Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2023 entschieden, dass mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien ein Parlamentsgesetz mit klaren Regelungen über die Kriterien der Finanzierung der parteinahen Stiftungen erforderlich ist. Dieses Gesetz liegt nun vor, und wir können als Ergebnis festhalten:
Es wird kein Geld für Feinde der Demokratie und Menschenwürde geben.
Das finden wir als Linke auch richtig und wichtig und unterstützen das.
Parteinahe Stiftungen sind historisch entstanden und haben einen klaren Auftrag zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland.
Das nun vorliegende Gesetz soll diesen Auftrag und die Funktion der Stiftungen zum einen rechtlich absichern und zum anderen gegen Angriffe von Demokratiefeinden verteidigen.
Wenn die AfD mit diesem Gesetz ein Problem hat, dann bedeutet das nur, dass sie als Partei mit der Demokratie und unseren demokratischen Werten insgesamt ein Problem hat.
Die AfD weiß sehr wohl, dass sie in ihren Reihen Personen hat, die ein gefestigtes rechtsextremistisches Weltbild haben
und damit nicht auf dem Boden unserer Demokratie und der Grundrechte stehen.
Zur Wahrheit gehört natürlich – –