Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrer Strategie der Bauernfängerei schlägt die CDU/CSU-Fraktion heute vor, die Leistungen für Asylbewerber zu kürzen. Neun Jahre, nachdem Angela Merkel angefangen hat, Hundertausende, gar Millionen illegale Migranten in unser Land zu winken, fällt der Marketingabteilung von Friedrich Merz plötzlich ein, dass es eine Anreizwirkung der deutschen Sozialleistungen geben könnte. Was für eine Demagogie!
Aber wie konsequent grundgesetzwidrig die CDU denkt und von Anfang an gehandelt hat, verrät sie in einem Satz – kleiner Freudʼscher Fehler – in ihrem Antrag. Sie meinen da Asylbewerber, aber schreiben – Zitat –: „Migrationsentscheidungen beruhen … auf einer Vielzahl von Gründen.“ Migrationsentscheidungen? Meine Damen und Herren, Asyl ist keine Migrationsentscheidung. Flucht, definiert nach der Genfer Flüchtlingskonvention, ist die Flucht vor „begründeter Furcht vor Verfolgung“. Da rennen Leute um ihr Leben, um ihre körperliche Unversehrtheit. Deswegen heißt es in Artikel 31 Absatz 1 GFK: ins nächste sichere Gebiet. Sie verbietet es den Leuten, ins Heimatland zurückzukehren; denn dann verlieren sie ihren Flüchtlingsstatus.
Asyl ist keine Migrationsentscheidung. Sobald die Migration Ergebnis einer Entscheidung ist, kann sie nicht mehr Asyl sein, und genau deswegen, Herr Merz, sind die sämtlichen Hundertausende, Millionen Migranten, die seit der Amtszeit von Angela Merkel nach Deutschland gekommen sind, eben keine Flüchtlinge, sondern ordinäre illegale Migranten, die illegal die Grenze überquert haben, unter Begehung einer Straftat, und die bei uns Asyl begehren – Leistungen, genauer gesagt.
Ich habe eine Frage von Herrn Bsirske gesehen.