Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt ja in diesen Zeiten und auch naturgemäß nicht häufig vor, dass wir als Unionsfraktion zusammen mit den Mehrheitsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – auch Die Linke hat ja schon signalisiert, dass sie dem Gesetz zustimmen will – einen Gesetzentwurf vorlegen; denn in vielen Politikbereichen haben wir natürlich unterschiedliche Vorstellungen davon, welcher Weg für unser Land der richtige ist. Dass wir es aber schaffen, Konsens zu finden, wenn es um die grundlegenden Fragen der Wirkmechanismen unserer Parteiendemokratie – wir haben eben eine Parteiendemokratie nach Artikel 21 des Grundgesetzes – geht, ist auch eine gute Leistung der Demokraten hier in diesem Haus.
Umso mehr freue ich mich als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion darüber, dass es im Bereich des Parteienrechts nun gelungen ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der hier im Bundestag eine breite Mehrheit finden wird. Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken für die vielen und langen konstruktiven Gespräche mit den Berichterstattern der fünf anderen Fraktionen und den Schatzmeistern der sechs Parteien.
Dass wir hier gesetzgeberisch tätig geworden sind, hat seine Ursache im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar dieses Jahres. Das präzisiere ich jetzt etwas: Es hat seinen Grund in dem vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreichen Normenkontrollantrag. Herr Kollege Jacobi von der AfD hat ja angesprochen, dass die AfD geklagt hat. Eigentlich sollte man über die Entscheidung besser schweigen.
Denn die AfD hat eine solche Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht bekommen, dass es in einem anderen Gerichtszweig eindeutig ein Fall für die Anwaltshaftung gewesen wäre.