Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Müller, das, was Sie hier eben abgeliefert haben, war eine Oppositionsrede. Ich finde das ein bisschen schade; denn wir haben in der letzten Wahlperiode beim Thema „Verkehrssicherheit, Straßenverkehrsrecht“ wirklich viele Dinge gemeinsam auf den Weg gebracht.
Dass Sie das, was wir hier machen, jetzt einfach so schlechtreden, finde ich wirklich bemerkenswert. Ich glaube auch nicht, dass Sie sich ernsthaft mit den Kommunen auseinandergesetzt haben.
Mich macht es auch betroffen: Wir hatten im vergangenen Jahr 2 788 Menschen, die im Straßenverkehr ums Leben gekommen sind. Mehr als sieben Personen am Tag kommen dort ums Leben. Alle 20 Minuten wird ein Kind im Straßenverkehr verletzt. Das ist ein Punkt, der einen höchst betroffen macht. Wenn man sich mal anguckt, welches Instrument wir da zur Verfügung haben, stellt man fest, dass wir im Moment ein Straßenverkehrsgesetz und eine Straßenverkehrs-Ordnung haben.
Sie haben die Leichtigkeit im Verkehr erwähnt. Leider ist das Auto – so hart es ist – oft das Element, das zu einem tödlichen Unfall führt. Ich will niemandem das Auto wegnehmen. Aber das Problem ist: Wenn auf den Straßen ein Auto mit Tempo 50 unterwegs ist
und auf einen Menschen trifft, dann liegt die Überlebenswahrscheinlichkeit bei 20 Prozent. Bei Tempo 30 liegt die Überlebenswahrscheinlichkeit bei 80 Prozent. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Deshalb müssen wir gucken, an welchen Stellen wir zu vernünftigen Ergebnissen bei den Tempolimits kommen.
Ich bin auch mal geblitzt worden, als ich hier mal mit dem Auto unterwegs war.
Wie ist denn die Situation in Berlin? Alle paar Meter kommt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung – mal, weil dort ein Pflegeheim ist, mal, weil dort die nächste Kita ist. Und was machen die Autofahrenden? Sie fahren Tempo 50, weil sie das entsprechende Schild manchmal auch nicht sehen. Deshalb brauchen wir mehr Verlässlichkeit und mehr Möglichkeiten der Kommunen, auf solchen Straßen auch mal etwas länger Tempo 30 anzuordnen.
Es gibt die Diskussion, auch bei mir im Kieler Wahlkreis. Da gibt es einen Kindergartenweg. Gerade kleine Kinder sollen gerne auch mal zu Fuß gehen; da geht es um das Thema Gesundheit. Der Eingang des Kindergartens liegt aber nicht an der Straße. Folglich kann auf der Straße nicht Tempo 30 ausgewiesen werden. Deshalb müssen wir an dieser Stelle die Ziele im StVG ändern.
Wir haben das formuliert und auch als Auftrag ans Bundesverkehrsministerium gegeben. Das muss noch ganz viel arbeiten, damit wir eine ordentliche Straßenverkehrs-Ordnung hinbekommen.
Herr Kollege Lenders hat das gesagt: Wir brauchen mehr Gleichberechtigung im Verkehr. Wir müssen da gerade auch an die ungeschützten Verkehrsteilnehmer denken, zum Beispiel an die Menschen mit Behinderung, die mit dem Rolli unterwegs sind. Wir müssen darauf achten, dass auch sie über Straßenquerungen kommen. Es ist wirklich wichtig, dass man auf die Zu-Fuß-Gehenden Rücksicht nimmt.
Ich finde es gut, dass sich über 900 Kommunen – auch Kommunen mit CDU-Bürgermeistern – in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zusammengeschlossen haben. Das ist keine Initiative für Tempo 30, sondern die wollen mehr Autonomie haben. Die wollen sich nicht von oben sagen lassen, wo ein Zebrastreifen hinkommt, wo eine Ampel hinkommt, wo sie die Möglichkeit haben, im Straßenverkehr auch mal etwas anderes zu machen, zum Beispiel bei der Frage, Außengastronomie stattfinden zu lassen, oder in Gewerbegebieten. Bei einem Industriebetrieb kann an einer Ausfahrt zum Beispiel nicht Tempo 30 angeordnet werden, sodass die Lkws dann warten, bis sie wieder auf die Straßen kommen. Die wollen auch etwas haben.
Ich glaube, wir haben dort eine gute Möglichkeit, etwas zu schaffen. Ich lade Sie herzlich ein, sich daran zu beteiligen, und ich hoffe, dass wir auch mit der Union dort zu einer freundlichen Einigung kommen.
Vielen Dank.