Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Dahmen, ich habe jetzt doch eine Zwischenfrage. Gestern im Gesundheitsausschuss hat uns Herr Staatssekretär Professor Dr. Franke gesagt, dass die Gesetzesgrundlage für die angepeilte Klinikreform frühestens Anfang 2024 kommen und die Umsetzung der Reform bis Ende 2025, eher bis ins Jahr 2026 hinein dauern wird.
Wir haben aktuell ein Liquiditätsproblem der Kliniken. Das ist nicht wegzudiskutieren. Reden wir nicht nur über Ursachen, sondern reden wir auch über Wirkungen! 50 Prozent der Kliniken sind in diesem Jahr im Defizit, im nächsten Jahr sind es nach der DKG voraussichtlich 70 Prozent. Den gesetzlichen Krankenkassen fehlen 14 Milliarden Euro. Dieses Defizit wird aus dem Etat des Gesundheitsministeriums ausgeglichen. Fakt ist aber, dass 10 Milliarden Euro für im Grunde genommen versicherungsfremde Leistungen von den Beitragszahlern getragen werden müssen, weil die Krankenkassen für die Gesundheitsleistungen der Bürgergeldempfänger aufkommen müssen.
Jetzt frage ich Sie: Warum schaffen Sie es nicht – das wäre doch mal ein konkreter Vorschlag, um im Etat Geld freizuschaufeln, das dann als Liquiditätshilfe gegeben werden könnte für die Zeit bis spätestens 2026 –, die Gesundheitsleistungen der Bürgergeldempfänger aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu bezahlen?