Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt ganz viel über Stil und Anstand gehört. Ich hätte mir gewünscht, dass der eine oder andere Redner vor mir diesen Maßstab im Umgang mit Kollegen, die andere Meinungen vertreten, auch an sich selbst angelegt hätte.
Das gilt insbesondere für Sie, Herr Kubicki. Das fand ich sehr enttäuschend.
Ich bin auch sehr enttäuscht, dass der eine oder andere nicht in der Lage ist, einen Antrag von Anfang bis Ende zu lesen.
Er kann dann anderer Meinung sein; aber ich erwarte, dass er ihn liest und nicht Lügen über den Inhalt dieses Antrags verbreitet. Auch das hat etwas mit Stil und Anstand in dieser Debatte zu tun, und das vermisse ich hier ein zweites Mal.
Da stellt sich dann schon die Frage, wer den demokratischen Institutionen mehr schadet: dieser Redestil und diese Auseinandersetzung mit einem seriösen Antrag oder der Antrag an sich.
Ich möchte noch einmal sehr deutlich machen: Wir hätten guten Grund, uns heute über die Frage zu unterhalten, wie wir mit dieser Situation umgehen, die der Deutsche Bundestag noch nie hatte, nämlich dass sich eine Fraktion auflöst.
Da gäbe es viele Fragen, die zu klären sind, die übrigens auch die Geschäftsordnung nicht regelt.
Da gibt es die Frage nach den Redezeiten hier im Plenum. Da gibt es die Frage nach den Redezeiten im Ausschuss. Da gibt es die Frage: Welche Fragerechte bleiben eigentlich für die Gruppen übrig, wenn sie sich denn bilden?
Was sich in der Tat nicht stellt, ist die Frage: Wer tritt zurück, und wer tritt nicht zurück? Das ist unbotmäßig. Und da bin ich ganz beim Kollegen Amthor: Solch einen Antrag überhaupt zuzulassen, war mit Sicherheit einer der größten Fehler, den Sie gemacht haben; denn er bringt uns jetzt genau zu der Debatte, die wir im Bundestag eigentlich nicht führen sollten, nämlich über die Qualifikation oder Nichtqualifikation von Frau Pau. Die ist unstrittig.
Aber dass wir jetzt hier sitzen und so miteinander reden müssen, geht nur darauf zurück, dass Sie nicht den Mut hatten, diesen Antrag für unzulässig zu erklären. Sie hatten ihn nicht – wir hätten ihn gehabt!
Und weil es jetzt immer hieß, wir müssten mal über die Geschäftsordnung sprechen: Ja, es ist relativ klar: Wir haben im Grundgesetz eine Regelung, die besagt: Der Bundestag wählt seine Präsidenten und deren Stellvertreter. § 2 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung präzisiert das: Das gilt für die Dauer einer Wahlperiode. – So weit, so richtig. So ist es mit Wahlen in einer Demokratie, und da muss man dann auch durch, egal ob es einem passt, wie die Wahlen ausgegangen sind oder eben nicht. Das schützt sowohl das Amt, aber auch die Person vor unbotmäßigen Angriffen.