Wenn wir den Referentenentwurf mit dem aktuellen Gesetzentwurf vergleichen, stellen wir fest: Da gibt es vor allem im Bereich der Kleinanleger und des privaten Kapitals einige Änderungen. Ich denke an die Verlustverrechnungskreise für Aktiengeschäfte. Inwieweit sehen Sie da weiterhin Handlungsbedarf?