –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass das Bundesverfassungsgericht den Heizungshammer gestoppt hat, kann für Sie von der Ampel nicht wirklich eine Überraschung gewesen sein. Was Sie hier bei einem Gesetz veranstaltet haben, das die Existenz und die Altersvorsorge von 80 Prozent der Menschen in unserem Land bedroht, zeugt von bürgerverachtender Arroganz und unbeschreiblicher Ignoranz,
und das alles nur, um dieses Gesetz um jeden Preis noch vor der Sommerpause durchzupeitschen, und zwar nicht, weil es Ihnen um das Wohl der Menschen geht, sondern einzig und allein aus Angst vor den anstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern.
Mit Ihrem Gesetzentwurf versuchen Sie seit Tagen, die Menschen zu täuschen. Die Unsicherheit beim Heizungsgesetz sei angeblich weg. Der Hammer kommt ja erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Alles wird angeblich gut.
Die Wahrheit ist: Jetzt übertragen Sie das Risiko direkt auf die Bürger. Ab nächstem Jahr kann man zwar wieder fast jede Heizung einbauen, aber nur, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Beim Einbau wissen die Menschen also noch nicht, ob ihre Heizung später zur Wärmeplanung passen wird oder wieder raus muss. Aber es ist doch gerade die Aufgabe der Regierung, dafür zu sorgen, dass zuerst eine verlässliche Wärmeplanung vorliegt,
auf die sich die Bürger verlassen können und auf deren Grundlage sie eigenverantwortlich und sicher eine Heizung einbauen können.
Was Sie hier aber machen, ist, das gesamte Risiko auf die Bürger zu verlagern,
indem Sie sie zwingen, eine Heizung einzubauen, die wahrscheinlich wenige Jahre später wieder rausgerissen werden muss,
weil die kommunale Wärmeplanung die ausgewählte Heizung eben doch nicht zulässt.
Nur mit dem 100 000-Euro-Wärmepumpensanierungsmonster können die Menschen einigermaßen sicher sein, dass sie ihre Heizung nicht wieder rausreißen müssen.
Aber wer hat denn 100 000 Euro, um sich davon eine Heizung zu kaufen? Ihr Heizungshammer kostet laut Ihnen –
– da brauchen Sie gar nicht so laut schreien;
die FDP hat es ausgerechnet – 2 500 Milliarden Euro, also 30 000 Euro pro Kopf der Bevölkerung.
Das ist nichts anderes als eine absolute soziale Katastrophe.
Das lässt die Mieten weiter explodieren und ist die faktische Enteignung von Millionen von Menschen, die sich ihre eigenen vier Wände, ihre Altersvorsorge vom Mund abgespart haben. Diese Regierung schickt mit dem Heizungshammer Millionen Bürger in die Armut.
Das Heizungsgesetz muss nicht neu gestartet werden.
Herr Bernhard, ich glaube, Sie sollten mal mit einem Handwerker oder einer Handwerkerin sprechen.
Entschuldigung. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meinem Vorredner wollte ich noch kurz zurufen, dass er doch mal einen Handwerker oder eine Handwerkerin fragen sollte, was eine Heizung kostet – jedenfalls nicht die Summen, die er hier aufgerufen hat.
Sehr schade, dass das hier so ein faktenbefreiter Beitrag zur Debatte von Ihnen war.
Ich möchte einmal auf das letzte Jahr zurückblicken. Da standen wir bei einem Anteil von 85 Prozent an fossil betriebenen Heizungen.
– Es wird nicht besser, wenn Sie das jetzt weiter erzählen.
Ich werde jetzt auf meine Punkte eingehen. Also, im letzten Jahr standen wir an einem Punkt, an dem 85 Prozent der Heizungen fossil betrieben wurden. Das war zu einem großen Problem geworden. Erinnern Sie sich an die Zeit vor ungefähr einem Jahr oder auch noch vor einem halben Jahr: Deutschland war von fossilen Rohstoffimporten extrem abhängig gemacht worden, deswegen haben sich viele Menschen im letzten Herbst ernsthaft gefragt, ob im Winter die Wohnungen warm bleiben würden. Es gab große Sorgen davor, dass wir möglicherweise in eine Gasmangellage rutschen könnten, dass Gas knapp werden könnte. Wir wussten nicht, ob wir die ausreichenden Mengen zur Verfügung hatten, weil, wie gesagt, die Vorgängerregierungen Deutschland massiv abhängig gemacht hatten, insbesondere von einem Exporteur. Deswegen sind die Preise explodiert. Deswegen hatten wir eine Gaspreiskommission gegründet. Diese hatte vorgeschlagen und das Parlament hatte entschieden, dass 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden müssen – 200 Milliarden Euro –, um zu unterstützen, dass Menschen nicht im Kalten sitzen, dass sich alle weiterhin das Heizen leisten können. Diese Unterstützung ging nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an die Unternehmen, die vom Gas und vom Öl abhängig waren. Diese 200 Milliarden Euro waren nicht aus der Portokasse. Diese 200 Milliarden Euro waren eine Notlösung, weil Deutschland in einer Situation war, die aufgrund der Entscheidung der Vorgängerregierungen und selbstverständlich durch den brutalen Angriffskrieg von Putin gegen die Ukraine verursacht worden war.
Wir haben uns vorgenommen, statt künftig wieder in eine solche Situation zu geraten, lieber Geld in zukunftsfähige Investitionen, in Heizungen zu investieren, die uns gegen solche Abhängigkeiten absichern.
Ein zweiter Punkt ist uns wichtig: Wir müssen spätestens innerhalb der nächsten 22 Jahre CO2-Emissionen von Deutschland reduzieren, ein Drittel davon verursacht allein der Wärmesektor. Angesichts der sehr langen Investitionszyklen für Heizungen ist dieser Zeitrahmen extrem knapp. Also wenn wir in Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein wollen, dann bleibt nicht mehr allzu viel Zeit. Vor allen Dingen macht es rein rechnerisch jetzt keinen Sinn mehr, noch fossile Heizungen einzubauen.
Man sieht also, es gab einen erheblichen Handlungsbedarf, und er war dringend, weil diese Situation dringend abgestellt werden musste und wir dafür sorgen wollten, dass wir beim Thema Wärme zukunftsfest werden.
Die Union hätte in dieser Debatte über das Heizungsgesetz, die wir spätestens seit Anfang des Jahres führen, auch konstruktive Beiträge leisten können.
Stattdessen waren Sie sehr, sehr populistisch unterwegs. Sie haben die Menschen mit Ihren Beiträgen verunsichert. Ich unterstütze völlig, dass Abgeordnete die Verantwortung haben, sich sorgfältig zu beraten, und dass Abgeordnete auch die Verantwortung haben, sorgfältig Entscheidungen zu treffen. Da bin ich völlig bei Ihnen. Aber ich hatte in den letzten Monaten sehr oft das Gefühl, dass manche von Ihnen schon eine Meinung hatten, bevor Sie den Gesetzentwurf überhaupt gelesen hatten.
Das kann nicht zu einem sinnvollen Verfahren beitragen.
Die Idee, dass Heizungen, die sowieso ausgetauscht werden müssen, die defekt sind, nicht mehr repariert werden können, einen Mindestanteil von erneuerbaren Energien vorzuhalten haben, ist übrigens eine Idee, die schon 15 Jahre alt ist. Diese Idee kommt nämlich aus Baden-Württemberg. Zugegebenerweise: Das war die Idee einer CDU-Ministerin.
Diese Idee haben wir als Ampel weiterentwickelt. Diese Idee haben wir in einem Gesetz formuliert, und es gab mitnichten eine Fristverkürzung in diesem parlamentarischen Verfahren. Nina Scheer ist ausführlich darauf eingegangen. Wir haben hier im Parlament vier Wochen über dieses Gesetz beraten, davon waren drei Sitzungswochen. Das ist auch bei sehr vielen anderen Gesetzen die Regel.
Die Beschlussempfehlung des zuständigen Fachausschusses ist am vergangenen Mittwoch, also vorgestern, ergangen. Genau das schafft Planungssicherheit und Verlässlichkeit, weil Menschen und Unternehmen wissen und sich darauf verlassen können, was wir im September hier im Bundestag beschließen werden. Wir folgen nämlich der Beschlussempfehlung des zuständigen Fachausschusses und machen damit klar, was alles auf die Menschen zukommt, was passieren wird ab dem 1. Januar, insbesondere was die bessere Förderung angeht, was wir im Mietrecht verbessern – ich bin sicher, Bernhard Daldrup wird darauf noch im Detail eingehen –, was die kommunale Wärmeplanung angeht, und vor allen Dingen, wie wir es schaffen, –
– die Klimaziele zu erreichen. Eine große Auswahl an Technologien wird zur Verfügung stehen. Die Wärmeplanung hilft den Menschen und den Unternehmen, –
– kluge Entscheidungen zu treffen. Wir haben die Entscheidungszeit entsprechend angepasst. Die Menschen bekommen eine sehr gute Beratung, um sich –
– zu entscheiden. Insofern danke ich all denjenigen, die schon den Sommer und die nächsten Monate nutzen, einen Beitrag für Klimaschutz und Versorgungssicherheit zu leisten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Union, eigentlich freue ich mich über die Debatte. Das, was Sie hier gerade gemacht haben, zeigt vor allen Dingen eine Sache: Sie haben nur noch Kritik in der Form, und das finde ich gut.
Es ist schön, dass Sie das Gesetz nicht mehr in der Sache kritisieren, dass Sie sich hier nicht hinstellen und sagen: Das sind unsere Vorschläge, das sind die Punkte. Nein, Ihnen geht es nur noch um Kritik in der Form.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung feststellt, dass die Änderungsanträge, die wir hier machen, die wir hier vorlegen, dieses Gesetz zu 180 Grad ändern und drehen und dass die Tragweite und Breite der Änderungen gut sind.
Wir haben in der Debatte zur ersten Lesung angekündigt, dass wir als Parlament uns selbstbewusst hinsetzen und aus diesem Gesetz ein gutes Gesetz machen, das die Menschen, das die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht alleine lässt, das dafür sorgt, dass das Heizen und der Heizungseinbau in Deutschland vernünftig organisiert sind. Vor allen Dingen muss der Staat als Erstes sagen, wie es geht – über die kommunale Wärmeplanung –, und dann können sich die Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden. Es müssen keine Heizungen herausgerissen werden, wie hier fälschlich behauptet wird, und wir werden nicht in das Eigentum der Menschen eingreifen. Das alles liegt in diesem Gesetzesentwurf in der Form, wie wir ihn beschließen werden, vor. Das ist das, was wir geändert haben. Das ist der Plan: ein technologieoffenes Gesetz, das dafür sorgt, dass wir wirkliche Veränderungen in Deutschland schaffen, ohne Menschen zu überfordern. Von Ihnen will ich in der Debatte eigentlich hören, wie das bei Ihnen gehen soll. Das sind nämlich die Herausforderungen, vor denen wir stehen.
Herr Merz, dass Sie sich hierhinstellen und als einen der großen Kritikpunkte die Sitzordnung im Deutschen Bundestag anbringen, finde ich ein bisschen traurig. Wir führen in Deutschland eine Riesendebatte über die Zukunft dieses Landes. Wir führen eine Riesendebatte darüber, wie Fortschritt ausgestaltet werden soll. Dass es darüber auch einmal zu Streit kommt, dass auch Debatten darüber laufen, ist völlig klar und völlig eindeutig. Aber die Sitzordnung des Deutschen Bundestages trägt meiner Meinung nach nicht dazu bei.
Nein. – Und Herr Dobrindt, dass Sie die zweite und dritte Lesung, die Beratung hier im Bundestag, nicht als Debatte empfinden, zeigt viel über Ihr Verständnis dieses Parlaments. Das, was wir hier tun, ist eine Debatte. Wir ringen hier um die Sache.
Wir reden hier darüber, mit welchen Argumenten ein Gesetz besser gemacht wird. Das ist ein Parlament, hier wird gestritten, und Sie behaupten, dass es keine Beratung mehr zu dem Gesetz gibt. Natürlich. Was machen wir denn hier?
Wir diskutieren hier. Den ganzen Tag reden wir darüber, wie dieses Land vorangebracht werden kann. Und ja, die Union ist konstruktiv. Das ist eine konstruktive Opposition, die in den Debatten mitmischt, wie die Dinge besser werden können. Das können nicht alle in der Opposition von sich behaupten, das stimmt. Sie sind das, und Sie machen hier mit. Aber dass wir hier beraten, ist genau der parlamentarische Weg,
auf dem wir Gesetze abschließen.
Ich bin ein bisschen überrascht darüber, wie Sie damit umgehen.
In der Sache ist dieses Gesetz auf einem wirklich guten Weg. Ich bin mir sicher, dass wir in der zweiten und dritten Lesung dafür sorgen werden, dass dieses gute Gesetz dann auch durchgeht.
Warum? Weil wir dafür sorgen, dass Holz auch im Neubau eine Erfüllungsoption ist. Weil wir dafür sorgen, dass Heizungen in Zukunft klimaneutral werden, auch Gasheizungen, wenn sie mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Weil wir alle Optionen für die Menschen darlegen. Weil wir dafür sorgen, dass Deutschland beim Klimaschutz vorankommt und die Bürgerinnen und Bürger sich gleichzeitig ihren Heizungsumbau selber wählen können. Das sind die Herausforderungen, vor die wir gestellt wurden, und das sind die Herausforderungen, die wir lösen. Das ist das, was Fortschritt bedeutet: das Ringen um die Sache, um dann eine gute Lösung vorzulegen. Ich erwarte von der Union, dass sie sich in der Sache zu den Dingen äußert. Was ist denn Ihre Frage? Was ist denn Ihre Lösung? Was sind denn die Punkte und Probleme, die Sie hier vorlegen? Was ist denn Ihre Kritik an dem Gesetz in der Sache? Ich hätte mir von Ihnen erwartet, dass es darum geht
und nicht um Formdinge.
Ich hätte mich ehrlicherweise auch darüber gefreut, wenn wir noch ein paar Sachen zu Europa und dem, was da kommt und was Ihre Kommissionspräsidentin gerade vorlegt, gehört hätten. Wir brauchen uns hier im Deutschen Bundestag nämlich nicht über ein Gebäudeenergiegesetz zu unterhalten, wenn wir in Europa ab 2027 Gasheizungen verbieten.
Wir brauchen uns hier nicht über ein Gebäudeenergiegesetz zu unterhalten, wenn wir auf europäischer Ebene noch und nöcher Sanierungspflichten beschließen.
Ich hätte mir von Ihnen erwartet, dass hier mal was dazu kommt.
Ich hätte mir von Ihnen erwartet, dass Sie hier auch mal in der Sache darüber reden, wie Sie diesen Prozess zwischen Europa und Deutschland verbinden wollen. Das hätte ich mir von Ihnen erwartet, und da ist nichts gekommen. Das ist doch das Problem.
Die Bürger/-innen in Deutschland erwarten von uns Antworten.
Ja – das muss man auch selbstkritisch sagen –, wir haben Prozesse, die zum Teil oft schnell gehen. Und ja, ich finde auch, dass wir gemeinsam mit der konstruktiven Opposition daran arbeiten müssen, das voranzubringen, weil auch das Ringen um die richtige Sache in der Debatte Fortschritt bedeutet. Da können wir besser werden. Ich erwarte auch von uns – von uns als Ampelkoalition, von meiner Fraktion und auch von mir selber –, dass wir besser in dieser Sache werden.
Aber wir haben an dieser Stelle ein gutes Gesetz vorgelegt, und darauf bin ich sehr stolz.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Merz, ich wollte Sie gerade ansprechen, aber jetzt verlassen Sie leider den Saal; das ist schade.
Sie möchten nämlich ganz gerne, dass wir über die politische Kultur in diesem Haus reden und über die Art und Weise, wie wir uns mit uns auseinandersetzen. Ich finde gut, dass Sie daran appellieren. Ich habe aber auch die Bitte – darauf komme ich in meiner Rede noch zurück –, dass Sie neben dem Siegesgeheul in der Öffentlichkeit und in den sozialen Medien über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der Verunsicherung und Verängstigung der Bevölkerung Einhalt gebieten. Auch das gehört zur politischen Kultur, der man sich nicht entziehen kann.
Wir reden ja heute nicht in erster Linie über das Gebäudeenergiegesetz, sondern wir reden über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. Ich will trotzdem ein bisschen etwas zum Inhalt dieses Gebäudeenergiegesetzes sagen. Ich will Ihnen auch sagen, warum wir eigentlich dieses GEG zum jetzigen Zeitpunkt modernisieren. Glauben Sie etwa, wir hätten die Haltung, die Bürgerinnen und Bürger ärgern zu wollen? Nein, das tun wir nicht.
– Nein, wir haben eine politische Haltung, die sich sozusagen fundamental von Ihrem Gegröle unterscheidet.
Wir haben uns nämlich verpflichtet, uns dem Klimaschutz zu stellen, und das aus einer zutiefst moralischen Verantwortung heraus: Bewahrung der Schöpfung, Sicherung unserer Lebensgrundlagen, Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Wenn man sich solchen Zielen gegenüber verpflichtet sieht, dann ist man zum Handeln und nicht zum Unterlassen verpflichtet. Herr Merz, zum Handeln!
Und, Herr Merz, wir kommen ja beide aus Nordrhein-Westfalen. Sie kennen den rheinischen Spruch: Die lange Bank ist des Teufels liebstes Werkzeug. – Achten Sie darauf, dass Sie nicht darauf Platz nehmen! Achten Sie darauf!
Wir werben für dieses Gesetz, wir werben für eine klimagerechte Wärmewende, während Herr Dobrindt Haltungsnoten in den sozialen Netzwerken verteilt,
zum Beispiel „Arroganz-Ampel“ und „respektloser Umgang mit dem Parlament“,
mit einem für Sie übrigens ungünstigen Foto.
Das twittern Sie. Aus Ihren Reihen kommt der ehemalige Verkehrsminister,
für den wir gerade eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 243 Millionen Euro leisten müssen, aufgrund von Ignoranz und Arroganz. Ignoranz ist nämlich die Schwester der Arroganz; nur, damit Sie es wissen.
Da Sie hier in der ersten Reihe sitzen, kann ich Ihnen nur sagen: An anderer Stelle wären Sie einer der Pharisäer, die als Erste aus dem Tempel gejagt würden; darauf können Sie sich verlassen.
Ich sage Ihnen: Bei dieser Debatte werden Ihnen perspektivisch die inhaltlich interessierten Menschen nicht folgen; aber es werden Ihnen diejenigen folgen, deren Jubel Sie vermeintlich oder – Ihnen, Herr Merz, glaube ich es – tatsächlich nicht wollen; so wie es auch Herr Heilmann nicht will. Er kann sich bei seinem Antrag beim Bundesverfassungsgericht ruhig dagegen verwahren, dass sich die AfD da ranhängt; aber er kann es nicht verhindern.
Leider kann er es nicht verhindern. Es geht ihm wie dem Zauberlehrling, der die Geister, die er rief, nun nicht mehr loswird. Bedenken Sie bei Ihren Diskussionen, wie Sie damit umgehen!
Aber wir werden auch die Verfahrensfragen nicht vernachlässigen. Meine Kollegin Nina Scheer hat darauf hingewiesen, dass es das Gesetz im Grunde genommen schon seit April im parlamentarischen Verfahren gegeben hat, dass es immer wieder Anregungen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegeben hat, dass es viele Veränderungen gegeben hat. Aber es gibt kein Eigentumsrecht auf die Wahrheit. Es ist nicht erst dann wahr, wenn es Ihre Akzeptanz findet; so ist das nicht.
Es hat zwei parlamentarische Anhörungen gegeben. Ich frage mal die Union: Wann haben Sie jemals in einem Verfahren eine zweite parlamentarische Anhörung beantragt?
– Nie. Das haben Sie nicht gemacht. Nein! Das haben Sie nicht gemacht. Das ist schlicht und ergreifend so.
„Die Welt“ hat zu dieser zweiten Anhörung, zu den Stellungnahmen der Sachverständigen gesagt, es hätte auf den veränderten Entwurf eine überwiegend sehr positive Reaktion gegeben. Ja, so war das!
Herr Dobrindt beklagt die öffentliche Debatte. Meine Güte, dieser Gesetzentwurf ist so häufig, in Permanenz, in der Öffentlichkeit debattiert worden,
und es hat fundamentale Veränderungen gegeben, gerade mit der kommunalen Wärmeplanung als Voraussetzung.
Jetzt kommen wir zu den Änderungsvorschlägen in Ihrem Antrag. Das geht relativ schnell.
Sie fordern einen Neustart beim Gebäudeenergiegesetz, meinen aber eigentlich nur ein Weiter-so.
Sie sprechen sich im Antrag gegen eine Regulierung beim Heizungsaustausch aus. Die haben wir aber schon im GEG stehen; das haben Sie mitbeschlossen. Das wollen Sie jetzt alles gar nicht mehr. Und dann kommen Sie mit der kommunalen Wärmeplanung, die bis zur Koalitionsvereinbarung dieser Ampelkoalition für Sie ein Fremdwort gewesen ist. Sie wussten doch gar nicht, was das ist.
Ich würde gerne noch ein bisschen ausführlicher darauf eingehen; aber ich muss jetzt gucken, dass ich vorankomme.
Nur zur Einbeziehung von Sachverständigen und zur Transparenz für die Öffentlichkeit: Es ist doch kein einziger Gesetzentwurf so oft in den Nachrichten und in der Öffentlichkeit gewesen wie dieser.
Es gab zwei Anhörungen; ich habe es gesagt.
Nun will ich etwas zum Beratungsverfahren sagen. Und jetzt ist wichtig, dass auch Sie zuhören, Herr Merz. Ich sage etwas, was für uns nicht charmant ist; aber ich will Ihnen das an dieser Stelle sagen, weil Sie in Ihrer Rede ja von der Einmaligkeit der Vorgänge gesprochen haben, die hier passieren. Ich will als Vergleich nichts aus der Pandemiezeit nehmen; das war zugegebenermaßen eine besondere Situation. Ich nehme als Vergleich die Beratungen zum EEG vom 8. Juli 2016;
das ist eine ähnlich wichtige Angelegenheit gewesen. Dort beklagte die von mir sehr geschätzte Kollegin Britta Haßelmann das Verfahren und verwies auf – festhalten! – 412 Seiten Änderungen, die in Synopsenform den Mitgliedern des Ausschusses um 9.41 Uhr vorgelegt worden sind,
während die Sitzung um 10 Uhr begann.
Wir haben das bedauert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, hat daraufhin etwas gesagt, was ich bemerkenswert finde – Zitat –:
Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in Deutschland Rechtssicherheit geben,
damit sie wissen, ob sie noch investieren sollen und wie es mit der erneuerbaren Energie weitergeht. Das ist wahrhafte Verantwortung in der Regierung.
Das war die Reaktion: „wahrhafte Verantwortung“. – Auch auf die Frage nach der Fähigkeit eines Abgeordneten, sich mit der Materie zu beschäftigen, hatte er eine Antwort. Da sagte er zu Frau Haßelmann – Zitat –:
Diese Kollegen
– die seiner Fraktion –
prüfen die Unterlagen mit Sicherheit so genau wie Sie. Und wenn sie
– diese Kollegen –
zu der Auffassung gelangen, sie können entscheiden, dann ist das ihre Entscheidung. Da brauche ich von Ihnen keine Belehrungen. Wir sind keine schlechteren Parlamentarier als Sie, und deswegen wird dieser Tagesordnungspunkt nicht abgesetzt, sondern sinnvollerweise heute debattiert.
Und das wurde übrigens auch beschlossen.
Das ist die Herangehensweise, wenn Sie in der Regierung sind.
Deswegen sage ich Ihnen noch mal eindeutig: Damit muss man umgehen. Das ist die moralische Grundlage, wenn man über politische Kultur, über den Umgang mit Verfahren in einem Parlament redet.
Ja, Herr Dobrindt, da gucken Sie gespannt. Das ist für Sie Neuland; ich weiß es wohl.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens – das klingt erst mal sperrig, das klingt nach Bürokratie. Doch in Wahrheit sprechen wir heute über Bürokratieabbau.
Wir sprechen über die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen, und wir sprechen darüber, wie wir Verfahren vereinfachen können und sie damit schneller machen.
Unsere Modernisierungsmaßnahmen müssen hohen Ansprüchen genügen: Sie müssen in eine föderale Struktur passen, und sie müssen den Datenschutz hochhalten. Das ist gar nicht trivial, zumal wir – das möchte ich betonen – in Deutschland einen sehr guten und effektiven Verwaltungsapparat haben.
Der Schritt ins Digitale erfordert genaue Abstimmung zwischen den politischen Ebenen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir uns auch für dieses vermeintlich kleine Gesetz im parlamentarischen Verfahren die notwendige Zeit genommen haben.
Nach der ersten Lesung des Gesetzes am 27. April haben wir ampelintern
viele Detailfragen diskutiert und verhandelt. Daher hielten wir für uns selbst eine Anhörung tatsächlich nicht für notwendig.
Aber, Herr Oster, ich bin sehr glücklich darüber, dass Sie als Union eine Anhörung beantragt haben, die wir diese Woche ja auch durchgeführt haben,
weil diese Anhörung zwei wesentliche Dinge ergeben hat: Zum einen hat sie unser Verhandlungsergebnis bestärkt, und zum anderen war es wirklich wertvoll, dem Innenministerium noch ein paar Dinge mitzugeben, die wir untergesetzlich, also nicht in diesem Gesetzentwurf, regeln müssen, um die Verfahren noch besser zu machen. Deswegen vielen Dank an Sie, Herr Oster!
In meinen Augen kann man mit dem Ergebnis insgesamt wirklich sehr zufrieden sein.
Was tun wir? Erstens. Wir vereinfachen und beschleunigen Kommunikationswege zwischen Behörden.
Zweitens. Ab jetzt ist der Direktversand von neuen Pässen und Ausweisen möglich. Man spart sich den erneuten Gang zur Behörde.
Drittens. Wir schaffen für alle Staatsbürger/-innen eine einheitliche Lösung bei Passdokumenten, indem wir die deutsche Eigenheit der Kinderreisepässe abschaffen. Das bedeutet für Familien mit kleinen Kindern, endlich nicht mehr jedes halbe Jahr zum Amt gehen zu müssen für einen neuen Ausweis.
– Ich spreche da aus Erfahrung, kann ich Ihnen sagen.
Viertens. Wir ermöglichen elektronische Aufenthaltstitel und damit die Nutzung eines Onlineausweises. Aufenthaltstitel schaffen ihren Weg weg vom Klebeetikett hin zum Onlineausweis.
Das sind viele kleine Rädchen, aber richtige, wichtige und notwendige Schritte der Verwaltungsmodernisierung.
Eine moderne Verwaltung stärkt das Vertrauen in den Staat, und ich denke, das können wir aktuell wirklich alle gut gebrauchen.
Besonders freue ich mich aber über eine Entschließung, die wir im Zuge der Beratungen im Innenausschuss beschlossen haben. Es geht uns dabei um die Eintragung des Doktorgrades in den Pass und in den Personalausweis. Für die eindeutige Identifizierung einer Person ist diese Information nämlich heutzutage nicht mehr notwendig. Stattdessen kann der Doktortitel schon mal zur Verweigerung der Einreise führen, wenn man vergessen hat, diesen beim Visumsantrag anzugeben. Darüber hinaus führt gerade die Prüfung von ausländischen akademischen Graden zu einem großen Verwaltungsaufwand bei den Behörden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die freie Wahl zu lassen, ob sie ihren Doktortitel in Pass und Ausweis eintragen lassen, haben wir eine, wie ich finde, sehr elegante Lösung gefunden: Künftig soll der Doktorgrad nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen werden, sondern in ein anderes Datenfeld.
Das löst Verwirrungen bei ausländischen Grenzbehörden,
und mit einer Beibringungspflicht wollen wir die Anerkennungsproblematik und den Prüfaufwand bei den Behörden verringern. Das ist eine deutliche Entlastung.
Neben den Verwaltungserleichterungen beinhaltet unser Gesetzentwurf aber auch sicherheitspolitische Aspekte. Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund für Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber im Ausland Sexualstraftaten begehen wird. In diesen Fällen sollen passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, einer Passentziehung oder einer Ausreiseuntersagung vorgenommen werden können.
Außerdem haben wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratungen mit genau diesen Maßnahmen auch im Bereich des Extremismus beschäftigt. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu gerichtlich bestätigten Verboten von Veranstaltungen des rechtsextremistischen Spektrums innerhalb Deutschlands. Diese Akteure weichen nun teilweise ins Ausland aus. Das sind Veranstaltungen, auf denen zum Beispiel im Kämpfen geschult wird. Für uns ist klar, dass zum Beispiel solche rechtsextremistischen Kampfveranstaltungen eine Gefährdung für die Belange der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Deswegen muss es hier einen besseren Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Passbehörden geben.
Aktuell stehen wir in der Innenpolitik vor großen Herausforderungen. Dazu zählen auch prioritär der Kampf gegen Kindesmissbrauch und der Kampf gegen Rechtsextremismus.
Ich freue mich sehr, dass wir auch mit der heutigen Debatte und mit einem vermeintlich unspektakulären Verwaltungsgesetz
diese aktuellen Herausforderungen adressieren.
Zum Abschluss: Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen Misbah Khan und Ann-Veruschka Jurisch für die wirklich gute Zusammenarbeit. Die persönliche Bemerkung sei mir erlaubt: Es war sehr angenehm, im Bereich der Innenpolitik mal ausschließlich mit Frauen zu verhandeln.
Ich bedanke mich für das gute Ergebnis und freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Für viele Menschen ist das Meldeamt der erste Berührungspunkt mit der Verwaltung unseres Gemeinwesens. Dort bekommen wir als Kinder unseren ersten Ausweis, den Reisepass für langersehnte Reisen und treffen nach einem Umzug für die Ummeldung das erste Mal auf unsere Gemeinde, auf unseren neuen Markt, auf unsere neue Stadt. Deswegen ärgert mich als stellvertretenden Bürgermeister meiner Heimatgemeinde immer besonders, dass manche Kontakte mit der Verwaltung eben nicht so gut enden. Gerade in großen Städten wartet man ja sehr lange auf Termine. Gegebenenfalls muss man zwei machen, weil man zwei Vorgänge getrennt anmelden muss. Und dann muss man den Ausweis auch noch persönlich im Rathaus abholen – ein weiterer Gang, der nötig ist. Für viele Berufstätige ist das eine Erschwernis, gerade wenn in Rathäusern die Tage mit langen Öffnungszeiten gestrichen werden – das ist auch bei mir zu Hause schon passiert –, weil Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung fehlen, sodass man am Donnerstag nicht bis 18 Uhr öffnen kann.
Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung ihr Bestes geben: Es gibt einfach Dinge in unserem System des Meldewesens, die nicht mehr überall zeitgemäß sind. Für mich ist deshalb klar: Die Dienstleistungen unserer Verwaltung müssen für die Menschen in unseren Städten, Gemeinden, Märkten attraktiver werden, und dafür sorgen wir mit dem hier vorgelegten Gesetzespaket.
In Zukunft wird es möglich sein, beantragte Ausweisdokumente auf dem Postweg zu erhalten, anstatt sie im Rathaus abholen zu müssen. Damit ersparen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Behördengang. Die stark belasteten Rathäuser und Gemeindeverwaltungen entlasten wir, indem wir ihnen einen weiteren Kundentermin abnehmen. Vor allem Berufstätige profitieren.
Bei Ummeldungen aufgrund von Umzügen erleichtern wir die Kommunikation zwischen den Behörden. Die neue Behörde darf ohne Zeitverzögerung und umständliche Freigabeprozesse auf die Ausweisdaten zugreifen. Das erleichtert den Verwaltungen die Arbeit und beschleunigt Prozesse. Ich weiß aus Gesprächen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Rathaus, dass der eine oder andere – ich glaube, alle – im Bürgerbüro gerne Prozesse beschleunigen würde, die jetzt unnötig lange dauern.
Neben den Erleichterungen für die Verwaltungsvorgänge stand auch eine Herabsetzung des Mindestalters für die Onlineausweisfunktion des Personalausweises von 16 auf 13 Jahren im Raum. Nicht nur wir Grüne im Bundestag hatten hier aber Bedenken. Auch die Expertinnen und Experten aus der digitalen Zivilgesellschaft äußerten sich regelmäßig, zum Beispiel in unserer öffentlichen Anhörung, sehr kritisch zum Altersverifikationsthema. Wir haben uns daher gegen die Herabsetzung der Altersschwelle des Onlineausweises von 16 auf 13 Jahre entschieden. Eine solche Herabsetzung würde nämlich ziemlich sicher dazu führen, dass die Onlineausweisfunktion auch zur Altersprüfung bei der Nutzung von Social Media und Messengerdiensten eingeführt wird. Was auf den ersten Blick danach aussieht, Kindern eine sichere Möglichkeit der Verifizierung zu geben, könnte aber eine bedenkliche Entwicklung in Gang setzen; denn strengere Regeln in der Altersverifizierung können im schlimmsten Fall dazu führen, dass mehr und mehr Apps auf eine generelle Ausweiskontrolle bestehen. Wenn wir diese Entwicklung begünstigen, gefährden wir auf lange Frist die Anonymität im Netz. Noch dazu bekommen Anbieter Zugriff auf sensible Daten. Vorfälle wie Hacks oder Datenlecks zeigen immer wieder, wie der laxe Umgang mit sensiblen Personendaten ausgehen kann.
Um zum Abschluss zu kommen: Ich bin davon überzeugt, dass mit der Modernisierung des Passwesens ein echter Fortschritt hin zu mehr Bürgernähe gelingen kann. – Herr Oster hat es gesagt: Wir nehmen sozusagen einen Weg auf. – Und man kann den Weg sicher auch weitergehen. Das haben wir ja jetzt gehört; auch die Entschließung weist darauf hin. Wir entschlacken Verwaltungsprozesse, die nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Lebensrealität begegnen und entlasten sie in der Zusammenarbeit mit den Behörden. Dabei beachten wir gleichzeitig Aspekte des Datenschutzes und wahren die Freiheits- und Grundrechte.
Ich halte diesen Entwurf für gelungen. Lassen Sie ihn uns beschließen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über Änderungen des Passgesetzes sowie des Personalausweisgesetzes. Man sollte meinen, es gäbe zahllose Themen, welche die Menschen in unserem Land deutlich mehr beschäftigen. Aber Abgeordnete im Deutschen Bundestag sind auch gewählt, um weniger spektakuläre Gesetzesänderungen mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität zu behandeln.
Schon in der ersten Beratung zu diesem Entwurf der Bundesregierung habe ich darauf hingewiesen, dass es richtig ist, Sexualstraftäter daran zu hindern, im Ausland derartige Straftaten zu begehen. Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass der geplante Passverweigerungsgrund für Sexualstraftäter aber völlig ins Leere laufen wird, wenn es keine gesetzlichen Regelbeispiele dafür gibt, wann eine Person als Sexualstraftäter zählt.
Neulich war ich in einem Rathaus auf der Passstelle. Die Mitarbeiterin bestätigte mir, dass sie und ihre Kollegen gar keine Zeit und auch keine Berechtigung hätten, um in den sozialen Medien zu recherchieren, ob es bei den Antragstellern Anhaltspunkte für Pädophilie gebe oder wie deren soziales Umfeld aussieht. Genau das ist aber in der Begründung des Gesetzentwurfes nach wie vor vorgesehen. Die Passbehörde ist schlicht keine Ermittlungsbehörde und hat bisher auch keinerlei Befugnis, derartige Akten beispielsweise bei den Polizeien anzufordern. Mein Angebot an die Koalition, einen besseren Änderungsantrag hierzu einzubringen, haben Sie ausgeschlagen. Sexualstraftäter werden entsprechend auch in Zukunft weiter ungehindert im Ausland Sexualstraftaten begehen können, weil Ihre Präventionsvorstellungen in der Praxis schlicht nicht umsetzbar sind.
Wenn Polizei- und Zollbehörden die Echtheit von Ausweis- und Passdokumenten überprüfen dürfen, so dürfen sie zukünftig die Chipdaten dieses Dokuments – mit Ausnahme der biometrischen Daten – zur Datenverarbeitung automatisiert abspeichern, wenn sie dazu durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes befugt sind. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese automatisierte Weiterverarbeitung nicht der vorgeschriebenen Zweckbindung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung gerecht wird. Diese datenschutzrechtliche Problematik bleibt ungelöst. Hieran hat auch der Änderungsantrag der Ampelkoalition nichts geändert.
Ein ähnliches Bild zeigt sich weiterhin beim § 22 des Passgesetzes. Der Militärische Abschirmdienst, der BND, die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern dürfen weiterhin automatisch Lichtbilder von Betroffenen abrufen, sofern sie diese nur irgendwie für ihre Aufgaben brauchen. Weder gilt eine Zweckbindung der Datenerhebung, noch wird den Grundsätzen der Datenminimierung Rechnung getragen.
Auch das kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Rechte der Bürger unseres Landes sind aber auch für Geheimdienste bindend.
Dieser Gesetzentwurf enthält aber auch einige gute und nützliche Änderungen für die Menschen in unserem Land. Zustimmen können wir diesen Änderungen aufgrund der geäußerten Bedenken nicht; aber wir werden als AfD-Fraktion den Gesetzentwurf auch nicht ablehnen. Wir enthalten uns bei der Abstimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen halben Tag lang Urlaub nehmen, um während der klassischen Öffnungszeiten zwischen 9 und 12 Uhr und 14 und 16 Uhr in einer Behörde den Personalausweis zu beantragen, nur um dann einige Wochen später noch mal einen halben Tag freinehmen zu müssen, um den Ausweis abholen zu können, das ist ein großer Zeitaufwand. Im Gegensatz dazu kann ich jederzeit online ein Bankkonto eröffnen oder einen Schufa-Auszug beantragen.
Die Menschen in unserem Land finanzieren mit ihren Steuern die staatlichen Leistungen in den Verwaltungen. Es muss selbstverständlich sein, dass Verwaltungsleistungen möglichst kundenorientiert, einfach und vereinbar mit der Lebensrealität der Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Prozesse in unserer Verwaltung sind in vielen Punkten noch weit entfernt vom heutigen Standard, wie er in anderen Ländern oder auch in Unternehmen herrscht. Deutschland hat sich bei der Verwaltungsmodernisierung im Vergleich zu vielen Ländern um uns herum in den letzten anderthalb Jahrzehnten viel zu wenig bewegt, und diese Koalition nimmt sich dieses Themas konsequent an.
Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung der Verwaltungsmodernisierung. Wir sorgen jetzt dafür, dass sich der Aufwand bei der Beantragung eines Personalausweises für Bürgerinnen und Bürger in Zukunft halbiert. Wir machen nämlich den Weg frei für den Postversand von Ausweisdokumenten. Der zweite Gang zum Amt für das Abholen des Papiers entfällt. Über 12 Millionen Besuche auf dem Amt zum Abholen des Personalausweises fallen hierdurch weg; hinzu kommen ungezählte weitere Gänge zum Amt für Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel. Das fällt jetzt alles weg, und das ist gut so.
Behörden sind im Kern Dienstleister gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die das alles mit ihren Steuergeldern finanzieren. Der Staat ist nicht irgendwo über uns, sondern wird von uns Bürgern erst ermöglicht. Mit konsequent einfacheren Prozessen treiben wir diesen Servicegedanken des Staates voran. Die Bundesinnenministerin und die Innenminister der Länder sind jetzt in der Pflicht, diesen Wandel in ihren Verwaltungen durch untergesetzliche Maßnahmen zu verstetigen, wie die Kollegin Wegge ja auch angemerkt hat.
Zur Modernisierung unseres Staates gehört im Kern das Digitalisieren und Optimieren der Verwaltungsprozesse. Mit der Entschließung zur Registermodernisierung, die zu diesem Gesetz dazugehört, werden wir dafür sorgen, dass die Optimierung der Verwaltungsprozesse aber Hand in Hand geht mit dem notwendigen Datenschutz.
Register sind ein essenzieller Teil unserer Verwaltung. Wir modernisieren nicht nur unsere Register, sondern wir wollen auch sparsam sein mit den Daten der Menschen in unserem Land und diese Daten auch schützen. Ich nenne Ihnen mal einige Register, die wir haben: Wir haben das Melderegister, Personenstandsregister, Handelsregister, Vereinsregister, Grundbücher, Waffenregister, Klageregister, Emissionshandelsregister, Arztregister, Binnenschiffsregister usw. Es gibt in Deutschland 350 Registertypen, verteilt auf allen föderalen Ebenen, und in all diesen Registern liegen große Mengen an Daten von Personen und Organisationen. Das führt zu Redundanzen bei den vorgehaltenen Daten. Nach einem Umzug etwa ist es möglich, dass abweichende Datensätze von derselben Person in Registern verschiedener Behörden vorgehalten werden. Das ist im Sinne der Verschlankung, Beschleunigung und Serviceorientierung der Verwaltung offensichtlich nicht sinnvoll. Gleichzeitig – ich zitiere hier aus der Entschließung – „ist eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger auszuschließen“. Zentral für diesen Schutz der Daten der Bürger ist das sogenannte Datenschutzcockpit, das dem Bürger die Kontrolle über seine Daten ermöglicht und damit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zur Geltung verhilft. Dafür ist das so wichtig. Damit kommt der Bürger auch bei den Daten auf Augenhöhe mit der Verwaltung, und das ist wichtig.
Das Datenschutzcockpit, das schon im Gesetz zur Registermodernisierung der GroKo enthalten war, wird jetzt weiterentwickelt. Genau darum geht es in dieser Entschließung. Die wichtige Aufgabe der Verschlankung des Registerwesens muss begleitet werden von effektiven Maßnahmen, um die Bürger und ihre Daten zu schützen; denn für mich ist klar: Die Modernisierung unseres Staates muss im Vordergrund stehen. In Deutschland muss viel nachgeholt werden. Doch der Schutz der Persönlichkeits- und Bürgerrechte muss damit immer Hand in Hand gehen.
Mit modernen Registern und zügig erlangten Ausweispapieren geht es nun in den Sommer. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Zeit. Vielen herzlichen Dank auch an meine beiden Mitberichterstatterinnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Rechtslage kann eine Passbehörde die Ausstellung eines Passes verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Betroffene eine schwere staatsgefährdende Straftat plant oder er selbst eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt. Jetzt wird ein zusätzlicher Passversagungsgrund eingeführt, wonach jemandem, der zum Beispiel wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist, die Ausreise verweigert werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass der Betroffene weitere Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern begeht. Ich halte das für eine gute Regel; denn es ist unerträglich, zu wissen, dass Straftäter ausreisen, um Kinder zu missbrauchen.
Wir müssen aber auch noch einen Satz zum Gesetzgebungsverfahren verlieren. Der Bundesrat hat sich sehr stark eingelassen und hat insgesamt sieben Änderungsanträge gestellt. Ich halte alle für beachtenswert, weil im Passwesen die Kommunen im Auftrag der Länder für den eigentlichen Gesetzesvollzug zuständig sind und damit die Sachlage kennen. Bei der Gelegenheit möchte ich übrigens erwähnen, welchen unschätzbaren Dienst die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern leisten, die für viele Menschen das erste Gesicht unseres Staates sind. Ihnen sage ich ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle.
Ich finde es bedauerlich, dass die Bundesregierung nur zwei der sieben Änderungsanträge des Bundesrates nahetreten konnte, und das teilweise mit der Begründung, dass sie zwar die Richtigkeit einräumt, aber jetzt noch nicht die Notwendigkeit sieht. Man hätte es jetzt sofort regeln können und regeln müssen.
Es ist doch schade, dass der Kinderpass abgeschafft wird. In der Praxis war der Kinderpass zwar nur ein Jahr gültig; aber er konnte nach Ablauf des Jahres durch einen einfachen Aufkleber verlängert werden. Der nun zu beantragende Reisepass ist zwar länger gültig, aber nur so lange, wie die Identifizierbarkeit aufgrund des Fotos gegeben ist. Ich finde, gerade bis zum Alter von sechs Jahren wäre der Kinderreisepass noch ein taugliches Mittel gewesen. Jetzt wird es für die Familien ein Stück weit teurer und bürokratischer. Das hätten wir uns, meine Damen und Herren, sparen können. Lassen Sie doch pragmatisch den Kinderpass noch eine Weile am Leben!
Letzter Punkt. Über 51 Millionen Ausweisdokumente sind in den letzten Jahren ausgestellt worden. Aber nur 10 Prozent der Bundesbürger nehmen die elektronische Signatur auch tatsächlich in Anspruch, 90 Prozent nicht. Das ist zu wenig. Wir haben die gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeiten des Ausweises auch in der Praxis genutzt werden.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Wir diskutieren hier das Pass- und Ausweisgesetz. Aber die Ampel hat auch eine Entschließung zum Thema Registermodernisierung eingebracht. Dieses Thema – es ist eben schon angeklungen – ist wesentlich für die Verwaltungsdigitalisierung. Es ist die Basis, auf der alles Weitere aufbaut, wenn wir eine moderne und digitale Verwaltung haben wollen. Das Ziel muss sein – ich glaube, alle, die hier heute zuschauen, werden mir da auch zustimmen –, die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Sie muss nutzerfreundlicher werden, sie muss einfach, schnell und vor allem auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden. Wir wollen einfach nicht mehr das Gefühl haben, wenn wir irgendwelche Formulare ausfüllen, dass wir es mit einem trägen und vergesslichen Staat zu tun haben. Denn immer wieder denkt man sich doch: Die Daten habe ich doch schon hundertmal eingegeben; die müssen die doch eigentlich haben. – Gleichzeitig gehen sie immer wieder irgendwo verloren.
Ich nehme da gerne einen konkreten Fall als Beispiel: die Grundsteuererklärung in meinem Bundesland Hessen. Ich habe ein kleines Gartengrundstück. Dafür musste ich eine Grundsteuer-A-Erklärung abgeben. Das zeigt absolut exemplarisch, wo das Problem bei der Registermodernisierung liegt. Das Land Hessen hat das total nett gemacht: Sie gehen auf eine Internetseite. Da können Sie einmal auf das Elster-Formular klicken, über das Sie dann die Erklärung abgeben, und gleichzeitig schickt Ihnen das Land Hessen noch einen weiteren Link. Wenn Sie darauf klicken, dann können Sie sich den Katasterauszug für Ihr Grundstück anschauen. Auf meinem Bildschirm waren also zwei Fenster geöffnet, links das Elster-Formular, rechts der Katasterauszug. Ich habe dann per Hand die Daten in das Formular eingetippt. Noch deutlicher kann man eigentlich nicht machen, warum es eine Registermodernisierung dringend braucht. Es kann doch nicht sein, dass ich per Hand zwei Datenbanken, die der Staat schon hat, miteinander verknüpfen muss. Das muss doch einfacher gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie werden es erraten: Es gibt dafür eine Lösung, und die nennt sich Once-Only-Prinzip – es muss ein Anglizismus sein. Das heißt, dass ich die Daten nur einmal eintragen muss. Dafür müssen wir sicherstellen, dass, wenn Daten aus unterschiedlichen Datenbanken verknüpft werden, auch die richtigen Daten miteinander verknüpft werden. Jetzt gibt es in Deutschland, glaube ich, 200 Personen namens Jens Zimmermann, und es ist gar nicht so einfach, wenn ich zwei Datenbanken habe, die richtigen Daten miteinander zu verknüpfen. Deswegen haben wir – darauf hat der Kollege Höferlin eben hingewiesen – schon in der Großen Koalition das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Wir glauben, dass die Steuer-ID – das ist die Nummer, die man als Baby bekommt, gefühlt noch bevor man eine Geburtsurkunde hat – ermöglicht, dass am Ende die richtigen Daten miteinander verknüpft werden.
Frau Kollegin Domscheit-Berg hat vollkommen recht: Das ist eine delikate Sache; denn wir wollen nicht, dass es am Ende den gläsernen Bürger bzw. die gläserne Bürgerin gibt, dass es die eine Datenbank gibt, wo alle Daten von uns zusammengeführt sind. Deswegen rütteln wir auch nicht an dem Prinzip der dezentralen Datenhaltung. Das heißt, alle personenbezogenen Daten, die unterschiedliche Behörden sammeln, bleiben dezentral auf alle drei Ebenen des Staates verteilt, können aber bei Bedarf zusammengeführt werden. Ich glaube, das ist am Ende die richtige Güterabwägung; denn es kann doch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir zwar ein Schutzniveau von 100 Prozent haben, dass aber am Ende in der öffentlichen Verwaltung einfach gar nichts funktioniert. Jetzt alles wieder zurückzudrehen und fünf Jahre zu warten, bis man weitermacht, wäre falsch. Ich schau mich mal um: Wenn wir hier jetzt eine kleine Bürger/-innenbefragung machen würden, würde herauskommen – da bin ich mir relativ sicher –, dass das die wenigsten hier wollten. Wir als Ampel wollen das jedenfalls nicht, meine Damen und Herren.
Entscheidend ist, dass wir mit der Entschließung noch mal klarmachen: Wir bauen das Datenschutzcockpit auf. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit am Ende einen umfassenden Einblick, was mit den eigenen Daten eigentlich passiert. Wir sagen ganz klar: Es muss harte Sanktionsmaßnahmen bei Missbrauch geben, und die dezentrale Datenhaltung bleibt die Grundlage des Ganzen. Damit stellen wir fest, dass die Registermodernisierung am Ende auch verfassungsfest ist; das musste auch der Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten im Digitalausschuss zugeben. Deshalb ist die Botschaft ganz klar – wir sind uns da einig –: Die Registermodernisierung kann jetzt endlich losgehen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Vorfreude. Ich hoffe, ich löse sie ein. Das ist ja nicht ganz so leicht; denn diese Debatte gehört wohl doch eher in die Kategorie des oft beschriebenen parlamentarischen Graubrots.
Ich will aber die Gelegenheit nutzen, inhaltlich einen größeren Bogen zu spannen. Mein lieber Kollege Josef Oster hat das schon richtig zusammengefasst: Der Entwurf zur Änderung des Pass- und Personalausweisgesetzes gehört in der Sache selbst eigentlich eher in die Kategorie „Gut gemeint, aber eher schlecht gemacht“. Ich möchte ergänzen: Er gehört vor allem in die Kategorie „kleines, kleines Karo“ und nicht in die Kategorie „großer Wurf“.
Wenn ich höre – Frau Kollegin Wegge, Sie haben das ja so schön beschrieben –, der Gesetzentwurf sei vermeintlich unspektakulär, und ich mir die Debatte, die wir geführt haben, noch mal vor Augen führe, dann kann ich ergänzen: Er ist tatsächlich unspektakulär. Er enthält wenig Neues, und diese Mikroänderungen passen im Grunde auch zum Arbeitsstil der Ampel in Fragen der Staatsmodernisierung. Denn da ist es so, dass Sie eher auf ganz kleines Karo setzen und nicht auf die großen Linien. Das liegt daran, dass Sie dazu entweder nicht in der Lage oder nicht willens sind. Beides ist nicht gut für notwendige Reformen unseres Staates, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin der Letzte, der was gegen Kleinkariertheit einzuwenden hätte.
Ich glaube, Kleinkariertheit und kleinteilige Schritte sind auch notwendig in der Staatsmodernisierung. Nur müssen Sie am Ende auch über die Fähigkeit verfügen, kleine Karos zu einem großen Muster zusammenzuweben. Das ist das, was dieser Ampel fehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie haben sich in diesem Gesetzentwurf mit Minithemen beschäftigt: Kinderausweis, Doktortitel im Pass. Das alles ist hier ausgeführt worden. Bei dem eigentlich wichtigen Thema, der Registermodernisierung – Kollege Zimmermann ist darauf eingegangen –, reicht es dann aber nur dazu, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens mal schnell eine Entschließung einzuschieben. Es wäre nötig, über die Registermodernisierung eine Grundsatzdebatte zu führen.
Immerhin bin ich froh, dass Sie sagen: So, wie wir es in der letzten Wahlperiode gemacht haben, ist es gut und richtig gewesen. – Lassen Sie sich da auch nicht von den ganzen Datenschutzbedenkenträgern in der Koalition beirren. Aber ich finde, dass man, wenn man hier schon in der Kernzeit am Freitag über einen Gesetzentwurf debattieren will, doch wirklich einen größeren Wurf hätte machen können, anstatt noch schnell einen Notiz- oder Gedankenzettel zum Thema Registermodernisierung im Innenausschuss vorzulegen. Das ist zu wenig für eine Kernzeitdebatte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich finde, Sie sollten sich der Grundsatzfrage nähern, nämlich dem Widerstreit zwischen überzogenem Datenschutz auf der einen Seite und Datennutzung durch den Staat auf der anderen Seite. Wir sind davon überzeugt: Wir brauchen einen Staat, der Daten nutzen und verarbeiten kann. Nutzen Sie die Sommerpause, um auch mal über das große Karo nachzudenken! Wir würden uns freuen und sind gespannt auf Ihre Überlegungen.
Herzlichen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu: Es ist eine gewisse Herausforderung, nach einem so intensiven und emotionalen Vormittag jetzt zur parlamentarischen Alltagskost zurückzukehren. Aber auch das gehört zu unserer Arbeit.
Der Gesetzentwurf, den wir hier jetzt zu beraten haben, enthält durchaus viele gute und sinnvolle Regelungen. Es geht um Verwaltungsmodernisierung, um Digitalisierung – all das, was wir uns gemeinsam auf die Fahne geschrieben haben. Sie setzen mit diesem Gesetz auch unseren Weg der Registermodernisierung, den wir ja schon eingeschlagen haben, fort. Das ist gut. Auch das begrüßen wir ausdrücklich, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Dennoch schaffen Sie es bei diesem Gesetzgebungsverfahren wiederum nicht, es vernünftig zu organisieren. Es war eben nicht so, wie Sie es dargestellt haben, Frau Kollegin Wegge, dass wir genügend Zeit gehabt hätten. Möglicherweise hatten Sie in der Ampel genug Zeit; das mag sein. Ich weiß nicht, wie lange Sie intern darüber gesprochen haben. Das restliche Parlament und der Innenausschuss hatte diese Zeit eben nicht. Ihr Plan war ja, am Dienstagabend noch eine Menge Änderungsanträge im Ausschuss zu platzieren, sie mittwochs zu behandeln und schon freitags hier zu beschließen. Wir haben das nur verhindern können, indem wir noch eine Anhörung beantragt haben. Sie haben sich dafür bedankt; das nehme ich als Akt der Freundlichkeit sehr aufmerksam wahr. Aber es war auch dringend notwendig, dass wir uns mehr Zeit genommen und Experten und Praktiker eingeladen haben, die sich dieses Gesetzespaket noch mal genauer angeschaut haben – und das war am vergangenen Montag. Es wäre gut gewesen, wir hätten uns die Zeit genommen, diese Vorschläge im Ausschuss noch einmal konkret zu bewerten und das eine oder andere aufzunehmen. Das war mit der Ampel aber leider nicht mehr möglich, und das bedaure ich ausdrücklich.
Die Praktiker haben eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen gemacht, die sich leider nicht in diesem Gesetzesvorhaben wiederfinden. Sie schaffen den Kinderreisepass ab – das mag auf den ersten Blick eine sinnvolle Regelung sein –, weil er aufgrund einer auf Europarecht basierenden Änderung in Zukunft nur ein Jahr Gültigkeit haben wird. Aber er ist im Gegensatz zu dem regulären Reisepass ein sehr flexibel einsetzbares Instrument und für die Familien sehr kostengünstig. Zu glauben, ein regulärer Reisepass wäre automatisch sechs Jahre gültig, ist falsch; das stimmt eben nicht. Er ist nur so lange gültig, wie das Foto eine Wiedererkennbarkeit gewährleistet. Und das ist gerade bei Kindern in jungen Jahren eben nicht der Fall. Deshalb war unser Vorschlag und auch der Vorschlag einiger Bundesländer, den Kinderreisepass zumindest bis zum sechsten Lebensjahr beizubehalten. Das wäre sinnvoll gewesen. Das wäre auch einfach umsetzbar gewesen.
Das war mit Ihnen nicht zu machen.
Der Direktversand der Ausweise und Reisepässe ist ebenfalls eine gute, sinnvolle Idee. Aber auch hier gilt – leider, muss ich sagen –: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Auch hierzu haben die Praktiker viele Vorschläge gemacht, die aufzeigen: So, wie es jetzt angelegt ist, wird das nicht funktionieren. Und warum startet man mit einem guten und sinnvollen Projekt so, dass es nicht automatisch Akzeptanz in der breiten Bevölkerung entfalten wird? Auch das, finde ich, hätte man vermeiden können mit etwas mehr Beratungszeit und etwas mehr Offenheit den Sachverständigen gegenüber. Auch der Landkreistag – Sie waren ja bei der Anhörung dabei – hat darauf hingewiesen, dass es den Ausländerbehörden viel mehr Arbeit machen wird, auf die Klebeetiketten, ein Relikt aus der Vergangenheit, verzichten zu müssen. Auch das hätte man ein, zwei Jahre nach hinten schieben können und damit eine Menge erreichen können.
Insgesamt gibt es also viele sinnvolle Ansätze, die aber in der konkreten Umsetzung nicht wirklich gut ausgestaltet wurden.
Sie haben am Ende noch Ihre Entschließung zum Thema „Eintragung von Doktortiteln im Ausweis und Reisepass“ erwähnt. Das ist ein, wie ich finde, wunderschönes Beispiel dafür, dass sich die Ampel intern offensichtlich nicht einig war. Ein Teil wollte die Eintragung ganz abschaffen, ein anderer Teil der Ampel wollte das nicht. Sie haben sich dann auf einen Kompromiss verständigt, der überhaupt nichts bewirken wird, der nur Komplikationen auslösen, aber in der Praxis keine Bedeutung entfalten wird. Auch das haben die Experten deutlich gemacht: Das wird so, wie Sie es in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben, nicht umsetzbar sein.
Ich könnte noch einige weitere Beispiele nennen. Aber noch einmal: Insgesamt enthält der Gesetzentwurf viele gute und sinnvolle Regelungen. Er hätte ein besseres Verfahren verdient gehabt.
Hätte man die Sachverständigen ernst genommen, wäre es ein sehr gutes Gesetz geworden. So ist es nur ein halb gutes, und dem stimmen wir dementsprechend auch nicht zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte zum Passgesetz und zur Registermodernisierung ist der Abschluss einer parlamentarischen Zumutung. Deren Ursache war mal wieder Ampelzank, ihre Folge sind verpfuschte Gesetze. Es war schon äußerst kompliziert, herauszufinden, welche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte die Ampel überhaupt beschließen will. Fakt ist: Seit Jahren dürfen Polizei und Geheimdienste Lichtbilder automatisiert abrufen und speichern. Im Digitalausschuss wurde uns vom BMI erklärt, der automatisierte Abruf sei raus aus dem Passgesetz. Das stimmt aber gar nicht. Nur die geplante Verpflichtung von Behörden, automatisierte Abrufe zu erleichtern, flog raus. Damit wären sogar massenhafte Abrufe von Passbildern durch Sicherheitsbehörden möglich und die Bildung von Schattendatenbanken, wovor Sachverständige in der Anhörung warnten und natürlich auch die Linksfraktion. Verfassungsfeinde bei Polizei und Geheimdiensten sollten so gefährliche Werkzeuge niemals bekommen.
Derartige Schattendatenbanken wären ein bürgerrechtlicher Albtraum. Wir werden bei jedem Versuch, sie zu ermöglichen, wieder dagegen kämpfen, meine Damen und Herren.
Außerdem will die Ampel die Registermodernisierung verfassungswidrig umsetzen. Die Steuer-ID, die wir bekanntlich bei der Geburt bekommen und lebenslang behalten, soll – das ist neu – zum Identifizierungsmerkmal für über 50 Register mit personenbezogenen Daten werden. Vom Melderegister bis zum Flensburger Punkteregister können damit die Daten jeder Bürgerin und jedes Bürgers zu Profilen verknüpft werden, auch durch staatliche Stellen oder kriminelle Hacker.
Der Grüne Konstantin von Notz klang in der Debatte zur Registermodernisierung 2021 noch so – ich zitiere ihn –:
Die Mehrheit der Expertinnen und Experten … in der Anhörung, die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und … aller Bundesländer … sagen, es geht nicht mit der Steuer-ID als Identifier. Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, der baut ein verfassungswidriges Gesetz. So schlicht und einfach ist das, meine Damen und Herren.
Ja, so schlicht und einfach ist das, Kollege Notz; er ist leider heute nicht da. Es ist auch heute noch so.
Auch der liberale Kollege Manuel Höferlin fand seinerzeit die Steuer-ID unhaltbar und verwies auf gangbare Alternativen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht das auch heute noch so.
Nur die Ampel tut heute noch so, als sei das Datenschutzcockpit ein Sicherheitsnetz gegen den Missbrauch. Es suggeriert Steuerungsmöglichkeiten für Bürger/-innen, zum Beispiel darüber, welches Amt auf welche Daten zugreifen darf; es steht aber noch nicht mal im Gesetz. Es ist eine quasi unverbindliche Absichtserklärung ohne jede Zeitangabe im Entschließungsantrag der Ampel. Das ist kein politischer Kompromiss, das ist Verarsche, meine Damen und Herren.
Nur zu.
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Anke Domscheit-Berg, würden Sie mir zustimmen, dass in der Entschließung, die Sie gerade erwähnt haben, das Datenschutzcockpit enorm an Umfang zugenommen hat? Die Registermodernisierung wurde ja von der GroKo beschlossen, wir haben nichts Neues beschlossen. Vielleicht können Sie dazu auch noch was sagen. Das ist eine Regelung, die nicht neu geschaffen wird – das klang gerade anders –, sondern die bereits da ist und die wir derzeit nicht ändern können. Beim bisherigen Datenschutzcockpit konnte man lediglich einige wenige Dinge abrufen, wenn man aktiv eingegriffen hat. Das, was wir erreichen wollen, ist ein Datenschutzcockpit, das alle Zugriffe auf die Registerdaten, in zukünftiger Perspektive sogar Einwilligungen oder Widersprüche, abbilden kann. Würden Sie mir zustimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch auf Augenhöhe mit der Verwaltung kommen? Ich glaube, das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu der bisherigen datenschutzrechtlichen Situation.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auf meine Rückfrage am Mittwoch im Digitalausschuss geantwortet: Nein, das ändert nichts an der Bewertung der Verfassungsmäßigkeit.
Ich habe wörtlich gefragt, ob er glaubt, dass das Datenschutzcockpit und das 4-Corner-Modell an seiner Position, die er 2021 geäußert hat, irgendetwas ändert, und er hat gesagt: Nein. – Denn das strukturelle Problem, dass wir eine einheitliche Personenkennzahl einführen, die das Bundesverfassungsgericht ja seinerzeit für verfassungswidrig erklärt hat, bleibt bestehen.
Nur die Möglichkeit, im Datenschutzcockpit nachzuvollziehen, dass irgendein Amt zugegriffen hat – da reden wir noch nicht von Zugriffen auf Schattendatenbanken; denn diese tauchen dort niemals auf –, ändert nichts an der Verknüpfbarkeit der Daten. Vielleicht ist das eine kleine Verbesserung. Aber warum steht das nur in der Entschließung? Warum steht es nicht im Gesetz? Es ändert nichts an der Struktur, es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan. Wir wissen überhaupt nicht, wann diese Dinge kommen sollen.
Im Übrigen haben Sie natürlich völlig recht, wenn Sie sagen, dass es das Gesetz in dieser Fassung schon 2021 gab; darauf habe ich schon hingewiesen. Damals waren FDP und Grüne noch komplett dagegen; das habe ich gerade zitiert.
Jetzt plötzlich soll das alles okay sein? Es ist nicht okay. An der Grundstruktur hat sich nichts geändert.
Ich bedauere, dass Grüne und FDP hier wider besseres Wissen ein verfassungswidriges Gesetz unterstützen. Das zerstört Vertrauen in die Demokratie.
Die Linksfraktion hängt ihr Mäntelchen nicht in den Wind. Wir waren 2021 genauso dagegen wie jetzt. Deshalb haben wir auch einen Antrag vorgelegt, der fordert, die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen durch eine verfassungskonforme Alternative zu ersetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Parteien! Dass die CDU/CSU heute die Debattenzeit ihres eigenen Antrags zum Bevölkerungsschutz halbiert, um Platz für das Heizungsgesetz zu schaffen, zeigt, dass die Unionsfraktion kein wirkliches Interesse am Bevölkerungsschutz hat. Ihnen geht es nur darum, Krawall zu machen, um die Menschen zu verunsichern. Dabei ist das Thema Bevölkerungsschutz so wichtig, und es geht uns alle an.
Wir alle hier im Hause sind verantwortlich für die Sicherheit für die Menschen in Deutschland. In den letzten 30 Jahren haben uns viele Starkregenereignisse und Unwetterkatastrophen heimgesucht: 1997 an der Oder, 2002 an der Elbe, 2006 an Oder und Elbe, 2013 an Flüssen in acht Bundesländern und 2021 die fürchterliche Katastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Jedes Mal wurden Untersuchungsberichte geschrieben. Jedes Mal wurden die Mängel nicht behoben, aus den Erkenntnissen keine politischen Folgen generiert.
Den Einsatzkräften sei versichert: Wir wissen, dass Sie in jeder Katastrophe, bei jedem Einsatz das Möglichste möglich machen. Und wir stellen uns der Verantwortung. Deswegen hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Wende im Bevölkerungsschutz eingeleitet. Ich nenne Ihnen einige Beispiele: das Programm „Neustart im Bevölkerungsschutz“, das Gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern, vor wenigen Wochen der erste bundesweite „Tag des Bevölkerungsschutzes“ – warum eigentlich erst jetzt? –, die Nationale Sicherheitsstrategie, der erste bundesweite Warntag, die Installation des Gemeinsamen Koordinationsstabs Kritische Infrastruktur und die Anschaffung und Indienststellung von zwei Löschflugzeugen, finanziert mithilfe der EU, des Landes Niedersachsen und des Bundes. Übrigens: 2018 hat der damalige Innenminister Seehofer die Mittel der EU abgelehnt; so viel zur Weitsicht vergangener Tage.
Trotz unserer Arbeit in den vergangenen anderthalb Jahren bleiben offene Baustellen, zum Beispiel die fehlenden 1 380 Katastrophenschutzfahrzeuge, fehlende Sirenen und die Gesundheitsreserve. Hier müssen wir Prioritäten setzen.
Mir persönlich ist die Helfergleichstellung besonders wichtig. Wenn THW und DLRG zusammenarbeiten, zum Beispiel eine Pontonbrücke errichten, dann sitzt jeweils ein Helfer von beiden Organisationen im gleichen Boot, allerdings mit unterschiedlichen Absicherungen. Der Helfer vom THW hat Versicherungsschutz und Lohnfortzahlung, der Helfer von der DLRG hat diesen Schutz nicht; die anderen Hilfsorganisationen würden ebenso im Regen stehen. Und wie fühlen sich die Helfer bei dieser Ungleichbehandlung? Wir hoffen, dass die Innenminister der Länder, in deren Zuständigkeit das fällt, bis Ende des Jahres eine länderübergreifende Lösung präsentieren.
Wir, die Fortschrittskoalition, unterstützen das Ziel der Hilfsorganisationen mit ganzer Kraft.
Und mir bleibt nur noch eines, nämlich mich bei allen Helferinnen und Helfern von ganzem Herzen für ihren unermüdlichen Einsatz zu bedanken.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die beste Botschaft vorab: Die öffentliche Anhörung hat ergeben, dass unser Bevölkerungsschutz in Deutschland im Grundsatz und von der Basis her sehr gut aufgestellt ist.
Das ist zurückzuführen auf die rund 1,7 Millionen hochmotivierten Menschen, die sich Tag und Nacht für unsere Sicherheit einsetzen.
In einer Woche jährt sich die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal zum zweiten Mal. Als Abgeordneter des am zweitstärksten betroffenen Wahlkreises Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis bin ich sehr beeindruckt von der Solidarität und Hilfe, die wir erfahren haben. Die Feuerwehren, das THW, die Polizeien, die Bundeswehr, die Hilfsorganisationen, aber auch die vielen Spontanhelfer – Unternehmer, Landwirte – sind gekommen, ohne dass sie gerufen wurden, und haben direkt angepackt. Das war ein wunderschönes Bild der Solidarität in unserer Gesellschaft.
Bis heute – das wissen nicht alle – engagieren sich nach wie vor viele Menschen vor Ort, kümmern sich um die Flutopfer und helfen mit, die Folgen der Flutkatastrophe zu beseitigen und etwa Anträge auf Wiederaufbauhilfe zu stellen. Im Hilfszentrum Schleidener Tal kümmert man sich um die wichtige psychosoziale Unterstützung. Zu nennen sind beispielsweise auch die vielen fleißigen Helfer im Baustoffspendenzentrum Erftstadt, die den Wiederaufbau unterstützen – ein Leuchtturmprojekt. Wer übrigens mit diesen Helfern ins Gespräch kommen will: Morgen findet dort ein Tag der offenen Tür statt. Ein Besuch wäre Ausdruck großer Wertschätzung.
An dieser Stelle – der Kollege Schäfer hat das schon gesagt, ich will es aber wiederholen; das kann man gar nicht oft genug sagen – ein ganz großer Dank an die Menschen, die sich um unsere Sicherheit kümmern, die sich für uns einsetzen und den Opfern von Krisen zur Seite stehen. Vielen Dank dafür!
Die Flutkatastrophe hat in besonderer Form, quasi wie ein Brennglas, deutlich gemacht, wo Mängel im System sind. Auf allen Ebenen gibt es Möglichkeiten der Verbesserung. Wir brauchen Strukturen, um die Spontanhelfenden vor Ort schnellstmöglich und koordiniert einzubinden. Wir brauchen Strukturen, um ein Lagebild bundesweit zu erfassen, nicht nur regional kleinteilig; das muss bundesweit erfolgen. Wir brauchen Strukturen, die uns einen Überblick geben über Personal, Material und die besonderen Fähigkeiten der Organisationen.
Und wir müssen die Krisenkompetenz der Bevölkerung und auch das Warnsystem stärken. Wir sind dabei, das umzusetzen. Das sind alles kleine und nachhaltige Schritte, die gegangen werden müssen.
Der Sachverständige Broemme hat in der öffentlichen Anhörung betont, wie wichtig es ist, dass die Menschen, die mit der Krisenbewältigung politisch befasst sind, nämlich die Landräte und Bürgermeister, bestmöglich vorbereitet sind und dass sie vor allen Dingen regelmäßig üben.
Im Ergebnis geht es hier um den Schutz von Menschen, Tieren und Sachgütern von hohem Wert. Wer als Landrat oder Bürgermeister nicht kapiert hat, dass er dafür zuständig ist und dass er für die Sicherheit unserer Bevölkerung zu sorgen hat, der hat in diesem Amt nichts verloren. Die Entscheidung muss man vor der Amtswahl treffen, ansonsten kann man seiner Aufgabe nicht gerecht werden.
Meine Damen und Herren, der Bevölkerungsschutz ist eine wichtige Kernaufgabe, und es bedarf angesichts der veränderten Gesamtsituation, die wir vorfinden – global der russische Angriffskrieg und Pandemien –, eines Aufwuchses; wir haben es mit multiplen Krisen zu tun. Das bedarf geeigneter und vor allen Dingen professioneller Antworten.
Es fand beim THW unter unionsgeführter Bundesregierung ein Aufwuchs statt. Wir haben ungefähr das Dreifache an Personal und das Doppelte an finanzieller Ausstattung; Herr Schäfer, ich weiß nicht, wovon Sie reden. Was Sie gesagt haben, ist nicht zutreffend. Vor allen Dingen hätten Sie besser in den aktuellen Kabinettsentwurf geguckt. Dann wäre Ihnen aufgefallen, dass er Kürzungen vorsieht: 10 Prozent beim THW, von 429 Millionen auf 386 Millionen Euro, und 23 Prozent beim BBK, von 211 Millionen auf 162 Millionen Euro. Das ist unfassbar. Die neue THW-Präsidentin Lackner betont, alleine das THW brauche 600 Millionen Euro jährlich; der bisherige Haushalt könne noch nicht einmal die enormen Preissteigerungen ausgleichen. Und dann kürzen Sie auch noch.
Ich fordere Sie und die Bundesinnenministerin auf: Bessern Sie im weiteren Verfahren nach! Bevölkerungsschutz ist wichtig. Er ist eine Kernaufgabe. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten. Lassen Sie Ihre parteipolitischen Plattitüden; die passen bei dem Thema wirklich nicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ahrtal-Katastrophe 2021, Waldbrandjahr 2022, russischer Angriffskrieg – wir sind in einer Situation, in der sich auch der Zivilschutz im Bund und der Katastrophenschutz in den Ländern in der Zeitenwende befinden sollten. Tun sie das? Ich glaube nicht. Und wieso? Aus meiner Sicht ist es der fehlende Wille, gemeinsam bei dem Thema anzupacken.
Das erkennen hoffentlich alle hier. Im Unionsantrag ist es homöopathisch angedeutet, sodass auf keinen Fall einem Innenminister der Union – es ist jetzt keiner anwesend – auf den Schlips getreten werden kann. Punkt 8 des Antrags – mehr Zusammenarbeit, bessere bundesweit einheitliche Ausbildung – benennt es.
Dass die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern nicht gut ist, zeigen die Koordinierungsfehler im Ahrtal,
zeigen die Abläufe rund um die Waldbrände in der Sächsischen Schweiz. 200 Feuerwehrleute wurden angefordert. Im ganzen Land wurde abgefragt, wer einsatzbereit ist. Wer kam? Natürlich kamen die aus Sachsen-Anhalt; denn die sind am nächsten dran. Da muss man nicht in NRW abfragen, ob auch von dort Leute kommen wollen.
Die Koordinierung zwischen den Ländern ist zäh, zäh wie Kleber, ein Kleber, der am Ende Menschenleben kosten kann. Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz könnte das ändern – vielleicht. Aber so, wie es jetzt ist, kann es das nicht. Wie sollen denn zwischen den Ländern schnell Absprachen getroffen werden, wenn Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen überhaupt nicht im Gemeinsamen Kompetenzzentrum vertreten sind?
Wie soll es auf dieser dünnen Basis funktionieren, schneller eine Absprache zu treffen? Dürfen länderübergreifende Katastrophen nur noch zwischen Niedersachsen und NRW stattfinden?
Wie soll ein 10-Milliarden-Euro-Paket für den Bevölkerungsschutz geschnürt werden, wenn vier Jahre nach dem fehlgeschlagenen Warntag 2019 immer noch keine Einigung zwischen den Ländern und dem Bund besteht, wie man das Sirenensystem finanzieren soll? Vier Jahre braucht man, um sich da abzusprechen. Versagen!
Ich konstatiere: In diesem Themenfeld, in dem alle verantwortlich sind, ist gerade keiner verantwortlich. Wir sind angekommen im Modus „verantwortungsloser Föderalismus“. Den müssen wir durchbrechen.
Das müssen die 17 Innenminister und Innenministerinnen jetzt beweisen. Dazu haben sie jetzt die Chance: Alle Länder sollen eine Verbindungsperson ins GeKoB schicken. Die Finanzierungsvereinbarung für die Sirenen muss im Herbst stehen. Die Helfergleichstellung kann und sollte im Frühjahr 2024 deutschlandweit umgesetzt werden.
Ich komme zum Schluss und möchte Ihnen einen Satz mitgeben: Wenn die Länder es nicht aus eigener Kraft schaffen, dieses Herumgeschiebe von Verantwortung in der Koordination zu durchbrechen, dann müssen wir als Bundesgesetzgeber einen Mechanismus bundesgesetzlich festlegen, um diese Koordination hinzubekommen.
Dass das gelingen kann – das ist mein letzter Satz –, zeigt der Antrag zur Suizidprävention. Dort haben wir fast einstimmig beschlossen, dass die psychosoziale Notfallversorgung ins Zivilschutzgesetz aufgenommen werden soll, um bundesweite Konzepte voranzutreiben. Wir können diesen Spirit aufnehmen. Tun wir es!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hunderttausende Einsatzkräfte und Freiwillige setzen sich bei den Rettungsdiensten, im Katastrophen- und Zivilschutz für unser Deutschland ein. Ohne diese vielen fleißigen Helfer würde jedes größere Zugunglück, jede Naturkatastrophe, jeder Waldbrand und leider auch jeder Terroranschlag ganz offensichtlich nur zu oft viele Menschenleben mehr kosten. Sie sind zur Stelle, wenn wir sie in unserem Land brauchen. Vielen Dank an die unzähligen Ehrenamtler im Dienste unseres Vaterlandes!
Ein reines Weiter-so ist allerdings für die Politik nicht ausreichend. Denn nach der aktuellen Kompetenzverteilung ist der Bund derzeit nur für den Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall, also im Krieg, zuständig, und dies ist der Zivilschutz gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz.
Katastrophenschutz als solcher ist ein Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Hierfür sind die Länder zuständig. Der Bund ergänzt die Ausstattung der Länder in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung lediglich, und er stellt seine Zivilschutzfahrzeuge für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung dieser Fahrzeuge und Einrichtungen für die allgemeine Gefahrenabwehr wird vom Bund lediglich geduldet. Die Länder haben hierauf keinen grundsätzlichen Anspruch.
Deshalb ist es auch falsch, wenn die Union schreibt, dass jede Investition des Bundes in den Zivilschutz in jedem Fall einen Doppelnutzen habe. Es ist auch nicht die originäre Aufgabe der Bundeswehr, Asylantragsteller zu registrieren oder die Bewohner von Seniorenheimen auf Corona zu testen. Es wären vielmehr auch in diesem konkreten Fall die unionsgeführten Länder nach wie vor in der Verantwortung, einen ausreichenden Katastrophenschutz aus eigener Kraft in den Ländern sicherzustellen.
Die CDU war in den letzten 16 Jahren in Regierungsverantwortung. Mir fehlt in dem Antrag der Union jede Selbstkritik dazu, dass der Rückbau der öffentlichen Schutzräume ein Fehler war.
Von 2007 bis 2019 wurden unter Merkel über 1 000 derartige Schutzräume aus der Zivilschutzbindung entlassen. Inzwischen gibt es davon lediglich noch 599 Einrichtungen in den Händen von Ländern und Kommunen. Ihr Antrag klammert die Verantwortung der CDU hierfür vollkommen aus.
Zu dem Loblied auf die Konzeption Zivile Verteidigung. Dieses Papier versprach 2016 noch die Förderung für die Härtung der Bausubstanz von Wohn- und Arbeitsgebäuden. In den letzten sechs Jahren hat auch die CDU-geführte Regierung keine derartigen Förderungen gewährt. Die CDU hatte für Hausbesitzer genauso wenig übrig wie derzeit die Ampelregierung.
Ihr Antrag ist darum leider nur ein Schaufensterantrag aus zwei dünnen Seiten. Wir hätten von Ihnen wesentlich mehr erwartet. Aus diesem Grund können wir diesem Antrag leider nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Die furchtbare Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen jährt sich zum zweiten Mal. Die über 180 Todesopfer müssen uns für alle Zeit Mahnung und Warnung zugleich sein.
Mir sind die persönlichen Schilderungen von Andy Neumann, einem Familienvater aus dem Ahrtal, die er in seinem Buch „Es war doch nur Regen!?“ darlegt, bis heute allgegenwärtig. Die Gefühlslage, wenn das eigene Haus vollläuft und das Wasser langsam die Stufen in den ersten Stock hochsteigt, in dem die Kinder schlafen … So ein Szenario möchte niemand von uns je erleben.
Gott sei Dank konnte sich Familie Neumann in Sicherheit bringen. Über 180 anderen Menschen war dies jedoch nicht gegönnt.
Wir schulden sowohl den Opfern wie auch den Überlebenden, dass wir den Dialog und die Weiterentwicklung für einen Bevölkerungsschutz, der den Herausforderungen unserer Zeit auch gewachsen ist, zielgerichtet und schnellstmöglich weiterführen. Hierfür war die öffentliche Anhörung am vergangenen Montag sehr dienlich. Als staatstragende demokratische Fraktionen müssen wir hier an einem Strang ziehen.
In diesen zwei Jahren haben wir uns auf den Weg gemacht und vieles Wichtige umgesetzt, um solche Szenarien in Zukunft zu verhindern. Cell Broadcast als Teil des Warnmixes hat beim letzten Warntag laut BBK mehr als 90 Prozent der Bevölkerung erreicht.
Ebenso schreitet die bund-und-länderübergreifende Zusammenarbeit im Gemeinsamen Kompetenzzentrum beim BBK endlich voran. Abgrenzung und Kirchturmdenken zwischen so manchen Beteiligten ist aber die völlig falsche Herangehensweise.
Wir brauchen auch noch mehr Engagement von den bislang fehlenden Ländern und die Einbeziehung aller – wirklich aller – relevanten Akteure. Es ist nun wichtig, dass wir hierbei zügig ein umfassendes digitalisiertes Lagebild Bevölkerungsschutz mit allen Bedarfsträgern abstimmen und auch umsetzen. Gleichzeitig müssen aber auch noch mehr Praktiker und weniger Verwaltungsjuristen im GeKoB sitzen, um diese Lagebilder dann auch auszuwerten.
Wir sind auf einem guten Weg, aber einige Meter sind noch zu machen. Wenn wir über die perspektivische Weiterentwicklung unserer Strukturen im Bevölkerungsschutz nachdenken, dürfen wir uns keinerlei Denkverbote auferlegen.
Es war wichtig und richtig, das BBK in den letzten Jahren personell und finanziell deutlich zu stärken. Eine echte Zentralstellenfunktion, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart und festgeschrieben haben, hat es jedoch immer noch nicht inne.
Hier wäre zukünftig ein System, wie wir es vom Bundeskriminalamt und den entsprechenden Landesämtern kennen, unverzichtbar. Das geht auch aus dem Abschlussbericht zur Flutkatastrophe von Albrecht Broemme deutlich hervor.
Darüber hinaus sind wir es den zigtausenden ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern schuldig, endlich eine flächendeckende Gleichstellung zu erreichen;
denn ohne sie wäre der Bevölkerungsschutz in Deutschland unmöglich, quasi nicht existent. Menschen, die sich freiwillig für unsere Sicherheit engagieren, müssen unsere volle Rückendeckung erhalten. Das muss höchste, allerhöchste Priorität genießen.
Daher muss dieses Thema bis zur nächsten Innenministerkonferenz – mein Kollege Eckert hat es schon gesagt – mit Nachdruck vorangetrieben werden. Die Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt muss endlich beendet werden.
Auch müssen wir dringend den Zivilschutz wieder ins Auge fassen. Russlands Kriegserklärung an unsere freiheitlichen, liberalen Demokratien macht dies unumgänglich. KRITIS-Dachgesetz und Zivilschutzreserve des Bundes durch das Mobile Betreuungsmodul 5 000 sind Vorhaben, die wir daher ebenso dringend weiter vorantreiben müssen und werden, um unsere Gesellschaft endlich auch resilienter zu machen.
Der Zivilschutz ist die Kehrseite der Medaille „Zeitenwende“. Eine Modernisierung und Weiterentwicklung unserer Wehrhaftigkeit beinhaltet zwingend auch Schutzkonzepte im Inland. Lassen Sie uns hier konstruktiv und zum Wohle der Sicherheit aller Menschen in unserem Land weiterarbeiten. Packen wir es an, Hand in Hand, gemeinsam für unser Land!
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Anhörung zum Bevölkerungsschutz im Innenausschuss am Montag haben uns die Hilfsorganisationen im Vorfeld der Haushaltsberatungen wieder einmal mit bemerkenswerter Zurückhaltung vorgetragen, wo es gerade hakt. Ich finde diese Zurückhaltung nicht länger angebracht.
Eigentlich ist es jetzt wirklich an der Zeit, endlich ein „Schwarzbuch Bevölkerungsschutz“ zu verfassen, um die vorhandenen Defizite mal kompakt und deutlich offenzulegen. Zum Inhalt haben wir klare Vorstellungen.
Kapitel 1, Technisches Hilfswerk: Beim THW müsste das Budget statt 400 Millionen Euro eigentlich 600 Millionen Euro betragen, erklärte die neue THW-Präsidentin Sabine Lackner in der Anhörung. Dass das THW dann auch noch mit 80 Millionen Euro mehr an Mietausgaben rechnen muss, die an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, also an den Bund, zurückfließen, ist schlichtweg absurd.
Kapitel 2, Beschaffung: Ich nenne exemplarisch nur die mobilen Betreuungsmodule „Labor Betreuung 5 000“, die faktisch nur auf dem Papier existieren. Es sollten zehn Module beschafft werden. Eines wurde tatsächlich gekauft und ist seither im Dauereinsatz, ein weiteres ist „anfinanziert“, aber noch nicht real vorhanden. Das ist aus Sicht der Linken kein Bevölkerungsschutz; das ist das Prinzip Hoffnung, dass es im Notfall schon irgendwie laufen wird – also völlig inakzeptabel!
Kapitel 3, Helfergleichstellung: Ein freiwilliger Helfer des THW, ein Feuerwehrmann, ein DLRG-Wasserretter und ein Spontanhelfer sitzen bei einem Rettungseinsatz in einem Boot und kommen dabei zu Schaden. Für jeden dieser Menschen, dem dasselbe passiert, existieren andere Zuständigkeiten, Ansprechstellen und oft jahrelange Verfahren, um eine Versorgung oder Entschädigung zu erhalten. Seit mittlerweile zehn Jahren, die ich hier im Bundestag bin, höre ich davon, dass die Helfergleichstellung erfolgen muss. Packen wir es doch endlich gemeinsam an und schaffen wir die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen!
Kapitel 4, Krisenmanagement: In Kommunen, Ländern oder im Bund fehlen Krisenmanager, ausgebildete hauptamtliche Personen, die Krisenstäbe aufbauen und leiten, die regionale Strukturen kennen und die Katastrophenlage überblicken. Wenn die Einsatzszenarien immer komplexer werden, die Aufgaben stetig wachsen und die Krise zum Dauerzustand wird, dann müssen wir uns auch fragen, wie lange wir das rein ehrenamtlichen Strukturen noch aufbürden können.
Meine Damen und Herren, das „Schwarzbuch Bevölkerungsschutz“ bräuchte noch viele weitere Kapitel. Meine Fraktion Die Linke hat mittlerweile in einem eigenen Positionspapier „Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ die aus unserer Sicht drängendsten Punkte aufgelistet.
Der Antrag der Union geht uns nicht weit genug. Wir brauchen tatsächlich eine Zeitenwende auch beim Bevölkerungsschutz. Fakt ist auch: SPD und FDP haben zum katastrophalen Zustand im Bevölkerungsschutz als Regierungspartner ebenso beigetragen wie die Union. Wenn wir im nächsten Jahrzehnt wirklich etwas bewegen wollen, dann wird die 1 Milliarde Euro pro Jahr, die CDU und CSU jetzt fordern, dafür definitiv nicht ausreichen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lage ist ernst – das ist richtig –; sie ist ernst aufgrund dessen, dass wir ganz klar einen Klimawandel haben, der unsere Einsatzkräfte in den Blaulichtorganisationen jeden Tag herausfordert. Wir haben Hitze, wir haben Dürre, wir haben Starkregenereignisse. Das sind alles Auswirkungen des Klimawandels.
Um auf die Hitze zurückzukommen, von der die Menschen im Westen und Südwesten von Deutschland in den letzten Wochen besonders betroffen waren: Eine solche Hitze führt zu Gesundheitsbeeinträchtigungen. Hitze führt aber eben auch zu Starkregenereignissen, wie wir sie in Braunschweig eigentlich in den letzten Jahrhunderten noch niemals erlebt haben: eine Stadt komplett überflutet. Deswegen ist es natürlich auch wichtig, dass unser Zivil-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz dementsprechend ausgestattet wird. Da sind wir uns einig.
Herr Seif, ich denke, Sie sollten mal von solchen Aussagen weggehen; denn Sie wissen ganz genau: 10 Jahre, 10 Milliarden Euro – das geht eigentlich auf Boris Pistorius zurück, als er noch Innenminister war, mit unserem innenpolitischen Sprecher Sebastian Hartmann.
Also, das war ganz definitiv unsere Idee, und wir werden natürlich auch daran arbeiten, die Haushalte dementsprechend aufzustellen; Sie sehen in der Haushaltsaufstellung, dass der Bereich des BMI immer noch am verlässlichsten aufgestellt ist.
Deswegen ist es auch schön, dass Nancy Faeser letzte Woche in Braunschweig war – denn es ist auch eine Folge von Dürre, dass wir Vegetationsbrände haben; das haben wir im Harz auf dem Brocken im letzten Jahr und auch jetzt immer wieder erfahren müssen –, als wir dort endlich diese beiden Löschflugzeuge aus Argentinien in Braunschweig übernehmen konnten.
In Braunschweig war die ganze Staffel des Vegetationsbrand- und Waldbrand-Bekämpfungsbereichs aufgestellt. Da hat man letztendlich mal einen Hauch von Zusammenarbeit über Land und Bund gemerkt, was uns in den letzten Jahren eigentlich gefehlt hat. Denn schauen Sie mal, was wir aufgebaut haben: Wir haben den bundesweiten Tag für Bevölkerungsschutz. Wir haben die NINA-Warn-App. Wir haben überhaupt die digitale Warnung in den letzten Jahren erst richtig in die Bevölkerung gebracht. Wir wollen die Bevölkerung auch befähigen.
Das alles sind letztendlich Maßnahmen, die zuvor nicht passiert sind und die wir jetzt angehen, aber natürlich auch gemeinsam. Da bin ich natürlich vollkommen bei Ihnen.
Wir werden als Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch im Haushalt nachsteuern. Das ist ja unsere Aufgabe; das ist doch gar keine Frage. Mit Ingo Schäfer, meinem Kollegen, einem Fachmann diesbezüglich, bin ich mir ganz sicher, dass wir auch zu guten Ergebnissen kommen, verehrte Damen und Herren.
Die gemeinsame Aktion mit den Löschflugzeugen ist auch nicht nur eine Länder- und Bundesangelegenheit, sondern sie ist vor allen Dingen auch eine Angelegenheit, die europaweit getragen wird. Diese Flugzeuge sind innerhalb von 30 Minuten in der Lage, zum Beispiel den sehr sensiblen Bereich am Brocken anzufliegen, aber sie schaffen natürlich auch die Unterstützung europaweit. Sie unterstützen unsere Kolleginnen und Kollegen in den skandinavischen Ländern und natürlich in den Südländern, die im letzten Jahr auch massive Waldbrände hatten.
Von daher bedanke ich mich bei den Innenministerinnen und ‑ministern, insbesondere bei unserer Innenministerin Nancy Faeser und der Innenministerin Daniela Behrens, für die einmalige, wunderbare Aktion.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Neben unserem Antrag zum Bevölkerungsschutz beraten wir heute erneut unseren Antrag zum Thema „Anpassung an den Klimawandel“; denn er hat in den letzten 14 Monaten seit seiner Einbringung leider nichts von seiner Aktualität verloren – ganz im Gegenteil.
Was ist seither regierungsseitig bei dem Thema passiert?
Die Koalition hat sich bei Ihrem Prestigeprojekt, dem Heizungsgesetz, fast zerlegt und die Menschen, die beim Thema Klimaschutz mitgenommen werden müssen, in maximale Unruhe versetzt. Das Heizungsgesetz sollte im Eilverfahren hier durch den Bundestag gepeitscht werden. Aber das Klimaanpassungsgesetz, mit dem wir Schäden vermeiden und Menschenleben retten könnten, wird zwei Jahre lang nicht vorgelegt. Das ist für mich vollkommen unverständlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die vergangenen Sommer haben uns vor Augen geführt: Der Klimawandel hat direkte Auswirkungen auch bei uns in Deutschland. Hitzeperioden, Überschwemmungen, Starkregenereignisse führen zu Schäden, Leid, ja sogar zu Todesfällen. Das hat uns die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal, aber auch in Teilen Bayerns und in vielen anderen Regionen unseres Landes erschreckend gezeigt. Das wurde hier auch von Vertretern der Ampelfraktionen zu Recht festgestellt. Aber man muss daraus dann die entsprechenden Konsequenzen ziehen und die entsprechenden Gesetze vorlegen.
Neben der Reduktion von schädlichen Klimagasen, die wichtig ist, ist eben die Anpassung an den bereits stattfindenden Klimawandel die zweite wesentliche Säule unserer Klimapolitik.
Wir müssen in allen Lebensbereichen – in der Stadtentwicklung, beim Waldumbau, beim Hochwasserschutz, bei der Bewässerung – resilienter, widerstandsfähiger werden.
Darum haben wir als CDU und CSU in unserem gemeinsamen Wahlprogramm ein nationales Klimaanpassungsgesetz zur Daseins- und Zukunftsvorsorge gefordert.
Nach zwei Jahren des Stillstandes hat die Ampel diese Idee nun endlich aufgegriffen und einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
– Herr Kollege Ebner, da brauchen Sie gar nicht zu lachen.
Das ist Fakt. Nach zwei Jahren wurde jetzt endlich dieses Gesetz als Entwurf vorgelegt. Es ist aber immer noch nicht im Kabinett verabschiedet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, die Katastrophe im Ahrtal ist jetzt schon zwei Jahre her. Wir dürfen doch keine Zeit mehr verlieren! Wir müssen das Thema Klimaanpassung endlich gemeinsam mit den Ländern und Kommunen voranbringen.
Das Klimaanpassungsgesetz soll nun einen Rahmen schaffen und überprüfbare und messbare Ziele definieren. Wichtig ist aber auch, dass das Gesetz mit den entsprechenden Maßnahmen unterlegt wird. Unser Antrag enthält hier ganz konkrete Vorschläge, die nicht nur auf Soforthilfe und Wiederaufbau, sondern auch auf Vorsorge gerichtet sind. Besonders wichtig ist der Ausbau des Hochwasserschutzes, die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse und das Schwammstadtkonzept, das bei der Förderung des Bundes stärker berücksichtigt werden müsste. Gerade im Baubereich war die Inflation im vergangenen Jahr mit rund 17 Prozent besonders hoch. Und was macht die Ampel? Sie stockt die Städtebaufördermittel hierfür nicht auf.
Das Gegenteil wäre doch notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In Regionen, in denen das Wasser fehlt, ist das Thema „Speicherung von Wasser an strategisch günstigen Punkten“ ein ganz wichtiger Aspekt. Auch der Anfang 2021 eingeschlagene Reformweg beim Katastrophenschutz muss konsequent weitergeführt werden; wir haben dazu einiges gehört.
Das sind nur einige ganz konkrete Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben.
Ich komme zurück auf den Gesetzentwurf, meine Damen und Herren. An diesem Entwurf ist aus unserer Sicht schon positiv zu bewerten, dass es einen Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus geben soll. Dabei müssen aber auch die Bundesländer und die Kommunen mitgenommen werden.
Jetzt muss ich an dieser Stelle aber eines noch loswerden: Beim Klimaschutzgesetz weichen Sie den entsprechenden Kontrollmechanismus auf. Ja, ich möchte es noch mal betonen: Eine Bundesregierung unter Beteiligung der Grünen weicht den wirkungsvollen Kontrollmechanismus des Klimaschutzgesetzes mit den Sektorzielen auf, den wir als Union 2019 auf den Weg gebracht haben. Das ist doch eine verkehrte Welt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen!
Wir sind gespannt, wie Sie sich dazu jetzt im Gesetzgebungsverfahren verhalten werden. Unsere sehr konkreten Vorschläge für ein Klimaanpassungsgesetz liegen auf dem Tisch. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten; wir haben ja schon vor 14 Monaten einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht.
Und wir hoffen, dass es dieses Mal ein ordnungsgemäßes Verfahren zu diesem Gesetz gibt und dass die Ampel dann vielleicht auch einige unserer guten Vorschläge aufgreift.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich gut, dass sich auch die Union endlich mit der Klimaanpassung beschäftigt.
Aber während Sie Ihren viel zu späten und auch hoffnungslos veralteten Forderungssammelsuriumsantrag
über ein Jahr hier im Verfahren haben verhungern lassen, haben wir doch längst Nägel mit Köpfen gemacht. Das Klimaanpassungsgesetz kommt,
und das trotz der Ereignisse des letzten Jahres, die uns doch alle gefordert haben.
Das Klimaanpassungsgesetz kommt, und darin wird genau jene Vorsorge getroffen werden, die Sie so viele Jahre wirkungsvoll verschlafen haben, jetzt aber einfordern.
Wir haben eine Klimaanpassungsstrategie. Sie fordern eine. Aber was genau fordern Sie? Nach dem Motto „Macht was, aber tut nichts!“, also ohne administrative Belastung. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ – so wird es nichts mit der Klimaanpassung.
Wir haben eine Resilienzstrategie, und die Nationale Wasserstrategie liegt vor. Ihre Vorschläge dazu sind natürlich immer gerne willkommen.
Ihr Antrag kommt nicht nur zu spät, sondern er ist auch überflüssig, lückenhaft und auch ein bisschen irritierend, um ehrlich zu sein. Sie reden so gern von der Brechstange und setzen sie hier selber an.
Sie kommen mit alten Rezepten. Da muss ich an Albert Einstein denken, der gesagt hat: „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ Aber genau das machen Sie. Sie kommen mit Beton, Asphalt und Blei für Wasserhaushalt & Co. KG.
Unsere kanalisierten Fließgewässer sind doch traurige Zeugen dieser alten Denke. Da gilt es doch, Beton rauszunehmen und über die Wiederherstellung von Auensystemen und Wiedervernässung von Feuchtgebieten mit unserem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz die Natur für uns arbeiten zu lassen. Die Förderprogramme dafür sind jetzt nach und nach fertig. Unterstützen Sie uns dabei! Werben Sie vor Ort dafür, dass viele Akteure hier mitmachen!
Wenn Sie unsere Moorstrategie – in Ihrem Antrag kommt das ja vor – gut finden, dann freut uns das. Und wir bauen auf Ihre Unterstützung, nicht nur vor Ort, sondern endlich auch in Brüssel, wo Ihre Parteifreunde gerade das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur versenken wollen. Da können Sie doch mal richtig was tun.
Außerdem finden Sie Begrünung von Städten gut. Das finde ich ja wirklich toll. Und der CDU-geführte Senat in Berlin baut Radwege und Grünflächen zu Parkplätzen und Autostraßen zurück und will auch noch das Tempelhofer Feld verbauen.
Da wollen Sie mit Asphalt und Beton Dinge lösen. So geht es nicht!
Und dann wollen Sie noch mit Blei und Naturzerstörung ran. Der Wolf und der Biber sind im Weg. Ich sage Ihnen eines: Der Biber hilft uns beim Wasserspeichern in der Landschaft. Der baut im Übrigen mit Holz statt mit Beton und ist damit schon deutlich klimaneutraler unterwegs als die Union.
Am Ende fordern Sie noch die Deregulierung der Gentechnik und wollen die Verbraucherrechte einschränken.
Ich sage Ihnen eines: Im Herbst debattieren wir über das Klimaanpassungsgesetz. Ich freue mich, wenn Sie an der Stelle wirklich konstruktiv mitarbeiten.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Starkwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Jahre 2021 ist hier schon mehrfach thematisiert worden. Aber eigentlich hätte sie doch dem letzten Zweifler zeigen müssen, dass Deutschland keine Insel der Sorglosigkeit ist, wenn es um die Auswirkungen des Klimawandels geht. Und ja, Starkwetterkatastrophen hat es immer schon gegeben. Aber ein Jahrhunderthochwasser war früher ein Jahrhunderthochwasser und fand nicht alle paar Jahre statt, sondern grob einmal im Jahrhundert. Daher sprechen wir hier von einem menschengemachten Klimawandel. In Nordrhein-Westfalen kam es glücklicherweise nicht zu Personenschäden,
aber auch in meinem Wahlkreis sind ganze Existenzen sprichwörtlich den Bach runtergegangen.
Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, das Tempo in Sachen Klimaanpassung für sich entdeckt haben, ist erst mal gut. Aber dass Sie davor 16 Jahre auf der Bremse gestanden haben,
wenn es um Klimaschutz ging, ist die traurige Wahrheit, die uns mit in die Situation gebracht hat, in der wir gerade stecken.
Es ist vor allem der ehemaligen Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu verdanken, dass in diesem Bereich überhaupt so viel passiert ist. Und wenn die Ampel jetzt endlich, endlich, endlich die Aufräumarbeiten nach 16 Jahren Regierungsverantwortung der Union angeht,
sollten Sie mit Ihrer Kritik vorsichtig sein.
Ihr Antrag beinhaltet viele Punkte, die die Ampel entweder schon auf den Weg gebracht hat oder die Teil des ersten Referentenentwurfs eines Klimaanpassungsgesetzes sind. Daher ist Ihr Antrag in weiten Teilen obsolet. Was wir auch finden, sind Nebelkerzen. Dass Sie hier gerne und oft über den Wolf sprechen,
ist Ihr gutes Recht, aber jetzt kommt auch noch der Biber hinzu.
Der Biber schafft in gemäßigten Klimazonen neue Feuchtwiesen, Auenlandschaften und Kleingewässer. Damit beugt er Dürren vor und fördert die Artenvielfalt. Außerdem wirken sich seine Bauwerke positiv auf den Hochwasserschutz aus. Warum Sie sich in Anbetracht dieser Tatsache grundsätzlich gegen den Schutz des Bibers aussprechen, ist mir ein Rätsel.
Ich bleibe bei dem, was ich im Ausschuss gesagt habe: Ihr Antrag geht in weiten Teilen über die Steuerungswirkung eines Klimaanpassungsgesetzes hinaus. Insgesamt liest er sich eher wie ein Gemischtwarenladen von Dingen, die Sie trotz 16 Jahre Regierungsverantwortung
nicht angepackt haben; aber etwas Neues findet sich nicht:
Kein Wort zu den überschuldeten Kommunen, die schon jetzt durch den gestiegenen Zinssatz kaum noch wissen, wie sie ihren Haushalt zusammenhalten sollen; kein Wort zu besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen
und wie diese geschützt werden können; kein Wort zu Alternativen, die Sie den Menschen anbieten wollen. Stattdessen ein Weiter-so, das sogar vor der Aufkündigung des gesellschaftlichen Konsenses des Atomausstiegs keinen Halt macht.
Zusammengefasst lässt sich sagen:
Ihr Antrag ist weitestgehend abgearbeitet oder auf den Weg dorthin, beinhaltet nichts Neues. Wir freuen uns, dass auch die liebe Unionsfraktion langsam die Relevanz von vernünftiger Klimaanpassung begriffen hat. Ich schlage Ihnen vor: Lassen Sie die Nebelkerzen weg, arbeiten Sie vernünftig an wirklichen Lösungen mit, und dann bringen wir gemeinsam etwas Gutes auf den Weg. Aber Ihren Antrag werden wir ablehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Union, ich habe ja Ihren Antrag mit großer Spannung entgegengenommen und gelesen. Sie können sich vielleicht ausrechnen, was mich als Küstenkind bewegt.
Und ich muss sagen: Ich bin zutiefst enttäuscht – kein einziges Wort zum Thema „Küstenschutz“ in Ihrem Antrag; das kann doch nicht sein.
Ich schaue in Ihre Reihen: Sie haben Mitglieder aus Norddeutschland hier sitzen, und trotzdem gibt es in Ihrem Antrag kein Wort zum Thema „Küstenschutz“. Ich frage mich: Wie oft muss man es sagen? Küstenschutz ist auch Bevölkerungsschutz, liebe Damen und Herren.
– Oh, Pardon, einen Punkt zum Thema „Küstenschutz“ haben Sie. Sie wollen den Schutzstatus des Wolfes dort einschränken, wo eine Weidetierhaltung für den Küstenschutz erforderlich ist.
Ich sage Ihnen: Wenn das die einzige Maßnahme ist, dann rufe ich meinen Leuten zu Hause – an der Westküste, auf den Inseln, auf den Halligen und auch der Ostküste – schon zu: Füllt schon mal mehr Sandsäcke! Man hat uns hier mal wieder nicht auf dem Schirm.
Wissen Sie: Zum einen ärgert mich, dass dieses Thema immer und immer wieder fehlt. Aber es bedrückt mich auch – das sage ich Ihnen auch ganz offen und ehrlich –, dass wir uns auf die ernstzunehmende Lage und die tragischen Ereignisse, die wir in Süd- und Westdeutschland erlebt haben, konzentrieren, aber wir im Norden an der Küste vergessen werden. Wir müssen dies mehr ganzheitlich denken.
Wir wissen: Mit dem Temperaturanstieg und Extremwetterlagen werden wir ab jetzt häufiger Hochwasser haben. In 80 Jahren wird es jährlich 110 Hochwasser an der Ostküste geben und 30 an der Westküste. Greenpeace war vor Kurzem in Flensburg unterwegs und hat mit Kreide bei mir vor der Haustür aufgezeichnet, wo das Wasser künftig steht. Das ist die gesamte Altstadt, die betroffen ist.
Meine Damen und Herren: Wir brauchen neue Deiche, wir brauchen Schleusen. wir brauchen Rücklaufsysteme, wir brauchen Restaurierung von Deichen, wir brauchen weitere Salzwiesen, wir brauchen Warnsysteme, wir brauchen Ausrüstung, und wir brauchen vor allen Dingen mehr Aufklärung in der Bevölkerung. Ich fordere Sie auf: Nehmen Sie den Küstenschutz künftig ernster, auch wenn es um Bevölkerungsschutz geht!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben ja recht, liebe Union:
Gesunde Wälder, wiedervernässte Moore, renaturierte Flüsse und Auen, insgesamt eine Entsiegelung der Landschaft sind ganz wichtige Verbündete beim Kampf gegen den Klimawandel, weil sie natürliches, dezentrales Regenwassermanagement ermöglichen, weil sie ermöglichen, dass Menschen Frischluftschneisen haben, dass sie auch in Hitzezeiten eine gesunde und kühle Umgebung finden.
Die Bundesregierung hat das natürlich erkannt; das ist ja keine neue Erkenntnis. Der Kollege Harald Ebner hat gerade schön aufgeführt, was wir schon alles gemacht haben. Ich freue mich zum Beispiel sehr, dass jetzt auch die ersten Förderrichtlinien auf den Weg gebracht werden im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.
Frau Weisgerber,
Ihre Doppelmoral ist ja schon interessant. Auf der einen Seite kritisieren Sie die angebliche Aufweichung des Klimaschutzgesetzes, die ja eigentlich keine Aufweichung ist, sondern nur eine Konkretisierung.
Und auf der anderen Seite machen Sie seit Wochen und Monaten nichts anderes als Stimmung gegen das Gebäudeenergiegesetz.
Dann stellen Sie einen Antrag zu mehr Klimaanpassung. Und auf der anderen Seite verhindert die Fraktion der EVP mit Ihrem CSU-Kollegen Manfred Weber im Europäischen Parlament,
dass genau diese Maßnahme, nämlich Entsiegelung der Flächen, umgesetzt wird.
Solche Doppelmoral kann man aber auch niemandem mehr erklären.
Liebe Union, ich bitte Sie darum: Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, damit die Wiederherstellungsverordnung nächste Woche verabschiedet werden kann, damit wir wirklich einen Schritt machen können hin zu mehr Entsiegelungen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz, kurz: VRUG. Was technisch klingt, ist in der Tat ein zentrales europäisches Anliegen, um die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fällen mangelhafter Leistung bei Kollektivfällen zu erleichtern und damit gleichzeig die Justiz zu entlasten. Ich glaube, das ist ein wichtiges rechtspolitisches Signal, eigentlich eine rechtspolitische Win-win-Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie schaffen wir die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, bei gleichartigen Ansprüchen wegen mangelhafter Leistungen – ein typischer Fall sind die Dieselprozesse – ihre Ansprüche über einen anerkannten Verband durch- und umzusetzen. Der bekannteste Anwendungsfall sind, wie gesagt, die Dieselklagen. Diese haben 2018 zur Musterfeststellungsklage geführt. Der wesentliche Unterschied – deswegen gibt es ja diesen Änderungsbedarf; deswegen beraten wir heute – ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Musterfeststellungsklage zunächst gemeinschaftlich einen Mangel gerichtlich feststellen lassen konnten und im zweiten Schritt dann ihre Interessen individuell durchsetzen mussten. Genau an diesem Punkt setzt die Richtlinie an.
Nach der Richtlinie heißt es jetzt: Verbände haben die Möglichkeit, im eigenen Namen Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherrechte vor Gericht zu bringen und im zweiten Schritt durch Abhilfeklagen die Verbraucherrechte dann auch unmittelbar durchzusetzen. Derartige Formen von kollektiven Abhilfeklagen kannte das europäische, kannte das deutsche Recht nicht. Das ist das richtige Signal für die zukünftige Verfahrensvereinfachung in diesem Bereich.
Anhand von insbesondere drei Punkten können wir deutlich machen, mit welchem klugen, abgewogenen Kompromiss wir als Koalition diese Richtlinie umsetzen:
Wir haben uns erstens für ein Modell der eingeschränkten und transparenten Finanzierung durch Dritte entschieden. Wir begrenzen die Möglichkeit der Drittfinanzierung auf 10 Prozent der Gewinnabschöpfung. Damit verhindern wir unter dem Blickwinkel von Geschäftsmodellen, dass hier ein neues Geschäftsmodell umgesetzt wird. Die vorgesehene Offenlegung der Mittel sorgt dafür, dass wir eine höhere Transparenz und eine höhere Chancengleichheit der Parteien in diesem Verfahren haben. Das ist die erste wichtige Botschaft der Umsetzung.
Zweitens wird die Verjährung nur für die tatsächlich angemeldeten Ansprüche gehemmt. Nicht angemeldete Ansprüche verjähren damit ganz gewöhnlich. Durch die Anwendung dieser Verjährungshemmung und eine klare Regelung zum spätestmöglichen Zeitpunkt der Anmeldung zu den Verfahren, nämlich drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung, wahren wir einerseits die Rechte der Verbraucher, schaffen die Möglichkeit, dass man noch unter dem Eindruck der Hinweise des Gerichts entscheiden kann: „Bin ich dabei, oder bin ich nicht dabei?“, sorgen aber auf der anderen Seite auch für Rechtssicherheit der an dem Verfahren beteiligten Unternehmen. Keine Rosinenpickerei, aber ein klares Konzept, ein klares Verfahren, wie man sich an diesen Klagen beteiligen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Drittens werden kleine Unternehmen, und zwar nur diese, Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich der Umsetzung der Richtlinie gleichgestellt. Diese kleinen Unternehmen – das sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, Unternehmen, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz weniger als 10 Millionen Euro beträgt –, die halten wir für schutzwürdig. Deswegen sind diese Unternehmen auch in die Umsetzung dieser Richtlinie integriert; die können sich an entsprechenden Verfahren beteiligen. Auch das ist ein wichtiges Signal an die kleinen Unternehmen in diesem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich gegen Ende abschließend wenige Punkte festhalten. Wir haben hier miteinander in intensiver Diskussion einen klugen und ausgewogenen Weg gefunden, die Richtlinie vernünftig in deutsches Recht umzusetzen – in der Balance zwischen der Entlastung der Justiz einerseits und der Rechtssicherheit und Waffengleichheit der Parteien andererseits. Ich glaube, der Schritt, den wir hier machen, ist eine gute Nachricht für den Rechtsstandort Deutschland.
Der vorliegende Entwurf zeigt unseren Gestaltungswillen als Ampelkoalition; dieser wird ja in dieser Woche im Besonderen bestritten. Aber hier wird mal deutlich, dass wir Dinge umsetzen, intensiv zusammenarbeiten und zu klugen Lösungen kommen.
Den Umsetzungsspielraum der Richtlinie haben wir entsprechend abgewogen und ausgewogen ausgenutzt und legen hier heute den Entwurf zur finalen Abstimmung und Beschlussfassung vor. Wir bitten um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und zur Entschließung der Koalition. Das ist ein guter Tag für den Rechtsstandort Deutschland, ein guter Tag für die Effektivierung der Justiz und ein guter Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste letzte Woche schon ein bisschen schmunzeln, als ich die Pressemitteilung der Ampel zur Einigung zum Verbandsklagengesetz gelesen habe. „Meilenstein für den Verbraucherschutz“,
„Game-Changer für … die Justiz“,
„großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit“.
Ganz schön dick aufgetragen! Wenn man in den Gesetzentwurf blickt, dann merkt man ziemlich schnell: Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Ampel mal wieder meilenweit auseinander.
Aber fangen wir an der Stelle einfach mal mit was Erfreulichem an: Endlich bekommen die Verbraucher mit der Abhilfeklage ein neues Instrument an die Hand, mit dem sie ihre Rechte künftig gemeinsam und unmittelbar durchsetzen können. Lange haben sie darauf gewartet – zu lange. Die Umsetzungsfrist für die Verbandsklagenrichtlinie ist bereits im letzten Dezember abgelaufen,
auch die Anwendungsfrist ist inzwischen verstrichen. Und die Verbraucher müssen immer noch warten. Erst im Herbst wird das Gesetz in Kraft treten, weil die Ampel in den letzten Wochen reihenweise ihre eigenen Zeitpläne über Bord geworfen hat und das Gesetz nicht mehr vor der Sommerpause in den Bundesrat bekommt.
Die Uhr für ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren tickt damit unaufhörlich.
Kein Einzelfall! Das zeigt ein Blick in den Entwurf für den Bundeshaushalt 2024. 35 Millionen Euro veranschlagt das Bundesministerium der Justiz dort für Strafzahlungen an die Europäische Union.
Ein Verfassungsministerium, das den Rechtsbruch in seinem Haushalt einpreist – bemerkenswert!
Man muss dem Ministerium zugutehalten: Es kann selbst noch nicht einmal was dafür. Denn die Gründe dafür, dass Millionen an Steuergeldern für eine bessere Ausstattung der Justiz fehlen, sind entweder die ewigen Taktierereien der Ampel, wie beim Hinweisgeberschutz, oder die ewigen Streitereien der Ampel, wie bei der Verbandsklage. Die Zeche zahlen am Ende die redlichen Steuerzahler.
Aber kommen wir zurück zu etwas Erfreulichem. Die Änderungsanträge der Ampel zum Verbandsklagengesetz enthalten einige gute Ansätze; der Kollege Lieb hat einige eben genannt.
Der Kreis der kleinen Unternehmen, die Verbrauchern gleichgestellt werden, wird auf ein gesundes Maß reduziert. Die Finanzierung von Verbandsklagen wird stärker reguliert. Und die Anforderungen an die Gleichartigkeit der betroffenen Ansprüche werden an die Lebenswirklichkeit angepasst.
Gut so!
Und gut, dass die FDP-Fraktion sich hier gegen ihre Koalitionspartner durchgesetzt hat.
Diesen erfreulichen Änderungen stehen aber auch einige unerfreuliche gegenüber:
Erstens wird der Streitwertdeckel weiter abgesenkt. Aus ursprünglich 500 000 Euro sind erst 410 000 Euro und jetzt 300 000 Euro geworden. Mit Logik hat dieser Koalitionsbasar ehrlicherweise nichts mehr zu tun und mit einer fairen Verteilung des Kostenrisikos zwischen Verbraucherschutzverbänden und Unternehmen auf der anderen Seite auch nicht.
Zweitens wird der Zeitpunkt, zu dem sich die Verbraucher einer Verbandsklage anschließen können, noch weiter nach hinten geschoben. Aus dem bewährten Tag vor dem ersten Termin sind erst zwei Monate nach dem ersten Termin und jetzt schließlich drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung geworden. Die erste Instanz wird damit zu einer reinen Durchlaufinstanz. Bis zum Ende des Verfahrens wissen Parteien und Gericht nicht abschließend, wer mit wem worüber streitet. Der Anreiz für einen Vergleich ist in dieser Instanz gleich null. Ein Vergleich und ein Urteil sind bis zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht möglich. Das wird die Verfahren unnötig in die Länge ziehen.
Das erkennt übrigens auch die Bundesregierung. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats lehnt sie den jetzt vorgesehenen späteren Zeitpunkt für die Anmeldung der Verbraucher klar und deutlich ab. Die bisherige Regelung, schreibt sie, stelle einen „sachgerechten Ausgleich zwischen Verbraucher- und Unternehmerinteressen dar“. „Erst durch die Anmeldung“ wüssten „Gericht und … Parteien …, welche Einzelansprüche der Klage zugrunde liegen“. Dies diene „der Rechtsklarheit“ und einem „gerichtlichen Vergleich“. Ausnahmsweise einmal richtig; aber scheinbar haben selbst die Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen inzwischen jegliches Vertrauen in ihre eigene Bundesregierung verloren.
Schließlich bleiben auch die grundsätzlichen Schwächen dieses Gesetzes bestehen. Es enthält keinerlei Anreize für einen rechtsschutzversicherten Kläger und auch für seinen Anwalt, auf eine Individualklage zu verzichten und sich stattdessen einer Verbandsklage anzuschließen.
Es hat kein Potenzial, unsere Gerichte zu entlasten. Im besten Fall werden Verbraucher damit künftig mehr Ansprüche geltend machen als bisher. Gut so, aber das bedeutet nicht weniger Arbeit, sondern mehr Arbeit für unsere Gerichte. Und: Das Gesetz gibt auch wieder einmal keine Antwort auf die Hilferufe der Justiz in Sachen Massenverfahren. Nach zwei Jahren fällt Ihnen einzig und allein eine geradezu mickrige Ergänzung der Möglichkeit ein, ein Verfahren im Fall eines verwertbaren Sachverständigengutachtens in einem Parallelverfahren auszusetzen – sonst nichts.
Kommen Sie bitte an der Stelle jetzt nicht auf das geplante Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof. Das ist ein von vornherein untauglicher Versuch, Massenverfahren besser zu bewältigen. Oder, wie es der Deutsche Richterbund geschrieben hat – ich zitiere –:
Das … Leitentscheidungsverfahren lässt … Probleme … von Massenverfahren ungelöst und ist … nicht geeignet, um die Zivilgerichte spürbar zu entlasten.
Nein, im Gegenteil: Es lässt unsere Gerichte weiter im Regen stehen und ihre Hilferufe ungehört verhallen.
Fazit: Das Verbandsklagengesetz wird dem eigenen Anspruch und schon gar nicht den großspurigen Ankündigungen der Ampel gerecht.
Es ist eine vertane Chance für einen besseren Rechtsschutz für Verbraucher und für eine wirksame Entlastung unserer Justiz.
Deswegen werden wir dieses Gesetz heute ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ein gut funktionierender und sozialer Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie. Die Menschen müssen ihm vertrauen können, sie müssen sich ihm anvertrauen wollen. Die Justiz muss auch vor den neuen Herausforderungen unserer Zeit handlungsfähig bleiben. In diesem Sinne gehen wir heute als Ampelkoalition mit der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie einen wichtigen Schritt für unseren Rechtsstaat.
Für mich und meine Fraktion gilt stets: Wer recht hat, soll auch recht bekommen. Um dies in Massenverfahren besser gewährleisten zu können, sollen Verbraucher/-innen bei ihrer Rechtsdurchsetzung auf Augenhöhe mit den Unternehmen stehen; denn ein sozialer Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass auch die strukturell schwächere Partei ihr Recht bekommen kann.
Ebenso muss er dafür sorgen, dass Unrechtsgewinne nicht beim schädigenden Unternehmen verbleiben; denn Rechtsbruch darf sich in unserem Land eben nicht lohnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der gesamten Bevölkerung, sondern auch der Gerechtigkeit gegenüber den redlichen Unternehmen, die sich rechtmäßig verhalten, sich am fairen Wettbewerb beteiligen und so unser Land auch durch ihre Leistung mit am Laufen halten.
Zu welchen Ausmaßen kalkulierter Rechtsbruch führen kann, hat der Dieselskandal eindrücklich gezeigt; der Kollege Thorsten Lieb ist darauf eingegangen. Als Richterin habe ich viele Dieselfälle entschieden, wie viele andere Kolleginnen und Kollegen an den Landgerichten auch. Die Landgerichte waren überschwemmt von diesen Verfahren. Hochqualifizierte Richterinnen und Richter haben mit vollen Dezernaten, die dazu ausgebildet sind, Lösungen für komplizierte Sachverhalte zu finden, sieben- bis neunmal am Tag im 20- bis 30-Minuten-Takt quasi den gleichen Fall verhandelt. Wir saßen wieder und wieder mit Terminsvertretern im Gerichtssaal und beugten uns über Fotos des tagesaktuellen Kilometerstandes, um die Höhe eines möglichen Schadensersatzes abzüglich einer Nutzungsentschädigung auszurechnen.
Das führte zu ganz viel Frust in den Landgerichten. Die Landgerichte wurden zu Durchlauferhitzern, damit die Parteien kurz vor einer Entscheidung der nächsten Instanz doch noch einen Vergleich schließen konnten. Diese Unzufriedenheit in der Justiz, aber eben auch bei den Klägerinnen und Klägern, die nur die Möglichkeit hatten, sich einer langwierigen Individualklage zu stellen und so zu ihrem Recht zu kommen, werden wir heute beenden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Der Dieselskandal ist sicherlich der bekannteste Fall, aber weitaus nicht der einzige; denn in einer Welt, in der wir standardisierte und digitale Massengeschäfte haben, die immer weiter zunehmen, nehmen eben auch Massenschäden zu. Diesen müssen wir uns stellen. Dazu müssen wir die Justiz in die Lage versetzen, sie zu bewältigen. Es ist wichtig, dass unsere Aufgabe als Politik auch eine Gestaltung der Justiz und des Handlungsspielraums der Gerichte ist.
Vor diesem Hintergrund haben wir den schon guten Regierungsentwurf in konstruktiven parlamentarischen Beratungen noch sehr viel besser gemacht. Dafür möchte ich insbesondere den Berichterstatterinnen und Berichterstattern Judith Skudelny, Till Steffen und Luiza Licina-Bode danken. Das ist, denke ich, große Arbeit und sehr gut.
Auf einige Punkte möchte ich hier eingehen. Wir haben mit diesem Gesetz eine wirkliche Entlastung der Justiz erreicht. Ich denke, ich kann aus der Praxis beurteilen, sehr geehrter Herr Plum, dass das, was Sie hier gesagt haben, eben gerade nicht zutrifft.
Denn wir haben die Anreize, Individualklagen selber einzureichen, gesenkt, und wir gestalten das Verfahren hinsichtlich der Gleichartigkeit der Ansprüche auch flexibler, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Den Zeitpunkt, bis zu dem Verbraucher/-innen sich einer Verbandsklage anschließen können – das sogenannte Opt-in –, legen wir auf drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung fest. Damit können Verbraucher sich umfangreicher informieren, sie haben mehr Zeit, das Verfahren zu beobachten,
und sie können aus dem Verfahren gegebenenfalls auch etwas erfahren, was sie vorher noch nicht wussten.
Wir schaffen auch die Möglichkeit, ähnliche Konstellationen in einem Verfahren zu bündeln; denn trotz Massenschäden können sich Ansprüche in Nuancen unterscheiden. Unterschiedliche Vertriebswege für dieselben Verträge und Leistungen sind keine Seltenheit in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig für die Entlastung der Justiz, dass die Ansprüche nur im Wesentlichen gleich sind.
Zudem haben wir einen Abbau der Bürokratie bei den Verbänden, indem nur dargelegt werden muss, dass 50 Personen betroffen sein könnten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz beginnt eine neue Ära der Rechtsdurchsetzung: mehr Gerechtigkeit für Verbraucher/-innen, mehr Schutz für Wettbewerber und eine spürbare Entlastung der Justiz, kurz: mehr sozialer Rechtsstaat.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Wir sehen vorliegend einmal wieder ein Paradebeispiel des Systems Ampelkoalition – rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln –, um aus Tausenden Einzelklagen angeblich einige wenige zu machen. Ungenaues Ziel, falsche Mittel und rein technisch chaotische Umsetzung – so langsam erkennt da wirklich jeder ein Muster. Mit dem Heizungshammer wurden Sie für heute bereits zurückgepfiffen. Lassen Sie bitte auch diesen Streuschuss jetzt bleiben!
Es stimmt zumindest: Im deutschen Recht wird das Mittel von Massenverfahren zu stiefmütterlich gehandhabt. Der Einzelfallgerechtigkeit wird nicht dadurch gedient, dass sich Parteien und Gerichte mit Textbausteinen gegenseitig zuwerfen. Eine vermeintliche Klageindustrie wie in den USA will man dann aber natürlich auch nicht haben. Dass sich frühere Bundesregierungen ebenfalls nicht gerade mit Kreativität rühmen konnten, sei jetzt mal dahingestellt.
Jedenfalls drückte unsere Ampel die Zeit im Nacken. Und irgendwie verwechselte man dann wohl auch noch die Anwendungs- mit der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie. Für EU-Apologeten freilich peinlich, dass man jetzt fast ein Verletzungsverfahren wegen Trödelei bekommt. Als AfD geben wir Ihnen die Empfehlung: Lieber einmal Brüssel-Fristen entspannt reißen und dafür vielleicht sinnvolle Gesetze für Bürger und Wirtschaft in Deutschland hinbekommen.
Dem Ziel, den Verbrauchern möglichst risikoarm ihre Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, muss in jedem Fall auch die Herbeiführung von Rechtsfrieden hinzugestellt werden. Unternehmen müssen wissen, welche Verpflichtungen sie abschließend treffen. Können Verbraucher bis nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Tatsacheninstanz noch auf- oder abspringen, wird die Relevanz von nachfolgenden Individualklagen vollkommen unübersichtlich, ganz zu schweigen von einer einseitigen Erhöhung des sogenannten kollektiven Gesamtbetrags innerhalb der Sammelklage. Dass der Nachweis von nur 50 möglicherweise betroffenen Verbrauchern derart vage gehalten sein muss, scheint vor der vollmundig verkündeten Massenrelevanz dann auch wirklich inkonsequent.
Die Deckelung des Streitwerts – es wurde bereits gesagt, dass man dem Instrument selber gar nicht traut – zeigt auch, dass nur 1 Prozent des Höchstwertes von 30 Millionen Euro nach dem Gerichtskostengesetz für diese Deckelung herangezogen wurde. Man ist hier eigentlich mutlos unterwegs. Sicherlich sollen damit nicht die Unternehmen beim Unterliegen abgesichert werden, sondern garantiert dilettantische Vorstöße von diesen Verbänden.
Verbraucherschutz ist in einer komplexen Konsumwelt wichtig. Auch auf den ersten Blick kleine individuelle Rechtsverletzungen sollen für den Bürger definitiv sinnvoll verfolgt werden können. Der nun vorliegende Regierungsentwurf geht aber zu weit, wenn er eine Zugangsschwelle, wie es sie noch bei der Musterfeststellungsklage gibt, kaum erkennen lässt. Das züchtet genau das heran, was man angeblich so fürchtet: die Klageindustrie. Bei uns in Deutschland ist es seit einer Weile üblich, dass diese ohnehin eine ideologische Schlagseite bekommt. Denn: Welche Verbände werden weiter ausgebaut, gepampert und neu gegründet werden? Das bekannte Gruselkabinett aus Postwachstumsökologie, Verbotsnormwächtern und Deindustrialisierungskreuzrittern. Man darf aber bei Tricksereien und Unlauterkeit im Wettbewerb nicht mit Gängelei und Unzulänglichkeit antworten.
Abschließend: Der Entschließungsantrag der Linken geht, wie zu erwarten, komplett in die Vollen mit Gewinneinziehung auf Verdachtsbasis, Klagen ohne Verbände sogar sowie freier Schadenschätzungsbefugnis der Gerichte. Gruseliger geht also immer. Besser aber: Erst gar nicht in irgendeine Geisterbahn einsteigen. Wir sehen uns im September.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Wirtschaft braucht Fair Play. Der Markt muss vor Betrügerinnen und Betrügern geschützt werden, weil wir einen fairen Wettbewerb für eine gute Entwicklung unserer Unternehmen brauchen. Wenn Einzelne sich nicht an die Regeln halten, dann geht das zulasten von anständigen Unternehmen, es geht zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, und es geht zulasten der Marke „made in Germany“.
Deswegen gibt es drei wichtige Projekte, die sich die Ampel vorgenommen hat. Das erste Projekt ist der wirksame Hinweisgeberschutz, das zweite ist die heute verhandelte Verbraucherverbandsklage, und das dritte sind die Unternehmenssanktionen.
Die Bedeutung dieser drei Instrumente kann man sehr schön anhand des Dieselskandals erklären. Wenn es bei einem großen Unternehmen zu solchen Schummeleien kommt, wie es beim Dieselskandal der Fall war, dann braucht man jemanden, der einen Hinweis gibt, der überhaupt erzählt, der durchblicken lässt, mit welchen Methoden hier gearbeitet wurde. Es war den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht möglich, das selber festzustellen, sondern es musste jemand sagen: Da haben wir was gemacht. – Und deswegen braucht es natürlich den wirksamen Hinweisgeberschutz, den wir jetzt auch erfolgreich gemeinsam verabschiedet haben.
Das Zweite ist: Wenn es solche Hinweise gibt – so war es sicher auch beim Dieselskandal, dass diese Hinweise irgendwann auf dem Markt waren –, dann müssen tatsächlich auch effektive Instrumente da sein. Wir erleben in diesem Beispiel, dass jetzt jahrelang geklagt wird. Tatsächlich ist natürlich die ganze Prozessstrategie der großen Unternehmen darauf ausgerichtet, dass am Ende nicht festgestellt wird, ob wirklich ein solcher Fehler vorliegt oder nicht, sondern es wird im Einzelnen, im Kleinteiligen versucht, die Leute aus ihren Verfahren rauszukaufen. Was wir aber wollen, ist eine Klärung für alle diejenigen, die dieses Produkt gekauft haben, damit die dann ihre Rechte entsprechend durchsetzen können und durch die Verbandsklage auch tatsächlich sofort zu einer Entschädigung kommen. Also hier wird dafür gesorgt, dass der Betrug nicht nur aufgedeckt wird, sondern dass er Konsequenzen hat und dass diejenigen entschädigt werden, die unter diesem Betrug zu leiden haben.
Und das Dritte – das kann man auch wieder an dem Dieselskandal sehen –: Wir haben jetzt erlebt: Es gab die Verurteilung des Ex-Audi-Chefs Stadler. Und man hat gesehen: Natürlich funktioniert Strafrecht. Es funktioniert auch im Hinblick auf einzelne Personen. Aber die Frage ist: Juckt das eigentlich das Unternehmen? Gibt es eigentlich eine solche generalpräventive Wirkung? Denn typischerweise sind diejenigen Verantwortlichen, die dann vor Gericht stehen, ja gar nicht mehr im Unternehmen. Das macht dem Unternehmen gar nichts mehr. Und deswegen haben wir ja auch schon lange darüber diskutiert, dass wir ein solches Instrument brauchen. Ich freue mich darauf, dass wir – ich gehe davon aus – im Herbst einen entsprechenden Entwurf vorliegen haben.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Linke wollen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken. Deshalb begrüßen wir die neu eingeführte Abhilfeklage, weil sich hierdurch die Rechtssituation für viele verbessert.
So sind der weite Anwendungsbereich, die Aufnahme von kleinen Unternehmen in den Schutzbereich sowie die Kostenbegrenzung für die klagenden Verbraucherverbände sehr erfreulich.
Die Hauptziele einer effektiven Verbraucherverbandsklage verfehlen Sie aber weitestgehend – und das, obwohl die EU den Mitgliedstaaten einen weiten nationalen Umsetzungsspielraum gelassen hat. Umso bedauerlicher ist es, dass Sie diesen leider nicht ausgeschöpft haben. Stattdessen verschärfen Sie die soziale Schieflage, indem Sie bestimmte Teile der Bevölkerung ausgrenzen. Als Juristin sage ich Ihnen: Ihr Entwurf wird vor allem denjenigen zugutekommen, die sich das Klagen leisten können oder die komplizierten Verfahren verstehen. Besonders schutzbedürftige Verbraucher/-innen wie Seniorinnen und Senioren, Menschen, die vielleicht keinen Schulabschluss haben, oder Menschen mit internationalem Hintergrund werden hiervon kaum profitieren.
Deshalb fordern wir mit unserem Entschließungsantrag unter anderem die Einführung eines Opt-out-Verfahrens. Nehmen wir uns ein Beispiel an den Niederlanden! Dort existiert dieses Verfahren seit mehr als zwei Jahren und wird sowohl von den dortigen Unternehmen als auch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr gut angenommen. Bei einem Opt-out-Verfahren wird auf eine aktive Anmeldung in einem Klageregister gänzlich verzichtet. Damit kann man erhebliche Hürden abschaffen und mehr betroffene Verbraucher/-innen erreichen. Das würde insgesamt auch mehr Druck auf Unternehmen ausüben, sich gesetzestreu zu verhalten.
Aus unserer Sicht sind zehn Einzelfälle für die Zulässigkeit völlig ausreichend.
Daneben sollte der Gewinnabschöpfungsanspruch in eine verschuldensunabhängige Norm umgewandelt werden.
Schließlich sprechen wir uns für die Einrichtung eines zweckgebundenen Sondervermögens aus, damit rechtswidrig erzielte Gewinne der Unternehmen den unterfinanzierten Verbraucherverbänden zur Verfügung gestellt werden können, um ihre Klagen zu bezahlen.
Aus diesen Gründen können wir uns bei Ihrem Gesetzentwurf leider nur enthalten.
Damit komme ich zum Schluss meiner Rede zu Verbandsklagen und zum Verbraucherschutz. Aber erlauben Sie mir vor der Sommerpause noch einen Satz zur Entwicklung von Menschenrechten vor dem Hintergrund, welches Spektakel wir hier in den letzten zwei Tagen im Plenum gehabt haben. Wir sehen in den letzten Jahren massive Entrechtung und Angriffe auf hart erkämpfte demokratische Prinzipien und Grundrechte, neue Polizeigesetze, die es erlauben, Menschen präventiv in Haft zu nehmen. Oder, ganz neu: das GEAS, das faktisch das individuelle Recht auf Asyl abschaffen wird. Gleichzeitig reißt der Sparkurs der Regierung den Ärmsten in diesem Land die Füße weg. Wir stehen doch in Anbetracht des Klimawandels vor nicht weniger als einer sozialen Neuorganisation unseres Zusammenlebens. Das kann entweder im Faschismus und einer postapokalyptischen Hölle
oder in einem guten Leben für alle enden, indem wir im Einklang mit der Natur friedlich zusammenleben. Dafür sollten wir streiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! David gegen Goliath, diese Sage kennen wir alle. Mir ist wichtig, dass wir jetzt heute dazu kommen, dass sich geschädigte Verbraucher/-innen nicht mehr so fühlen müssen. Wir setzen heute die EU-Verbandsklagenrichtlinie um, bei uns das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz mit der Besonderheit einer Verbandsklage. Auch wenn Sie es von der CDU/CSU nicht gerne hören: Die Klageart ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie wird in Zukunft dafür sorgen, dass Unternehmen, die Verbraucher/-innen massenhaft geschädigt haben, in Europa flächendeckend und grenzübergreifend verklagt werden können und Verbraucher/-innen viel leichter zu ihrem Recht kommen.
Konkret bedeutet das, dass Verbände, zum Beispiel Verbraucherzentralen, eine Klage erheben können und nicht mehr viele einzelne Klagen erhoben werden müssen, wenn Verbraucher/-innen im Prinzip gleichermaßen geschädigt wurden. Das Negativbeispiel der letzten Jahre ist heute auch schon mehrfach erwähnt worden: der Diesel- und Abgasskandal, bei dem viele Autokäufer/-innen durch Manipulation dieser Pkw geschädigt wurden.
Es wird in dem Moment einfacher, wo der Verband gegen solche Unternehmen einen Prozess führt. Es entstehen Ihnen, liebe Verbraucher/-innen, keine Gerichts- oder Anwaltskosten. Herr Plum, aus der Praxis müssten Sie schon wissen, dass es auch für rechtsschutzversicherte Verbraucher/-innen natürlich ein großer Anreiz ist, dieser Klage beizutreten, weil sie diese vielen Termine nicht wahrnehmen müssen, weil sie die Selbstbeteiligung nicht zahlen müssen, weil sie sich auf den Verband verlassen können, der diesen Prozess für sie führt. Am Ende scheitert die Wahrnehmung von Rechten ganz oft nicht am Mut, sondern am Geldbeutel. Und diesen Konflikt können wir mit der Verbandsklage für Verbraucher/-innen auch beseitigen.
Diejenigen, die sich im Klageregister angemeldet haben, können dann, wie gesagt, abwarten, was der Prozess ergibt – es gibt einen Vergleich oder auch ein Urteil –, und dann entscheiden, ob sie sich dem anschließen und das Ergebnis für sich gelten lassen wollen. Im weiteren Verfahren wird ein vom Gericht bestellter Sachwalter dafür sorgen, dass der ausgeurteilte Schadensersatzbetrag dann an alle Verbraucher/-innen, die sich in diesem Klageregister angemeldet haben, verteilt wird. – So weit zu den Eckpunkten.
Ich möchte auf die Justizentlastung zurückkommen, die ja im Zusammenhang mit der Verbandsklage wirklich wesentlich ist. Zwar werden jährlich nur geschätzt 15 Verbandsklagen erwartet, aber auf der anderen Seite muss man sehen, dass die Justiz von – auch geschätzt – 20 000 Einzelklagen oder Einzelverfahren entlastet wird.
Als zuständige Berichterstatterin möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sowie beim Justizministerium für die aufschlussreichen Gespräche bedanken. Wir haben im Rahmen dieser Gespräche den Gesetzentwurf entsprechend nachgebessert. Wir haben dafür gesorgt, dass die Anforderungen für die Zulässigkeit der Klage abgesenkt werden, indem wir den Verbänden nur noch aufgeben, nachvollziehbar darzulegen, dass 50 Verbraucher/-innen betroffen sein könnten. Dieser Umstand ist ein Unterschied zu der ursprünglich vorgesehenen Glaubhaftmachung, die doch wesentlich schwieriger und bürokratischer ist.
Dass wir den Zeitpunkt für die Anmeldung für Sie, liebe Verbraucher/-innen, zu diesem Verfahren möglichst weit nach hinten verschoben haben, ist auch sinnvoll.
Aus unserer Sicht ist das ein belastbarer Zeitrahmen, innerhalb dessen Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden können, ob sie sich zu diesem Verfahren anmelden. Denn nach Schluss der mündlichen Verhandlung liegt eine belastbare Tatsachengrundlage vor. Man weiß ungefähr: In welche Richtung geht der Prozess? Passt er zu meinem Schaden, den ich geltend machen möchte? Und hat die Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg? Der späte Anmeldezeitpunkt ist aber nicht nur für die Verbraucher/-innen, sondern auch für die Verbände sehr wichtig. Diese erhalten die benötigte Zeit, um die Klage öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen und auch möglichst viele geschädigte Verbraucher/-innen für dieses Verfahren einzusammeln.
Ganz kurz noch. Wir haben den Streitwert noch einmal herabgesetzt von ursprünglich 510 000 Euro auf 300 000 Euro. Das macht auch Sinn. Es geht darum, das Kostenrisiko der Verbände, die klagen, klein zu halten
und das, was die Richtlinie vorgibt, Verbraucherrechtsschutz durchzusetzen, auch weitgehend möglich zu machen.
Wir haben die Drittfinanzierung in den Fokus genommen. Das war auch wichtig, da wir natürlich wollen, dass möglichst die Verbraucher/-innen von dem ausgeurteilten Schadensersatzbetrag profitieren und nicht der Drittfinanzierer. Deshalb haben wir die Leistung, die der Drittfinanzierer am Ende beanspruchen kann, auf 10 Prozent begrenzt.
Liebe Linke, zu Ihrem Entschließungsantrag. Die Richtlinie gibt uns einen Umsetzungsspielraum. Ich hätte mir da auch noch vieles vorstellen können. Aber wir haben uns in diesen Gesprächen auf einen wirklich guten Gesetzentwurf für Sie, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, geeinigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbandsklagen sind gerecht. Ich kann mir auch in anderen Bereichen solche Verbandsklagen sehr gut vorstellen; denn sie stellen ein Gleichgewicht her, wo ein Ungleichgewicht besteht. Deshalb bitte ich Sie und wünsche mir, dass Sie heute im Sinne unserer Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreich dem Gesetz zustimmen. Und ich bin mir sicher, dass die Göttin Justitia heute auf jeden Fall ein Lächeln auf ihren Lippen hat.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich Ende April in der ersten Lesung zum Umsetzungsgesetz zur Verbandsklagenrichtlinie gesprochen habe, habe ich gesagt: Der Entwurf der Bundesregierung ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. – Und ich muss leider jetzt, nach den parlamentarischen Beratungen und dem im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag der Ampelkoalition, feststellen: Dieser Entwurf ist noch mal deutlich verschlimmbessert worden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um eines für die CDU/CSU-Fraktion klar festzustellen: Verbandsklagen im richtig verstandenen und im richtig austarierten Sinne machen in der heutigen Zeit sehr wohl Sinn. Aber so, wie das Instrument der Verbandsklage jetzt durch diesen Änderungsantrag justiert wurde, ist aus meiner Sicht in der Ampelkoalition in jeder Hinsicht Maß und Mitte verloren gegangen.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin enttäuscht. Bundesjustizminister Buschmann, der ja in der ersten Lesung anwesend war, hat zwar fleißig mitgeschrieben, als der Kollege Dr. Plum und ich ganz konkrete Änderungsvorschläge zum § 28, zum § 38, zu den §§ 45 ff. VDuG gemacht haben, aber leider ist keiner dieser konstruktiven Änderungsvorschläge, die wir unterbreitet haben, in diesen Änderungsantrag aufgenommen worden. Aber nicht nur unsere Änderungsvorschläge wurden ignoriert, auch sämtliche Änderungsvorschläge der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Deutschen Richterbundes und auch der Länder
sind von der Ampel in den Wind geschlagen worden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um auch mal deutlich zu machen, wo die fehlende Austarierung dieses Gesetzentwurfes liegt: Die weitere Absenkung der Streitwertgrenze auf 300 000 Euro entspricht in keiner Weise einer fairen Kosten- und Risikoverteilung zwischen der Klägerseite und der Beklagtenseite. Und genauso unreell ist es, dass man es der Klägerseite, der Klage erhebenden Stelle, ermöglicht, bis drei Wochen nach Ende der Beweisaufnahme, nach der letzten mündlichen Verhandlung zu entscheiden, ob man sich dieser Verbandsklage anschließt oder nicht. Da liegen ja die Fakten endgültig auf dem Tisch. Das ist, wie wenn das Spielfeld bereitet ist, im Grunde genommen klar ist, wer das Spiel gewinnen wird. Dann zu entscheiden, ob man sich diesem Spiel anschließt oder nicht, ist ein relativ leichtes Unterfangen.
Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hat mit einer reellen, einer fairen Verteilung der Risiken zwischen der Klägerseite und der Beklagtenseite überhaupt nichts zu tun.
Aus meiner Sicht ist eine weitere Verschlimmbesserung dieses Entwurfes, dass im § 21 VDuG die nachträgliche weitere Erhöhung des kollektiven Gesamtwertes möglich ist. Die Beklagtenseite muss schon auch wissen, auf was sie sich einzustellen hat.
Und dass im Nachhinein, nachdem die Verbandsklage abgeschlossen ist und es um die Umsetzung geht, noch einmal die Gesamtsumme, der kollektive Gesamtwert, der zur Disposition steht, erhöht werden kann, das ist, mit Verlaub, in keiner Weise fair gegenüber der Beklagtenseite.
Und ein weiterer erheblicher struktureller Fehler in diesem Gesetzentwurf ist – und da gehen Sie auch weit über den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie hinaus –, dass selbst nach einer abgeschlossenen Verbandsklage noch eine Vielfalt an Individualklagen möglich sein wird. Das entspricht eben genau nicht dem Ziel, das auch wir mit diesem Umsetzungsgesetz verbinden, nämlich dass die Justiz in Deutschland entlastet wird, dass es zu einer Effektivierung der Justiz kommt. Es wird sogar zu einer Zunahme der Klagen kommen, dergestalt wie Sie diese Richtlinie umgesetzt haben.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, abschließend ist zu sagen: Leider ist die Möglichkeit, das Potenzial nicht genutzt worden. Das lag auch an dem Zeitdruck. Sie haben sich als Regierung 16 Monate Zeit gelassen, bis Sie den Entwurf vorgestellt haben. Jetzt war die Eilbedürftigkeit wieder groß. Und natürlich ist es notwendig, das Instrument der Massenfeststellungsklage attraktiver zu machen. Dass in den letzten vier Jahren nur 33 Klagen eingereicht wurden – bei erwarteten 450 Klagen im Jahr –, ist bedauerlich. Aber mit diesem Gesetz wird dem Wunsch nach Attraktivierung der Verbandsklage in keiner Weise Rechnung getragen. Und deswegen werden wir als CDU/CSU diesem Gesetzentwurf die Ablehnung erteilen und die Zustimmung verweigern.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fraktionen! Die Verbandsklage ist ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben in dieser Wahlperiode. Und ich bin wirklich froh, dass wir diese vor der sitzungsfreien Zeit hier heute noch verabschieden.
Was mich dabei ganz besonders freut, ist, dass es in dem Verfahren, das insgesamt recht lange gedauert hat, tatsächlich noch sichtbare Verbesserungen gerade für die Verbraucherinnen und Verbraucher gab. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Danke sagen, vor allem an die zuständigen Rechtspolitiker/-innen und an das BMUV,
für die wirklich intensiven und konstruktiven Beratungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben; denn mit der Verbandsklage werden Verbraucher/-innen in Zukunft schneller und einfacher zu ihrem Recht, konkret: meistens zu Schadensersatz, kommen.
Wir wissen alle: Die Sommerzeit steht bevor, und vielleicht erinnern Sie sich noch an das Chaos mit ausgefallenen Flügen, verschobenen Flügen und verlorengegangenen Koffern im letzten Jahr. Die Rechtsexpertin Frau Weiß hat in der Anhörung gesagt: Fluggastrechteverfahren stehen wirklich archetypisch für Masseverfahren zur Durchsetzung von Rechten von geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern; denn pro Flugzeug gibt es circa 200 Passagiere. Wenn dabei Verbraucher/-innen geschädigt werden, dann kommen auf jedes Flugzeug im Durchschnitt zehn Beschwerden, die sich häufig auf ganze Familien und Gruppen beziehen.
Künftig ist es möglich, dass sich genau diese Menschen nach dem Flug in einem Verband zusammenfinden, gemeinsam ihre Rechte einklagen, und die Entschädigung kommt dann bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern direkt auf das Konto. Das ist ein wirklicher Fortschritt, und das können auch Sie hier wirklich nicht bestreiten.
Ich finde, besonders wichtig bei der aktuellen Einigung ist gerade für die Verbraucher/-innen, dass wir das späte Opt-in haben, dass es künftig möglich ist, noch bis zu drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung einer Klage beizutreten. Wir haben noch die einfachere Bündelung ähnlicher Fälle in dem Verfahren erreicht, und wir haben den Streitwertdeckel auf 300 000 Euro gesenkt. Das macht die Risikoabschätzung insbesondere für die klagenden Verbände gut kalkulierbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein wirklich guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland. Die Verbandsklage kommt, und nicht nur ich, sondern insbesondere auch die Verbraucherschutzverbände freuen sich,
dass ihre Arbeit damit in Zukunft deutlich effektiver wird.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es droht im Vorfeld der von Minister Lauterbach geplanten Krankenhausreform ein Kliniksterben, wie es diese Gesellschaft noch nicht gesehen hat. Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft laufen aufgrund gestiegener Preise, gestiegener Personal- und gestiegener Energiekosten knapp zwei Drittel aller Krankenhäuser Gefahr, die Reform nicht mehr zu erleben. Die Linke legt daher einen Antrag vor, der ein kaltes Krankenhaussterben bis zur Reform verhindert und damit die gesundheitliche Grundversorgung der Gesellschaft garantiert.
Was mich hier verstört, liebe Koalition, liebe Regierung, ist, dass Sie nicht selbst auf diesen dann doch gar nicht so fern liegenden Gedanken kommen. Wollen Sie das nicht, oder können Sie das nicht? Das widersprüchliche Verhalten von Herrn Lauterbach, die verwirrenden Ankündigungen waren für mich bislang Anhaltspunkte, dass Sie es nicht können, dass Sie schlicht und ergreifend überfordert sind mit dem großen Reformprojekt, das tatsächlich ansteht.
Erst machten Sie sich über die Krankenhausreform in NRW lustig; zwei Wochen später wurde NRW zu Ihrem Vorbild für die Krankenhausreform. Ende Mai behaupteten Sie noch, es brauche kein Geld für die Krankenhausreform,
es brauche keinen Transformationsfonds. Nun korrigierten Sie das. Woher die 20 bis 80 Milliarden Euro – je nach Rechnung – kommen, weiß keiner; aber zumindest haben Sie auch dort Ihre Meinung geändert.
Aber ums Nichtkönnen geht es ja nicht allein; das wurde bei der letzten Stellungnahme der von Ihnen eingesetzten Kommission deutlich. Das Papier resümierte, dass spezialisierte Bereiche bei den Operationen, für die sie eben spezialisiert sind, besser abschneiden als die, die nicht spezialisiert sind.
Na, Donnerwetter, Herr Professor! Eine völlige Banalität!
Die Spezialisierung der Menschheit ist ein paar Jahrtausende alt, und nun ist es auch im Gesundheitsministerium angekommen, dass Spezialisierung hilft.
Aber Sie verbinden das dann mit einer Forderung nach Konzentration, nach Schließung von Kliniken. Und das ist dann eben keine logische Schlussfolgerung, aber etwas, was Sie, Herr Lauterbach, bereits vor der Pandemie vertraten, als Sie die Studie der Bertelsmann-Stiftung stützten, die 2019 meinte, die Hälfte der Kliniken könne geschlossen werden.
Nur durch die Pandemie wurden solche Forderungen leiser, weil die Gesellschaft sah, wie wichtig die gesundheitliche Grundversorgung ist. In Ihrer Meinungspluralität im eigenen Kopf unterschrieben Sie sogar im Mai 2021 – vor der Bundestagswahl – eine Petition gegen Klinikschließungen in Deutschland.
Aber nun wird es wieder deutlicher und deutlicher, was wirklich Sachstand ist, und in der Auseinandersetzung mit den Krankenhausträgern, mit den Ländern und Kommunen ist es für Sie zweitrangig, ob diese geplant oder ungeplant sterben. Oder anders gesagt: Sie können und Sie wollen die Kliniken nicht retten.
Mit der Unterstützung unseres Antrags, die Defizite der Träger bis zur Reform auszugleichen, können wir eine durchdachte Krankenhausplanung angehen; denn wir brauchen eine Krankenhausreform, eine Planung, in der wir gemeinsam entscheiden, wo es welche Krankenhäuser braucht. Wenn jetzt Krankenhäuser ungeplant schließen, dann brechen vor allem Strukturen in jetzt schon abgehängten Regionen weg, und nicht zuletzt setzen Sie Menschenleben dort aufs Spiel, wo die Gesundheitsversorgung nicht mehr hält.
Sehr geehrte Damen und Herren – ich komme zum Schluss –, eine Krankenhausreform muss Verbesserungen für die Bevölkerung bringen; ansonsten wird sie zu Recht als Sozialabbau wahrgenommen. Das darf nicht passieren!
Wir werden uns gegen das ungeplante Sterben zur Wehr setzen, hier im Bund, im Parlament, aber auch vor Ort, vor den Kliniken. Seien Sie dabei!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Sommerempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft diese Woche sagte Herr Minister Lauterbach: Nur die Krankenhäuser schreiben aktuell ein Defizit, die eine schlechte Leistung bringen. Nur die Krankenhäuser werden in den nächsten zwei Jahren schließen,
die keine gute Qualität haben. Und das ist auch gut so. – Das ist blanker Hohn gegenüber den Trägern, Geschäftsführungen, Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften, die sich jeden Tag um gute Qualität in ihren Krankenhäusern bemühen.
Noch vor einem guten halben Jahr sagte Minister Lauterbach: „Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann …“ Wie viel Vertrauen können Akteurinnen und Akteure in Ihr Wort haben? Sind Sie sich darüber im Klaren, was uns ein kalter Strukturwandel kostet?
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie ganz bewusst diesen Weg gehen und Hoffnung haben, dass Sie durch eine kalte Marktbereinigung mit nur noch wenig verbliebenen Krankenhausstandorten arbeiten müssen.
Liebe Ampelkoalition, bitte schauen Sie auf den ländlichen Raum. Wir reden hier nicht über 51 Kliniken in der Großstadt Berlin. Wir reden über absolut notwendige Strukturen der medizinischen Versorgung vor Ort. Hier werden auch oft nicht mehr alle Hausarzt- und Facharztsitze besetzt. Kliniken sind bereit, mit Institutsambulanzen – viel mehr, als heute möglich – die ambulante Versorgung sicherzustellen, wofür aber aktuell noch die rechtliche Grundlage fehlt.
Und es kann auch nicht sein, dass nur die Krankenhäuser die nächsten zwei Jahre überleben, die öffentliche Träger haben, die die Kliniken zurzeit massiv unterstützen, um die Defizite auszugleichen. Defizite nicht etwa, weil die Qualität schlecht ist, nein, sondern weil sich die Behandlung seit Corona auf einem Niveau eingependelt hat, das nicht reicht, um die notwendigen Einnahmen zu erwirtschaften.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist der Fachkräftemangel. Auch die öffentlichen Träger sind inzwischen am Rand ihrer Leistungsfähigkeit;
denn auch kommunale Zuschüsse, Kredite oder Liquiditätshilfen sind nur begrenzt möglich.
Ich sage das als Bundestagsabgeordnete, in deren Wahlkreis mit dem „Lörracher Weg 2“ ein Leuchtturmprojekt in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht wurde und somatische Leistungen von vier Kliniken im Kreis unter dem Dach eines neuen Zentralklinikums zusammengeführt und die bisherigen Standorte geschlossen werden. Wir haben den Kliniken in den Jahren 2022 und 2023 12 Millionen Euro Kapital zugeführt, und über den Nachtragshaushalt 2023 werden noch einmal weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das sind 4,5 Punkte Kreisumlage.
Zusätzlich wurden bisher 28 Millionen Euro Liquidität ermöglicht, die voraussichtlich in diesem Jahr nochmals aufgestockt werden müssen, wenn nicht bald Beschlüsse zur Verbesserung der Krankenhausfinanzierung verabschiedet werden.
Reformen sind wichtig – das ist unstrittig –, und manche Länder sind hier bereits auf einem guten Weg.
Bis die Reformen wirken, brauchen wir zeitnah Maßnahmen, um notwendige Versorgungsstrukturen aufrechtzuerhalten und Versorgungsengpässe vor allem im ländlichen Raum zu verhindern.
Wir brauchen eine flächendeckende, stabile Krankenhausversorgung und müssen uns fragen: Was ist uns Gesundheit wert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank an die Fraktion Die Linke, dass wir mit diesem Antrag die Gelegenheit haben, über die aktuelle Situation in unseren Krankenhäusern zu sprechen. Ihr Antrag geht prinzipiell in die richtige Richtung, nur die Ursachenanalyse – „strukturelle Probleme“ und „inflationsbedingte Kostensteigerung“ – ist für uns deutlich zu kurz gesprungen. Denn eine der entscheidenden Ursachen, wenn nicht sogar die Wurzel allen Übels, ist das DRG-System oder auch zu Deutsch das System der Fallpauschalen.
Um das für die Menschen da draußen verständlich zu machen: Im Fallpauschalensystem hat jede diagnostizierte Krankheit einen fixen Preis. Und wer nun mit möglichst geringen Kosten den Patienten schnell abfertigt, macht Gewinn; wer sich auf Patienten einlässt, macht Verluste. Deshalb gibt es Sonderprämien für die tausendste Knieoperation im Jahr, und als Ausgleich dazu werden Geburtsstationen geschlossen, weil sich die Geburt eines Kindes unter dem Fallpauschalensystem nicht mehr lohnt.
Erschwerend kommt dazu der drei- bis fünffach gestiegene Verwaltungsaufwand; denn jede noch so kleine Prozedur muss aufwendig dokumentiert werden, sonst gibt es nämlich kein Geld.
Mit Gesundheit hat das alles natürlich nichts mehr zu tun. Der Patient wird zur Umsatzziffer in den Excel-Tabellen der Krankenhauscontroller. Und dem muss schnellstmöglich ein Ende gesetzt werden!
Meine Damen und Herren, da stellt sich natürlich automatisch die Frage: Wer hat denn 2003, 2004 als Einflüsterer der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt von der SPD dieses Fallpauschalensystem auf den Weg gebracht und in Deutschland eingeführt? Ich nehme an, Sie würden diese Frage lieber unbeantwortet lassen. Aber ich kann Ihnen das nicht ersparen: Es ist der aktuelle Gesundheitsminister Karl Lauterbach persönlich.
Und genau dieser verspricht nun die größte Gesundheitsreform seit 20 Jahren und die Überwindung des Fallpauschalensystems, für das er selbst verantwortlich zeichnet. Da hat die Ampel anscheinend den Bock zum Gärtner gemacht.
Dazu passt auch ein kleiner Rückblick in die letzten beiden Legislaturen. In der 18. Legislatur wurde der aktuelle Gesundheitsminister Karl Lauterbach gerade mal noch als Stellvertreter in den Gesundheitsausschuss geschickt. In der letzten Legislatur hat es nicht mal mehr dazu gereicht: Er war in den Ausschüssen für Recht und Verbraucherschutz und im Unterausschuss Europarecht vertreten. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde das im höchsten Maße irritierend, wenn diese SPD-Fraktion ihn bis zum September 2021 als ungeeignet für den Gesundheitsausschuss einschätzt
und ihn dann drei Monate später zum Gesundheitsminister macht.
Woraus resultierte denn dieser plötzliche Reputationszuwachs? Und die Wiederauferstehung des Karl Lauterbach als Gesundheitsexperte? Meiner Meinung nach nur aus den zahlreichen Coronahysterie-Werbeauftritten bei Lanz, Illner und Co.
Meine Damen und Herren, der aus diesem medialen Hype resultierenden Überbewertung des aktuellen Gesundheitsministers
könnten Sie von der Ampel natürlich Rechnung tragen, indem Sie schnellstmöglich für Austausch sorgen. Tun Sie dem deutschen Gesundheitswesen einen Gefallen, und wechseln Sie diesen Gesundheitsminister aus,
bevor er die Gelegenheit bekommt, um aus der größten Gesundheitsreform seit 20 Jahren den größten Rohrkrepierer für das deutsche Gesundheitssystem zu machen! Es wird sich doch irgendeine Anschlussverwendung finden lassen, in der ein Karl Lauterbach weniger Schaden anrichtet.
Also auch in diesem Fall gilt: Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle hier im Haus einig, dass wir eine Krankenhausreform brauchen. Aber wir wissen auch, dass diese Krankenhausreform Geld kostet, Geld heute und Geld auch in zehn Jahren. Bei allen Vorschlägen, die bis jetzt aus der Ampel gekommen sind, habe ich noch keine Finanzierungsvorschläge gehört.
Deshalb sind die Krankenhäuser heute in dieser schrecklichen Situation.
Es muss schon vieles zusammenkommen, damit meine Fraktion eine Initiative der Fraktion der Linken unterstützt, dass wir mit der gleichen Intention unterwegs sind. Es muss schon ein beachtliches Versagen der Regierung vorliegen,
wenn uns das hier verbindet; und genau diese Situation haben wir.
Während der Gesundheitsminister seit Wochen mit großartigen Ankündigungen in Sachen Krankenhausreform in der Öffentlichkeit hausieren geht und dabei gegenüber den Ländern zunehmend kleinlaut wird und seine Ankündigungen Schritt für Schritt einkassieren muss, sieht er gleichzeitig seelenruhig zu, wie immer mehr Kliniken hierzulande Kurs auf die Pleite nehmen.
Hier soll womöglich – das ist von einigen Rednern schon angekündigt worden – noch vor der Krankenhausreform auf kaltem Wege eine Bereinigung der Kliniklandschaft herbeigeführt werden.
Alle Kenner der Materie und alle relevanten Akteure sehen die dringende Notwendigkeit, bis zu einer Krankenhausreform eine auskömmliche Brückenfinanzierung sicherzustellen – nur der Minister leider nicht.
Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass die Bundesländer seit Jahren ihren Verpflichtungen mit Blick auf die Investitionskosten nicht nachkommen und somit die Häuser zusätzlich in Not bringen.
Aber jetzt geht es ganz akut darum, zahlreiche Krankenhäuser in Deutschland vor der Insolvenz zu bewahren, die ihnen aufgrund der Inflation, steigender Personal- und galoppierender Energiekosten droht. Wir haben es aufgegeben, in dieser Situation auf den Minister zu hoffen. Diesem fehlt offenbar jeglicher Rückhalt innerhalb der Regierung. Das hat sich in jüngster Vergangenheit sowohl bei den GKV-Finanzen wie auch bei der Finanzierung der Pflege gezeigt.
Es geschieht zudem weder etwas beim Bundeszuschuss zu den Kosten der Bürgergeldempfänger noch bei der Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege.
Deshalb appellieren wir an das ganze Bundeskabinett: Lassen Sie nicht zu, dass es zu einem unkontrollierten Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft kommt! Ganz besonders wäre davon der ländliche Raum betroffen.
Stellen Sie sicher, dass die Krankenhäuser einen angemessenen Inflationsausgleich erhalten! Sorgen Sie dafür, dass die stationäre Versorgung über die nächsten Monate nicht in Gefahr gerät.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde jetzt schon vieles angesprochen. Ich möchte Sie einfach dazu aufrufen, liebe Kollegen von der Ampel, die Sorgen, die vorgetragen werden, tatsächlich auch ernst zu nehmen. Denn es gibt die Sorge in unserem Land – und diese Sorge ist berechtigt –, dass es gerade in den ländlichen Räumen eine kalte Strukturbereinigung im Bereich der Krankenhäuser geben wird.
Am 1. Januar 2024 soll diese neue Reform, die jetzt auf den Weg gebracht wird, in Kraft treten. Wir wissen aber auch, dass ab dem 1. Januar 2024 die Hilfsprogramme für die Krankenhäuser ohne zusätzliche Mittel auslaufen werden. Deshalb ist es richtig, dass dieser Antrag eingebracht wurde, und wir werden ihn als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen;
denn wir brauchen jetzt Geld. Wir brauchen bis zum Inkrafttreten der Reform eine entsprechend solide Finanzierung.
Der durch die DRGs entstehende Ökonomisierungsdruck wurde angesprochen. Die DRGs wurden damals maßgeblich von Karl Lauterbach mit eingeführt. Ich bin auch dankbar, wenn Menschen dazulernen. Es macht unsere Demokratie stark, wenn nicht einer alles weiß, sondern wenn die Gemeinschaft miteinander dazulernt. Aber wenn die Finanzierung der Vorhaltekosten, die positiv bewertet wird, jetzt angesprochen wird, müssen wir anerkennen, dass sich folgende Fragen stellen: Warum kommt sie erst in zwei bis drei Jahren? Warum werden die 6 Milliarden Euro, die angesprochen wurden, nicht vollumfänglich ausgezahlt? Und warum werden regionale Belange nicht berücksichtigt?
Deswegen bin ich sehr froh, dass unser Minister in Bayern, Klaus Holetschek, eben nicht nur für Bayern Politik macht, sondern für ganz Deutschland.
– Doch tatsächlich.
– Nein, bei aller Liebe: Jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen kann dankbar sein, dass der bayerische Minister – in Bayern gibt es eine große Anzahl an kommunalen Häusern – darauf hinweist, dass die freigemeinnützigen Träger in Nordrhein-Westfalen an der Wand stehen.
Die können sich nämlich nicht die Gelder über die Kreisumlage holen. Das sind Häuser, die eine hohe Qualität haben und die auch gut sind, und die drohen einfach ins Leere zu laufen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Sie können das alles abtun, wie beim Heizungsgesetz. Sie können alles abtun. Sie werden nach der Sommerpause Demonstrationen erleben – ja, was denn sonst?
Wie sollen sich denn die Menschen, die im Gesundheitswesen und in den Krankenhäusern arbeiten, überhaupt noch wehren können, wenn Ihre einzige Antwort ist: „Das passt schon; Karl Lauterbach macht das schon“?
Das ist absolut unzureichend.
Deswegen sage ich Ihnen ganz klar: Auch hier ist die Verunsicherung im Land wahnsinnig groß, und es ist Ihre Aufgabe, diese Verunsicherung zu nehmen. Es ist nicht die Aufgabe der Opposition. Sie sind an der Regierung. Tun Sie Ihre Arbeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der Linken! In Ihrem hier vorliegenden Antrag schlagen Sie vor, sämtliche Defizite aller Krankenhausträger bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Krankenhausreform per Vorschaltgesetz auszugleichen. Selten oder nie sei die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser so schlecht gewesen wie derzeit, heißt es in Ihrem Antrag. Es dürften nicht unkontrolliert Versorgungsstrukturen im Krankenhaus wegbrechen, so Ihre zentrale Forderung.
Dem kann ich grundsätzlich etwas abgewinnen, keine Frage; denn, ja, als Mediziner und Gesundheitspolitiker ist mir sehr bewusst, dass sich die Krankenhauslandschaft in einer schwierigen Lage befindet. Eine massive Ökonomisierung durch eine Überbetonung von Fallpauschalen, zunehmende Bürokratie und der Fachkräftemangel setzen ihr übrigens nicht erst seit gestern massiv zu. Sie durchlebt ferner eine Krise nach der anderen. Dazu ist zum einen die Coronapandemie zu erwähnen, die das Krankenhaussystem und das ‑personal massiv belastet hat. Ihr folgen aktuell die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mit stark steigenden Preisen für die Krankenhäuser, insbesondere für Energie, Lebensmittel und Medizinprodukte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Seriosität, aber insbesondere Nachhaltigkeit sind zwei unverzichtbare Werte im politischen Kontext. Vor einer Umsetzung der hier gestellten Forderung, sämtliche Defizite aller Krankenhausträger zu beseitigen, sollte daher zunächst die Frage der Gegenfinanzierung geklärt sein. Hierzu schlagen Sie in Ihrem Antrag vor, entsprechende Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu entnehmen und diese dann – lapidar – über Bundesmittel zu erstatten. Bei angespannter Haushaltslage werden Sie allerdings an keiner einzigen Stelle konkret.
Und nicht nur das: Sie unterlassen es geflissentlich, auf den zur Refinanzierung von Kostensteigerungen zur Verfügung stehenden Mechanismus zwischen den Selbstverwaltungspartnern hinzuweisen. Schließlich werden im Rahmen der Krankenhausfinanzierung Kostensteigerungen regelmäßig bei der Verhandlung der Landesbasisfallwerte sowie der Krankenhausbudgets berücksichtigt. Liebe Linke, uns ist doch allen bewusst, dass im bestehenden Mechanismus der Selbstverwaltung derlei Kostensteigerungen systembedingt mit einem Zeitverzug verbunden sind.
Nein. – Man könnte doch beispielsweise hier oder auch bei der Beschleunigung von Pflegebudgetverhandlungen ansetzen. Das wäre nicht nur lösungsorientiert, sondern sicherlich auch nachhaltig. Ein von Ihnen allerdings propagiertes Vorschaltgesetz nach dem Gießkannenprinzip, unabhängig von der Bedarfsplanung, wäre es mitnichten.
Auch und gerade vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern auch die Einrichtung eines bedarfsorientierten Transformationsfonds diskutiert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fortschrittskoalition wirkt den gestiegenen Energiekosten bereits jetzt – es ist also nicht so, als ob wir nichts täten – durch die Energiepreisbremsen entgegen. In Ergänzung hierzu wurde für die Krankenhäuser nach § 26f des Krankenhausgesetzes ein Härtefallfonds zum Ausgleich der stark gestiegenen Energiekosten etabliert.
Die Krankenhäuser erhalten hieraus Erstattungen aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds von bis zu 6 Milliarden Euro
– Herr Kollege Gürpinar, 6 000 Millionen Euro, nur dass wir uns da auch verstehen, zum Ausgleich gestiegener Energiekosten!
Von diesem Betrag haben die Krankenhäuser bereits 1,5 Milliarden Euro zum pauschalen Ausgleich von Energiekostensteigerungen erhalten. Erst jüngst haben wir uns darauf verständigt, weitere 2,5 Milliarden Euro ebenfalls für diesen Zweck pauschal an die Krankenhäuser auszuzahlen. Außerdem werden die Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 circa 800 Millionen Euro zum Ausgleich gestiegener Energiekosten erhalten.
An dieser Stelle sei mir erlaubt, Ihnen, sehr geehrter Herr Staatssekretär, und Ihrem Haus für die notwendige Mittelanpassung zu danken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht nur Inflationsdruck, sondern auch jahrelange fehlende Investitionsförderung seitens der Länder und wirtschaftlicher Druck durch die Fallpauschalenüberbetonung treiben unsere Krankenhäuser in wirtschaftliche Not, sodass viele von ihnen Abteilungen wie beispielsweise Pädiatrien und Geburtshilfen schließen oder sogar Insolvenz anmelden müssen. Nach Jahren des Stillstands und verpasster Möglichkeiten will diese Fortschrittskoalition dieser Entwicklung entschieden entgegentreten.
Sie stabilisiert aktuell nicht nur die Pädiatrien und Geburtshilfen mit jeweils einer halben Milliarde Euro pro Jahr, nein, sie nimmt darüber hinaus in gemeinsamer Verantwortung mit den Ländern auch die tiefgreifendste Krankenhausreform seit über 20 Jahren in Angriff.
Mit der Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung um erlösunabhängige Vorhaltepauschalen nach medizinisch-fachlichen Leistungsgruppen wagen wir nicht nur mehr Fortschritt, sondern sorgen ausdrücklich dafür, dass es zu mehr Qualität und mehr Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus kommen wird, weil – und das betone ich hier – für uns im Gesundheitswesen der Mensch und nicht der Markt im Mittelpunkt zu stehen hat.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich begrüße es zunächst mal, dass uns Ihr Antrag von den Linken die Gelegenheit gibt, über die Situation der Krankenhäuser zu diskutieren.
Ich will zunächst aber auf Sie eingehen, Frau Stöcker; denn Sie haben den Minister hier ganz offensichtlich falsch verstanden und falsch zitiert. Niemand – weder der Minister noch jemand in der Ampel – will einen kalten Strukturwandel.
Wir wollen alle bedarfsnotwendigen Krankenhäuser dieses Landes erhalten,
und wir tragen mit unserer Reform, auf die ich gleich noch eingehen werde, der Tatsache Rechnung, dass wir einen Fachkräftemangel haben und dass wir eine effiziente Versorgung der Bevölkerung sicherstellen müssen.
Lassen Sie mich aber zunächst fortfahren mit der Situation der Krankenhäuser. Ja, die ist schlecht. Die wirtschaftliche Lage des ganz überwiegenden Teils der deutschen Krankenhäuser ist negativ. Die Schätzungen sagen: 60 bis 70 Prozent der deutschen Kliniken werden 2023 rote Zahlen schreiben, und das trifft die kleinen Kliniken genauso wie die Universitätskliniken und andere Maximalversorger.
Wir alle teilen also die Sorge um die Situation der Krankenhäuser.
Was sind die Ursachen dieser schlechten Lage? Sie nennen in Ihrem Antrag den Fachkräftemangel. Das ist richtig; viele Betten sind vor allem aufgrund von Pflegepersonalmangel nicht belegbar. Viele Pflegekräfte haben in den letzten Jahren den Krankenhäusern aufgrund sehr schlechter Arbeitsbedingungen den Rücken gekehrt.
In vielen Gesprächen haben mir Pflegekräfte geschildert, wie erschöpft und ausgebrannt sie sind.
Wir haben als Ampel dazu bereits im letzten Herbst eine ganz wichtige Maßnahme ergriffen, nämlich die Einführung eines Instruments der Pflegebedarfsmessung, die PPR 2.0. Wir legen damit Standards fest für eine gute pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten und für bessere Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern.
Diese werden mittelfristig die Pflegekräfte wieder zurückbringen in die deutschen Krankenhäuser. Die alte Rezeptur aus der GroKo-Zeit, die Untergrenzenregelungen, hat nun wirklich nicht gewirkt.
Sie nennen als wichtigste Ursache der schwierigen Situation inflationsbedingte Kostensteigerungen, und das ist durchaus richtig. Nur erwähnen Sie nicht – und Christos Pantazis hat es bereits angesprochen –, dass wir den Krankenhäusern bereits bis zu 6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt haben.
Und wir haben gerade noch mal nachgesteuert – auch das wurde schon erwähnt –: Wir stellen nochmals 2,5 Milliarden Euro über den Topf des Inflationsausgleichs zur Verfügung. Das ist wirklich nicht wenig in unseren Zeiten knapper Kassen überall
und darf nicht einfach, so wie von Ihnen, unter den Teppich gekehrt werden.
Ja, bitte. Gerne. Natürlich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, herzlichen Dank auch, dass Sie meine Zwischenbemerkung zulassen. Natürlich ist uns bekannt, welche Ausgleichsprogramme bzw. Unterstützungsprogramme die Bundesregierung in der letzten Zeit für die Krankenhäuser aufgelegt hat; nur hat ja jedes dieser Programme den Schönheitsfehler, dass es genau das tut, was der Kollege Pantazis uns vorgeworfen hat, nämlich mit der Gießkanne an alle Krankenhäuser auszuschütten,
unabhängig davon, ob sie vielleicht sogar Gewinne machen und die dann an Aktionärinnen und Aktionäre abführen. Von daher ist doch unser Vorschlag viel gezielter: Wenn es wirklich darum gehen soll, einen kalten Strukturwandel – was also heißt: ein ungesteuertes massenhaftes Krankenhaussterben ohne politische demokratische Steuerung – zu verhindern, dann muss man doch jetzt, bevor die große Krankenhausreform kommt, zunächst mal den Bestand sichern, damit man dann entscheiden kann, welches Krankenhaus gebraucht wird,
welches ausgebaut werden muss und welche Leistungen es erbringen soll.
Vielen Dank, Frau Kollegin Vogler, für die Möglichkeit, darauf noch einmal differenziert einzugehen. Zunächst einmal ist das ja kein Streubüchsenansatz. Wir gleichen Heizkosten und Strommehrkosten aus mit einem Teil dieser 6 Milliarden Euro, und wir gleichen Inflation aus, die nun wirklich eine wichtige Rolle spielt. Ihr Vorschlag jedoch ist ein echter Streubüchsenvorschlag.
Ich werde auch nachher noch mal darauf eingehen. Sie müssen ja im Grunde Bauchschmerzen gehabt haben bei Ihrem Vorschlag, weil Sie ganz trägerunabhängig über alle Kliniken die Defizite ganz pauschal ausgleichen wollen.
Das ist doch kein sinnvoller Ansatz, um mit Steuergeldern und Versichertengeldern umzugehen.
Eine Ursache – ich werde dann weitermachen mit meiner Rede – nennen Sie nicht: Das ist der Fallzahlenrückgang im Vergleich zu 2019, der auch nach Corona weiter anhält. Da ist es offensichtlich so, dass sich viele Patientinnen und Patienten und Zuweiser neue Versorgungswege gesucht haben. Das ist im Wesentlichen auch gut so; denn in Deutschland werden im Moment viel zu viele Leistungen stationär erbracht. Wir helfen den Kliniken jetzt bei ihrer Umstellung auch im Hinblick auf mehr ambulante Leistungen.
Die Therapie – ich habe es gerade schon gesagt –, die Sie von der Linken dem Patienten Krankenhaus verordnen, ist keine wirklich geeignete Medizin. Auf Ihrem Rezept steht ganz einfach „Defizitausgleich“. Damit machen Sie es sich wirklich zu einfach. Sie geben keinerlei Anhaltszahlen, um wie viel Geld es sich dabei handeln wird und wie Sie es finanzieren wollen.
Und dass Sie bei Ihrem Gießkannenvorschlag allen Kliniken, unabhängig von der Trägerschaft, helfen wollen, müsste doch gerade Ihnen selber erhebliche Bauchschmerzen machen.
Das Menetekel, das Sie an die Wand malen, das da lautet: „Unterversorgung der Menschen in unserem Land“, ist bei aller aktuellen Not nicht angemessen. Die Versorgung in unserem Land steht für uns als Ampel im Mittelpunkt und bleibt auch weiterhin gesichert.
Manche Therapien in der Medizin wirken erst nach einiger Zeit. Unsere Haupttherapie für die Kliniken ist die große Krankenhausreform, an der wir derzeit ganz intensiv zusammen mit den Ländern arbeiten. Es ist gut, dass Sie die Notwendigkeit zu dieser Reform auch sehen. Sie beinhaltet eine qualitätsorientierte Planung nach Leistungsgruppen anstelle von Betten und eine Vorhaltevergütung, die an die Leistungsgruppen anknüpft. Wir stellen damit die Qualität der Versorgung in den Mittelpunkt, und wir bauen auf mehr sektorübergreifende Versorgungsansätze.
In schwierigen Zeiten wie den unseren mit Fallzahlrückgängen erweist sich ein bloß auf Fallpauschalen beruhendes Finanzierungssystem als fatal. Wir brauchen jetzt ganz dringend eine fallzahlunabhängige Finanzierung der Vorhaltekosten,
um die Kliniken endlich aus dem ökonomischen Hamsterrad zu holen.
Diese Reform ist überfällig. Sie hätte schon in den vorausgegangenen Legislaturperioden dringend angepackt werden müssen.
Das jetzige Finanzierungssystem setzt erhebliche Fehlanreize dazu, immer mehr Patienten in die Betten zu holen und möglichst lukrative Behandlungen durchzuführen.
Das war ein teures und es war ein ineffizientes System,
und es ist höchste Zeit, es tiefgreifend zu reformieren
und damit auch die finanzielle Situation der bedarfsnotwendigen Kliniken – ich betone das: der bedarfsnotwendigen Kliniken – zu stabilisieren.
Was die aktuelle Not der Kliniken betrifft, werden wir als Ampelregierung die Situation der Krankenhäuser ganz genau im Auge behalten; und das werden die Länder auch tun. Eine kalte Strukturbereinigung, wie Sie es befürchten, wird es trotz der schwierigen Lage nicht geben.
Wir stehen mit den Ländern im Rahmen der Krankenhausreform aktuell in einem sehr engen und, wie ich es empfinde, sehr produktiven Austausch.
Das gibt uns in ganz besonderem Maße jetzt die Gelegenheit, am Ende gemeinsam Lösungen zu finden. Nur werden diese Lösungen sicherlich ganz anders aussehen, als Sie es von der Linken gerade vorschlagen.
Die Krankenhäuser sind ein ganz wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. Bund und Länder gemeinsam werden die Krankenhäuser nicht im Regen stehen lassen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es geht weiter in der Debatte mit Kay-Uwe Ziegler für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir doch mal zu einer sachlichen Debatte zurück; denn die, glaube ich, haben die Bürgerinnen und Bürger hier in diesem Lande verdient.
Ja, wir stehen in der stationären Versorgung vor großen Herausforderungen; diese hat ja die Vorgängerregierungen jahrelang vernachlässigt. Das ist nun mal unser Problem. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass jetzt viele Krankenhäuser in einer wirtschaftlichen Notlage sind; und das sind sie ja auch.
Was mir immer viel zu kurz kommt, ist, dass die Länder – das müssen wir immer wieder betonen – jahrzehntelang ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Auf diesen Punkt müssen wir immer wieder hinweisen, meine Damen und Herren.
Denn die Kliniken stehen dadurch nicht nur vor einem wahnsinnigen Investitionsstau, sondern sind auch noch mit dem Fachkräftemangel konfrontiert, und das macht eine zukunftsfähige Versorgung in vielen Häusern unmöglich.
Gleichzeitig leisten wir uns in Deutschland im internationalen Vergleich aber auch überdurchschnittlich viele Kliniken und Krankenhausbetten und vor allen Dingen auch stationäre Fallzahlen. Diese Entwicklung ist problematisch und auch ein Widerspruch in sich. Denn zum einen erbringen viele Kliniken Leistungen, für die sie gar nicht ausreichend spezialisiert sind und auch nicht personell ausgestattet sind; zum anderen werden zu viele Behandlungen – das wollen wir auch angehen – stationär erbracht, obwohl sie genauso gut ambulant erbracht werden können. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es viele Länder besser machen als wir.
– Danke. – Im Ergebnis sind unsere Patienten jedenfalls keineswegs gesünder oder besser versorgt.
Die jetzige Krankenhauslandschaft hat zu einer sehr unterschiedlichen Versorgungsqualität geführt. Die Statistiken zeigen – das ist keine Petitesse, Herr Kollege –: Die Qualität steigt natürlich, wenn Patienten, gerade krebserkrankte Patienten, in spezialisierten Einrichtungen versorgt werden. Und da wollen wir auch hin.
Unter dem Strich haben wir eine sehr teure, aber oftmals ineffiziente Versorgung. Damit laufen wir derzeit – das wurde schon gesagt – mit Ansage in einen kalten Strukturwandel und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben. Und, Frau Kollegin Stöcker, mit unserem Krankenhausgesetz wollen wir ja gerade das verändern. Deswegen arbeiten wir in der Koalition intensiv an dieser Krankenhausstrukturreform, weil wir doch gerade das ändern wollen.
Daran haben zum Beispiel Sie sich als Vorgängerregierungsfraktion mit Herrn Spahn als damaligem Gesundheitsminister nicht gewagt.
Die Linke präsentiert leider nur kleine halbgare Lösungen für die großen Herausforderungen des Systems, wenn überhaupt.
Es macht keinen Sinn, was Sie hier vorschlagen: noch mehr Geld per Gießkanne – es wurde schon gesagt – in das System zu schütten.
Die Augen vor den strukturellen Problemen zu verschließen, das wird uns doch nicht weiterbringen. Weiter bringt uns nur die Krankenhausstrukturreform, die wir hier auf den Weg bringen. Wir als Ampel packen die Probleme an und arbeiten an echten Verbesserungen der Krankenversorgung.
Natürlich erreichen wir das nicht sofort, aber es wird nachhaltig werden, meine Damen und Herren. Deswegen erteilen wir Ihrem Antrag eine Absage.
Unser Ziel als Koalition ist es, dass jeder Patient unabhängig von seinem Wohnort, seiner eigenen Gesundheitskompetenz oder finanziellen Möglichkeiten flächendeckenden Zugang zu ausgezeichneter stationärer Versorgung erhält. Dafür steht für uns Qualität statt Quantität im Fokus. Wir wollen die Krankenhäuser durch die Einteilung in Versorgungsstufen zu mehr Transparenz verpflichten. Was ganz wichtig ist: Wir wollen weg vom DRG-System – das wollen doch eigentlich alle –,
hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Dafür ergänzen wir die Vergütung um Vorhaltepauschalen. Und das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren.
Gleichzeitig koppeln wir die Finanzierung an Qualitätskriterien. Damit folgt das Geld der qualitativ hochwertigen Leistung. Damit sind Krankenhäuser eben nicht mehr darauf angewiesen, auf die Menge zu setzen; das ist ein echter Fortschritt. Durch das Bündeln von Personal an gut ausgestatteten Kliniken profitieren gerade die Patientinnen und Patienten von einer hohen Behandlungsqualität. Und wir schaffen eine konsequente Ambulantisierung, was uns auch sehr wichtig ist.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, seit Februar ringen wir mit den Ländern um diese wichtige Reform. Trotz Differenzen befinden wir uns auf einem guten Weg. Uns alle eint – ich hoffe, auch hier in diesem Hause – das gemeinsame Ziel der Versorgungssicherheit und der hohen Versorgungsqualität. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nochmals an die Länder appellieren, ihre regionalen Wahlkämpfe nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten auszutragen.
– Genau, daran habe ich auch gedacht. – Wir sind den Ländern schon in vielen Punkten entgegengekommen, aus meiner Sicht sogar bei zu vielen Punkten.
Nun sind die Länder am Zug bei der Umsetzung. Wir hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren – im Sinne unserer Patientinnen und Patienten und einer guten Krankenhausversorgung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Liebe Gäste auf den Besuchertribünen! Vielen Dank für Ihren Antrag mit dem Titel „Keine Krankenhausschließungen aus wirtschaftlichen Gründen – Defizitausgleich als Vorschaltgesetz vor Krankenhausreform“. Er unterscheidet sich vom Duktus her deutlich von anderen Oppositionsanträgen, zu denen ich bisher hier reden durfte, weil erkennbar ist, dass Sie sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen und an einer Lösung für ein schwieriges Problem in unseren Krankenhäusern interessiert sind.
Insofern: Vielen Dank für diese sachliche Oppositionsarbeit, die ich mit Blick auf andere Oppositionsparteien doch gelegentlich vermisse!
Das gilt gerade nach den Debattenbeiträgen von heute Vormittag und – ich muss es leider sagen – auch nach dem, was Sie, Herr Ziegler, für die AfD eben gerade vorgetragen haben. Ich will nur mal eins richtigstellen – das ist jetzt auch an die CDU/CSU gerichtet –: Der Kollege Karl Lauterbach war stellvertretender Fraktionsvorsitzender und zuständig für den Bereich der Gesundheitspolitik in der SPD-Fraktion. Der ist nicht abgehalftert oder sonst was, sondern das ist einer der wenigen Politiker – das will ich mal so deutlich sagen –, die dazulernen,
die auch bereit sind, zu reflektieren, wenn sie mit einer Entscheidung in einem bestimmten Punkt womöglich überzogen haben. Er sieht nach wie vor die Notwendigkeit, bei den DRGs zu bleiben, sagt aber auch: Wir müssen sie ergänzen, wir müssen sie umstellen. Wir müssen zu einer Finanzierung der Krankenhäuser kommen, die die Krankenhäuser sichert. – Das ist aller Ehren wert, und er hat da unsere volle Unterstützung.
Sie wissen vielleicht, dass ich aufgrund meines kommunalen Mandats im Aufsichtsrat des Celler Krankenhauses bin und deshalb auch regelmäßig von der Praxis über die Gefährdung der Krankenhäuser und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, vor denen die Krankenhäuser stehen, unterrichtet werde. Ich kriege das hautnah mit. Und ja, wir stehen da vor einer erheblichen wirtschaftlichen Herausforderung. Aber weil wir das sehen und auch dabei sind, eine Gesamtkonzeption für unsere Krankenhauslandschaft mit den Ländern gemeinsam zu organisieren, kann man doch nicht hingehen und mal eben schnell sagen: Lieber Bundesfinanzminister, gib einfach noch mal so viel Geld, wie du nur hast – und zwar mit der Gießkanne oder was auch immer; vorhin hieß es „Schrotflinte“ –, in alle Krankenhäuser, die Defizite machen.
Ich glaube nicht, dass das in irgendeiner Art und Weise den Problemen gerecht wird.
Wo kommen denn die Probleme her?
Es ist vorhin von Christos Pantazis, von Herrn Grau und von anderen sehr richtig dargestellt worden: Es sind keine Probleme, die sich sozusagen über Nacht oder aus wirtschaftlichen Gründen entwickelt haben. Wir haben die Coronapandemie mit ihren Folgen, wir haben den Krieg gegen die Ukraine mit den daraus resultierenden Folgen, und wir haben – das ist auch von der CDU eben gerade sehr richtig gesagt worden – eine mangelhafte Finanzierung der Investitionen durch die Länder. Da muss man auch sagen: Weil das nicht allein eine Bundesangelegenheit ist, müssen die Länder und der Bund gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Und das tun sie im Moment.
Warten wir doch mal ab, was am Montag oder auch danach tatsächlich mit den Ländern gemeinsam vereinbart werden kann. Denn eines ist sicher – darauf hat Professor Grau hingewiesen –: Wir werden die Krankenhäuser nicht im Regen stehen lassen. Wir werden einer kalten Strukturveränderung bei unseren Krankenhäusern widersprechen; wir werden dagegen angehen.
Von daher, meine Damen und Herren: Bleiben wir etwas gelassener. Machen wir nicht heute schon das Fass auf, das wir erst aufmachen müssen, wenn wir wissen, wie die Einigung, die zustande kommt, am Ende des Tages aussieht. Von daher freue ich mich auf die Diskussion, die wir dann im Ausschuss führen werden, ich freue mich auf die Anhörung, die wir haben werden, und ich freue mich auf die Ergebnisse, die wir gemeinsam, Bund und Länder, –
– am Montag organisieren werden.
Vielen Dank, meine Damen und Herren. Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich diese Tage viele der Kommentare von Ihnen höre, werte Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, zu erneuerbarer Wärme, zu fairer Wärme, dann habe ich den Eindruck, Sie haben schon völlig vergessen, über was wir im letzten Winter und im letzten Herbst hier diskutiert haben. Sie erinnern sich anscheinend schon jetzt nicht mehr daran, wie nahe wir an der Gasmangellage waren, wie teuer, wie unbezahlbar fossiles Gas war und wie sehr wir hier gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht haben, unsere Abhängigkeit von fossilem Gas zu reduzieren. Das bleibt weiter ein zentrales Anliegen; denn die Krise ist nicht vorbei, nur weil Sommer ist und draußen vielleicht 30 Grad herrschen.
Es ist unsere Verantwortung, jetzt Wege zu finden, um uns Stück für Stück aus dieser gefährlichen, aus dieser teuren Abhängigkeit vom fossilen Gas, von den Fossilen zu befreien, und auch dafür ist dieses Gesetz heute. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir heute in zweiter und dritter Lesung das Energieeffizienzgesetz beraten können. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein.
Dieses Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass Unternehmen künftig durch Energiemanagementsysteme einen guten Überblick haben über die Möglichkeiten, Energie und oft gleichzeitig Geld zu sparen. Dieses Gesetz sieht zum Beispiel vor, dass Abwärme verstärkt genutzt wird, Abwärme, die natürlich die kostengünstigste, die umweltfreundlichste Art ist. Wenn man Wärme braucht und sie woanders einfach schon da ist, man sie also gar nicht mehr erzeugen muss, dann kann man diese Wärme einfach nutzen. Natürlich ist das eine sehr, sehr gute Idee.
Dieses Gesetz bringt zum Beispiel auch die Unternehmen, bei denen Wärme anfällt, die die Unternehmen selbst gar nicht verwerten können, und diejenigen, die genau diese Wärme brauchen können, über das Abwärmeregister zusammen. So finden sich die verschiedenen Partner. So entstehen neue Geschäftsmodelle. So wird Geld gespart, und so wird Gas gespart.
Dieses Energieeffizienzgesetz macht zum Beispiel auch Rechenzentren effizienter. Hier haben wir im parlamentarischen Verfahren sogar noch mal nachgelegt, sodass neue Rechenzentren künftig die viel effizientere Wasserkühlung einsetzen werden und nicht die ineffiziente Luftkühlung; auch das ist ein entscheidender Schritt nach vorne.
Wir haben mit diesem Gesetz ein klares Ziel beim Energieverbrauch, eine klare Zielmarke, die uns den Weg weist und die natürlich klar im Einklang mit unserer Gesamtplanung steht; ja, das passt zusammen. Wie viel an Erneuerbaren können wir in welchem Tempo zubauen? Wie entwickelt sich der Energieverbrauch? Selbstverständlich ist an der Stelle eingeplant, dass sich neue Unternehmen ansiedeln, selbstverständlich ist an der Stelle eingeplant, dass es Elektrifizierung gibt, selbstverständlich ist das in einem Gesamtkonzept gerechnet. Aber offensichtlich gab es hier immer wieder Menschen, die das in Zweifel gezogen haben, und auch deshalb haben wir es noch mal klargestellt.
Es gibt natürlich keine Verbrauchsobergrenze für Unternehmen oder Menschen; das war nie angedacht. Wenn jemand so etwas behauptet hat, dann war das bestenfalls Unverständnis, schlimmstenfalls üble Nachrede. Dass wir als gesamtes Land ein Ziel haben, einen Plan haben, das ist oft eingefordert worden, und das wird an dieser Stelle eingelöst.
Ein weiteres Missverständnis, dass ab und zu aufkommt, ist, dass gewisse Dinge für uns Grüne immer absolut fix und in Stein gemeißelt sind; selbst bei unerwarteten und außergewöhnlichen Ereignissen würden wir an allem festhalten. Nein, selbstverständlich nicht; und auch das ist im Gesetz noch mal klargestellt.
Dieses Gesetz – ich habe es schon gesagt – macht uns unabhängiger vom Gas. Es ist aber auch ein großer Standortvorteil. Denn natürlich gilt es, die Industrien zu stärken, die Wirtschaftszweige zu stärken, bei denen Wachstum da ist, die Zukunftsmärkte zu stärken, und genau das ist die Energieeffizienzbranche. Auch das ist ein weiteres Ziel dieses Gesetzes, diese Zukunftsbranche zu stärken. Ich freue mich, dass wir ein Stück Planungssicherheit geben können.
Ich sage es ganz offen: Ja, wir Grüne hätten gerne noch mehr gehabt an der Stelle. Ja, wir hätten gerne noch konkretere, an manchen Stellen weiter gehende Regelungen gehabt, um das Thema Energieeffizienz noch stärker nach vorne zu bringen. Ja, wir haben in der Ampel einen Kompromiss gefunden. Wir haben bei diesem Gesetz konstruktiv zusammengearbeitet, und wir haben ein Gesetz gemacht, das für uns alle drei nach vorne weist. Ich glaube, das ist die richtige Art, mit diesem Thema umzugehen.
Ich will trotzdem noch einmal anfügen – auch mit Blick auf die weiteren Debatten, die wir bei diesem ganzen großen Komplex haben werden –: Ich glaube, wir brauchen dringend Ernsthaftigkeit, Ernsthaftigkeit in der Frage der Energieversorgung von morgen. Man kann sich nicht an einem Tag beschweren, dass Gas teuer ist, am nächsten Tag sagen: „Ach nee, das LNG-Terminal gefällt mir nicht“, am übernächsten Tag: „Ach nee, das mit dem Windrad will ich auch nicht“ und „Vor allem beim Effizienzgesetz habe ich Bedenken“.
Ich spreche Sie an, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union. Ich habe in den letzten Monaten diese Ernsthaftigkeit vermisst, dass Sie mit uns um Lösungen ringen, dass Sie mit konkreten Vorschlägen kommen, wie wir diese Frage lösen können; denn sie löst sich nicht von selber.
Sie löst sich nicht durch Schimpfen, und sie löst sich nicht durch Nörgeln. Sie löst sich auch nicht dadurch, dass Sie, wie in Ihrem Entschließungsantrag, einfach vorschlagen, wir sollten EU-Recht brechen. Sie schreiben, wir sollten keine absoluten Einsparvorgaben machen, aber Sie oder zumindest Ihre Fachpolitiker müssten doch eigentlich wissen, dass das nicht mit EU-Recht im Einklang ist. Von daher: Nein, auch das ist keine Lösung, wie wir konstruktiv in die Zukunft kommen.
Ich denke, uns allen ist klar: Die Ebenen müssen zusammenarbeiten, und wir müssen von den Fakten ausgehen. Und ja, es sind schwierige Entscheidungen, die anstehen. Ja, die Welt bleibt nicht einfach, wie sie ist, indem man nichts tut, indem man nörgelt. Ja, wir müssen handeln, wir müssen Verantwortung für die Energieversorgung der Zukunft übernehmen, für mehr Unabhängigkeit von Despoten, von klimazerstörenden, aber auch von preistreibenden fossilen Energien. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt. Ich freue mich sehr, dass wir das Gesetz heute abschließend beraten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Nestle, eines muss ich Ihnen schon zurückspielen: Sie können uns nicht die Schuld geben, wenn Sie schlampige und schlechte Gesetze machen. Das geht auf Ihr Konto, meine Damen und Herren.
Auch sind wir nicht schuld, wenn die Ampel in diesem Fall EU-Regelungen übererfüllt.
Natürlich ist Energieeffizienz wichtig – das ist überhaupt keine Frage –, aber es ist doch so: Jedes Unternehmen hat ein Eigeninteresse daran, möglichst effizient, auch energieeffizient zu wirtschaften. Die Energieproduktivität unserer Volkswirtschaft stieg zwischen 2008 und 2020 übrigens um 30 Prozent – und zwar ohne Gesetz – durch Anreize und durch Förderungen. Und da sind wir bei einem entscheidenden Punkt: Effizienz bedeutet eben nicht nur das Einsparen von Energie, es bedeutet den wirtschaftlichen Einsatz von Energie. Es geht um eine Kosten-Nutzen-Rechnung, um die Input-Output-Relation; das ist in der Politik nicht immer klar, aber so ist das in einer Marktwirtschaft. Ihr Vorschlag basiert hingegen auf Planwirtschaft, meine Damen und Herren.
Das ist der erste große Fehler in Ihrem Gesetz, dass Sie Einsparziele festlegen, ohne letztlich die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das heißt, die Ziele werden auch erreicht, wenn die Produktion stillgelegt wird.
Continental ist ein Beispiel dafür – es ist heute wieder Thema –, dass Produktion aus Deutschland verschwindet. Das ist doch das Gegenteil von Effizienz, meine Damen und Herren, wenn es gegen den Standort Deutschland geht.
Es geht vielmehr darum, das Richtige auch richtig zu machen. Wir sollten mehr Anreize für Energieeffizienz setzen, belohnen statt bestrafen. Die Einführung einer Superabschreibung für Klimaschutz, für Effizienzmaßnahmen wäre eine solche Maßnahme, die wir auch in unserem Entschließungsantrag fordern und die Sie eigentlich in Ihrem Koalitionsvertrag stehen hatten.
Stattdessen wird neue Bürokratie geschaffen, die auch den Mittelstand betrifft, für Dinge, die teilweise sowieso gemacht werden würden. Die Auditierung, aber auch die entsprechende Dokumentation sorgen für viel Verdruss und viel Bürokratie. Sie haben den Kreis der betroffenen Unternehmen nach der Expertenanhörung sogar noch ausgedehnt. Das passt doch überhaupt nicht in das Bild der aktuellen Zeit, meine Damen und Herren.
Den Rechenzentren werden nach wie vor Hürden auferlegt, die vielfach einfach nicht passen. Glauben Sie denn im Ernst, dass hier überhaupt noch Rechenzentren errichtet werden, die dann wassergekühlt werden? Aber es müssen ja erst mal neue Rechenzentren entstehen.
Daran haben wir erhebliche Zweifel. Wir brauchen aber Rechenzentren sowohl für die Digitalisierung als auch für die Energiewende, meine Damen und Herren.
Letzten Endes ist das Gesetz vom Ansatz her falsch aufgesetzt. Es ist bürokratisch. Es geht deutlich über die EU-Richtlinie hinaus, und es verhindert Entwicklungen in die Zukunft. Deshalb lehnen wir es ab.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause. Es hieß ja mal: Schwimmen Sie nicht zu weit hinaus. – Ich wünsche uns eher, dass Sie sich ein bisschen abkühlen, aber trotzdem nicht absaufen.
In dem Sinne: Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Mesarosch, dass Sie Rechenzentren mit Heizungen verwechseln, ist eigentlich das Kennzeichen Ihrer gesamten Politik,
die oftmals am Thema vorbeigeht.
Jetzt sollen wir in Deutschland den Energieverbrauch senken – bis 2045 um 45 Prozent gegenüber 2008, also fast halbieren. Wir sind aber jetzt schon eines der energieeffizientesten Länder, und die Möglichkeiten für Energieeffizienz sind quasi ausgeschöpft. Die Grenzkosten der Vermeidung steigen exponentiell. Diese weiteren, ausufernden Kosten staatlich zu verordnen, ist irrwitzig, meine Damen und Herren.
Es zeugt von einem falschen Menschenbild, was die Ampel dort zeichnet: Man müsse die Unternehmen an die Hand nehmen, weil sie das sonst nicht machen würden. – Völliger Quatsch! Die Unternehmen sind schon dabei, es selbst zu machen. Dazu braucht es diese staatliche Lenkung nicht, meine Damen und Herren.
Das Kriterium des Gesetzes ist auch nicht die Energieeffizienz, also nicht der Energieverbrauch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt. Nein, es wird nur die absolute Größe betrachtet. Das zeigt, dass die links-grüne Ampel nicht die Effizienz steigern möchte; es geht ihr um direkte Energieeinsparung, die mit der Senkung der Produktion, mit Deindustrialisierung verbunden ist, und das ist irrwitzig, meine Damen und Herren.
Aber für irrwitzige Politik ist die Ampel ja bekannt. Sie will also mit deutscher CO2-Einsparung den weltweiten Temperaturverlauf beeinflussen oder mit Stromverknappung und Ausstieg aus der Kernenergie dann die Strompreise senken oder mit Windmühlen unsere Industrie versorgen.
Nun sollen also Energie- und Stromverknappung Wohlstand und Arbeitsplätze sichern. Das Gegenteil ist natürlich der Fall. Und auch hier erweist sich wieder, wie weltfremd, wie sehr am Thema vorbei diese Politik ist, meine Damen und Herren.
Mit diesem Gesetz erwartet die Deutsche Industrie- und Handelskammer eine um 350 Milliarden Euro oder 10 Prozent verringerte Wirtschaftsleistung. Wenn der Energiehahn durch die Ampel weiter abgedreht wird, dann wird dieses Land in einen Agrarstaat zurückverwandelt, in ein rot-grünes Bullerbü sozusagen.
Und wie sich ein Kinderbuchautor das so vorstellt – Zitat Habeck –: Wir gehen halt „voll ins Risiko, vielleicht gelingt es ja auch“. Nein, meine Damen und Herren, es wird nicht gelingen.
Neben dieser kindlichen Idiotie, dass Energieeffizienz per Zielvorgabe erreicht werden könnte, haben wir es hier eben mit einer weiteren Abkehr von der Marktwirtschaft zu tun; denn um Energieeffizienz, wie gesagt, kümmern sich die Unternehmen selbst, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der ohnehin schon hohen Energiekosten.
Aber nun wollen also die links-grünen Religionswächter der Energiewende die Unternehmen zur Senkung des Energieverbrauchs anhalten, ja, zwingen: mit Bürokratie, mit Verboten, mit Kosten. Wie gesagt, dabei machen es die Unternehmen ja schon selber. Die Folgen aus dem, was hier vorliegt, werden Abwanderung und Deindustrialisierung sein, die leider schon eingesetzt haben,
und das wird sich leider noch verstärken.
Wir haben es auch mit Milchmädchen zu tun,
die ihre Rechnung einfach nicht verstehen. Die Verlagerung unserer energieintensiven Industrie spart ja eben keine Energie oder, wie Sie wollen, CO2 an anderer Stelle. Schauen Sie sich mal die Zielländer unserer Industrie, USA und China, an: Da wird mehr Energie verbraucht und eben auch mehr CO2 emittiert. Es wird also überhaupt nichts gewonnen.
Nein, meine Damen und Herren, das nicht mit uns. Je schneller dieser links-grüne Angriff auf unsere Marktwirtschaft und unseren Wohlstand beendet wird, desto besser.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Der Kollege Mesarosch hat sich hier, glaube ich, etwas versprochen und wird das beim Lesen des Protokolls sicherlich auch selber feststellen.
– Nein, nein, er hat es nicht richtig gesagt.
Ich möchte dir aber sagen, dass ich mich sehr gefreut habe, dass du an vielen Verhandlungen teilgenommen hast, obwohl deine Frau und du gerade ein Kind bekommen haben. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Ich denke, dass wir hier ein sehr gutes Ergebnis erreicht haben. Das Energieeffizienzgesetz ist streng genommen die Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Das, was hierin ambitioniert ist – an manchen Stellen aus unserer Sicht auch überambitioniert –, das kam im Wesentlichen von den Grünen. Das, was hier pragmatisch, praxisnah, wirtschaftstauglich ist, das haben wir als FDP eingebracht. Und das, was nicht stimmig ist,
ist im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass wir hier eine Richtlinie umsetzen müssen, die uns Ursula von der Leyen mit der EED vorgelegt hat,
die aber nicht exakt zu unseren Bedürfnissen in Deutschland passt.
Deswegen rufe ich insbesondere Richtung Union: Bei all der Kritik, die Sie hier eben geäußert haben, hatte ich das Gefühl, es war im Wesentlichen die Kritik aus der ersten Lesung, und Sie haben gar nicht wahrgenommen, dass wir das Gesetz an wesentlichen Stellen noch verändert haben. Aber sei’s drum.
All die Punkte, die Sie hier kritisiert haben, sind im Wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass wir eine europäische Richtlinie umsetzen. Wir würden uns also sehr freuen, wenn Sie das nächste Mal Ihren Einfluss bei Ursula von der Leyen geltend machen könnten. Dann wäre die Richtlinie noch besser, und dann wäre auch unsere Umsetzung noch besser gelungen.
Ein paar wesentliche Dinge, die hier von den Oppositionsrednern noch nicht gewürdigt worden sind, sind die folgenden:
Erstens. Es war uns als Freien Demokraten besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass es durch dieses Gesetz kein Carbon Leakage gibt. Insbesondere mit Blick auf die energieintensive Industrie haben wir nichts machen können, wenn die Akteure hier ihre Werke schließen und woanders produzieren,
weil sie dort pro Tonne Kupfer, Stahl, Aluminium – was auch immer – mehr CO2 ausstoßen dürfen als in Deutschland.
Das ist das Erste, was wir auch im Gesetzestext verankert haben.
Zweitens. Ein Beispiel, wo die EED, also die Richtlinie aus Europa, nicht besonders gelungen ist, ist, dass es keinerlei Möglichkeit gibt, auf außergewöhnliche Entwicklungen einzugehen. Diese Möglichkeit haben wir aber im Gesetzestext explizit verankert: zum Beispiel, wenn es außergewöhnliche Wachstumsentwicklungen gibt, zum Beispiel, wenn es außergewöhnliche Bevölkerungsentwicklungen gibt. Es ist ja ein Geschenk, dass in Deutschland mittlerweile viel mehr Menschen wohnen, als das mal geplant war. Ich kann mich noch an Prognosen erinnern, dass irgendwann in diesem Land 69, 70 Millionen Menschen leben.
Das war nicht gerade eine positive Perspektive.
In den letzten Jahren hatten wir ein enormes Bevölkerungswachstum, und solche Entwicklungen müssen natürlich auch in Zukunft berücksichtigt werden.
Ich möchte mal sagen: Dieses Gesetz ist sogar besser als die Richtlinie, die wir aus Europa vorgelegt bekommen haben.
Auch deswegen stimmen wir als Freie Demokraten heute zu.
Wir haben an vielen Stellen in diesem Gesetz Veränderungen vorgenommen, wo wir den Nutzen der Maßnahmen nicht einwandfrei haben erkennen können. Das betrifft umfangreiche Dokumentationspflichten für die Wirtschaft, etwa auch die Veröffentlichungspflicht für unwirtschaftliche Maßnahmen. Wir wollen, dass diejenigen, die sich über den Einsatz von Energie Gedanken machen, auch einen Vorteil davon haben.
Ja, es ist richtig: Wir wollen, dass all diejenigen, die Rechenzentren betreiben – auf diese entfallen aktuell 3 Prozent des deutschen Energieverbrauches; Tendenz steigend –, sich auch besonders Gedanken darum machen, wie sie möglichst energieeffizient arbeiten und möglichst auch Abwärme nutzen können. Deswegen haben wir über hohe Auflagen für zukünftige Rechenzentren dafür gesorgt, dass in Deutschland auf der einen Seite weiterhin Rechenzentren gebaut werden, aber auf der anderen Seite insbesondere die neuen Rechenzentren möglichst energieeffizient sind.
Es macht aus unserer Sicht Sinn, sowohl die Effizienz als auch die Wirtschaftlichkeit miteinander zu verbinden.
Daraus ist ein richtig gutes Gesetz entstanden.
Ich habe heute Morgen in der Debatte zum LNG-Gesetz, ehrlich gesagt, nicht den Eindruck gewinnen können, dass hier im Raum alle mit der notwendigen Ernsthaftigkeit beraten, wie das angesichts der aktuellen Situation erforderlich wäre.
Ich möchte insbesondere der Opposition den Hinweis geben, dass man, wenn man in Verfahrensdingen offensichtlich berechtigterweise – zumindest ist das zu vermuten; in der Hauptsache ist ja noch keine Entscheidung getroffen – siegt,
mit diesem Mehr an Verantwortung, das man dadurch errungen hat, verantwortungsvoll umgehen sollte. Das zumindest erwarte ich von einer Opposition, nämlich Regierung im Wartestand zu sein und diese Verantwortung dann eben auch wahrzunehmen.
Wir gehen jetzt in die Sommerpause. Es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, nicht nur gute Gesetze zu machen, sondern
den Menschen in diesem Land Hoffnung zu geben. Arbeiten wir weiterhin daran, dass die Menschen Hoffnung und Zuversicht haben, auch durch unsere gute Arbeit. Ihnen allen eine schöne Sommerpause!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Lobbyarbeit der Industrie war bei diesem Energieeffizienzgesetz wirklich effizient; denn die Bosse haben in ihrem eigenen Interesse viel erreicht. Deshalb belegt die deutsche Industrie in der EU nur Platz 11 bei der Energieeffizienz.
Und die Ampel? Die hat die im Entwurf schon zu laschen Vorgaben für energiefressende Rechenzentren weiter verwässert. Auch die unzureichenden Vorgaben für die Industrie zur Abwärmenutzung wurden nochmals abgeschwächt. – Völlig unverständlich!
Unternehmen, die mehr als 15 Millionen Kilowattstunden verbrauchen, werden immerhin verpflichtet, Energie- und Umweltmanagementpläne einzuführen. Sie sollen auch konkrete Energieeffizienzmaßnahmen planen und veröffentlichen. Diese Pläne werden vielleicht kontrolliert. Und dann? Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Pflicht für Unternehmen, die eigenen Maßnahmenpläne auch umzusetzen, fehlt im finalen Gesetz.
Was soll einen Geschäftsführer mit Fünfjahresvertrag dazu bewegen, teure Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu starten, wenn er damit Gefahr läuft, seinen Bonus zu schmälern und Stress mit Aktionären wegen niedrigerer Dividenden zu kriegen, weil sich die Investition eben erst nach 15 Jahren rechnet? FDP und Union, da müsst ihr jetzt durch; denn das ist leider die Realität in der Wirtschaft. Geplante Maßnahmen zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz müssen von Unternehmen verpflichtend umgesetzt werden, ohne Rücksicht auf Bonus und Dividendenzahlungen: Das fordert Die Linke.
Als Techniker weiß ich, dass die Wirtschaft ihre Produktion zukünftig bestmöglich an die schwankende Erzeugung von Wind- und Solarstrom anpassen muss. Mehr produzieren und mehr Strom verbrauchen bei Stromüberschuss, um bei Strommangel weniger Strom zu verbrauchen und weniger produzieren zu müssen: Das wird unverzichtbar. Dann müssen einerseits Windräder nicht abgeschaltet werden, und es braucht andererseits nachts bei Flaute weniger Ersatzkraftwerke. Diese Systemeffizienz gehört für uns zwingend in das Effizienzgesetz.
Hätte man die von uns seit Jahren gemachten Vorschläge zu Energieeinsparungen, zu mehr Effizienz und vor allem zu verpflichtenden Vorgaben für die Industrie schon vor Jahren umgesetzt, dann wären die Energiekosten weniger gestiegen, wären Inflation und Einzelhandelspreise niedriger und gäbe es weniger Probleme für die Industrie.
Die falsche Rücksichtnahme der Bundesregierungen auf kurzzeitige Profite und Dividenden gefährdet den sozialen Frieden und den Wirtschaftsstandort Deutschland und verhindert vernünftige Energieeffizienz.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich mal damit anfangen, was gerade mit Ihrem Redebeitrag, Frau Dr. Sinemus, noch von Bundesratsseite zu uns gedrungen ist.
Zu Ihrem Vorschlag, den Dialog anzufangen: Klar, Dialog ist immer gut. Aber man muss auch wissen: Wenn man einen Dialogprozess startet, dann heißt das in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren, dass man erst mal nicht weiterkommt. Und wir wollen gerne schon jetzt mit einem Gesetz einen Rahmen schaffen, der Verlässlichkeit bietet und der tatsächlich auch Vorgaben macht.
Das schließt nicht aus, Dialoge zu führen, aber man sollte es auch nicht als Ausschließlichkeit ansehen.
Zu den Anreizen. Natürlich sind Anreize immer gut. Anreize werden auch schon gegeben. Wir haben durch verschiedenste Regelungen auch schon Preisanreize gesetzt. Aber wenn Sie jetzt auch die Verbindung mit dem Industriestrompreis vorschlagen – Sie wissen, dass der Industriestrompreis in der Diskussion ist; Sie wissen auch, dass das wahrscheinlich nur bestimmte Unternehmen treffen wird, weil das sonst überhaupt nicht finanzierbar wäre –:
Auch da höre ich heraus, dass man eigentlich eher auf ein Ausweichen als auf eine wirksame Maßnahme hinauskäme, wenn man das verknüpfen würde. Insofern auch hier: Nein, der Vorzug gilt klar einer gesetzlichen Regelung.
Auch auf den Punkt, den Herr Lenz vorhin erwähnte – dass hier weit über die EU-Richtlinie hinausgegangen würde –,
möchte ich kurz eingehen. Das ist intensiv diskutiert worden. Sie sehen ja auch, dass wir an dem Gesetzentwurf viele Änderungen vorgenommen haben. Aber ich möchte trotzdem zurückweisen, dass all das, was sich im Gesetzentwurf, aber nicht eins zu eins in der Richtlinie finden lässt, ein Überschreiten der Richtlinie ist.
Denn die Richtlinie ist so ausgestaltet, dass es fixe Vorgaben, die umzusetzen sind, aber eben auch variable Ziele gibt,
die nicht eins zu eins irgendwo abzulesen sind, sondern die man zusätzlich zu erreichen hat, um insgesamt auch die vonseiten der EU gesetzten Ziele zu erfüllen.
Insofern schlägt es dann eben fehl, wenn man einfach nur den Eins-zu-eins-Maßstab nimmt und sagt, alles, was darüber hinausgeht, sei eine Übererfüllung und gehe „deutlich“ – so wie Sie es formuliert haben – über die EU-Richtlinie hinaus. Das ist also insofern nicht richtig und an der Stelle zurückzuweisen.
Zurück zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Gesetzes. In der Tat – es ist auch schon durch die weiteren Beiträge zu dieser Debatte klar geworden –: Es geht sowohl um Primärenergieeinsparung als auch um Endenergieeinsparung. Im Fokus stehen die Länder und der Bund. Und es ist uns natürlich auch von SPD-Seite, wenn ich das hervorheben darf, ein Anliegen gewesen, dass, auch wenn es die staatlichen Stellen zu adressieren gilt, dann eben auch all die privaten Akteure mithilfe von staatlichen Mitteln mit zu adressieren sind, um da kein Ungleichgewicht zu riskieren. Insofern ist auch hier eine gesetzliche Änderung vorgenommen worden.
Eine weitere gesetzliche Änderung ist bei der Frage der Konkretisierung der Definition der Rechenzentren vorgenommen worden. Die EU gibt uns hier keine unmittelbare Auskunft darüber, ob es eine Möglichkeit der Differenzierung zwischen Rechenzentren und Netzknoten gibt. Wir haben diese Differenzierung nun im Gesetzentwurf gewagt. Damit haben wir uns länger befasst, aber wir wollen auf keinen Fall, dass es hier zu Unklarheiten kommt. Wir haben meines Erachtens eine handhabbare Definition gefunden.
Zudem haben wir auch eine Veränderung vorgenommen, was die Verpflichtung – in der Tat: Verpflichtung! – von Unternehmen zum Einrichten von Energie- oder Umweltmanagementsystemen angeht. Hier hatte der Gesetzentwurf ja einen Schwellenwert von 15 GWh des jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs vorgesehen. Den haben wir auf 7,5 GWh reduziert.
Ein Energie-und-Umwelt-Managementsystem einzuführen, ist an sich eine recht niedrigschwellige Maßnahme. Es hilft, im Unternehmen Energieverbräuche zu identifizieren, die man einsparen kann. Dieser Benefit des Energieeinsparens ist zugleich eine Hilfe zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und wächst, je mehr Unternehmen in diesen Kreis aufgenommen werden.
Weitere Änderungen, die ich noch kurz erwähnen möchte, sind: Wir haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgenommen. Wir haben bei der Zumutbarkeitsregelung eine Definition gefunden. Wir haben bei der Verpflichtung zur Abwärmenutzung eine Konkretisierung gefunden.
Ich möchte aber die Redezeit nicht überschreiten.
Deswegen kann ich nur einen Teil der Änderungen nennen. Ich möchte diesmal eine Punktlandung hinlegen.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja überhaupt keine Frage: Effizienz steigern, verfügbare Energie optimal nutzen, das ist wichtig, und das ist richtig. Aber nicht richtig ist der Weg, den Sie hier mit diesem Gesetz gehen: Sie setzen auf kleinteilige Vorgaben; Sie setzen auf ein Mehr an Bürokratie.
Ich will nur ein Beispiel nennen: Unternehmen müssen Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen. Die Unternehmen müssen diese Umsetzungspläne dann zertifizieren lassen. Wenn der Zertifizierer diese Pläne bestätigt hat, müssen die Unternehmen sie veröffentlichen. Wenn die Pläne veröffentlicht sind, dann müssen die Unternehmen diese Pläne gegenüber der Behörde nachweisen.
Das bindet Kapazitäten in den Unternehmen, in der Behörde, und diese Kapazitäten fehlen an anderer Stelle. Und ich frage mich: Was ist der Mehrwert? Das ist nicht ersichtlich.
In Wirklichkeit geht es bei diesem Gesetz gar nicht um Energieeffizienz, sondern es geht um das absolute Einsparen von Energie. Ich will nur ein Beispiel nennen, das uns in der Anhörung deutlich gemacht worden ist: Die Chemiebranche will klimaneutral werden. Dafür braucht die Chemieindustrie jedoch mehr Energie als heute, wenn fossile Rohstoffe durch grünen Wasserstoff ersetzt werden sollen. Das heißt, dieses Gesetz und die absoluten Einsparziele können am Ende sogar für den Klimaschutz hinderlich sein; auch das gehört in die Debatte.
Was würden wir machen? Was ist unser Weg? Wir setzen auf marktwirtschaftliche Lösungen. Wir setzen auf Anreize. Wir wollen, dass diejenigen, die in Effizienztechnologien, in Klimaschutztechnologien investieren, steuerlich besonders profitieren. Das wäre ein starker Hebel; das wäre eine starke Antwort. Das würde dafür sorgen, dass wir Klimaschutz und starke Wirtschaft zusammenbringen, meine Damen und Herren!
Die Unternehmen wissen doch am besten, wie sie Energie einsparen können. Und sie machen das übrigens alleine schon aus wirtschaftlichen Erwägungen.
Bemerkenswert finde ich übrigens die Rolle der FDP bei diesem Gesetz. Sie haben hier in der ersten Beratung kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf gelassen. Auch in der Anhörung haben Sie diesen Gesetzentwurf sehr kritisiert. Und nun, sechs Wochen später, winken Sie diesen Gesetzentwurf einfach durch,
als hätten die paar Änderungen die Probleme gelöst.
Wir jedenfalls lehnen dieses Gesetz ab, weil der Nutzen völlig unklar ist. Nur eines ist klar: Dieses Gesetz schafft ein Mehr an Bürokratie, und das ist genau das Gegenteil dessen, was Deutschland braucht.
Meine Damen und Herren, da ich jetzt offenkundig der letzte Redner vor Beginn der parlamentarischen Pause bin,
möchte ich es nicht versäumen, uns allen eine gute Sommerzeit zu wünschen. Ich hoffe, dass die Sommerzeit für uns alle weniger hitzig wird als manche Debatten, die wir hier in den letzten Wochen geführt haben.
Alles Gute und vielen Dank.
Aber bevor wir zu unserer letzten Abstimmung kommen, hat sich Herr Brandner zur Geschäftsordnung gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung sieht vor, dass der Bundestag beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Bundestag hat zurzeit 736 Mitglieder, mehr als die Hälfte wären 369 Mitglieder.
Ich habe gerade mal durchgezählt: Es dürften ungefähr 250 bis 300 Mitglieder fehlen,
um die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestags herzustellen. Deshalb bezweifle ich nach § 45 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Fraktion der Alternative für Deutschland die Beschlussfähigkeit des Bundestages. Ich weiß, dass sich das Präsidium dazu gleich verständigen wird. Ich behalte mir für den Fall, dass das Präsidium sich einig sein sollte, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist, vor, eine namentliche Abstimmung zu beantragen.
Vielen Dank.
Metaphern sind schwierig. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, in Deutschland stehen Heizungen im ganzen Land herum, die niemanden wärmen. Sie stehen einfach in Industriegebieten herum, mitten unter uns. Sie heizen und heizen, aber sie heizen eben niemanden, nur die Luft, und wir lassen die Hitze verpuffen oder kühlen sie noch herunter.
Stellen Sie sich vor, Sie müssten sich das gar nicht vorstellen, weil es so ist. Das ist das, was in Deutschland vielerorts passiert. Wir haben Betriebe mit großen technischen Anlagen, die eine Mordshitze absondern, und nur ein paar Meter weiter haben wir Einfamilienhäuser, die separat in jedem Keller einen eigenen Heizkessel oder eine eigene Heizanlage haben.
Es ist doch Quatsch, das nicht zusammenzubringen.
Jetzt stellen Sie sich mal vor, ein Rechenzentrum in Braunschweig heizt 400 Häuser. Oder: In Offenbach wird gerade ein Rechenzentrum geplant, das 1 200 Haushalte mit Wärme versorgt, oder ein Rechenzentrum in Nordfriesland wärmt mit seiner Abwärme eine Algenzucht, wobei die Algen wieder CO2 aus der Atmosphäre binden. Stellen Sie sich vor, dass Sie sich auch das nicht vorstellen müssten; denn auch das gibt es in Deutschland.
Heute beschließen wir das Energieeffizienzgesetz, damit diese erfreulichen Sonderfälle deutschlandweit zu Regelfällen werden. Wir wollen keine fossile Energie mehr verschleudern. Wir wollen erneuerbare Energien klug in Unternehmen, Behörden und Rechenzentren einsetzen; um die drei Gruppen geht es, nicht um Privathaushalte. Dort wollen wir erneuerbare Energie klüger einsetzen. So erreichen wir unsere Klimaziele, und das ist auch noch wirtschaftlich vernünftig.
Manche meinen, das Gesetz braucht es nicht. Die Klugen unter den Kritikern sagen: „Mit vielen Maßnahmen für Energieeffizienz ist es so, dass man sie unternimmt und dann Geld spart“, und das stimmt. Sie schlussfolgern nur, dass unser Land dann automatisch energieeffizient wird, und da liegen Sie falsch. Wir sehen, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen jährlich Energie im Gegenwert der Energie, die mehrere Kohlekraftwerke produzieren, verschwenden. Auch wenn es richtig ist, dass wir ein Stück weit besser werden, werden wir nicht schnell genug besser, und die Klimaziele sind unverhandelbar. Deswegen legen wir mit dem Gesetz nach.
Offensichtlich geht es nicht allein. Oft ist es so: Bessere Technik kostet mehr Geld. Einfaches Beispiel: Ich kann billige Leuchtmittel für mein Unternehmen kaufen, oder ich kann hochwertige Leuchtmittel kaufen. Wenn ich die billigen kaufe, spare ich beim Einkauf einmal Geld. Aber billige Leuchtmittel verbrauchen mehr Strom, gehen schneller kaputt, und unterm Strich gebe ich dafür mehr Geld aus. Als Schwabe ist mir Sparen in die Wiege gelegt; aber ich weiß auch: Wer billig kauft, zahlt doppelt.
Sie nehmen an – das würde ich „ideologisch“ nennen –, dass Unternehmen immer vernünftig handeln. Aber wir sehen in Unternehmen ja diese veralteten Leuchtmittel. Und wir sehen Anlagen, die veraltet sind, obwohl sich Unternehmen durchaus etwas anderes leisten könnten. Also: Wir sehen keine nachhaltigen Investitionen. Wir setzen mit diesem Gesetz Anreize, das besser zu machen.
Wir zwingen kein Unternehmen und keine Behörde zu einer konkreten Maßnahme. Aber wir sagen den Unternehmen: Wenn ihr 7,5 Gigawattstunden Energie pro Jahr verbraucht, dann schaut genau hin, wofür ihr die Energie verbraucht, wo sich sparen lässt.
Das Schöne ist, dass viele Unternehmen das schon machen und erkennen, wo sie Energie einsparen können, und dann auch entsprechend handeln. Oft handelt es sich eben immer noch um ein Erkenntnisproblem. Konkret geht es hier um Energie- und Umweltsysteme. Wie gesagt, viele Unternehmen haben die schon; diejenigen, die sie nicht haben, bringen wir jetzt dazu, diese Systeme einzurichten. Diese Anstrengungen können Unternehmen leisten, und wir verpflichten sie dazu. Das ist geboten.
Der Staat geht dabei mit gutem Beispiel voran. Auch unsere Behörden und die der Bundesländer verbrauchen Energie. Wir sagen: Auch wir müssen besser werden. Wir schaffen klare Regeln, wie das in Behörden auszusehen hat.
Trotzdem sagen Sie: Das würgt die Wirtschaft ab. – Das ist falsch. Schauen wir uns einmal die Maßnahmen konkret an, dann werden Sie nichts finden, was die Unternehmen, denen wir Pflichten auferlegen, nicht leisten können. Vielleicht ist es für Sie eine kitschige Weisheit; am Ende ist es aber eine Weisheit: Der Klimaschutz ist das, was die Wirtschaft abwürgt, was unsere Wirtschaft kaputtmachen wird.
Deswegen muss es doch auch im Sinne der Wirtschaft Ziel sein, den Klimawandel aufzuhalten. Dazu tragen wir heute bei.
Wirtschaftlich sinnvoll ist es auch, dass wir auf unseren Strombedarf achten. Das heißt nicht, dass wir Dinge abstellen, die wir brauchen, sondern dort, wo wir Energie verbrauchen, besser hinschauen, wie wir damit klüger umgehen können. Das ist im Interesse der gesamten Wirtschaft. Natürlich ist es für ein einzelnes Unternehmen erst mal anstrengend. Aber die Gesamtheit unserer Unternehmen und Behörden profitiert davon, wenn wir dadurch mehr Energie zur Verfügung haben, die wir in Spitzenzeiten oder in Krisen einsetzen können. Wenn wir nachhaltiger wirtschaften, sparen Unternehmen Stromkosten. Ich halte es für einen sinnvollen Anreiz, den wir heute geben, indem wir sagen: Klug investieren und einmal höhere Investitionskosten in Kauf nehmen, um dann langfristig Energie zu sparen.
Zu den Rechenzentren bin ich noch gar nicht gekommen. In der Anhörung hat jemand schön gesagt: Rechenzentren sind Heizungen, die auch rechnen. – Die stehen bei uns herum. Wir nutzen die Abwärme bei neuen Rechenzentren; das ist nur clever.
Wir sagen, dass sie energieeffizienter sein müssen. Wir machen sie transparenter. So geht es vorwärts mit der Digitalisierung und der Energiewende.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Vieles in dem Gesetz ist gut. Ich hätte mir noch mehr gute Sachen darin gewünscht. Aber als guter Demokrat stimme ich einem guten Gesetz zu und kämpfe weiter für die Sachen, die noch nicht drin sind. Da haben wir noch einiges zu tun. Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz. Es wäre ein schlechter, wenn wir hier stehen bleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als ersten Tagesordnungspunkt haben wir heute im Bundesrat über das Thema Fachkräfte gesprochen. Und in jedem Beitrag wurde klar: Ohne Digitalisierung und KI werden wir die Lücke von Millionen Fachkräften, die künftig fehlen, nicht schließen können.
Und eines wird nicht gehen: KI und Digitalisierung ohne Rechenzentren. Ich komme aus einem Land, das europaweit und deutschlandweit einer der stärksten Rechenzentrumsstandorte ist: Wir beherbergen 30 Prozent der deutschen Rechenzentrumskapazität und 50 Prozent der Großrechenzentren. Pro Jahr wird 1 Milliarde Euro investiert, damit wir den Standort sichern, Arbeitsplätze behalten und weitere entstehen. Das ist Standortsicherung.
Es ist aber auch Standortsicherung, das Thema Nachhaltigkeit und Effizienz anzugehen. Deswegen: Die Ziele des Gesetzentwurfes sind richtig. Wir müssen Energie einsparen, wir müssen effizienter und wir müssen nachhaltiger werden. Jedoch: Der vorliegende Gesetzentwurf belastet einseitig die Betreiber von Rechenzentren.
Rechenzentren sind das Rückgrat der digitalen Wirtschaft.
Wir sollten sie stärken und nicht verregulieren.
Der vorliegende Gesetzentwurf fördert diese Entwicklung nicht; er verlangsamt sie. Er gefährdet den Standort und verringert damit auch unsere Innovationskraft.
Ich will Ihnen das kurz an zwei Beispielen deutlich machen:
Erstens. Um die Abwärme überhaupt nutzen zu können, müssten die Wärmenetzbetreiber ihre Netze ausbauen und anpassen. Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf jetzt zwar vor, sie reichen aber nicht aus. Es bleibt dabei: Die Reihenfolge stimmt nicht. Sie verpflichten Rechenzentren, bevor die kommunale Wärmeplanung umgesetzt ist. Das passt einfach nicht zusammen.
Zweitens. Das erforderliche Maß für die Einspeisung von Wärmeenergie ist kaum umsetzbar. Auch wenn im aktuellen Gesetzentwurf die Verpflichtungen relativiert wurden, bleiben sie unpraktikabel. Und da können wir so gute Ingenieurinnen und Ingenieure haben, wie wir wollen: Die physikalischen Regeln können auch die nicht ändern.
Schließlich weise ich noch auf eine Verschlechterung in der letzten Fassung des Gesetzentwurfes hin: Alle Rechenzentren sollen eine Wärmeübergabestation errichten.
Unabhängig davon, ob die reale Chance auf einen Anschluss besteht, stellt sich die Frage, ob sich diese Investition jemals lohnen wird und sinnvoll ist. Rechenzentren zu Abwärmenetzbetreibern umzudefinieren, kann nicht der Zweck sein.
Meine Damen und Herren, Energieeinsparungen liegen schon heute im ureigenen Geschäftsinteresse der Rechenzentren.
Entscheidend ist es, dass das Gesetz von hinten gedacht wird und dass Anreize geschaffen werden. Seit über einem Jahr diskutieren wir mit allen Stakeholdern, von den Rechenzentrumsbetreibern über die Kommunen bis hin zu Bürgerinitiativen, also mit all denen, die das nachher umsetzen müssen. Und alle sagen uns: Geht in den Dialog! Schafft Anreize!
Wie kann ich Anreize schaffen? Erstens. Der Einsatz von Liquid-Kühlsystemen sollte sich lohnen, statt verordnet zu werden, und er sollte beispielsweise mit verbilligtem Industriestrom gekoppelt werden. Zweitens. Auch die Potenziale der Soft- und Hardwarehersteller müssen ausgeschöpft werden; man muss ja auch mal an den Kontext denken. Drittens. Quantencomputing muss gestärkt statt reguliert werden; denn die Vorgaben von heute werden schon morgen nicht mehr passen.
Nachhaltigkeit und wachsende Rechenzentrumskapazitäten müssen kein Gegensatz sein: Anreize schaffen und in den Dialog gehen!
Meine Damen und Herren, wir müssen uns um einen klugen Ausgleich der Interessen bemühen. Greifen Sie die Alternativen auf, und stärken Sie die Digitalisierung in unserem Land!