Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Betreuungsvereine sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer leisten einen unverzichtbaren Wert für unsere Gesellschaft, weil, wie meine Kollegin Helling-Plahr schon ausgeführt hat, sie Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen oder aus sonstigen Gründen ihre eigenen Geschäfte nicht wahrnehmen können und Betreuung benötigen, Unterstützung bieten.
Deswegen ist es unverzichtbar, dass wir heute dieses Gesetz, das wir wie auch den Änderungsantrag unterstützen, verabschieden.
Ich danke dem Ministerium und der Ampelkoalition dafür, dass sie das Thema aufgegriffen haben, welches wir bereits vor der Sommerpause in Form eines Antrags in den Deutschen Bundestag eingebracht haben; denn es tut not. Bei jüngsten Gesprächen mit Betreuerinnen und Betreuern merkt man, dass ihnen in der Tat das Wasser bis zum Hals steht. Zum einen liegt dies an den inflationsbedingten Mehraufwendungen, die sie haben, zum anderen am Mehraufwand bei der Dokumentation durch das neue Betreuungsrecht, was alles sicherlich im Sinne der Sache ist, aber eben zu weniger Zeit für zu betreuende Menschen führt. Deswegen muss heute mit diesem Gesetz Abhilfe geschaffen werden.
Man muss dazusagen: Die 7,50 Euro, die Frau Helling-Plahr erwähnt hat, und auch die 24 Euro für die Betreuungsvereine können nur ein erster Schritt sein, weil das, was von den Interessenverbänden vorgerechnet wurde, durchaus höhere Beträge gerechtfertigt hätte. Nichtsdestotrotz sind wir in der Situation, dass letztlich die Länder das finanzieren müssen.
Frau Helling-Plahr, ich habe Ihren Hinweis aufgenommen. Ich habe meine Justizminister schon gestern angeschrieben und ihnen gesagt, dass ich hoffe, dass das Gesetz zügig durch den Bundesrat kommt.
Ich weiß eben auch, wie die Länderminister der Ampelkoalition das Gesetz sehen. Da sieht man wieder mal, dass man in Bund und Land fraktionsübergreifend doch schon mal auf unterschiedlichen Seiten stehen kann. Ich darf allerdings auch den Hinweis in Ihre Richtung geben, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, dass Sie an der Stelle auch auf Ihre Minister zugehen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2024 greift.
Das Gesetz springt aber nicht nur zu kurz bei den 7,50 Euro, sondern es greift auch ein weiteres Problem nicht auf, dass nämlich mit der Bürgergeldreform das Schonvermögen erhöht wurde. Das hat kurioserweise dazu geführt, dass sich die Einnahmen der Betreuerinnen und Betreuer reduzierten. Das ist ein Fehler, der auf Bundesebene entstanden ist. Es war letztlich eine logische Konsequenz aus dem Rechtssystem. Aber da muss der Bund natürlich entsprechend nachschärfen.
Ich weise jetzt schon einmal darauf hin –