Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, eins kann man in der Debatte feststellen: Wenn es in einer Regierung so richtig schlecht läuft, wenn man so gut wie nichts mehr hinbekommt,
dann gibt man sich halt auch mit sehr wenig zufrieden. So ist das nämlich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich kann nur über das staunen, was wir hier jetzt gehört haben: größtes Projekt der Verwaltungsdigitalisierung,
Meilenstein, Quantensprung, bestes Gesetz seit 30 Jahren.
Ich finde das super. Wenn man zu solchen Bewertungen kommt, muss man doch den Eindruck gewinnen: Das ist eine halluzinogene Wirkung, und Sie haben die Rauschgiftfreigabe schon vorgezogen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das hat mit der Realität doch wirklich gar nichts zu tun.
Ihr Onlinezugangsgesetz fügt sich in den üblichen Ampeldreiklang ein:
Es ist zu spät, es ist zu wenig, und es ist nicht durchdacht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich höre das Geheule, dass es zu spät sei, schon die ganze Debatte: 16 Jahre Union, und CDU/CSU ist an allem schuld.
Meine Damen und Herren, drei Dinge:
Erstens. Das Onlinezugangsgesetz hat tatsächlich Schwung in die Debatte gebracht.
Zweitens. Sie alle haben zu großen Teilen im Bund oder in den Ländern mitregiert.
Drittens. Sie regieren jetzt seit zwei Jahren. Wir sind nicht die Ausrede dafür, dass Sie nichts hinbekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Erinnerung muss man es ja noch mal sagen: Die im Onlinezugangsgesetz enthaltene Umsetzungsfrist ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen.
Sie wussten das. Sie haben trotzdem wertvolle Monate verstreichen lassen – und das übrigens ohne eine sinnvolle Beteiligung der Opposition. Deswegen muss man sagen: Bei Ihnen ist es ein bisschen wie in dem Spruch im alten Rom, nur abgewandelt: Was lange währt, wird endlich schlecht. – Das ist das Prinzip Ampel, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich habe gesagt: Es ist zu wenig. Es ist vor allem nicht verbindlich genug. – Sie haben das Thema Onlinezugangsgesetz nicht hinreichend mit Haushaltsmitteln hinterlegt. Ihre Umsetzungsfristen sind ein Witz. Und der Rechtsanspruch? Er ist in dieser Fügung sogar der Oberwitz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Verbindlichkeit ist Ihrem Gesetz nicht zu entnehmen.