Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anpassung der Bundesbesoldung für die Jahre 2023 und 2024 ist alternativlos; das stellt das Gesetz zu Recht fest. Selbstverständlich muss die Besoldung der Bundesbeamten an die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen angepasst werden. In den vergangenen Wochen haben mich viele Rentner gefragt, warum auch die Pensionäre diesen Inflationsausgleich erhalten sollen. Die Antwort lautet: Weil dieser Ausgleich in diesem Jahr im Schnitt ungefähr der prozentualen Erhöhung entspricht, die die Rentner im Juli 2023 durch die Rentenanpassung bekommen haben. Selbstverständlich haben auch die Beamten im Ruhestand einen Anspruch darauf, dass die Ruhegehaltsbezüge an die Inflation und die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer will bestreiten, dass Beamte und Soldaten hoheitliche Aufgaben erfüllen, die zum Erhalt unserer Gesellschaft erforderlich sind? In der Pandemie hat der öffentliche Dienst Großes geleistet: in den öffentlichen Gesundheitsämtern, in den Krisenstäben der Kommunen. Tausende Soldaten der Bundeswehr halfen in zahlreichen Impfzentren.
Seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hilft die Bundeswehr bei der Sicherung Deutschlands und des Bündnisgebietes. Eine leistungsfähige Verwaltung ist unbedingt erforderlich, um einen leistungsfähigen Staat zu erhalten, um die Menschen in Deutschland zu schützen, um ihnen in der Not zu helfen und um die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen, die unseren Wohlstand sichert. Es steht völlig außer Frage, dass wir einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst brauchen und dass wir ihn nur erhalten können, wenn wir ihn gut bezahlen. Angesichts des demografischen Wandels steht der öffentliche Dienst im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft;
in allen Bereichen, nicht nur im IT-Sektor.
Wir müssen also bei der Lohnentwicklung immer auch einen Blick auf die Industrie werfen. In der Metall- und Elektroindustrie gibt es seit 2023 und 2024 insgesamt 8,5 Prozent mehr Lohn und einen Inflationsausgleich von 3 000 Euro, ähnlich in der Chemiebranche mit einem Plus von 6,5 Prozent und 3 000 Euro Ausgleich. Auch in anderen Bereichen wie Bau und Gastronomie gibt es dieses und nächstes Jahr vergleichbare Lohnsteigerungen. Der öffentliche Dienst kann und darf nicht dahinter zurückbleiben.
Es kann und darf auch kein Auseinanderdriften von Beschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst geben. Deshalb ist es ein richtiger, konsequenter Schritt, den jüngsten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Beamten zu übertragen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Gesetz enthält einen zweiten wichtigen Punkt. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat stark für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gekämpft. Dafür danke ich ihr herzlich.
Es ist richtig, dass wir mit diesem Gesetz die besonderen Belastungen bei der Bundespolizei, bei Soldaten mit besonderen Aufgaben, bei der Feuerwehr und beim Sanitätsdienst anerkennen. Diese Beamten sind im Dienst besonderen Belastungen ausgesetzt. Zu Recht erhalten sie eine Erschwerniszulage. Und diese Zulage muss sich natürlich auch im Ruhegehalt widerspiegeln. Dieser Schritt ist längst überfällig. Er zeigt unsere Wertschätzung für die betroffenen Beamten und Soldaten.
Übrigens hat die SPD in Nordrhein-Westfalen diese Zulage bereits im Jahr 2016 wieder ruhegehaltsfähig gemacht. Deshalb ist es richtig, dass wir diesen Schritt nun im Bund nachvollziehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.