Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Vorfeld und in dieser Debatte sind jetzt schon schwerste Geschütze aufgefahren worden. Da wird behauptet – entgegen jeglicher fachlicher Betrachtung –, es werde getrickst und getäuscht,
Alles wahr!
manipuliert, nur mit dem Ziel, der Kulturstaatsministerin Claudia Roth von den Grünen den Wahlkreis zu erhalten. Weil hier mit so herben Vorwürfen gearbeitet wird, müssen wir auf die sachliche Ebene zurückkehren. Das will ich jetzt versuchen.
Es ist ja schon gesagt worden, dass Claudia Roth gar nicht darauf angewiesen ist, einen sicheren Wahlkreis zu haben; denn sie stand bei der letzten Bundestagswahl auf der Landesliste ihrer Partei auf Listenplatz 1.
Wie konnte so was passieren! Ein Versagen der Aufstellungsversammlung!
Es kommt also gar nicht darauf an, dass sie einen sicheren Wahlkreis erhält. Es war vielmehr so, dass in dem fraglichen Wahlkreis, Augsburg-Stadt, der CSU-Bewerber Dr. Volker Ullrich das beste Ergebnis erzielt hat. Und jetzt kann man ja simulieren: Was wäre eigentlich – bezogen auf die letzte Bundestagswahl – das Ergebnis gewesen, wenn der Wahlkreiszuschnitt schon so ausgesehen hätte, wie er jetzt vorgenommen wird?
Ja!
Beim letzten Mal erreichte der Kollege Ullrich 28 Prozent, die Kollegin Claudia Roth 20 Prozent der Stimmen.
Und die FDP?
Bei der Simulationsrechnung käme ungefähr das gleiche Ergebnis heraus.
Ach was, das ist ja ein Ding!
Jetzt deklinieren Sie das mal mit Ihrem neuen Wahlrecht mit den Zuteilungen, Herr Thomae! Wie sieht es denn dann aus?
Daher sind die Befürchtungen, die Sie hier äußern, gar nicht angebracht. Daran kann man schon sehen, dass das, was Sie der Koalition hier vorwerfen, gar nicht logisch ist. Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt. Wie kommt man darauf, einen neuen Wahlkreis in Schwaben einzurichten?
Die FDP hat doch gar keine Ahnung von Direktmandaten, oder? Die wissen doch gar nicht, was das ist!
Na ja, das ist eigentlich ganz einfach – durch einen Blick ins Gesetz kann man darauf kommen –: Denn laut Bundeswahlgesetz darf kein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der Durchschnittsgröße aller Wahlkreise abweichen. Wenn man jetzt auf die Wahlkreiskarte Bayerns blickt, stellt man fest: Es gibt in Bayern zwei Wahlkreise, die diese Höchstabweichung überschritten haben, nämlich Augsburg-Land, mit 25,8 Prozent, und Ostallgäu mit 25,6 Prozent.
Das sind aber die Zahlen aus 2023!
Das heißt, wir hätten an diese Wahlkreise ohnehin herangehen müssen; beide Wahlkreise sind zu groß geworden.
Nein! Das sind die Zahlen aus 2023!
Sie hätten ohnehin neu zugeschnitten werden müssen, –
Sie müssen die Zahlen vom letzten Zensus nehmen!
nicht weil die Koalition es politisch will, sondern weil es sich zwingend aus dem Gesetz ergibt. Wie kann man dann darauf kommen, zu sagen: „Das ist politisch manipuliert“? Das ist unlogisch.
Sie legen in Ihrer Gesetzesbegründung die falschen Zahlen zugrunde! Das ist das Problem!
Es hätte kein Weg daran vorbeigeführt, diese Wahlkreise neu zuzuschneiden, meine Damen und Herren.
Wir haben deswegen einfach einen Vorschlag der Bundeswahlleiterin als Vorlage genommen und ihn übernommen.
Sie hat doch gesagt, sie macht keine eigenen Vorschläge! Das wird einfach verdreht!
Wie kann man, wenn ein Vorschlag der Bundeswahlleiterin – einer unparteiischen Person, einer unparteiischen Einrichtung – übernommen wird, auf die Idee kommen, da sei manipuliert worden?
Wollen Sie sich noch mal dazu äußern, ob die Bundeswahlleiterin Königsbrunn vorgeschlagen hat?
Das ist nicht der Fall, und ich warne davor, hier Verschwörungstheorien in die Welt zu setzen.