Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie gründen Ihren Antrag für ein Demokratiefördergesetz auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes: die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Aber das Grundgesetz geht ja noch ein bisschen weiter. Gleich in Artikel 2 schützt es die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Wortlaut:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Sehen Sie, darin liegt die Aufgabe unseres freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates: Er soll die Vielfalt schützen, die wir vorfinden, die Vielfalt an Menschen, die Vielfalt an Meinungen und die Vielfalt an Lebensentwürfen.
Diese Vielfalt der Zivilgesellschaft soll der Staat schützen und fördern. Es ist nicht seine Aufgabe, die Zivilgesellschaft nach seinen Vorstellungen zu formen, Herr Döring. Aber genau das tut das Demokratiefördergesetz, das Sie heute beantragen: Es nimmt sich die Kompetenz heraus, die Gesellschaft nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, und das auf lange Frist.
Das Gesetz stammt noch aus den Ampeltagen, aus der Feder der damaligen Familien- und Jugendministerin Frau Paus. Das Gesetz konnte sie wegen des frühzeitigen Endes der Ampelregierung nicht mehr durch den Bundestag bringen. Aber sie hat versucht, viel davon umzusetzen. Die Folge: Etwa zwei Drittel der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind heute längerfristig gebunden. Mit dieser schleichenden Verstetigung von Projekten und Trägern, die eine einseitige Weltanschauung vertreten, haben Sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Verruf gebracht.
Und nun versuchen Sie es erneut und beantragen hier und heute, Programmlaufzeiten zu entkoppeln und dauerhafte Förderungen sicherzustellen. Was ist das anderes als die dauerhafte staatliche Subventionierung von Organisationen, deren Weltanschauung einer Partei genehm sind? Das ist übergriffig.
Nichts könnte undemokratischer sein und nichts unparlamentarischer.
Das Haushaltsrecht ist das höchste Recht des Parlaments. Durch die Festschreibung von Förderprojekten weit über die Legislaturperiode hinaus blockieren Sie das Haushaltsrecht nachfolgender Parlamente. Sie würgen die Freiheit zur Gestaltung ab und nehmen dem Parlament die Möglichkeit,
auf neue gesellschaftliche Herausforderungen mit neuen Schwerpunkten zu reagieren. Mit pluraler politischer Bildung hat das alles nichts mehr zu tun.
Ich möchte daran erinnern, dass Demokratie zu fördern heißt, den Menschen den Weg zum Erkenntnisgewinn möglichst frei von Indoktrination zu ebnen: keine Einseitigkeit, sondern die Vielfalt der Meinungen darlegen – These, Antithese, Synthese.
1974 schrieb Gustav Heinemann in einem Aufsatz über den demokratischen Rechtsstaat – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Es muss darauf geachtet werden, dass das Grundgesetz nicht mit Methoden geschützt wird, die seinem Ziel und seinem Geist zuwider sind.“
Ihr Demokratiefördergesetz ist dem Ziel und dem Geist des Grundgesetzes zuwider.
Unsere Demokratie braucht dieses Gesetz nicht.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Sebastian Maack für die AfD-Fraktion.