Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die schon etwas länger hier sitzenden Parteien haben in der Vergangenheit ein System geschaffen, durch das erhebliche Geldbeträge aus den Taschen der Steuerzahler entnommen und an die politischen Parteien verteilt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor vielen Jahren entschieden, das sei mit dem Grundgesetz vereinbar, allerdings unter Bedingungen. Es kann der transferierte Betrag nicht beliebig erhöht werden.
Vor fünf Jahren, 2018, hat die damalige Mehrheit aus CDU und SPD eine deutliche Erhöhung beschlossen: 25 Millionen Euro mehr sollten es sein jedes Jahr. Zur Begründung hat man auf die allseits beliebte Digitalisierung verwiesen, die sei teuer. Wenn ich das mal eben übersetzen darf: Man hat 2018 staunend und ängstlich bemerkt, wie Millionen Wähler sich im Internet bei der AfD informierten, während die Angebote der Regierungsparteien im Netz sich niemand freiwillig anschauen wollte.
Da brauchte man schnell ein paar Millionen Euro, um mehr Facebook-Werbung für sich selbst zu machen. Das sollte der Steuerzahler finanzieren. Gegen die Erhöhung haben damals die FDP, die Grünen und auch die AfD geklagt. Gleichwohl sind die erhöhten Beträge an die Parteien ausgezahlt worden.
In diesem Jahr, 2023, hat das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung einkassiert. Nun sollte man meinen, daraufhin würden jetzt die seit 2018 unrechtmäßig geflossenen rund 100 Millionen Euro zurückgezahlt. Weit gefehlt!
Es machen nun diejenigen, die damals das verfassungswidrige Gesetz beschlossen haben – CDU und SPD –, mit denen, die damals dagegen geklagt haben – FDP und Grüne –, alle zusammen, einfach ein neues Gesetz, nach dem sie die seit 2018 bezogenen Mehrbeträge behalten dürfen.
Es ist so einfach, wenn man sich nur traut, richtig dreist zu sein. Faszinierend!
Wir von der AfD lehnen die Erhöhung ab. In Zeiten, in denen durch die Politik der herrschenden Parteien für immer mehr Menschen das Geld früher zu Ende ist als der Monat, da ist eine Erhöhung der Parteienfinanzierung das Letzte, was wir hier beschließen sollten.