Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung zielt im Grunde genommen nicht auf Energieeffizienz ab, sondern auf eine Deckelung des Energieverbrauchs durch absolute Einsparvorgaben mit unglaublich viel weiterer Bürokratie. Ihr Gesetz bedeutet nicht mehr Effizienz, sondern weniger Energie, und ich sage sogar: noch weniger Energie. Denn die letzten Kernkraftwerke haben Sie ja schon gegen alle Vernunft in der derzeitigen Lage abgeschaltet und das Angebot ohne Not verknappt.
Das Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist: Wir haben nach Dänemark den zweithöchsten Strompreis in der EU. Und Sie wollen noch eins obendrauf setzen,
obwohl die Industrie und der Mittelstand schon mit den aktuellen Preisen schlicht nicht mehr konkurrenzfähig sind. Ihre sogenannten Energieeffizienzmaßnahmen werden damit zu einer sehr ernsten Investitionsproblematik für die deutsche Wirtschaft, und daher lehnen wir sie ab, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Habeck und Teile der SPD wollen ja einen gedeckelten Industriestrompreis, eine neue Subvention für einige wenige, die die anderen, der Mittelstand und die Bürger, bezahlen müssen, eine Subvention mit einer neuen komplexen Bürokratie; übrigens eine Subvention, die erst in Brüssel freigegeben werden muss, was monatelang dauern wird; die EU ist übrigens sehr skeptisch. Dieser staatliche Eingriff durch die Subvention in die Marktdynamik ist gelebter Realsozialismus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier mit der künstlichen Verteuerung des Strompreises tun, ist Ökosozialismus, und deswegen lehnen wir Ihre Pläne hier deutlich ab.
Unsere Betriebe, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen jetzt Hilfe – und nicht erst in ein paar Monaten –, einfach und unbürokratisch. Deshalb haben wir heute den Änderungsantrag eingebracht. Es ist ein ganz einfacher Änderungsantrag, unbürokratisch, schnell umzusetzen durch eine Absenkung der Stromsteuer.
Der Inhalt unseres Antrags ist ganz einfach: eine Senkung der Stromsteuer durch Änderung von § 3 des Stromsteuergesetzes auf das unionsrechtlich zulässige Minimum von 1 Euro je Megawattstunde für nichtgewerbliche Nutzung und 50 Cent für gewerbliche Nutzung. Derzeit beträgt die Stromsteuer übrigens 20,50 Euro je Megawattstunde. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger zahlen unnötigerweise das Zwanzigfache von dem, was die EU vorgibt, und die Unternehmer sogar das Vierzigfache. Das treibt den Preis nach oben.
Deswegen bitten wir Sie, heute unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir haben es selbst in der Hand, Maßnahmen umzusetzen, ohne Hilfe der EU, jetzt sofort, ohne lange Genehmigungsverfahren.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil Sie immer nach Gegenfinanzierungsmaßnahmen fragen: Alles andere, wenn Sie hier so weitermachen mit den hohen Preisen, führt zu einer Abwanderung von Unternehmen und zu einer deutlichen Schwächung des deutschen Haushalts. Also, wir müssen hier reagieren. Deswegen: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!
Herzlichen Dank.