Ich wiederhole: Auch mit der Unionsfraktion waren wir bis zuletzt in guten Gesprächen. Wir haben hinsichtlich der Rechte der Gruppenvorsitzenden deshalb auch noch mal eine Klarstellung vorgenommen. Leider hat die Unionsfraktion Anfang der Woche mitgeteilt, dass sie die besprochenen Inhalte der Anträge doch nicht mitträgt.
Wir nehmen das mit Bedauern zur Kenntnis.
Die vorliegenden Anträge der Ampelfraktionen beinhalten Regelungen der Ausschussbesetzung, Redezeiten, Finanzen und viele weitere Punkte.
Ich gehe an dieser Stelle kurz auf die Initiativrechte ein: Das Recht, Vorlagen – das sind Initiativen – in den Bundestag einzubringen, haben laut unserer Geschäftsordnung ausschließlich Fraktionen. Grundsätzlich billigen wir den Gruppen diese Rechte nun zu. Das betrifft das Einbringen von Anträgen, Gesetzentwürfen und Entschließungsanträgen und auch das Stellen von Kleinen und Großen Anfragen an die Bundesregierung.
Jede der Gruppen kann künftig zehn Kleine oder Große Anfragen pro Monat stellen. Das sind 120 Anfragen pro Jahr pro Gruppe. Hinzu kommen die individuellen Fragerechte der Abgeordneten: vier schriftliche pro Monat und zwei mündliche pro Sitzungswoche. Damit sind die parlamentarischen Kontrollrechte der Abgeordneten gewahrt.
Wir werden gleich die gesamte Meinungsbandbreite hier in dieser Debatte hören. Die Linke und BSW wollen, wenig überraschend,
de facto die gleichen Rechte wie Fraktionen.
Die Fraktionen CDU/CSU einerseits und AfD andererseits wollen diese Rechte auf ein absolutes Minimum begrenzen.
Die Koalitionsfraktionen wählen einen vernünftigen Mittelweg. Gruppen sind keine Fraktionen. Deshalb können sie auch nicht wie Fraktionen behandelt werden.
Aber wir finden, dass eine Gruppe mehr Rechte haben sollte als fraktionslose Abgeordnete.
Genau für diesen Mittelweg bitten wir um Zustimmung zu unseren Anträgen.