Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grund, warum heute das Tariftreuegesetz mit den Stimmen der Union beschlossen wird, ist der gleiche, warum die Arbeitszeitflexibilisierung kommen wird: Es steht so im Koalitionsvertrag, und diese Fraktion ist koalitionsvertragstreu.
Gerade weil der erste Entwurf des Gesetzes hinsichtlich genereller Fragen der sozialen Marktwirtschaft aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen und mit Blick auf den Bürokratieabbau so nicht akzeptabel war, will ich an der Stelle ganz ausdrücklich den Berichterstattern Sandra Carstensen und Wilfried Oellers für die exzellente parlamentarische Arbeit danken.
Aber warum hat sich die Union eigentlich so schwer mit diesem Gesetz getan? Es wird oft, gerade in den letzten Wochen, immer wieder gesagt: Na ja, der Staat könnte doch bei einem Vertragsabschluss oder einer Vergabe einfach Bedingungen vorgeben, wie es die Privaten auch machen. – Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann der Staat eben nicht. Der Staat kann bei einem Vertragsabschluss nicht nach Gutdünken irgendwelche Bedingungen stellen, wie es im Privatrecht geht. Nein, der Staat ist grundrechtsgebunden, und der Staat kann die Grundrechtsbindung auch nicht ablegen.
Das Grundrecht, um das es hier geht, ist die in Artikel 9 Grundgesetz gefestigte Koalitionsfreiheit. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften bzw. Gewerkschaften zu gründen; das Recht, aber natürlich nicht die Pflicht. Die Koalitionsfreiheit hat nämlich auch eine Kehrseite: die negative Koalitionsfreiheit. Es gibt eben auch keine Pflicht für Unternehmen, einem Tarifvertrag beizutreten.
Eines will ich an der Stelle schon sehr deutlich sagen, wenn hier gesagt wird: „Entweder wir schaffen es, die Tarifbindung zu erhöhen, oder die Alternative ist Lohndumping“: Die ganz überwiegende Mehrheit, nämlich weit über 95 Prozent der Unternehmen in Deutschland, die nicht in einem Tarifvertrag gebunden sind, betreibt kein Lohndumping, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich finde, das muss man an der Stelle auch mal ganz deutlich sagen. Ich habe derartige Aussagen in dieser Debatte mehrfach von verschiedenen Parteien gehört.
Ob es uns gelingen wird, diesen doch wenigstens mittelbaren Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit in der Praxis in einer praktischen Konkordanz aufzulösen: Ich bin sehr gespannt.
Jedenfalls gibt es bei diesem Eingriff doch einen hohen Rechtfertigungsdruck, weil gerade das Vergaberecht so etwas wie die Türschwelle beim Zugang zu Unternehmen ist und weil wir natürlich insgesamt ein hohes Maß an öffentlichen Investitionen haben. Letzteres liegt natürlich daran, dass wir in einem wirtschaftlich schwierigen Wettbewerbsumfeld leben, in dem sich private Investoren in den letzten Jahren eher zurückgezogen haben. Wir haben diese Hürde an der Türschwelle platziert. Deswegen ist es eine hohe Hürde.
Ich will abschließend noch eines sagen, und zwar aus einem Grundgedanken über die soziale Marktwirtschaft heraus. Ich glaube, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland ein Wert ist, der sehr hoch anzusehen ist. Vielleicht sollten wir uns alle zusammen überlegen – das gilt bei der Lohnfindung, das gilt aber auch bei der Tarifbindung –, ob wir die Sozialpartnerschaft wirklich stärken, wenn wir als Deutscher Bundestag uns andauernd in Details einmischen. Ich glaube, der gegenteilige Weg wäre richtig.
Ganz herzlichen Dank.