Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, zum Thema Mietrecht: Ich möchte zunächst unsere Erwartung noch mal bekräftigen, zeitnah aus Ihrem Haus einen Gesetzentwurf zu erhalten, mit dem wir die Koalitionsvereinbarungen zum Thema Mietrecht umsetzen.
Und außerdem möchte ich Sie auf eine Gesetzesvorschrift hinweisen, die in der Praxis nicht funktioniert und nachgebessert werden muss. Die Norm zur Unterbindung von Mietwucher greift derzeit kaum, da die Mieter/-innen beweisen müssen, dass der Vermieter das geringe Angebot an Wohnungen ausgenutzt hat. Der Bundesrat hat bereits in einem Gesetzentwurf kritisiert, dass die aktuelle Fassung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in der Praxis weitestgehend wirkungslos ist. Die letzte Bundesregierung hatte die Prüfung angekündigt – ich zitiere –, „… wie dem Anliegen des Bundesrates … rechtssicher entsprochen werden kann“. Und in der Kabinettssitzung im März 2022 hatte Ihr Haus angedeutet, die Meinungsbildung sei hier noch nicht abgeschlossen, und ebenfalls auf eine Prüfung verwiesen.
Konkrete Frage: Wie weit sind Sie in dieser Prüfung mittlerweile fortgeschritten? Und wann entspricht Ihr Haus dem Wunsch des Bundesrates und stellt einen Paragrafen scharf, der für den Mieterschutz von so essenzieller Bedeutung ist? – Vielen Dank.