Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen der Fraktion Die Linke, ich muss ehrlicherweise sagen, dass mich der vorliegende Antrag etwas überrascht hat, vor allem wenn ich mir Ihr jüngstes Abstimmungsverhalten in diesem Kontext ansehe. Vor fast einem Jahr hat der Finanzausschuss mit breiter Mehrheit von fast allen Fraktionen der temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen und Fernwärme zugestimmt – mit Ausnahme der Fraktion der Linken; Sie haben sich damals enthalten. Bereits im März 2022, als die Unionsfraktion kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Antrag für eine sichere Energieversorgung den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen forderte, haben Sie gegen unseren Antrag votiert. Sich mit diesem Antrag jetzt als Verfechter der ermäßigten Umsatzsteuer auf Gas zu präsentieren – na ja –, halte ich nicht gerade für am glaubwürdigsten. Auf einmal erheben Sie Forderungen, die Sie vor kurzer Zeit noch nicht einmal unterstützt oder sogar abgelehnt haben.
Zum Zweiten verstehe ich aber Ihren Antrag; denn ich habe gelesen – ich musste mir ein bisschen die Augen reiben –: Das BMF will die Umsatzsteuer für Gas- und Fernwärmelieferungen drei Monate früher als geplant auf den Regelsatz von 19 Prozent erhöhen mit der Begründung, dass sich die krisenbedingten Preisspitzen gelegt haben. – Das mag teilweise stimmen; aber wir sollten den richtigen Maßstab anlegen, wenn wir die Preisentwicklung betrachten. Der Gaspreis ist bereits einige Monate vor Kriegsbeginn in die Höhe geschossen. Laut dem Verivox-Verbraucherindex bewegte sich der durchschnittliche Gaspreis im September 2021 noch bei etwas mehr als 6 Cent. Aktuell liegt der Preis für bundesdeutsche Haushalte im Mittel immer noch bei rund 12 Cent pro Kilowattstunde. Außerdem kann niemand die Preisentwicklung für den Herbst oder den Winter vorhersagen. Viele Bürger und Unternehmen kämpfen immer noch mit den Folgen der hohen Energiekosten und der Inflation. Deshalb wird es der Situation nicht gerecht, die Rückkehr zum höheren Steuersatz um drei Monate vorzuziehen. Ich denke eher, man müsste überlegen, die Frist für den niedrigeren Steuersatz zu verlängern.
Es ist zwar richtig, dass die vorzeitige Erhöhung wieder neuen Spielraum im Bundeshaushalt schaffen würde und durch die Einnahmenverteilung zum Beispiel auch Gemeinden und Länder davon profitieren werden. Aber welche Verwendung sollen die zusätzlichen Mittel im Bundeshaushalt denn finden, sofern dieses Vorhaben am Ende des Tages zustande kommt? Ich erwarte spätestens zu den weiteren Haushaltsberatungen eine gründliche Diskussion darüber, wie die Mehreinnahmen, wenn es denn dazu kommt, sinnvoll investiert werden können. An den Zahlen lässt sich aber ablesen, dass wir kein Einnahmeproblem, sondern ein etwas größeres Ausgabenproblem haben.
Mit der Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie haben wir uns bereits in einem eigenen Gesetzentwurf im Ausschuss gründlich auseinandergesetzt und werden das heute in diesem Hohen Haus auch wieder tun. Wir haben schon am 21. Juni dieses Jahres der Koalition die Chance gegeben, hier klar Schiff zu machen, Planungssicherheit für die Gastronomie zu schaffen. Leider Gottes haben Sie unseren Gesetzentwurf damals abgelehnt; aber heute Nachmittag gibt es bei der namentlichen Abstimmung ja die Möglichkeit, das wieder zu korrigieren. Ich bin am Ende des Tages gespannt, wie das ausgeht. Und Sie sehen ja: Die Petition für die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen bekommt täglich mehr Unterstützerinnen und Unterstützer.
Die Kolleginnen und Kollegen der Gastronomie – ich darf das so sagen; ich komme auch aus der Gastronomie – wollen Planungssicherheit, und auch die Verbraucher möchten sich nach dem 1. Januar 2024 noch den Wirtshaus- und Restaurantbesuch leisten können.
Im Übrigen würde die Rückkehr zum Steuersatz von 19 Prozent auch die Anbieter von Schul- und Kitaessen betreffen. Ich bitte Sie, bei Ihren Überlegungen auch in Betracht zu ziehen, welche Mehrbelastung für Kinder und Jugendliche damit verbunden sein kann. Ich hoffe, das ist der Regierungskoalition auch bewusst.
Die Linksfraktion spricht sich im vorliegenden Antrag für einen Gesetzentwurf aus, der den gesenkten Umsatzsteuersatz unter anderem in der Speisegastronomie verlängern und entfristen soll. Wenn Ihnen das wichtig ist, können Sie heute Nachmittag ja auch zustimmen.
– Wir werden es sehen.
Als Ausschussvorsitzender freue ich mich auf die weitere Diskussion dieser Thematik im Finanzausschuss und über schöne und interessante Debatten.
Vielen herzlichen Dank.