Herr Kollege, das ist ein klassisches Ablenkungsmanöver.
Sie lenken den Blick auf Alkohol, obwohl wir jetzt über die Gefahren von Cannabis reden. Wir müssen darüber reden, dass in diesem Gesetz die Strafvorschrift für die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige abgesenkt wird.
Damit machen Sie es den Strafverfolgungsbehörden schwerer, und damit erleichtern Sie Organisierte Kriminalität. Das ist der Kern unseres rechtsstaatlichen Kritikpunktes. Sie werden zukünftig weniger Handhabe gegen Dealer und gegen den Schwarzmarkt haben, und das ist unverantwortlich.
Mir macht auch Sorge – das ist heute noch nicht angesprochen worden –, wie leichtfertig Sie mit zwingenden Vorschriften des internationalen Rechts umgehen. Mit diesem Gesetz verstoßen Sie gegen das UN-Einheitsübereinkommen über psychotrope Substanzen.
Sie verstoßen auch gegen das Schengener Übereinkommen und den EU-Rahmenbeschluss.
Wir können keine Teillegalisierung von Cannabis vornehmen, die nicht völker- und europarechtskonform ist. Wir sollten uns an die Vorschriften des internationalen Rechts halten. Das steht unserem Land gut zu Gesicht.
Dieses Gesetz ist in der Praxis nicht kontrollierbar, schafft weitere niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeiten in eine Droge und ist eine fatale Entwicklung für die Drogenprävention.
Die Menschen fragen sich: Haben wir mit Medikamentenmangel, mit der Krise bei der Pflege,
mit dem Wandel der Krankenhauslandschaft nicht größere Probleme, die wir jetzt angehen müssten, als eine Droge zu legalisieren?
Herzlichen Dank.