Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der AfD-Fraktion muss ich eigentlich nicht viel sagen. Als ich ihn gelesen habe, war mir klar: Der muss von Stephan Brandner geschrieben worden sein, weil er juristische Kenntnisse vortäuscht, die offensichtlich nicht vorhanden sind.
Hätten Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 im Organstreitverfahren,
mit dem Sie sich ja in das Präsidium einklagen wollten, gelesen oder ansatzweise verstanden, dann hätte Ihnen einleuchten müssen, dass dieser Antrag ohne rechtliche Substanz ist.
Eine Wahl, die für die Dauer einer Wahlperiode gilt, gilt für die Dauer einer Wahlperiode,
nicht kürzer und nicht länger.
Und die Tatsache, dass wir heute hier debattieren, zeigt: Der Bundestag hat sich noch nicht aufgelöst.
Abgesehen davon: Wie sinnvoll ist es, einen Antrag zu schreiben, in dem die Bundestagsvizepräsidentin aufgefordert wird, zurückzutreten? Das ist immer noch eine individuelle Entscheidung. Würden solche Aufforderungen Wirkung zeigen, Herr Brandner, würde ich mich dafür einsetzen, dass wir als Deutscher Bundestag beschließen, die AfD-Abgeordneten sollten ihre Mandate zurückgeben, weil sie offensichtlich an einer vernünftigen parlamentarischen Arbeit kein Interesse haben.
Aber darum ging es ja eigentlich gar nicht, Herr Brandner. Es ging darum, weinerlich darauf hinzuweisen, dass im Gegensatz zu Petra Pau bisher keiner Ihrer Kandidaten die erforderliche Mehrheit dieses Hauses erhalten hat. Und ich treffe im Angesicht dieser Debatte die mutige Feststellung: Das wird auch so bleiben.
Wir können Ihrem Antrag schon deshalb nicht zustimmen, weil Sie darin festhalten, dass das Präsidium nicht ordnungsgemäß besetzt sei und deshalb alle Entscheidungen des Präsidiums unter einem rechtlichen Vorbehalt stünden.
Und Sie wollen ferner erklären, der Skandal des fortgesetzten Rechtsbruchs würde weiter vertieft.
Ich empfehle Ihnen einfach nur mal die Lektüre des Verfassungsgerichtsurteils, weil die Rechte, die Sie reklamieren – wie das Verfassungsgericht zu Recht gesagt hat –, unter dem Vorbehalt einer Wahl des Deutschen Bundestages stehen.
Und da Sie diese Wahlen nicht bestehen, ist alles, was hier passiert, rechtmäßig.
Das hat Ihnen das Verfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben, und daran sollten Sie sich vielleicht mal halten.
Kommen wir zum Antrag der Unionsfraktion. Ich hätte es nicht geglaubt; aber dieser Antrag ist noch ein kleines bisschen schlechter als derjenige der AfD-Fraktion.
Ich will zunächst festhalten: Wir Freie Demokraten haben mit den Linken zwar nichts gemein; wir sind aber auch nicht gemein zu den Linken.
Ich habe es an anderer Stelle schon mal gesagt: Man kann von uns nicht erwarten, dass das Ende der Linksfraktion von uns politisch betrauert wird. Aber trotzdem gibt es seit geraumer Zeit menschliche Verbindungen. Für einige der Kolleginnen und Kollegen tut es mir wirklich leid.
Ich finde es beschämend, dass dieses Parlament diese Anträge debattieren muss.
Der Antrag der Unionsfraktion ist eine intellektuelle Enttäuschung, Herr Amthor, auch wenn Sie immer glauben, Sie seien der neue Staatsrechtler im Kommen.
Entweder, Herr Amthor, es ist evident verfassungswidrig, dass Petra Pau ohne Fraktionsmitgliedschaft Vizepräsidentin bleibt,
wie Sie ja in Ihrem Antrag schreiben, oder aber es bedarf einer Klarstellung in der Geschäftsordnung. Beides gleichzeitig geht nicht. Und wenn es evident verfassungswidrig ist:
Warum klagen Sie dann nicht gleich und unterlassen diese unwürdige Show?