Sie haben jetzt zwei Dinge durcheinandergeworfen. Wir waren bei den langsam fahrenden Arbeitsmaschinen. Die Frage des Direktanspruchs zielt ja auf Motorsportveranstaltungen ab. Bei Motorsportveranstaltungen kann ich die Frage beantworten: Der Direktanspruch steht so nicht mehr drin. An der Rechtslage ändert sich im Ergebnis aber dennoch nichts.
Ich will aber bei den Arbeitsmaschinen bleiben, weil Sie dazu auch gefragt haben. Sie sagen: Die allermeisten haben eine Haftpflicht- oder Betriebshaftpflicht. – Wir stellen in unserem im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag extra klar, wann das ausreicht. Aber wir können uns doch nicht darauf verlassen, dass die Leute schon eine Versicherung haben. Das ist doch nicht die Vorstellung von Versicherungsrecht, zu sagen: Wir brauchen nichts zu ändern; vielleicht haben sie eine Versicherung, vielleicht auch nicht. – Das kann doch nicht das Ergebnis sein, davon auszugehen, dass die Leute vielleicht eine Haftpflichtversicherung haben, oder sich auf den Standpunkt zu stellen: Sollen sie mal mit dem Gabelstapler rumfahren; wird schon nichts passieren. – So wollen wir hier nicht Politik machen.
Der Kollege hat mir ja jetzt die Überleitung ermöglicht. Wir stellen noch einmal klar, wann Betriebshaftpflichtversicherungen ausreichen. Wir stellen also explizit klar: Als großer Betrieb braucht man nicht für jeden Gabelstapler eine eigene Kfz-Gabelstapler-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nein, es reichen Betriebshaftpflichtversicherungen, die das abdecken.
Herr Kollege Müller, aktuell tun das die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen nicht. Viele nehmen das aktuell explizit heraus. Und deswegen gibt es ja hier diesen Änderungsbedarf. Deswegen gibt es hier den Bedarf, dass wir den Verkehrsopferfonds in den nächsten Jahren eben nicht mit all diesen Kosten belasten.
Sie haben im Ausschuss mehrfach die Zahlen der Vergangenheit als Argument gebracht: Da waren es nicht so viele Fälle. – Ja, aber der Entschädigungsfonds wird doch jetzt ausgeweitet. Die Fälle, in denen er zahlen müsste, werden ja jetzt ausgeweitet. Wir können uns entweder entscheiden, dass er immer, auch im privaten Bereich, für Schäden aufkommt;
das kann nicht das Ziel sein. Oder wir gehen den Weg, den wir gewählt haben: Zu Hause besteht keine Versicherungspflicht. Wer aber mit seinem Gabelstapler auf der Straße fahren will, der braucht jetzt eine Versicherung. Das ist eine gute Umsetzung. Es ist die beste Umsetzung, die aus unserer Sicht hier möglich war. Und bei Europarechtsfragen im Verkehrsbereich vertraue ich erst recht nicht auf die Union.
Vielen Dank.