Ich kann von hier aus aber alle gut sehen.
Herr Kollege Meiser, ich wollte sagen, dass wir einen Aktionsplan vorlegen werden und dass bestimmte Teile, wie das Tariftreuegesetz, schon Teil dieses Aktionsplanes sind. Richtig ist aber auch, dass die EU-Richtlinie nicht verbindlich vorsieht, dass der Staat eine solche Tarifbindungsquote herzustellen hat. Das wäre mit unserer Verfassung auch nicht vereinbar, weil Artikel 9 Grundgesetz – Stichworte „Tarifbindung“, „Sozialpartnerschaft“ – positive und negative Koalitionsfreiheit vorsieht. Das heißt, der Staat kann nicht 80 Prozent Tarifbindung alleine herstellen. Er kann und muss Anreize in Deutschland setzen, dass es einen Unterschied macht, wie wir das beim Tariftreuegesetz haben. Ich kann mir da Weiteres vorstellen.
Ich will aber auch sagen, dass es Aufgabe von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist, stärker auch die positive Koalitionsfreiheit zu nutzen, damit dieses Ziel der EU-Richtlinie, nämlich die Sozialpartnerschaft zu stärken und mehr Tarifbindung zu haben, auch erreicht werden kann.
Wir werden uns jedenfalls an alle Fristen halten, die in entsprechenden EU-Richtlinien vorgesehen sind.