So, dann werde ich Ihnen gerne beides beantworten.
Das, was ich benannt habe, ist nicht die SGB-II-Quote, sondern das sind aus der SGB-II-Quote herausgerechnet diejenigen, die erwerbsfähig und -berechtigt sind; dieses habe ich vorher auch gesagt. Und ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie in Zukunft, bevor Sie eine Bemerkung machen, die Worte, die ich hier an das Parlament richte, auch zur Kenntnis nehmen.
So, ich darf weitermachen. – Meine Damen und Herren, wir haben also weniger das Problem, dass diejenigen, die arbeiten wollen, nicht arbeiten dürfen, wir haben mehr das Problem, dass diejenigen, die arbeiten könnten, aus einem uns nicht ganz bekannten Grund – jedenfalls sollen wir es hier im Hause ja wohl nicht sagen – nicht arbeiten. Aber Tatsache ist doch, dass wir mit dem Bürgergeld einen Anreiz geschaffen haben, der es einfach nicht mehr richtig erscheinen lässt, überhaupt arbeiten zu gehen.
Genau deswegen wollen diese Menschen nicht arbeiten.
Aber wir haben natürlich einen außerordentlichen Vorteil: Wir sind sehr häufig in unseren Gemeinden unterwegs, wir sind sehr häufig bei unseren Bürgern und sprechen mit diesen, und diese trauen sich auch, uns anzusprechen, weil sie wissen, dass sie von uns nicht mit irgendwelchen Himmelsschlössern, die die Ideologie nachweisen sollen, bedient werden, sondern dass wir zuhören.
Und wenn wir zuhören, dann erfahren wir, dass es jede Woche insbesondere in der Landwirtschaft, in der Gastro, übrigens auch in den Schaustellerbetrieben und bei ähnlichen Betrieben Angebote gibt, dort zu arbeiten.
Die Menschen wollen arbeiten – aber schwarz, neben dem Bürgergeld. Und das ist falsch. Frau Bünger, da komme ich zu Ihnen: Skandalös ist es nicht, dass man denjenigen, die Bürgergeld annehmen, auch zumutet, den ein oder anderen Beitrag in der Gesellschaft zu leisten. Skandalös ist es, das Geld zu nehmen, das die Bürgerinnen und Bürger erwirtschaften, ohne einen Eigenbeitrag zu leisten.
– Ich habe das Menschenbild, dass, wenn man Leistungen bekommt, man auch etwas dafür zurückgibt; so einfach ist mein Menschenbild. Und damit treffe ich bei einem ganz hohen Anteil der deutschen Bevölkerung auf Zustimmung.
Meine Damen und Herren, Sie haben vorhin die Ukraine angesprochen. Ich wollte dieses Thema eigentlich außen vor lassen. Aber nachdem Sie von der erfolgreichen Integration der ukrainischen Geflüchteten in den Arbeitsmarkt geredet haben, darf ich Ihnen die Zahlen hier vorstellen – auch diese habe ich nicht erfunden; sie stammen von der Bundesagentur für Arbeit –: Derzeit arbeiten 18 Prozent der ukrainischen Geflüchteten, und zwar von denen, die arbeiten können und dürfen – es dürfen eigentlich alle. Davon arbeiten insgesamt 7 Prozent Vollzeit, 6,5 Prozent Teilzeit und 3 Prozent geringfügig. Das ist wenig. Das ist keine erfolgreiche Leistung, das ist Ausdruck davon – wie der Bundesrechnungshof moniert hat –, dass das Arbeitsamt hier nicht zum Zuge kommt.
Deswegen, meine Damen und Herren, stimmen Sie der Tatsache zu: Es wird die Integration in die Gesellschaft und die Anerkennung durch unsere Gesellschaft fördern, wenn diese Menschen wenigstens gemeinnützig einen kleinen Anteil leisten.
Ich danke Ihnen.