Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Buschmann, die Verlängerung der Mietpreisbremse soll nun schnellstmöglich kommen. Das ist in unserem Mieterland Deutschland außerordentlich wichtig, um Mieter vor unbezahlbaren Mieten zu schützen. Unser Koalitionsvertrag sieht jedoch noch weitere feste Vereinbarungen zum Thema Mietrecht vor. In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ am 4. Februar 2023 haben Sie gesagt, Sie würden sehr dafür werben – ich zitiere –,
„… dass wir in der Koalition gemeinsam an einem Strang ziehen und die vereinbarten Vorhaben umsetzen. Wenn sich alle Seiten an den Koalitionsvertrag halten, können wir insgesamt zügig vorankommen.“
Ich nehme Sie beim Wort und frage Sie: Wann dürfen wir mit der Umsetzung der übrigen im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbarten Vorhaben zum Mietrecht rechnen? Wir haben eine Absenkung der Kappungsgrenze, die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Mietspiegel und die Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen vereinbart. Bitte erläutern Sie uns Ihr weiteres Vorgehen und den entsprechenden Zeitplan. Die Entwürfe liegen in Ihrem Hause ja bereits vor.