Vielen Dank. – Herr Minister, Sie loben jetzt Ihre Gesetze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und insbesondere, dass Sie einen geschützten Datenraum herstellen. Haben Sie eigentlich zur Kenntnis genommen, dass es in der Vergangenheit schon erfolgreiche Angriffe auf das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und auf die Krankenkassen gab, wo Patientinnendaten gespeichert sind? Haben Sie auch zur Kenntnis genommen, dass es einen offenen Brief von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter wichtige wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Deutsche Aidshilfe und der Chaos Computer Club, gibt, die Ihre Digitalisierungsgesetze als nicht vertrauenswürdig beschrieben?
Glauben Sie, dass das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die elektronische Patientenakte, deren Nutzen ja offenbar bisher nur 1 Prozent der Patientinnen und Patienten für sich entdeckt hat, gesteigert wird, wenn die Gefahr besteht, dass ihre Daten für alles Mögliche verwendet werden können, ohne dass sie extra zustimmen? Das ist ja die Konsequenz aus der Opt-out-Lösung, die Sie beschreiben.
Wie definieren Sie eigentlich den Begriff der gemeinwohlorientierten Forschung oder der gemeinwohlorientierten Nutzung dieser Daten? Im Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist alles Mögliche definiert. Aber genau dieser Begriff, der so zentral ist, der beschreibt, –