Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute drei Vorlagen der AfD. Ich darf Ihnen zunächst mal sagen: Wir werden als Unionsfraktion alle drei Vorlagen ablehnen.
Es geht zunächst um eine Vermögensabgabe. Da will ich einfach mal den Hinweis geben: 1945 hatten es die Nationalsozialisten geschafft, Deutschland und Europa in Schutt und Asche zu legen. Die junge Bundesrepublik musste darüber hinaus mit Flucht und Vertreibung zurande kommen und das Ganze bewältigen. In diesem Kontext und auf dieser Grundlage wurde in Deutschland ein Lastenausgleichsgesetz beschlossen. Aber die heutige Situation ist nicht mit der von 1945 vergleichbar. Die damalige Lage war eine Folge nationalistischer und antieuropäischer Politik. Was wir brauchen, um eine Vermögensabgabe zu vermeiden, sind eine proeuropäische Politik und das Weglassen von Nationalismus.
In dem von Ihnen gestellten Antrag ist zu lesen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, „Ausgaben zugunsten deutscher Bevölkerung zu priorisieren“. Da kommt genau das nationalistische Gedankengut, das uns ins Elend geführt hat, zum Ausdruck.
Das sind Sie. Nationalistisches Gedankengut führt Deutschland ins Elend.
Stichwort „Vermögensteuer“. Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, und eine Substanzsteuer ist schädlich für Wachstum in Deutschland. Wir brauchen, wenn wir uns die Wirtschaftslage anschauen, dringend Wachstum. Deshalb lehnen wir eine Wohlstandsbremse ab.
Der Kollege Schrodi hat formuliert, von der Vermögensteuer seien ja nur wenige betroffen. Das ist falsch.
Das ist vollkommen falsch. Sie müssen, egal wie Sie Freigrenzen oder Freibeträge festsetzen, erst einmal den Wert aller Vermögen ermitteln, um festzustellen, wer unterhalb oder oberhalb der Freigrenzen liegt. Und damit binden Sie Ressourcen, die wir in der Finanzverwaltung dringend anderweitig benötigen. Das halte ich für absolut unsinnig.
Das Projekt wird am Ende viel mehr Geld kosten, als es der Bundesrepublik Deutschland oder den Ländern einbringt. Ich bin sehr dankbar, Frau Kollegin Raffelhüschen, dass Sie für die FDP an dieser Stelle die klare Aussage getroffen haben, dass wir in Deutschland keine Vermögensteuer wollen.
Ich finde es entsetzlich, wie die AfD in ihrem Antrag Steuerpolitik mit der Frage nach Frieden in der Ukraine vermischt. Da wird Herr Selenskyj, der Präsident der Ukraine, als „Kern des Problems“ bezeichnet. Der Kern des Problems sitzt nicht in Kiew, der Kern des Problems sitzt in Moskau und heißt Wladimir Putin.
Sie können in Ihren Anträgen doch keine Täter-Opfer-Umkehr betreiben. Es ist vollkommen unsäglich, was Sie hier tun.
Zum Thema Erbschaftsteuer will ich nur folgenden Hinweis geben: Wir hatten am 29. November letzten Jahres den Antrag gestellt, aufgrund der Inflationsentwicklung die Freibeträge in der Erbschaftsteuer um 65 Prozent zu erhöhen.
Wir hatten uns dazu durchgerungen, in unserem Antrag zu jedem einzelnen Freibetrag einen konkreten Wert zu nennen. Da stand zu jedem Freibetrag ein konkreter Eurobetrag als Vorschlag.
Sie von der AfD wollen nun die Freibeträge erhöhen, machen aber keinen einzigen konkreten Vorschlag, was eigentlich gemacht werden soll.
Es ist schon merkwürdig, liebe Kollegin Beck, dass Sie sich im Kontext von Vermögensteuer bzw. Erbschaftsteuer als Anwältin der Länder darstellen. Eigentlich ist das großartig. Wir alle sollten als Föderalisten Anwälte der Bundesländer sein. Sie haben aber auch das Wachstumschancengesetz angesprochen. Da will ich den dezenten Hinweis geben: Wenn nur die unionsgeführten Länder beim Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss hätten anrufen wollen, dann gäbe es wegen einer nicht genügenden Zahl an Stimmen kein Vermittlungsverfahren. Das heißt, der Vermittlungsausschuss wurde parteiübergreifend angerufen. Deshalb sollten Sie aufhören, das Märchen zu erzählen, die Union sei gegen dieses Gesetz. Sie machen Politik zulasten der Länder, und deshalb sind die Bundesländer geschlossen gegen dieses Gesetz.
– Frau Beck, Sie können sich gerne melden. Aber da Sie eben keine Zwischenfrage des Kollegen Brehm zugelassen haben, lasse ich eine solche von Ihnen jetzt auch nicht zu.
Das war kein guter Umgang, wie Sie das gemacht haben. Deshalb ist das so.
Wir haben das Thema „kalte Progression“ angesprochen. Wir haben 2012 gemeinsam mit der FDP den Beschluss des Bundestages herbeigeführt, dass alle zwei Jahre die Entwicklung der kalten Progression überprüft wird und dass es dann diskretionär einen Vorschlag der Bundesregierung dazu gibt. Ich will ausdrücklich sagen: Das ist vor dem Hintergrund der Inflation die richtige Entscheidung gewesen.