Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über die Finanzierung der politischen Stiftungen aus dem Staatshaushalt diskutieren, stellt sich nicht nur die Frage, warum wir die Stiftungen finanziell überhaupt fördern, sondern auch die Frage, wann wir eine Stiftung fördern und wann eben nicht.
Auf das Zweite möchte ich den Fokus legen. Mit dem neuen Gesetz regeln wir die Voraussetzungen, wann eine politische Stiftung aus dem Staatshaushalt finanziell gefördert werden kann und wann sie eben nicht gefördert werden darf.
Das Bundesverfassungsgericht legt fest, es sollten „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen“ Deutschlands gefördert werden. Festlegen könne man das über die wiederholte Vertretung im Bundestag. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die der Stiftung nahestehende Partei in mindestens drei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist. So definieren wir die Dauerhaftigkeit einer Grundströmung. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Es sollen nämlich eben keine politischen Grundströmungen gefördert werden, die gegen unsere Demokratie kämpfen.
Die Stiftungen arbeiten mit an der Demokratieförderung und Meinungsbildung in diesem Land. Es wäre kontraproduktiv und widersinnig, Verfassungsfeindinnen und -feinde zu fördern, die eben genau das Gegenteil tun.
Wenn es in diesem Land zum Beispiel junge Menschen gibt, die vollkommen geschichtsvergessen „Heil Hitler!“ ins Gästebuch schreiben oder sich SS-Befehle einrahmen und an die Wand hängen, dann haben wir solche Leute offensichtlich als Gesellschaft mit politischen Bildungsangeboten nicht erreicht. Eher wurden solche Menschen von ganz anderen Angeboten erreicht und eingebunden, von Kräften, die sich eben nicht für unsere Verfassung engagieren, von Kräften, die in einem anderen Staat leben wollen, in dem Menschenrechte und Minderheitenschutz keine Rolle mehr spielen.
Die Diskussion über die Fördervoraussetzungen und darüber, wie über diese entschieden wird, ist übrigens nicht neu. Es gibt sie schon seit Jahrzehnten. Es ist also vollkommen lächerlich, so zu tun, als handle es sich um ein Gesetz speziell für die AfD und die Erasmus-Stiftung.
Was haben die Vertreter der AfD hier bei der ersten Lesung für ein Schauspiel abgezogen! Heute ja auch wieder. Dabei wollen Sie doch in Ihrem eigenen Gesetzentwurf die Gelder für die politische Bildungsarbeit massiv zusammenstreichen, da Ihnen Institutionen, die sich für ein demokratisches Zusammenleben starkmachen, ein Dorn im Auge sind.
Sie haben hier bei der ersten Lesung des Gesetzes so getan, als würden die Sicherheitsbehörden mit Willkür arbeiten. Sie nennen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein „willkürliches Förderkriterium“. Sie haben hier außerdem dem Verfassungsgericht unterstellt, es würde nicht unabhängig von der Bundesregierung entscheiden.
Sie bezichtigen das Bundesamt für Verfassungsschutz der Verleumdung. Sie behaupten, Verfassungsschutz und Verfassungsgericht könnten nicht objektiv darüber entscheiden, wo die Grenzen des Grundgesetzes sind.
Wer Angst hat vor Demokratieförderung, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung für willkürlich hält, wer die Gewaltenteilung infrage stellt, wer diejenigen diskreditiert, die die Verfassung schützen,
wer selbst entscheiden möchte, was extremistisch ist und was nicht, der sollte sich vielleicht einmal selbst die Frage stellen,
wie fest man noch auf dem Boden von Rechtsstaat und Demokratie steht.
Aber alles, was Sie hier tun, ist, sich künstlich aufzuregen und mit Falschinformationen, Halbwahrheiten und kruden Unterstellungen zu arbeiten. Und ich sage Ihnen auch, warum das so ist: weil Sie sich angesprochen fühlen.
Wenn ich hier zu Beginn der Rede die demokratischen Fraktionen begrüße, dann geht bei Ihnen das Geschrei los – das war gerade auch wieder so –, weil Sie sich offenbar ausgeschlossen fühlen,
weil Sie sich offenbar nicht mal mehr selbst als demokratisch empfinden. Wie sehr kann man sich eigentlich selbst entlarven!
Und wenn wir in diesem Gesetz Verfassungsfeindlichkeit als Ausschlussgrund definieren, dann beziehen Sie das wieder nur auf sich.
Ich halte fest: Sie sehen sich ja selbst als Verfassungsfeindinnen und -feinde.
Aber das ist keine Lex AfD. Es geht nicht immer nur um Sie; es tut mir wirklich leid. Es geht hier um mehr. Es geht um die Demokratie, und diese gilt es zu schützen.
Ich freue mich, dass wir das mit diesem Gesetz schaffen und es heute mit breiter Unterstützung der Linken, der SPD, der Grünen, der FDP, der CSU und der CDU verabschieden. Das sind die, die sich ganz sicher angesprochen fühlen, wenn ich von „demokratischen Fraktionen“ rede, im Gegensatz zu Ihnen da.