Schönen Dank auch für diese Frage. – Zunächst mal ist es ganz wichtig, dass hier Hilfe organisiert wird. Mit den Ländern sind wir immer in einem solchen Verhältnis, dass dort, wo konkrete, praktische Unterstützung notwendig ist, sie auch gewährleistet wird. Vor allem ist jetzt aber wichtig, zu gucken, welche Schäden gewissermaßen zu reparieren sind und wie man das gemeinsam tun kann. Zu dem Vorgehen in dieser Sache habe ich eben schon was gesagt.
Was die von Ihnen angesprochene verpflichtende Elementarversicherung auch für solche Katastrophenschäden betrifft, gibt es einen sehr sorgfältigen Beratungsprozess zwischen Bund und Ländern, auch mit sehr vielen Anhörungen. Die Angelegenheit ist nicht trivial. Um Ihnen dazu etwas zu sagen: Würde man das machen, würde das in jedem Fall dazu führen, dass alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer und auch alle Mieterinnen und Mieter höhere Beiträge zahlen müssten, und zwar unmittelbar für sie ausrechenbar. Da geht es nicht um ein, zwei Euro, sondern um ganz substanzielle Beträge. Deshalb muss man das sorgfältig machen.
Und eine Frage, die in diesem Expertinnen- und Expertenkreis auch gerade erörtert wird, ist die: Das ist ja die Idee einer staatsfernen Lösung, sodass nicht immer der Steuerzahler für bestimmte Schäden wie durch eine Flutkatastrophe oder eine andere Katastrophe einspringen muss. Kriegt man die überhaupt hin? Denn es gibt auch Auskünfte aus der Versicherungsbranche, dass sie das nur machen, –