Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrter Herr Rohde, das ist jetzt wirklich kabarettreif: Eine Verfassungsverletzung darf man dann betreiben, um nicht gemeinsam mit der AfD abstimmen zu müssen – das haben Sie gerade dargestellt – oder um unter Rückblick auf die gemeinschaftliche Veranstaltung vor wenigen Jahren Schulden aufzunehmen. – Das ist oberfaul, was Sie zelebrieren, um hier zu erklären, wieso das, was Sie heute hier als Ampel tun wollen, nicht verfassungswidrig sei. Es ist verfassungswidrig. Es ist offensichtlich verfassungswidrig.
Es hat seit 1949 keinen Haushalt gegeben, der für ein Jahr beschlossen worden ist, das schon abgelaufen ist. Haushalte sind eine Ausgabeerlaubnis für Jahre, die vor einem Haushalt liegen, die nach der Haushaltsfeststellung kommen, aber nicht für Haushaltsjahre, die abgelaufen sind, sodass die Ausgaben gar nicht wirksam getätigt werden können, weil der Zeitraum, für den sie beschlossen sind, schon abgelaufen ist.
Aber was schlimmer ist und entscheidend ist: dass Sie zugeben, dass Sie Mittel thesaurieren wollen, für die Sie jetzt die Schulden unter dem Haushalt 2021 buchen und die Sie irgendwann in der Zukunft für irgendwas verwenden wollen. Das sagen Sie selber und versuchen, mit allgemeinen Redensarten, wonach alles mit allem zusammenhängt, das zu rechtfertigen. So geht Haushaltsrecht nicht, und so geht die Schuldenbremse nicht. Die Schuldenbremse gilt dann, wenn sie beschlossen worden ist, in der Zeit, für die sie beschlossen ist, für die Kalamität und ihre Beseitigung, wegen derer die Verschuldung überschritten worden ist.
Sie wollen diese Mittel, –