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135. Sitzung
Freitag, 10. November 202320. Wahlperiode, 135. Sitzung
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Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2023 entschieden, dass mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien ein Parlamentsgesetz mit klaren Regelungen über die Kriterien der Finanzierung der parteinahen Stiftungen erforderlich ist. Dieses Gesetz liegt nun vor, und wir können als Ergebnis festhalten:

Es ist eine Katastrophe!

Es wird kein Geld für Feinde der Demokratie und Menschenwürde geben.

Beifallbei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Thomae [FDP]

Warum kriegen dann die Mauermörder Geld?

Das finden wir als Linke auch richtig und wichtig und unterstützen das.

Parteinahe Stiftungen sind historisch entstanden und haben einen klaren Auftrag zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland.

Zur Versorgung gescheiterter Politiker/-innen!

Das nun vorliegende Gesetz soll diesen Auftrag und die Funktion der Stiftungen zum einen rechtlich absichern und zum anderen gegen Angriffe von Demokratiefeinden verteidigen.

Beifallbei der LINKEN

Auf der linken Seite! Mauermörderparteien zum Beispiel!

Wenn die AfD mit diesem Gesetz ein Problem hat, dann bedeutet das nur, dass sie als Partei mit der Demokratie und unseren demokratischen Werten insgesamt ein Problem hat.

Beifalldes Abg. Carsten Träger [SPD]

Gehen Sie zurück in die DDR, Frau Bünger!

Die AfD weiß sehr wohl, dass sie in ihren Reihen Personen hat, die ein gefestigtes rechtsextremistisches Weltbild haben

So was können nur Linksextremisten von sich geben!

und damit nicht auf dem Boden unserer Demokratie und der Grundrechte stehen.

Beifallbei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Zur Wahrheit gehört natürlich – –

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