Danke, Frau Präsidentin. – Geehrter Herr Bundeskanzler! Das Verfassungsgericht hat heute ein für uns nicht überraschendes Urteil gefällt und schon den allerersten von Ihnen als Kanzler verantworteten Haushalt 2021 für verfassungswidrig und sogar für nichtig erklärt. Ich verweise bezüglich der Zusatzverschuldung von 60 Milliarden Euro, die damals, 2022, von Ihnen nachträglich für 2021 durchgesetzt wurde, auf unseren Entschließungsantrag 20/488 vom Tag der Verabschiedung dieses Nachtragshaushaltsgesetzes hier im Haus. Wir haben dort nicht nur das Urteil, sondern auch die Formulierungen aller drei Begründungsteile, die heute vom Verfassungsgericht gefunden wurden, vorweggenommen – nicht weil wir eine Kristallkugel gehabt hätten oder überragende Juristen, sondern weil die rechtliche Lage an dieser Stelle einfach offensichtlich war.
Meine einfache Frage – ich versuche es noch mal etwas anders als der Kollege Middelberg –: Wie konnte es trotz aller Warnungen und all der Juristen in Ihren Häusern dazu kommen, dass Ihre Ampelregierung die verfassungsrechtlich zwingenden Vorschriften der Konnexität der Notlage mit den Maßnahmen dagegen sowie der Jährlichkeit und der Vorherigkeit schlicht missachtet hat?