Herzlichen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja einiges zu den Voraussetzungen gesagt. Wir haben vorgestern im Innenausschuss von Ihrer Kollegin Frau Polat aus der Koalition erfahren, dass es unschädlich sein soll für die Einbürgerung, wenn ein Bewerber aus religiösen Gründen einer Frau den Handschlag verweigert.
Ich möchte Sie gerne fragen: Teilen Sie diese Auffassung? Könnten Sie uns das noch einmal genau erläutern?