Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Heck, Ihnen ist vollständig zuzustimmen, wenn es um die innere Sicherheit in unserem Land geht. Selbstverständlich müssen die Behörden des Bundes und der Länder gerade angesichts neuer Tatbegehungsformen in die Lage versetzt werden, auch große Datenmengen auszuwerten, Täter zu ermitteln und Tat- und Täterzusammenhänge herzustellen. Das eint uns in der Frage.
Aber es ist schon auffällig, was Sie in Ihrer Rede alles weggelassen haben. Wenn man Ihren Antrag liest, stellt man fest: Er ist eine Werbeveranstaltung für genau eine Software eines amerikanischen Konzerns, der in vielen Teilen der Welt unter massiver Kritik steht. Mehr noch: Die Nutzung der Software ist in einzelnen Gerichtsurteilen sogar für verfassungswidrig erklärt worden. Wir reden hier also über eine verfassungswidrige Lösung.
Das, meine Damen und Herren, darf es in dieser Situation nicht geben.
Es darf nicht der Eindruck suggeriert werden, dass wir diese Software möglicherweise deswegen nicht einsetzen wollen, weil wir ein Problem damit haben, dass hier eine Lösung gefunden werden soll. Nein, wir wollen eine rechtssichere Lösung für eine Analysesoftware der Polizeien in Bund und den Ländern finden, die vor allen Dingen folgende drei Kriterien erfüllt:
Erstens. Wir brauchen ein hohes Datenschutzniveau; ich glaube, das verbindet uns hier im Plenum.
Zweitens. Die Software muss den technischen Ansprüchen der Sicherheitsbehörden und der Strafverfolgungsbehörden Genüge tun.
Das dritte Kriterium ist hier, glaube ich, zu Unrecht außer Acht gelassen worden, und das ist die Perspektive. Wir müssen uns unabhängig machen von außereuropäischen Lösungen und Konzernen, die nicht unserem rechtsstaatlichen Niveau entsprechen. Ansonsten kommt es möglicherweise dazu, dass gewonnene Daten oder Ergebnisse nicht verwertet werden können; denn wir agieren hier nicht im luftleeren Raum. Herr Heck, als jemand, der aus Hessen kommt, wissen Sie, wie umstritten die Software HessenDATA ist und dass sie Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist.
Wir als Ampelkoalition werben für folgende Lösung: Der Bund und die Länder müssen in die Lage versetzt werden, eine eigenständige Lösung zu entwickeln, und zwar in unserer deutschen und europäischen Souveränität; denn es geht hier um ein hohes Datenschutzniveau. Es ist nicht so, dass es diese Lösung nicht gibt. Im Umkehrschluss hieße das ja, dass es nur einen einzigen Anbieter weltweit gäbe. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Es gibt deutsche Unternehmen, die schon jetzt in verschiedenen Zusammenhängen, die ich an dieser Stelle nicht zu weit ausführen will, mit den Nachrichtendiensten zusammenarbeiten. Es gibt Unternehmen, die unter deutscher Jurisdiktion stehen, somit auch auf das Datenschutzniveau achten und deren Lösung am Ende für mehr Akzeptanz sorgen wird als das des Unternehmens, für das Sie in Ihrem Antrag einseitig Lobby betreiben, von – ich will es jetzt nennen – Palantir. Das ist mit uns nicht zu machen, meine Damen und Herren.
Wir verlangen deshalb, dass die Software Bundes-VeRA entwickelt wird und im Rahmen einer Marktanalyse abgefragt wird, welche Kompetenzen wir im bestehenden Rechtsregime, in dem jetzt gefundenen Rahmen mit deutschen Unternehmen schaffen können. Ich bin mir sehr sicher, dass die Unternehmen, die hier bereits auf dem Markt tätig sind, auch Lösungen für das hier Geforderte anbieten können. Der wesentliche Unterschied ist, dass wir dann auch in der Lage sein werden, diese Daten zu verwenden und – mehr noch – nachzuvollziehen, wie es zu bestimmten Analyseergebnissen kam. Das ist neben der rechtlichen Fragestellung ein technisches Problem. Sie können nicht darstellen, in welchen Raum diese Daten abfließen und ob sie dort noch der deutschen und europäischen Souveränität und Datenhoheit unterliegen. Das tun sie eben nicht. Darüber hinaus können wir dann die Behörden selbst in die Lage versetzen, eigenständige Lösungen zu entwickeln, die die deutschen Strafverfolgungsbehörden stärker aufstellen,
als es mancher Konzern tun könnte, der vor allen Dingen den amerikanischen Markt im Blick hat.
Lassen Sie mich weiter zu diesem Unternehmen ausführen, das im Kern gar kein Interesse daran hat, eine Software für Deutschland zu programmieren, sondern im Kern das Interesse hat, an die entsprechenden Daten zu kommen. Ich glaube, dass es in unserem Rechtsstaat nicht zulässig sein darf, diese Daten aus Deutschland in eine Blackbox abfließen zu lassen. Sie haben in Ihrem Antrag massiv für dieses Unternehmen, für Palantir, geworben. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Sie angesichts der Erkenntnisse, die Sie wahrscheinlich nach Antragstellung gewonnen haben, den Namen sehr bewusst verschwiegen haben. Darum frage ich Sie von der Union: Wie kann es sein, dass Sie einerseits diesen Antrag vorlegen, auf der anderen Seite aber suggerieren, wir würden hier den deutschen Sicherheitsbehörden einen Streich spielen und ihnen eine Möglichkeit nehmen, obwohl Sie selbst wissen, wie umstritten Ihre Lösung ist? Wo ist eigentlich der Blick auf die deutschen Unternehmen, auf den deutschen Markt? Wo ist auch der Blick auf die Gerichtsurteile, die gefällt worden sind? All das haben Sie verschwiegen.
Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gebracht haben. Wir konnten Ihnen zeigen: Deutschlands innere Sicherheit und Deutschlands hohes Datenschutzniveau sind bei der Ampel in guten Händen, nicht aber bei der Union.