Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sowie die Sicherheit und auch die Leichtigkeit des Verkehrs im Straßenverkehrsgesetz regeln. Das Straßenverkehrsrecht beschreibt vor allen Dingen das Verhalten von Verkehrsteilnehmern. Wenn man sich das Verhältnis zwischen Radfahrern, Autofahrern und Fußgängern auf Berlins Straßen anschaut, erkennt man, dass wir für ein neues Verständnis, für eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sorgen müssen.
Meine Damen und Herren, die Leichtigkeit des Verkehrs ist und bleibt ein wesentliches Ziel des Straßenverkehrsrechts, weil es die Grundlage ist, den Verkehr zu lenken, zu organisieren. Manche finden ja, dass die Leichtigkeit des Verkehrs eigentlich ein Turbobeschleuniger für das Verkehrsaufkommen ist, dass sie sozusagen den Verkehr immer nur in eine Richtung schneller machen soll. Meine Damen und Herren, die Leichtigkeit des Verkehrs ist die Grundlage dafür, dass wir in den Verkehr eingreifen können, um Staus zu vermeiden, Sicherheit zu gewähren, Umweltbelastungen zu vermeiden. Das ist etwas, was wir als Ziel nicht aus den Augen verlieren werden.
– Die Kollegen hätten da auch klatschen dürfen; ich hätte nichts dagegen.
Meine Damen und Herren, daneben werden wir auch andere Ziele stärker verankern: Umweltschutz, Gesundheitsschutz, die städtebauliche Entwicklung. Wir nehmen diese Herausforderungen, die durch neue Formen von Mobilität kommen, auch durch neue Formen von Verkehrsmitteln, an. Dazu werden wir das Straßenverkehrsrecht anpassen und das im Straßenverkehrsgesetz stärker verankern.
Die Kommunen sagen uns, dass sie mehr Beinfreiheit haben wollen; sie wollen mehr Freiheit haben, vor Ort zu entscheiden, was richtig ist. Meine Damen und Herren, das ist ein Wunsch, den man, wenn man wie ich einmal Kommunalpolitiker war, gut nachvollziehen kann und der auch unter dem Aspekt der Subsidiarität aus meiner Sicht absolut richtig ist. In meiner Heimatstadt Fulda sind mittlerweile viele Tempo-30-Zonen angeordnet. Die Kommunalpolitiker vor Ort tragen das auch mit. Die Kommunalparlamente müssen das Recht bekommen, die Kontrolle auch auszuüben. Diese Beinfreiheit, die die Kommunen von uns verlangen, wollen wir ihnen mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes gerne geben.
Wer sind denn wir in Berlin, die besser entscheiden können, was vor Ort richtig ist? Das sollen die Menschen vor Ort entscheiden. Das sollten wir uns hier von Berlin aus nicht anmaßen.
Fakt ist aber auch, dass zum Beispiel schon 60 Prozent der Straßen in Berlin über ein Tempo 30 verfügen, meine Damen und Herren. Das ist auch etwas, worüber wir uns Gedanken machen müssen.
Was wir als Liberale auf keinen Fall mitmachen werden, ist ein flächendeckendes Tempo 30 in den Innenstädten.
Wir werden auf keinen Fall mitmachen, dass es eine Politik gegen den Individualverkehr, gegen das Auto geben wird, sondern wir werden für mehr Transparenz und mehr Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern sorgen.
Ich freue mich auf die konstruktiven Vorschläge der Opposition im Ausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.