Zunächst mal habe ich von allen 16 Ländern gehört, dass sie eine solche Bezahlkarte einführen wollen. Es besteht auch der Wunsch, dass das gemeinsam geschieht mit einem einheitlichen System, damit es möglichst unbürokratisch gelingen kann. „Ich hoffe, dabei bleibt es auch“, sage ich als jemand, der Zeitung gelesen hat und auch andere Äußerungen von einem einzelnen Ministerpräsidenten gehört hat. Aber im Wesentlichen ist das der Wille.
Es wird auch nicht so schwer sein. Wir haben jedenfalls von bestimmten Anbietern – vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, aber auch von vielen anderen – gehört, dass sie eine solche Dienstleistung in kurzer Zeit bereitstellen können. Deshalb wird es wohl schnell gehen; das will ich gern dazusagen.
Was die Maßnahmen der Länder betrifft, der Hinweis: Ja – es ist gesagt worden –, man will dadurch, dass die Antragstellung und Anhörung in der Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden und dass Verfahren beschleunigt werden, erreichen, dass innerhalb von sechs Monaten die erste Entscheidung der Verwaltung über einen Asylantrag erfolgt, und auch, dass die Verfahren erstinstanzlich beim Verwaltungsgericht in dieser Zeit erfolgen – eine wichtige Innovation. Wir wissen: Heute gibt es ein Verwaltungsgericht, nämlich das rheinland-pfälzische, das vier, viereinhalb Monate braucht. Es gibt andere, die brauchen 40.