Herr Minister Heil, wir bleiben beim Thema. Wie Sie wissen, ist aktuell die Situation so, dass nur noch etwa jeder zweite Beschäftigte in Deutschland unter den Schutz eines Tarifvertrages fällt. Ich glaube, wir beide teilen die Einschätzung, dass das eine dramatische Entwicklung ist und da gegengesteuert werden muss. Nun gibt es eine halbwegs neue EU-Richtlinie, die besagt, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für ihr jeweiliges Land eine Tarifbindung von etwa 80 Prozent anvisieren sollen. Wenn sie diesen Wert nicht erreichen, sollen sie einen Aktionsplan aufstellen, um dieses Ziel unter Wahrung der Tarifautonomie zu erreichen.
Meine Frage an Sie ist in diesem Zusammenhang: Ist aus Ihrer Sicht der darin vorgegebene Zielzeitraum, einen solchen Aktionsplan bis November 2024 vorzulegen, eine verbindliche Vorgabe, der sich in der Richtlinienumsetzung auch die Bundesregierung entsprechend unterwerfen wird?