Herr Kollege Hoffmann, ich kann Ihnen doch nichts Unbestechlicheres anbieten als die nackten Zahlen.
Die habe ich Ihnen soeben genannt. Dass die Bundeswahlleiterin auf der Grundlage dieser Zahlen Vorschläge erarbeitet, ist doch das Logischste auf der Welt. Es sind eben in zwei Wahlkreisen die absoluten Höchstgrenzen, die das Bundeswahlgesetz uns vorschreibt, überschritten worden.
Dann muss man an diese Wahlkreise rangehen, und genau das beinhaltet der Vorschlag der Bundeswahlleiterin.
Worauf Sie hinauswollen, Herr Kollege Hoffmann, ist Folgendes: Wir hatten noch mal zwei Sitzungen.
Denn ich entnahm der ersten Lesung, dass es bei Ihnen bezüglich des Zuschnitts der Wahlkreise gewisse Vorbehalte gibt. Sie wollten eine größere Übereinstimmung der Wahlkreisgrenzen mit den Landkreisgrenzen, wie es der Kollege Durz in der ersten Lesung dargelegt hat. Wir haben uns noch einmal angeschaut, ob es eine Möglichkeit gibt, die Wahlkreisgrenzen enger entlang der Landkreisgrenzen zu modellieren. Ich habe mich in der Weihnachtspause, als Sie unterm Christbaum Lieder gesungen haben, höchstpersönlich noch einmal hingesetzt
und mich mit der Frage beschäftigt: Gibt es eine Möglichkeit, die Wahlkreisgrenzen enger entlang der Landkreisgrenzen zu modellieren? – Davon wollten Sie aber keine Notiz nehmen.
Herr Kollege Hoffmann, wir haben das in zwei Sitzungen besprochen, im November 2023 und im Januar 2024. Zweimal haben wir uns darüber unterhalten. Sie haben sich aber diesem Vorschlag verschlossen.
Warum, Herr Kollege?
Weil Sie sich an der Idee festgeklammert haben: Ein neuer Wahlkreis muss in München entstehen.
Nur, in München gibt es gar kein Problem. Wir haben in München vier Wahlkreise, und keiner von diesen Wahlkreisen überschreitet die Höchstgrenze des Gesetzes.
Alle bewegen sich innerhalb der Toleranzschwellen. Wir müssen in München nichts verändern,
in München kann alles so bleiben, wie es ist. Aber in Schwaben gibt es zwei Wahlkreise, die oberhalb der Toleranzschwelle liegen.
Deswegen müssen wir an diese herangehen.
Lassen Sie mich als Fazit sagen: Was kann es Neutraleres, Unparteiischeres geben, als einen Vorschlag der Bundeswahlleiterin zu übernehmen, der auf nachvollziehbaren Zahlen basiert? Diese Zahlen können wir ja nicht verändern, diese Zahlen sind einfach da, und nach ihnen – ich habe es dargelegt – werden in diesen beiden Wahlkreisen die Höchstgrenzen überschritten.
Meine Damen und Herren, ich würde wirklich um Folgendes bitten: Man kann alles kritisieren; aber ob man es gleich skandalisieren sollte,
muss man sich sehr gut überlegen.
Wer absichtlich Zweifel an ganz normalen Prozessen
der parlamentarischen Demokratie sät, der wird am Ende Zweifel an der Demokratie als solcher ernten,
und das ist ein brandgefährliches Spiel mit dem Feuer.
Kritik in der Sache ist immer willkommen – das ist Recht und Pflicht der Opposition –; aber wer falsche Verdächtigungen sät derart, dass die Wahlkreiseinteilung getrickst und manipuliert sei,
der zerstört das Vertrauen in die Demokratie.
Und das tun nicht wir – wir haben nichts manipuliert –, sondern Sie, wenn Sie den Verdacht schüren, dass manipuliert worden sei, und das ist fahrlässig, meine Damen und Herren.