Frau Präsidentin, ich möchte nicht auf alles das eingehen, was da gesagt wurde. Ich möchte nur an einem Beispiel die Qualität dieses Wortbeitrages deutlich machen.
Wenn Sie sagen, dass es das seit Gründung der Bundesrepublik noch nie gegeben hätte, dass ein Nachtragshaushalt zum abgelaufenen Jahr beschlossen wurde, und dass das ein Skandal an sich sei, dann empfehle ich einen Blick in die Bundeshaushaltsordnung, die nämlich genau diese Frage ausdrücklich klärt, indem sie besagt: Ein Nachtragshaushalt muss im laufenden Jahr eingebracht werden, die Verabschiedung kann noch im nachfolgenden Jahr passieren. – Das steht so im Gesetz, das können Sie nachlesen. Ich finde, allein die Lektüre des Gesetzes hätte Ihnen geholfen, nicht so einen Wortbeitrag zu halten.