Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Benner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie tun ja so, als ob diese Fahrzeuge und die Halter dieser Fahrzeuge überhaupt nicht versichert wären. Aber es gibt ja auch noch Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen. Wenn man eine hat, weiß man das.
Meine Frage geht aber in eine ganz andere Richtung: Können Sie mir sagen, warum nach dem jetzigen Gesetzentwurf der nach § 115 des Versicherungsvertragsgesetzes grundsätzlich bestehende Direktanspruch des Geschädigten gegen das Versicherungsunternehmen abgewandelt wurde, sodass jetzt die Möglichkeit besteht, ohne einen Direktanspruch – sozusagen über Dritte – an die Haftung des Versicherers zu kommen? Das ist eine klare Verschlechterung gegenüber dem gesetzlichen Istzustand. Und der Sachverständige, den Ihre Fraktion benannt hat, hat genau dies bemängelt und hat gesagt, dass im Referentenentwurf dieser Direktanspruch dringestanden hat und dass er jetzt ohne Begründung und ohne Not zurückgefahren worden ist. Können Sie mir diese Frage beantworten?