Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Herr Kollege Metzler es schon sagte: Es gibt sehr viel wichtigere Themen. Im Januar sagte ich bereits, all das seien Peanuts. Aber wie auch immer: Es ist ein wichtiges Thema, und ich stelle eine gewisse Harmonie in diesem Hohen Hause fest. Das ist ja schon mal ganz okay.
Die Regelung – um es vielleicht noch einmal ganz kurz zu ergänzen –, die USB-C als neuen Standard ausweist, gilt nicht nur für Mobiltelefone, sondern für alle möglichen Kleingeräte und sorgt für all die Vorteile, die die Kollegen eben schon so schön angesprochen haben. Jetzt wäre ich eigentlich auch am Ende meiner Rede, die mein Referent noch mal schön zusammengestrichen hat.
Aber es geht noch ein bisschen weiter; denn es gibt noch etwas, was erwähnenswert ist.
Das Vorgehen bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, offenbart bei genauerer Betrachtung eine bedenkliche Praxis: Der Änderungsantrag, der eigentlich eine einfache Regelung für eine technische Standardisierung darstellt, ist tatsächlich ein Beispiel für einen kleinen parlamentarischen Taschenspielertrick. In den vorliegenden Gesetzentwurf zum Funkanlagengesetz wurde nämlich ein vollkommen themenfremdes Element als Zusatzartikel eingefügt, nämlich eine Änderung im Sozialgesetzbuch. „Was soll das?“, kann man da fragen. Dies geschah unter dem erklärten Erfordernis der Korrektur eines Redaktionsversehens im SGB III. Bei Lichte betrachtet handelt es sich bei der Anwendung eines solchen Omnibusses – so nennt man das – jedoch um einen problematischen Missbrauch des Gesetzgebungsverfahrens.
Die hin und wieder geübte Praxis des Omnibusverfahrens, meine Damen und Herren, ist nicht nur intransparent, sondern auch irreführend und wirft ein weiteres schlechtes Licht auf eine Regierung, die nicht vorhanden ist – wie auch immer – und die ohnehin jeden Tag bei immer mehr Bürgern von ihrer Glaubwürdigkeit einbüßt.
Das vorliegende Einbringen von Änderungen aus dem Sozialrecht in ein technisch orientiertes Gesetz mag für den Gesetzgeber bequem sein. Die Zusammenführung verschiedener Rechtsmaterien via Omnibusverfahren schafft jedoch Intransparenz und erzeugt Misstrauen, zumal immer ein Geschmäckle des Vertuschens mitspielt.
Generell untergräbt das Vorgehen das Prinzip der Rechtsklarheit und erschwert es dem Bürger und auch dem Rechtsanwender, sich schnell und eindeutig über die Gesetzeslage zu informieren, weil er halt überall blättern muss. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat bereits Bedenken gegenüber diesem Konstrukt geäußert.
Wir von der Alternative für Deutschland als Vertreter der demokratischen Prinzipien und der Rechtsstaatlichkeit, meine Damen und Herren,
fordern, die Integrität unseres Rechtsstaats und das Vertrauen der Bürger in die Gesetzgebungsprozesse zu achten. Denn der deutsche Staatsbürger, meine Damen und Herren, ist der Souverän. Wir hier sind lediglich sein parlamentarischer Arm, der auf der Basis des Grundgesetzes zu agieren hat. Mögen die einen oder anderen diesen Auftrag auch anders verstehen.
Inhaltlich stimmt die AfD-Fraktion den Änderungen zu den fachlichen Regelungen des Funkanlagengesetzes gerne zu.
Und zum Schluss noch ein praktischer Vorschlag: Vielleicht kann das Thema „Transparenz und Rechtsklarheit“ ja mal bei einem der zahlreichen Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Bundesverfassungsrichtern diskutiert werden. Seit Ampelantritt gab es ja wohl mindestens 80 von diesen Zusammenkünften. Ich meine, so ein kleiner Austausch zwischen Dessert und Absacker, bevor sich die Träger der roten Roben wieder auf den Rückweg nach Karlsruhe machen, wäre doch ganz praktisch an der Stelle.
Sie müssen auch nicht Omnibus fahren. Das brauchen Sie nicht. Sie haben einen Regierungsflieger, den Sie auch nutzen dürfen.
Vielen Dank.