Sie werden lachen. Ich habe heute meinem Büroteam gesagt, dass ich genau diesen Text von Herrn Poseck erwarte. Wir können uns gerne in den Zug setzen, nach Hessen fahren und da den Wahlkampf verfolgen.
Haben Sie mir gerade ernsthaft vorgeworfen, ich würde hessischen Wahlkampf machen, nach diesem Redebeitrag?
War das wirklich der Fall? Das ist ja wohl ein Scherz. Ich werde keine Silbe darauf antworten, weil ich in den Deutschen Bundestag gewählt worden bin, und ich erkläre Ihnen sehr gerne, was die Bundesregierung tut.
– Nein. Sie haben mich gefragt, was die Bundesregierung tut. Daher würde ich vorschlagen, Sie bleiben stehen.
Im letzten November hat die Bundesinnenministerin eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vorgelegt. Ich weiß nicht, ob Sie die zur Kenntnis genommen haben. Ich war bei der BKA-Herbsttagung – ich weiß nicht, ob Sie auch da waren –; da wurde sie vorgestellt. Und zwar hat sie da eine Gesamtstrategie – ich betone das – mit sehr vielen Bausteinen vorgestellt, auf die ich jetzt gleich in meiner Rede noch zu sprechen gekommen wäre.
Da geht es um Vermögenseinziehung. Es geht um die Allianz zur Bekämpfung der Clankriminalität, auf die ich auch noch gerne zu sprechen komme. Offensichtlich haben Sie sie nicht verstanden.
Sie verstehen nicht den Unterschied zwischen dem Konzeptblick – es gibt eine polizeiliche Kooperation, die hervorragend läuft, die schon implementiert ist – und der politisch strategischen Ebene. Ich hoffe, Sie verstehen diesen Unterschied. Es ist eine peinliche Aktion, wenn ausgerechnet der nordrhein-westfälische Innenminister wie eine beleidigte Leberwurst einer solchen Verabredung fernbleibt, in der es genau darum geht. Es ist die Aufgabe der Innenminister, Bund und Länder zu koordinieren; denn die Hauptaufgabe liegt bei den Ländern.
Daran wird ja wohl hoffentlich kein Zweifel bestehen.
Wenn Sie dem BKA jetzt vorwerfen wollen, hier nicht ordentlich zu arbeiten, dann tun Sie das. Die Bürgerinnen und Bürger werden das zur Kenntnis nehmen und auch einer Prüfung unterziehen. Ich behaupte: Das Gegenteil ist der Fall. Sehr engagierte Beamtinnen und Beamte im Bundeskriminalamt unterstützen die Länder bei ihrer Bekämpfung der Clankriminalität, und ich danke ihnen dafür sehr.
Ich hatte noch darauf verweisen wollen – ich habe mich mit Ihrem Antrag beschäftigt –, dass es das Lagebild – da waren wir stehen geblieben –, von dem Sie wollen, dass es erarbeitet werden soll, schon lange gibt. Das erste Lagebild – ich habe einmal nachgeguckt – kam aus Niedersachsen; und das schon vor zehn Jahren. In der Zeit war Herbert Reul noch Industriepolitiker im Europäischen Parlament und hat sich gegen die Zeitumstellung engagiert. So lange gibt es schon gute Konzepte und Befassungen. Die Frage ist nur, was wir anschließend daraus machen.
Jetzt komme ich zum Kern Ihres Problems. Sie suggerieren am Anfang, Sie hätten die Definition der Clankriminalität verstanden. In all Ihren Punkten kommt jedoch zum Ausdruck, dass das nicht der Fall ist.
Dass die Organisierte Kriminalität nur ein Ausschnitt der Clankriminalität ist, haben Sie entweder nicht verstanden, oder Sie versuchen, den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen.
– Das will ich Ihnen erklären. – Wenn Sie fordern, bestimmte Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung zur Bekämpfung der Clankriminalität zu implementieren, finde ich das bemerkenswert. Ich kenne keine einzige Eingriffsbefugnis in der Strafprozessordnung, die sich auf ein einzelnes Kriminalitätsphänomen bezieht. Es geht um die Bekämpfung von Formen schwerer Kriminalität, und so ist es in unserer Verfassung auch angelegt.
Ich versuche, das anders zu erklären: Stellen wir uns vor, die Sitze wären hier alle leer, und das wäre die gesamte Organisierte und schwere Kriminalität. Dann wäre ein überwiegender Teil die Clankriminalität, und ein Ausschnitt davon, ein paar Sitzreihen, das wäre Organisierte Kriminalität. Der Rest wären Bedrohungen, Eigentumsdelikte und vieles mehr. Wenn Sie jetzt andersherum so tun – das tun Sie an jeder Stelle Ihres Antrags –, als ob jeder Teil der Clankriminalität Organisierte Kriminalität sei, ist das schlicht fachlich falsch. Und da gibt es zwei Möglichkeiten: Sie haben es nicht verstanden, oder Sie machen das bewusst.
– Herr Baumann, Sie kommen ja gleich dran, aber Ihre Texte kennen wir schon vorher.
Also gucken Sie sich das noch einmal an. Es gibt seit zwei Jahren eine Definition der Clankriminalität, mit der die Polizeien schon lange arbeiten, und es gibt eine zur Organisierten Kriminalität.
Einen Teil kann ich Ihnen nicht ersparen. Sie haben sozusagen unausgesprochen die Palantir-Software angesprochen, die Sie in Hessen eingeführt haben. Ich habe mir noch einmal angeguckt, wem die eigentlich gehört. Schön, dass Herr Merz da ist. BlackRock ist einer der Eigentümer. Ich gehe natürlich nicht so weit und sage, dass Sie sich deswegen dafür einsetzen.
Und dann gibt es noch einen anderen, den Erfinder Peter Thiel.
– Passen Sie auf: Das ist einer der Unterstützer von Donald Trump; 1 Million US-Dollar für den Wahlkampf gespendet.
Ich finde, es spielt sehr wohl eine Rolle, welche Software wir einkaufen und ob wir mit diesem Geld Leute wie Peter Thiel unterstützen.
Deswegen überlegen sich alle Sicherheitsbehörden genau zwei Sachen:
Wir brauchen auf der einen Seite eine Analysesoftware, die gut ist, die in der Praxis unbestritten die beste ist, die es im Moment am Markt gibt.
Auf der anderen Seite – das ist eine Abwägung, die muss man den Leuten schlicht erklären – müssen wir uns als Staat in die Lage versetzen, souverän zu werden, wir müssen eigene Produkte in Europa und in Deutschland produzieren.
Und dass Sie sich jetzt sozusagen hier nicht einig sind, das finde ich besonders bemerkenswert; das muss ich Ihnen sagen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Dr. Bernd Baumann.