Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
„Sollten … angesichts der konkreten Ausgestaltung der Bezahlkarte gesetzliche Anpassungen notwendig sein, wird die Bundesregierung diese zeitnah auf den Weg bringen.“
Das hat der Bundeskanzler am 6. November 2023 den Regierungschefs der Länder zugesagt.
Darauf haben sich die Länder – darauf haben wir uns – verlassen; wir haben unsere Hausaufgaben erledigt und sind startbereit. Ich erwarte, dass die Regierungskoalition die Zusage des Bundeskanzlers nicht ins Leere laufen lässt.
Ich möchte mich darauf verlassen können, dass Zusagen der Bundesregierung auch umgesetzt werden. Ich möchte darauf vertrauen, dass das Wort des Bundeskanzlers gilt, nicht allein dem Wortlaut, sondern auch dem Inhalt nach.
Im Jahr 2023 verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etwa 330 000 Asylerstanträge, eine Steigerung von über 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr, mehr als eine Verdoppelung gegenüber dem Jahr 2021 und mehr als eine Verdreifachung gegenüber dem Jahr 2020. Die Asylsuchenden sind zusätzlich zu den mehr als 1 Million Schutzsuchenden aus der Ukraine von den Ländern und Kommunen unterzubringen. Dort kümmern sich Haupt- und Ehrenamtliche, für deren Einsatz ich mehr als dankbar bin, um Versorgung und Integration, und sie stoßen immer mehr an die Grenzen des objektiv Leistbaren – oder haben sie bereits erreicht. Wir stoßen an Grenzen, was den zur Verfügung stehenden Wohnraum angeht, was die personellen Ressourcen betrifft und auch mit Blick auf das, was gesellschaftlich tragbar ist. Wir drohen die Menschen in diesem Land zu verlieren und riskieren nicht weniger als unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Dieses Risiko dürfen wir nicht eingehen, und deshalb brauchen wir eine Migrationspolitik, die die Zugangszahlen begrenzt. Den Stein der Weisen gibt es auch insoweit nicht; aber es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Wirkung zeigen können. Dazu gehört die Einführung einer Bezahlkarte. Neben der Zielsetzung, Barauszahlungen einzuschränken und den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren, kommt es darauf an, Überweisungen in die Herkunftsstaaten so weit wie möglich zu verhindern.
Tatsächlich werden teilweise erhebliche Teile bezogener Leistungen an Familien in den Herkunftsstaaten transferiert.
Nach Schätzungen der Bundesbank wurden 2022 von Migrantinnen und Migranten allein nach Afghanistan mehr als 400 Millionen Euro geschickt.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang beispielhaft aus der E-Mail eines Nachhilfelehrers, der sich intensiv um Flüchtlinge kümmert, an mein Haus zitieren. Er schreibt:
„All diese jungen Männer schickten von Anfang ihres Aufenthalts in Deutschland Geld nach Hause, um ganze Großfamilien zu finanzieren.“
„Mir wurde von Fällen berichtet, wo die Hälfte der Sozialleistungen nach Afghanistan transferiert wurde und die jungen Leute sich dann ausschließlich von Nudeln und Tomatensoße ernährt und unter erbärmlichen Bedingungen gelebt haben.“
„Mehrere meiner Schützlinge sagen selbst: Wir sind die Rente unserer Familien; deshalb haben sie uns hierhergeschickt.“
Und er berichtet von einem Fall, in dem der Druck so hoch gewesen sei, dass der betroffene junge Mann sich das Leben genommen habe.
Wenn es gelingt, Überweisungen in die Herkunftsstaaten so weit wie möglich zu verhindern, nimmt der Druck auf die Betroffenen ab, und wir reduzieren wirtschaftlich nachvollziehbare Anreize dafür, einen Familienangehörigen auf einen lebensgefährlichen Weg nach Deutschland zu schicken und dafür hohe Summen an kriminelle Schlepper zu zahlen.
Wenn es gelingt, Überweisungen in die Herkunftsstaaten so weit wie möglich zu verhindern, haben diese Staaten im Übrigen weniger Grund, die Zusammenarbeit, auf die wir bei Rückführungen angewiesen sind, zu verweigern, weil es sich dann weniger rechnet, dass ein zur Rückkehr verpflichteter Staatsangehöriger in Deutschland bleibt.
Die Einführung der Bezahlkarte ist deshalb ein richtiger und wichtiger Schritt. Wenn wir diesen Schritt jetzt gehen, müssen wir aber sicherstellen, dass wir uns auf festem Grund bewegen. Wir brauchen und wir fordern Rechtssicherheit.
Der bisher bestehende Rechtsrahmen ermöglicht es, in Aufnahmeeinrichtungen den sogenannten notwendigen persönlichen Bedarf – vereinfacht ausgedrückt: das Taschengeld – über eine Bezahlkarte zu decken. Selbst bei diesem kleinen Anwendungsbereich, der bei Weitem nicht dem bei der vorgesehenen Ausgestaltung der Bezahlkarte entspricht, bestehen allerdings bereits datenschutzrechtliche Risiken aufgrund einer unzureichenden Ermächtigung zur Datenweitergabe an den Dienstleister.
Und mit jeder Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bezahlkarte steigt das Risiko ohne Rechtsänderung deutlich. Das gilt insbesondere für Personen im Analogleistungsbezug.
Bereits das Risiko einer möglichen Rechtsunsicherheit können wir uns aber nicht leisten,
zumal davon auszugehen ist, dass die Bezahlkarte rechtlich auf den Prüfstand gestellt werden wird.
Flüchtlingsräte, zum Beispiel der aus Brandenburg, halten bundesgesetzliche Änderungen zu Recht für notwendig und zeigen sich klagewillig. Anzunehmen, dass keiner der nicht zum Zug kommenden Bewerber den Klageweg beschreitet, scheint mir angesichts des Geschäftsvolumens, das mit einer Bezahlkarte verbunden ist, naiv. Sollte sich aber dann erweisen, dass die Rechtsgrundlage für die Bezahlkarte nicht ausreicht, hätten wir Steuergelder in beträchtlicher Höhe verausgabt, ohne etwas dafür zu erhalten, und wir wären – aus meiner Sicht wäre das noch schwerwiegender – bei der Umsetzung einer Maßnahme zur Bewältigung der Probleme, vor die uns die viel zu hohen Zugänge stellen, gescheitert – mit Ansage gescheitert. Dieses Versagen können wir uns nicht leisten.
Von diesem Scheitern würden nur die profitieren, die ihre Zustimmungswerte daraus ableiten, dass Probleme, vor denen wir stehen, nicht gelöst werden.
Wir stehen in der Verantwortung, Probleme zu erkennen und zu lösen – gemeinsam, in den Ländern und im Bund.
Wir Länder haben uns auf die Einführung einer Bezahlkarte verständigt und die notwendigen Vorarbeiten geleistet.
Die Bundesregierung hat zugesagt, die Länder dabei zu unterstützen. Jetzt kommt es darauf an, dass auch Sie, dieses Hohe Haus, Ihren Beitrag leisten.