Das stellen wir dadurch sicher, dass wir eine flächendeckende Anordnung von Tempo 30 nicht zulassen, sondern es bei der Richtgeschwindigkeit von Tempo 50 innerorts bleibt. Und was Sicherheitsgründe oder auch das Schließen von Lücken angeht: Wir haben beispielsweise die Situation, dass es einen Tempo-30-Abschnitt wegen einer Kindertagesstätte gibt. Dann wird der aufgehoben, und ein paar Hundert Meter weiter folgt ein neuer Tempo-30-Abschnitt wegen eines Krankenhauses und weil dort Lärmschutz erforderlich ist. Dass man diese Lücke schließen kann und es nicht zu einem Schilderwirrwarr kommen muss, sind alles pragmatische Dinge, die die Kommunen fordern, die ihnen helfen und die nichts mit dem Zurückdrängen eines bestimmten Verkehrsträgers zu tun haben. Ich habe immer gesagt, dass ich Tempo 30 flächendeckend ablehne, und das bleibt auch in diesem Gesetz so klar geregelt.
Volker Wissing
FraktionslosBundesminister BMDV
Mittwoch, 18. Oktober 202320. Wahlperiode, 130. SitzungBefragung der Bundesregierung
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