Also, der Tag war so schön. Dass jetzt ausgerechnet an der Stelle Salz in die Wunde gerieben werden muss!
Spaß beiseite. – Der Gesetzentwurf, der dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden ist, ist das Ergebnis der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Seitens des Bundesfinanzministeriums wären noch weitere Optionen denkbar gewesen: bei der Frage der Spekulationsfrist, beim Verkauf von Wertpapieren, bei dem Verlustverrechnungskreis, der zum Teil paradoxe Ergebnisse hat und auch zu Rechtsprechung geführt hat. Insofern hat der Gesetzgeber noch Anlass zur weiteren Vervollkommnung des Regierungsentwurfs.
Die erste Frage stellt aus der CDU/CSU-Fraktion Volkmar Klein.