Aus meiner Sicht nein – um es sehr klar zu sagen. Wir haben ein Gebot im Grundgesetz. Dazu zählt die Koalitionsfreiheit und damit auch das Streikrecht. Das hat schon die Weimarer Verfassung geprägt, und das ist als demokratisches Recht von Gewerkschaften und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erkämpft worden.
Wir haben in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen, die bestimmte Bereiche der öffentlichen Infrastruktur, die im Hoheitsbereich des Staates waren und von Beamten verwaltet wurden, privatisiert oder in privatrechtliche Strukturen in öffentlichem Eigentum überführt haben. Damit haben wir aber auch die Entscheidung getroffen, dass Streik gewissermaßen auch dort möglich ist. Es kommt immer darauf an, dass alle von ihren Möglichkeiten einen guten Gebrauch machen. Das motiviert Ihre Frage – das versteht sich –; aber trotzdem ist mir dieses Verfassungsgebot doch sehr wichtig.