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147. Sitzung
Donnerstag, 18. Januar 202420. Wahlperiode, 147. Sitzung
12 VermerkeReaktionswert: hoch275 Wörter Im Protokoll lesen

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Demokratie braucht Regeln. Lassen Sie mich nach dieser Rede zurück zur Sachlichkeit kommen. Die Fakten sind klar – unsere Präsidentin hat es eingangs erwähnt –, § 2 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung ist eindeutig:

„Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln … in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode.“

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei fraktionslosen Abgeordneten

Schön vorgelesen! Lesen Sie mal weiter!

Petra Pau ist zu Beginn der Wahlperiode von diesem Parlament gewählt worden, und sie ist damit für die Dauer der gesamten Wahlperiode gewählt.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei fraktionslosen Abgeordneten

Das haben Sie sich ja schön ausgedacht!

Eine Abwahl lässt unsere Geschäftsordnung nicht zu. Deshalb ist die Aufsetzung dieses Antrags unzulässig. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP teilen ausdrücklich die Haltung der Bundestagspräsidentin. So weit zur formalen Begründung.

Ich möchte aber auch noch etwas zu Petra Pau sagen. Sie übt dieses Amt seit vielen Jahren mit großer Disziplin aus. Sie ist die dienstälteste Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Schlimm genug!

Ihre Arbeit ist über Fraktionsgrenzen und über dieses Parlament hinaus anerkannt.

Sie vertritt dieses Haus nach innen und nach außen mit Haltung, Würde und Anstand.

Beifallbei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei fraktionslosen Abgeordneten

Genau diese Werte sind der AfD offensichtlich fremd. Sie inszeniert sich heute hier wieder in der Opferrolle.

Ja, wir sind das Opfer! Ganz einfach! Sie machen uns zum Opfer!

Erst im Dezember sind Sie mit einem Antrag zum selben Thema gescheitert.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Jetzt kommen Sie mit einem geschäftsordnungswidrigen Antrag, nur um wieder das Märchen von der benachteiligten AfD

Ja! Sind wir ja auch!

erzählen zu können.

Dabei wissen Sie so gut wie wir: Für alle Fraktionen und Abgeordneten in diesem Haus gilt die gemeinsame Geschäftsordnung.

Dann halten Sie sich doch mal daran und wählen mal einen von uns!

Der Grundsatz ist: gleiches Recht für alle.

Deshalb ist für die Ampelfraktionen klar: Ihr Antrag ist geschäftsordnungswidrig und unzulässig und kann nicht auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gesetzt werden.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und bei fraktionslosen Abgeordneten
Beifallbei der CDU/CSU

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