Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Polizei im Bund leistet täglich einen unverzichtbaren Beitrag, damit wir alle in Frieden und Freiheit leben können. Schon heute steht keine Berufsgruppe des öffentlichen Dienstes unter einer stärkeren öffentlichen Beobachtung als die Polizei.
Selbsternannte Experten, vor allem aus dem roten und grünen Milieu, saugen ihren täglichen Nektar daraus, jede einzelne Standardmaßnahme der Polizei als wahlweise rassistisch motiviert, unverhältnismäßig oder rechtswidrig abzutun. Und es steht zu befürchten, dass dieser durchgegenderte Gesetzentwurf
diese Situation für Polizeibeamte nicht verbessert.
Die Aufgabe des Polizeibeauftragten soll es nicht sein, als Ansprechpartner für sämtliche Sorgen und Nöte von Polizisten zu wirken. Seine Aufgabe soll es sein, Fehlentwicklungen bei der Polizei und angebliches Fehlverhalten von Polizeibeamten zu bewerten und zu untersuchen.
Zwar sieht das Polizeibeauftragtengesetz vor, dass einem Petenten aus den Reihen der Polizei keine Nachteile entstehen dürfen, wenn er sich an den Polizeibeauftragten des Bundes richtet; allerdings sollte diese Bestimmung aus Gründen der besseren praktischen Handhabbarkeit durch Dienstvorgesetzte dringend in das Bundesdisziplinargesetz aufgenommen werden, um eine Rechtssicherheit zu schaffen.
Ebenso geht aus der Verpflichtung von Polizeibeamten, als Zeuge auszusagen, unter Verweis auf die Strafprozessordnung, nicht hervor, ob es sich hier um eine Rechtsgrund- oder um eine Rechtsfolgenverweisung handelt. Hier sind Anwendungsschwierigkeiten in der Praxis so sicher zu erkennen wie das Blaulicht bei einer Verfolgungsfahrt.
Zu guter Letzt bleibt festzustellen, dass die Anforderungen an die Person des Polizeibeauftragten viel zu niedrig angesetzt sind und seine Besoldung viel zu hoch ist. Die vorgesehene Tätigkeit setzt Kenntnisse im Verfassungsrecht, im Polizeirecht, im Strafprozess- und im Strafrecht sowie im Datenschutzrecht voraus. Es ist daher völlig unverständlich, dass der Polizeibeauftragte über keinerlei polizeilichen oder juristischen Hintergrund verfügen muss, sondern dieser Entwurf auch die Wahl eines Schulabbrechers – wie zum Beispiel manchmal bei den Grünen – zum Polizeibeauftragten ermöglicht.
In keinem Verhältnis dazu steht die Vergütung dieses Polizeibeauftragten mit der Besoldungsstufe B 6, also von monatlich über 11 300 Euro zuzüglich Familienzuschlag, ab dem nächsten Jahr finanziert – wie könnte es anders sein – aus Steuermitteln.
Das ist übrigens dieselbe Besoldungsstufe, wie sie ansonsten etwa dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zukommt, dem eine Behörde von knapp 1 500 Leuten zugeordnet ist. Ein Posten mit dieser Vergütung bläht wieder einmal unseren Personalhaushalt auf.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Sie schaffen hier eine zusätzliche Kontrollinstanz über die Polizei, dessen Vertreter weniger wissen muss als jeder Polizeianwärter, aber dafür eine Besoldung erhält, die mir nicht begreiflich ist. Eine vollkommen überbezahlte Dienstaufsicht alleine schafft keine bessere Polizeiarbeit. Ihre Initiative lehnen wir daher in dieser Form jetzt schon ab.
Vielen Dank.