Liebe Kollegin Widmann-Mauz, nach meiner Erfahrung ist der Erkenntnisgewinn beim Thema Prostitution sowohl in diesem Parlament als auch in der Öffentlichkeit eine Schnecke. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass es im Laufe der Beratungen über diesen Antrag urplötzlich einen Erkenntnisgewinn gibt. Ich sehe einen Erkenntnisgewinn darin – darauf bin ich auch stolz –, dass der Kanzler sich klar geäußert hat, genauso wie die bremische Landtagspräsidentin. Da passiert schon viel. Aber Mehrheit bedeutet, dass hier im Haus deutlich mehr als 300 Abgeordnete dafür sind. Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam – um das vornehm zu sagen – die Energie aufbringen für eine Untersuchung zur deutschen Prostitutionsgesetzgebung gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Nach meiner Auffassung verstößt unsere Gesetzgebung dagegen. Lassen Sie uns doch eine Normenkontrollklage einreichen. Dafür braucht man keine 300 Abgeordneten, sondern nur 184. Ich freue mich, wenn Sie da mitmachen.