Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann aus eigener Erfahrung als Richter bestätigen, dass Videoverhandlungen die Terminfindung vereinfachen, den Beteiligten Zeit und Kosten sparen, die Umwelt schonen und in vielen Fällen für eine effektive Verfahrensführung gleich geeignet sind wie Präsenzverhandlungen. Deshalb begrüße ich persönlich und begrüßen auch wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Ziel, den weiteren Einsatz der Videokonferenztechnik an unseren Gerichten zu fördern. Der Gesetzentwurf enthält dafür auch einige gute Ansätze, etwa die vereinfachte und verbindliche Anordnung der Videoverhandlungen oder die Ausweitung des Einsatzes der Videokonferenztechnik auf die Inaugenscheinnahme, die Rechtsantragstelle oder die Abnahme einer Vermögensauskunft.
Aber an anderen Punkten schießt er auch über das Ziel hinaus oder daran vorbei:
Erstens ist nicht nachvollziehbar, warum die Entscheidung darüber, ob ein konkreter Fall für eine Videoverhandlung geeignet ist, immer dann dem freien richterlichen Ermessen entrissen werden soll, wenn beide Anwälte dies übereinstimmend beantragen. Die konkrete Verfahrensgestaltung gehört in die Hände der Richter und nicht der Rechtsanwälte. Diese Grundentscheidung hat unsere Prozessordnung aus guten Gründen so getroffen.
Zweitens erschließt sich auch nicht, warum das Gericht die Ablehnung einer Videoverhandlung begründen soll, wenn diese Entscheidung unanfechtbar ist. Das ist unnötige und unsinnige Mehrarbeit für die Gerichte.
Und bei diesen beiden Punkten kommt – bei allem Lob, was Sie gerade ausgesprochen haben – eines wieder deutlich zum Ausdruck – genauso wie bei der strafrechtlichen Dokumentation der Hauptverhandlung –: Das Empfinden vieler Richterinnen und Richter in diesem Land, dass die Ampel und allen voran der Bundesjustizminister ihnen gegenüber ein grundsätzliches Misstrauen hegen, ist berechtigt. Dieses Misstrauen ist nicht nur unberechtigt und unangemessen, es schadet dem Vertrauen in unsere Justiz und in unseren Rechtsstaat.
Drittens schießen vollvirtuelle Verhandlungen, bei denen selbst die Richter nicht mehr bei Gericht anwesend sein müssen, über das Ziel hinaus. Gerichte gehören nicht auf die heimischen Sofas, sie gehören mitten in unsere Städte. Sie gehören mitten in unsere Gesellschaft, weil sie Zentren unseres Rechtsstaats sind.
Wer Videoverhandlungen wirklich fördern will, muss sich schließlich nicht nur um neue Regeln kümmern, sondern zuallererst um die technische Ausstattung der Gerichte. Daran mangelt es an vielen Orten immer noch. Allein von den 32 Sitzungssälen der Bundesgerichte sind gerade mal 10 Sitzungssäle – und damit weniger als ein Drittel – videokonferenzfähig. Aber Sie, Herr Minister, konzentrieren sich mit einem mickrigen Digitalpakt für die Justiz lieber auf einzelne digitale Leuchtturmprojekte, anstatt für eine ausreichende digitale Grundausstattung in der Fläche zu sorgen. Hier gilt es zu handeln. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg gerne.